Ich habe, glaube ich, nachvollziehbar dargelegt, dass es zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen ist. Das ist natürlich eine Einschätzung der Kollegen vor Ort und ich habe keine Zweifel daran, dass die auch zutreffend ist.
Vielen Dank, damit sind die Nachfragen erschöpft. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die heute besonders intensive Zuwendung zu diesem Hause. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4821 -
Abgegeben wurden 80 Stimmen, ungültige Stimmen 3. Damit waren es gültige Stimmen 77. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 24 Jastimmen, 49 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Jetzt muss ich noch mal kurz zurückblättern, das hätte ich fast unterschlagen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14, 18, 19, 20 noch vorher auf.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4817 -
Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag der AfD entfallen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4818 -
Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 22 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist wiederum auch die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4819 -
Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, damit gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist auch hier wiederum die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
ten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4820 -
Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht erreicht.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1726 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/4874 -
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4875 -
Das Wort hat zunächst Frau Abgeordnete Meißner zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer! Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/1726, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, wurde am 23. September 2020 eingereicht – mithin nicht nur ein großes Gesetz, sondern auch ein langer Werdegang hier im Parlament, bis er heute hier zur Beschlussfassung steht.
Vorgesehen war durch dieses Gesetz maßgeblich die Streichung der Anlassbezogenheit bei gleichbleibender Anzahl der maximal möglichen jährlichen verkaufsoffenen Sonntage in § 10 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes. Die Ladenöffnung sollte nicht in Zeiten des Hauptgottesdienstes erfolgen
und spätestens 20.00 Uhr enden. Weiterhin sah der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vor, in § 12 Abs. 3 des Ladenöffnungsgesetzes den Arbeitnehmern die Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag des Arbeitnehmers freiwillig an einem zusätzlichen Samstag zu arbeiten.
Der Gesetzentwurf wurde am 12. November 2020 in erster Lesung hier im Plenum beraten und federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. In der Ausschussberatung am 28. Januar 2021 wurde eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf wurde am 27. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mündlich angehört. Die Anhörung offenbarte scharfe Differenzen zwischen den Positionen von Befürwortern und Gegnern des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf wurde in der vorgelegten Form insbesondere durch die Gewerkschaften abgelehnt. Zustimmung erhielt der Gesetzentwurf unter anderem durch die Familienunternehmer in Thüringen. Seitens der kommunalen Vertreter wurde das bürokratische Verfahren zur Beantragung und statistischen Nachweisführung während Sonntagsöffnungen bemängelt. Besonders kritisch wurden diese Nachweise bei wiederkehrenden und regional verwurzelten Festen bewertet.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beriet in zwei Sitzungen am 24. Juni letzten Jahres und am 27. Januar dieses Jahres über den Gesetzentwurf. Der Ausschuss empfahl die Ablehnung des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Form. Am 3. Februar 2022 stimmte der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft dem Votum des Sozialausschusses zu. Die Beschlussempfehlung erschien in Drucksache 7/4874.
Am 2. Februar 2022 reichten die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung ein. Der Antrag sieht vor, dass ein besonderer Anlass, der einen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigt, grundsätzlich immer dann vorliegt, wenn er bereits in drei zusammenhängenden Vorjahren zur Öffnung führte. Mit einer Änderung in § 15 Abs. 3 des Ladenöffnungsgesetzes wurde geregelt, dass für eine Bewilligung die beiden Pandemiejahre 2021 und 2020 unberücksichtigt bleiben.
Ich hoffe, Sie sehen mir nach, dass ich so intensiv Bericht erstatte, aber es ist ja auch ein großes Gesetz mit einem langen Werdegang. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Meißner. Das Hohe Haus weiß eine gründliche Arbeit immer zu schätzen. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir beschäftigen uns schon eine Weile bzw. immer wieder mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU, das wurde in der Berichterstattung gerade noch mal deutlich. Schon im November 2020 – ich habe noch mal nachgeguckt, es war nicht 2021, sondern wirklich November 2020 – haben wir in einer Plenardebatte Stellung genommen und für die Linke habe ich deutlich gemacht, dass eine Aufweichung der Samstagsregelung ganz klar auf Kosten der Arbeitnehmerinnen geht und darüber hinaus, dass der vorgelegte Gesetzentwurf auch mit erheblichen rechtlichen Bedenken zu kämpfen hat, weil Sonntagsarbeit bei uns in Deutschland einer klaren Regelung unterliegt. Wir haben Urteile des Bundesverfassungsgerichts dazu. Ich weiß, das haben wir alles bereits ausgeführt, ich werde es gern noch mal wiederholen: Die Sonntagsruhe hat in Deutschland Verfassungsrang.
Und ich wiederhole auch noch mal: Neben dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen wir darum, dass es wirtschaftlich wenig sinnvoll ist, die Kaufkraft einfach nur innerhalb eines Wochenendes zu verschieben, sie erhöht sich jetzt nicht auf magische Weise von Samstag auf Sonntag.
Wenn wir uns des Weiteren zurückerinnern: Vor der Beratung im entsprechenden Ausschuss hat eine Demonstration von ver.di stattgefunden und es wurden 1.900 Unterschriften gegen genau diesen Gesetzentwurf gesammelt – 1.900 Unterschriften, die ausdrücken: Wir sind jetzt schon an unserer Belastungsgrenze, wir sind jetzt schon über unserer Belastungsgrenze hinaus und wir können diese Belastungen nicht durch noch mehr Arbeit erhöhen. Im Namen meiner Fraktion danke ich an dieser Stelle explizit den Gewerkschaften und allen, die mobilisiert haben, und denen – das weiß ich –, die die Plenardebatte gerade sehr spannend und gespannt verfolgen, weil es für sie um sehr viel mehr geht als nur darum, die immer wieder gleichen Debatten und Argumente auszutauschen.
Auch in den gemeinsamen Verhandlungen von RotRot-Grün und CDU zu diesem Gesetzentwurf in den letzten zwei Wochen hat sich letztlich nichts an den Argumenten und auch nichts an unserem Standpunkt geändert. Im Gegenteil, die deutlichen Signale aus den Gewerkschaften und die vielen E-Mails, die bei allen Abgeordneten hier im Haus durch die Beschäftigten eingegangen sind, bekräftigen unsere Haltung zum Ladenöffnungsgesetz sehr deutlich.
Sehr geehrter Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich beispielhaft eine betroffene Angestellte: Mein Mann und ich arbeiten beide im Einzelhandel und haben dadurch auch verschiedene Schichten. Wir haben zwei Kinder und geben uns jetzt schon oft die Klinke in die Hand, um alles unter einen Hut zu bekommen. Bitte nehmen Sie uns nicht unseren zweiten freien Samstag weg. Dieser ist nicht für uns da, um schöne Zeit miteinander zu verbringen, sondern dass immer einer von uns für die Kinder da ist, während der andere auf Arbeit ist. – Diese Zeilen zeigen noch einmal sehr deutlich: Der Vorschlag der CDU war von Anfang an keine Entlastung, sondern eine Belastung für Beschäftigte und eben auch für ihre Familien.
Deshalb freue ich mich darüber, dass wir in den Verhandlungen eine Änderung der Samstagsregelung und auch die Aufweichung der Sonntagsarbeit verhindern konnten. Stattdessen wird mit dem gemeinsam von Rot-Rot-Grün und CDU eingereichten Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung das Verfahren zur Genehmigung insofern erleichtert, als mit Blick auf die vier Sonntage im Jahr ein besonderer Anlass grundsätzlich dann vorliegt, wenn dieser bereits in den Zusammenhängen zu den drei Vorjahren zur Öffnung führte und unverändert besteht. Die Genehmigung – ich finde, das ist wichtig klarzustellen – ist damit immer noch kein Automatismus, sondern muss auch nach diesem benannten dritten Jahr beantragt werden. Aber das wird eben vereinfacht, um traditionell wiederkehrende Anlässe abbilden zu können.
Weiterhin wurde eine Übergangsregelung für die Pandemiejahre 2020 und 2021 hinzugefügt – ich denke, auch das ist nachvollziehbar. Und, ich glaube, das Wichtigste für uns ist: Durch diesen gemeinsamen Änderungsantrag ist der eigentliche Gesetzentwurf eigentlich vom Tisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte abschließend noch einmal betonen, dass Thüringen durch das Ladenöffnungsgesetz seit Jahren, seit Jahrzehnten einen Standortvorteil besitzt und
dass wir diesen Standortvorteil hochhalten werden. Es ist gut, dass wir nun eine tragfähige Einigung haben, aber ich freue mich noch mehr – und ich glaube, da darf ich auch für meine fachpolitischen Kolleginnen der Koalition sprechen –, dass die unsäglichen und regelmäßigen Angriffe der CDU auf das Ladenöffnungsgesetz nun ein Ende finden, dass das Gesetz in dieser Legislatur in Ruhe gelassen wird und wir damit den betroffenen Beschäftigten endlich die dringend benötigte Sicherheit geben können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Güngör. Dann habe ich jetzt auf der Liste Herrn Kollegen Kowalleck für die CDU-Fraktion. Nicht. Ich habe zwei verschiedene Listen dazu, die sich widersprechen. Dann nehmen wir den Kollegen König, wir werden uns da einig. Also mit „K“ ist es beides, beim Rest stimmt es nicht ganz, aber wir werden uns noch mit Humor und Freude einig.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der stationäre Einzelhandel gerade in unseren Innenstädten befindet sich aufgrund von Strukturwandel, des massiven Aufwuchses des Onlinehandels und der Auswirkungen der Coronapandemie momentan in einer existenzbedrohenden Situation. Dies belegen die aktuellen Zahlen zum Weihnachtsgeschäft, das für Händler im 2G-Bereich gegenüber 2019 in Mitteldeutschland zu Umsatzeinbußen von 40 Prozent geführt hat. Dabei hatten Thüringen und Sachsen die größten Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Für viele Ladenbesitzer und ihre Mitarbeiter geht es aktuell um alles. Deswegen kann ich mit Blick auf die Coronaregelungen nur dafür appellieren, den stationären Einzelhandel mit dem Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs gleichzustellen und auch dort auf 3G zu verzichten und dies sofort mit der neuen Verordnung umzusetzen.
Dies wollte ich gern vorangestellt haben, bevor ich nun zum Gesetzentwurf zum Ladenöffnungsgesetz der CDU aus dem Herbst 2020 komme. Hintergrund dieser Initiative war, dass wir in zwei Bereichen des Ladenöffnungsgesetzes Handlungsbedarf gesehen haben. Da ist als erster Bereich die überbordende Bürokratie bei der Beantragung von verkaufsoffenen Sonntagen, die uns immer wieder von Händlergemeinschaften, Kommunen und Han
delsverbänden geschildert wurde, und zweitens die Problematik, dass – durch eine große Zahl Mitarbeiter – in Bereichen des Einzelhandels wie Möbelhäusern, Küchenstudios und Autohäusern, also in denen, wo auch provisionsbezogen bezahlt wird, die Festlegung in § 12 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes kritisch gesehen wird, dass bundesweit einmalig – das wurde auch schon gesagt – zwei Samstage im Monat arbeitsfrei sind. Sie sind an uns herangetreten, dass sie gern einen Samstag mehr arbeiten wollen. Genau um in den genannten Bereichen Lösungen zu finden, haben wir unsere Gesetzesinitiative gestartet. Hier ging es nicht darum, die Sonntagsarbeit auszubauen, denn dass es bei den gesetzlich maximal festgeschriebenen vier verkaufsoffenen Sonntagen bleibt, stand für die CDU-Fraktion nie zur Debatte. Das will ich hier noch mal deutlich sagen.