Scheidet ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wie vorliegend vor Ablauf der Amtszeit aus, so wählt der Landtag ein neues Mitglied für eine volle Amtszeit.
Daher hat der Landtag ein neues Mitglied mit Befähigung zum Richteramt für die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/4762 vor. Vorgeschlagen wurde Frau Prof. Dr. Anika Klafki.
Wahl von drei Mitgliedern des MDR-Rundfunkrats gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk dazu: Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der AfD - Drucksachen 7/4876/4887 -
Hier der Hinweis: Die Wahl der drei vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder des MDR-Rundfunkrats wurde bereits in der 64. Plenarsitzung am 18. November 2021 durchgeführt. Diese Wahl muss jedoch im Hinblick auf das in § 16 Abs. 1 Nr. 2 des MDR-Staatsvertrags bestimmte Mehrheitserfordernis von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags als nicht gültig betrachtet werden, da in die Ergebnisfeststellung und die Ergebnisverkündung nur die Ja- und die Neinstimmen einbezogen wurden. Dies genügt den Anforderungen an die Bezugsgröße der anwesenden Abgeordneten nicht.
Stattdessen ist die Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten zu ermitteln und festzustellen. Von dieser Gesamtzahl anwesender Abgeordneter als Bezugsgröße im Sinne des MDR-Staatsvertrags benötigt der Wahlvorschlag die Zustimmung von zwei Dritteln, um erfolgreich zu sein.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/4876 vor. Vorgeschlagen sind erneut Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Mario Voigt und Frau Beatrice Sauerbrey. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4887 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Jens Cotta.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4877 -
Die Vorbemerkungen zum Tagesordnungspunkt 22 gelten hinsichtlich des damaligen Wahlvorschlags in der Drucksache 7/4269 auch für diesen Tagesordnungspunkt. Nur der Wahlvorschlag in der Drucksache 7/4380 hat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten erreicht. Deshalb ist auch diese Wahl gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des MDRStaatsvertrags bezogen auf eine vom Landtag zu bestimmende weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisation und Gruppe erneut durchzuführen.
Wie Sie der Unterrichtung in der Drucksache 7/3991 entnehmen können, sind fünf Bewerbungen um einen Sitz im Rundfunkrat eingegangen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/4877 vor. Vorgeschlagen ist erneut der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen.
Dann kommen wir zu den Hinweisen für die Wahlen: Um die Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des MDR-Staatsvertrags für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 22 und die Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 rechtssicher feststellen zu können, wenden wir insoweit folgendes Wahlverfahren an: Nach Ihrem Namensaufruf, den ich selbst vornehmen werde, erheben Sie sich bitte von Ihrem Sitzplatz und erklären mit dem Wort „anwesend“ oder „hier“ Ihre Anwesenheit. Die Anwesenheit wird von den Schriftführenden dokumentiert und dient am Ende der Feststellung der Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten und davon abgeleitet der Ermittlung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten. Im Anschluss an die Anwesenheitserklärung haben Sie die Möglichkeit, im Bereich der Wahlkabinen insgesamt drei Stimmzettel in Empfang zu nehmen.
weiteren bedeutsamen Organisation und Gruppe des MDR-Rundfunkrats können Sie auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.
Bei der Wahl von drei Mitgliedern des MDR‑Rundfunkrats können Sie entweder für den einen oder den anderen Wahlvorschlag stimmen oder sich enthalten. Dort haben Sie also nur eine Stimme.
Mehr als ein Kreuz oder ein nicht eindeutiges Votum auf einem Stimmzettel führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Die Möglichkeit, die Anwesenheit zu erklären und sich an den Wahlen bzw. der Bestimmung zu beteiligen, besteht nach dem letzten Namensaufruf so lange, bis ich die Wahlhandlung für beendet erkläre. Soweit dies notwendig wird, bitte ich das betreffende Mitglied des Landtags unter Nennung des Namens, die Anwesenheit vor der Wahlhandlung entsprechend zu erklären, wenn sie nicht hier im Raum schon als anwesend erklärt wurde.
Als Wahlhelferin und Wahlhelfer hier im Plenarsaal sind Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Tiesler eingesetzt.
Auf der Tribüne sind Frau Abgeordnete Güngör oder Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Denny Möller als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer eingesetzt.
Ich eröffne die Wahlhandlung und werde jetzt die Namen der Abgeordneten verlesen. Die Abgeordneten bitte ich, ihre Anwesenheit zu erklären und erst danach zu wählen. Eine Kunstpause für eventuelle Fragen, die sich ergeben. Das ist nicht der Fall.