1. Gibt es ein öffentliches Interesse am Bau einer zweiten Klinikzufahrt zur Zentralklinik Bad Berka oder gründet das aktuelle Planfeststellungsverfahren allein auf privaten Interessen?
2. Was ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Planungsstand und was sind die nächsten Schritte des Bauvorhabens für eine zweite Klinikzufahrt zur Zentralklinik Bad Berka?
3. Welche Landschaftsschutzgebiete oder Teile von Landschaftsschutzgebieten werden beim Bau der zweiten Klinikzufahrt nach aktuellem Planungsstand in welchem Umfang gefährdet, in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört?
4. In welcher Form wurden die Einwohner Bad Berkas, der umliegenden Ortschaften und die Anwohner entlang der künftigen Streckenführung an dem bisherigen Verfahren beteiligt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das öffentliche Interesse ist mit der Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Stadt Bad Berka unter anderem durch Abbau und Vermeidung von Stauerscheinungen begründet. Insbesondere sollen die ungehinderte und schnelle Erreichbarkeit der Zentralklinik und die medizinische Versorgung der Bevölkerung gesichert werden. Mit der Straße soll die Zentralklinik mit seinen 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ca. 600 Betten entsprechend angebunden werden. Schließlich hat die Klinik einen überregionalen Versorgungsauftrag im Thüringer Krankenhausplan mit der Einstufung als Level-1-Klinik. Zusätzlich bindet diese Straße die neu zu bauen
de Grundschule und ein neues Wohngebiet an. Durch das Neubauvorhaben wird die von der Stadt Bad Berka angestrebte Ausweisung als Heilbad unterstützt.
Zu Frage 2: Für das Vorhaben „zweite Klinikzufahrt Zentralklinik Bad Berka“ läuft derzeit das Anhörungsverfahren in der Planfeststellungsbehörde beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar. Durch den Vorhabenträger, die Stadt Bad Berka, werden aktuell die Erwiderungen auf die in der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen erarbeitet. Für das Frühjahr 2022 ist, sofern es die Pandemiesituation zulässt, die Durchführung eines Erörterungstermins als Präsenzveranstaltung vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss könnte dann im III. Quartal 2022 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erlassen werden. Nach Eintritt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses liegt das Baurecht für die geplante Maßnahme vor und die Stadt Bad Berka kann die bauvorbereitenden Maßnahmen beauftragen.
Zu Frage 3: Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld, Mittleres Ilmtal, welches mit Beschluss Nr. 17-41/60 vom 3. Februar 1960 durch den Rat des Bezirkes Erfurt unter Schutz gestellt wurde. Bei der in der Planfeststellung beauftragten Herstellung der zweiten Zufahrt für das Klinikum in Bad Berka handelt es sich um einen kleinflächigen Eingriff in ein bereits durch die vorhandenen Straßen vorbelastetes Landschaftsschutzgebiet mit überwiegend aufgeräumter Agrarlandschaft. Eine nachhaltige Beeinträchtigung des gesamten Schutzgebiets kann derzeit nicht erkannt werden. Die zuständige untere Naturschutzbehörde hat dem Vorhaben unter Bedingungen und Auflagen zugestimmt.
Zu Frage 4: Die Unterlagen des Planfeststellungsentwurfs haben im Zuge des Planfeststellungsverfahrens in der Zeit vom 6. September 2021 bis einschließlich 5. Oktober 2021 nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Bad Berka ausgelegen.
Ich habe zwei Nachfragen. Die erste ist: Können Sie schon sagen, in welcher Form und welche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind für den Ein
Die zweite: Haben Sie Kenntnis darüber, ob und, wenn ja, in welcher Form das bewertet wird, dass es auch seitens Bad Berkaer Einwohnern dort erheblichen Gegenwind – würde ich es jetzt mal nennen, aber ich glaube, Sie wissen, worauf ich hinauswill – gibt? Wie würden Sie das bewerten?
Die Ausgleichsmaßnahmen werden ja dann im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses im weiteren Fortgang der Planungen konkretisiert. Von daher ist es jetzt nicht möglich, das im Konkreten schon zu sagen, aber natürlich wird es die geben.
Und zum Thema zwei: Ich meine, wir befinden uns ja nun genau in dem Verfahren und die Bürger/-innen in Bad Berka hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen und Stellungnahmen vorzubringen, und werden auch Möglichkeit haben, dann beim Präsenztermin das auch noch mal zu wiederholen. Von daher, denke ich, gibt es da eine hohe Möglichkeit, sich einzubringen. Die Planfeststellungsbehörde wird dann natürlich auch diese Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Abwägungen einfließen lassen und daraufhin dann den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Weitere Nachfragen aus dem Haus? Sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bergner in der Drucksache 7/4730.
In der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. Dezember 2021 wurde von der damaligen Bundeskanzlerin sowie von den Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder für Silvester 2021 und Neujahr 2022 ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern – Pyrotechnik mit eingeschlossen – beschlossen. Der Gedanke hinter dem Verkaufsverbot war, aufgrund der großen Verletzungsgefahr beim Umgang mit Feuerwerkskörpern eine zusätzliche Belastung des bereits ausgelasteten Gesundheitssystems zu vermeiden. Da jedoch kein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember 2021 und den 1. Januar 2022 galt, wurde eine Vielzahl an Feuerwerkskörpern, welche von den Vorjahren
1. Wie viele Verletzte wurden durch Unfälle im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 31. Dezember 2021/1. Januar 2022 thüringenweit gezählt – bitte aufschlüsseln, wie viele der gezählten Verletzten leichte, mittelschwere und schwere Verletzungen erlitten haben –?
2. Gab es im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern Todesfälle in Thüringen und wenn ja, wie kamen diese zustande?
3. Wie viele Polizei- und Feuerwehreinsätze gab es zum Jahreswechsel 2021/2022 bezüglich des Abbrennens von Feuerwerkskörpern sowie unerlaubt zusammengekommener großer Menschenansammlungen?
4. Wie sind die Einsatzzahlen vom Jahreswechsel 2021/2022 im Vergleich zu den Jahreswechseln 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 zu sehen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zunächst die Antwort zu Frage 1: In Thüringen verletzten sich über den Jahreswechsel 2021/2022 drei Menschen mit Pyrotechnik. Eine differenzierte Betrachtung nach dem Schweregrad der Verletzungen wird von polizeilicher Seite nicht geführt. Von den Rettungsdiensten liegen hierzu keine Informationen vor.
Antwort zu Frage 2: Zum Jahreswechsel wurde ein durch Pyrotechnik verursachter Todesfall bekannt. In Schleifreisen zündete ein 21-jähriger Deutscher am Silvesterabend gegen 21.40 Uhr ein unbekanntes pyrotechnisches Erzeugnis. Er wurde durch die anschließende Explosion, in deren unmittelbarer Nähe er sich befand, schwer verletzt und erlag trotz eingeleiteter Rettungs- und Reanimationsmaßnahmen diesen Verletzungen. Ein Fremdverschulden kann bislang ausgeschlossen werden.
Antwort zu Frage 3: Über den Jahreswechsel 2021/2022 wurden 86 polizeiliche Einsätze im Zusammenhang mit dem Umgang mit pyrotechni
schen Gegenständen ausgelöst. Es handelte sich dabei hauptsächlich um Branddelikte und Sachbeschädigungen. Zur Anzahl von Einsätzen der Feuerwehren liegen keine Daten vor. Über den Jahreswechsel wurden elf Mitteilungen über größere unerlaubte Menschenansammlungen durch die Polizei geprüft.
Antwort zu Frage 4: Die Gesamteinsatzzahlen der Polizei liegen mit leichter Steigerungstendenz auf einem relativ stabilen Niveau. Die Zahl der von der Polizei registrierten unerlaubten Zusammenkünfte größerer Personengruppen sank im Vergleich des Jahreswechsels 2020/2021 zum Jahreswechsel 2021/2022 um zwei Drittel. Für die Jahreswechsel 2018/2019 und 2019/2020 liegen keine entsprechenden Daten vor, da seinerzeit die Relevanz für die Erfassung entsprechender Daten nicht vorlag.
Die Einsätze gestalten sich wie folgt: 2018/2019 921 Einsätze insgesamt, 2019/2020 915 Einsätze insgesamt, 2020/2021 953 Einsätze insgesamt und davon 36 Einsätze wegen Ansammlungen, 2021/2022 1.009 Einsätze und davon 11 Einsätze wegen Ansammlungen. Zu Einsatzzahlen der Feuerwehr liegen keine Daten vor.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie haben gesagt, dass den Ereignissen in Schleifreisen bis heute nicht bekannt ist, was das für ein Sprengkörper war. Wird das nicht ermittelt oder woran liegt das, dass bis heute da keine Erkenntnis vorliegt?
Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind und insoweit keine Auskünfte gegeben werden.
Gibt es weitere Nachfragen aus den Reihen der Kolleginnen/Kollegen? Das kann ich nicht erkennen. Dann geht es weiter mit der siebten Frage für heute. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Wahl in der Drucksache 7/4738. Bitte schön.
Seit dem Jahr 2002 treffen sich im Frühjahr in Fulda das Bundesministerium für Verkehr, die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahn-Bundesamt, um die Finanzierung für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Zweck der sogenannten Fulda-Runde ist auch die Disposition der Planungskapazitäten für neu zu beginnende Vorhaben.