Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wird die Verpflichtung daher auch an diese Voraussetzung gebunden. Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ohne das persönliche Erscheinen eine Sachverhaltsaufklärung oder eine Streitbeilegung nicht gelingt. Im Ergebnis kann sich auch mein Haus der vorgeschlagenen Ergänzung anschließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die von den Schiedsstellen angebotene Streitschlichtung ist für das Zusammenleben in der Gesellschaft von nicht zu unterschätzendem Wert. Deshalb ist hier die Stelle, wo ich sehr gern unseren fast 200 Schiedsfrauen und Schiedsmännern für ihren unglaublich großen Dienst, den sie unserem Freistaat leisten, persönlich danken möchte. Sie bewirken viel Gutes in der Fläche unseres Landes und deshalb mein ganz persönlicher Dank. Um dieses Angebot zu fördern und zeitgemäß weiterzuentwickeln, leistet das Änderungsgesetz einen besonderen Beitrag. Ich werbe daher für Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/4552 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und von Frau Abgeordneter Dr. Bergner. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Da sehe ich keinen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Damit stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3340 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte
dazu: Wohneigentum auch für Familien sowie einkommensschwache Haushalte ermöglichen – den Weg für die Übernahme der Grunderwerbsteuer aus den Mitteln für sozialen Wohnungsbau öffnen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4804 -
Wird das Wort zur Begründung zu dem Gesetzentwurf gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Bergner, bitte, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns heute mit der Grunderwerbsteuer als Hemmnis des Eigentumserwerbs in Thüringen.
In Zeiten steigender Mieten und zunehmender Landflucht ist die Schaffung von Wohneigentum sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum von hoher Bedeutung. Aber ich frage Sie: Wie soll es gelingen, neuen Wohnraum zu schaffen, wenn die Grundstücks-, Immobilien- und Baukosten nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben? Was bringt es, finanzielle Möglichkeiten zu haben, wenn durch zunehmende Nebenkosten alle finanziellen Rücklagen des Bau- und Kaufwilligen aufgebraucht werden und sich diese zweimal oder noch häufiger überlegen, einen Grundstückskauf wirklich zu tätigen? Richtig, das bringt nichts. Der Traum vieler Menschen, vieler junger Familien vom eigenen Haus und einer eigenen Eigentumswohnung rückt in weite Ferne.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Senkung der Grunderwerbsteuer zurück auf 3,5 Prozent können wir dem gezielt entgegenwirken.
Ich möchte das gern anhand eines Beispiels festmachen. Bei einem Grundstücks- oder Immobilienerwerb in Höhe von 250.000 Euro würde bei dem jetzigen Steuersatz von 6,5 Prozent eine Grunderwerbsteuer von 16.250 Euro anfallen. Ich denke, meine Damen und Herren, das muss ich nicht erst erklären, dass 16.250 Euro eine erhebliche Summe Geld ist, insbesondere für junge Familien. Mit der Rückkehr auf eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent würden nur 8.750 Euro anfallen, was eine Entlastung von 7.500 Euro zur Folge hätte.
Meine Damen und Herren, das ist fast eine euphemistische Rechnung, denn das heißt, bei Grundstücks- und Immobilienkäufen mit höheren Preisen, welche aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Markt nun wirklich nicht mehr so unwahrscheinlich sind, vor allem in den Ballungszentren, würde die Entlastung noch höher ausfallen. Das ist dann, meine Damen und Herren, wirklich eine echte Entlastung.
Der hier vom Hohen Haus beschlossene KinderBauland-Bonus ist dagegen in unseren Augen eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Abgesehen davon, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass es dann immer auch ein bisschen fragwürdig ist, ob die Verhandlungsergebnisse an solchen Stellen auch in die Tat umgesetzt werden,
ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und von Frau Abgeordneter Dr. Bergner. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich aufzustehen. Es stehen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer gegen den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen, die mögen sich jetzt erheben? Bei einer Stimmenthaltung ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuer- satzes bei der Grunderwerb- steuer Gesetzentwurf der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/3683 - dazu: Für eine familienfreundli- che Reform der Grunder- werbsteuer Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4265 -
Mit dem Gesetzentwurf der FDP werden Familien mehr und vor allem schneller entlastet als durch ein langwieriges bürokratisches Antragsverfahren für einen einmaligen Kinder-Bauland-Bonus in Höhe von 2.500 Euro pro Kind,
der im Prinzip nur einen Teil dessen wieder zurückgibt, was dem Käufer vorher durch die Grunderwerbsteuer schon mal aus dem Portemonnaie entzogen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes noch. Neben Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Brandenburg zählt Thüringen zu den Ländern in Deutschland mit einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent, ein weiterer Index neben den Coronazahlen, bei dem man sich eigentlich nicht in der Spitzengruppe wiederfinden möchte. Noch kritischer sieht es aus, wenn man sich unsere direkten Nachbarländer anschaut. Da besitzen Bayern und Sachsen mit je 3,5 Prozent, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit je 5 Prozent und selbst Hessen mit 6 Prozent alle einen niedrigeren Grunderwerbsteuersatz als Thüringen. Und bitte sagen Sie mir nun nicht, 6 Prozent, na ja, es sind ja fast 6,5. Das stimmt zwar fast, aber eben nur fast. Und dass bei Erwerbsvorgängen diese 0,5 Prozent ein paar Tausend Euro ausmachen können, die eventuell darüber entscheiden, wo man seine Investition tätigt, muss ich Ihnen nicht sagen, meine Damen und Herren. Ich komme explizit darauf zu sprechen, da mit der Senkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent Thüringen nicht nur als Wohnstandort ansprechender wird, sondern Thüringen auch als wirtschaftlicher Standort im Vergleich zu den Nachbarländern attraktiver wird und somit Anreize für neue Investitionen schafft, meine Damen und Herren.
Ich möchte da auch an den Südthüringer Raum erinnern. Dort ist es ein Konkurrenzfall, ob ich in Franken ein Grundstück erwerbe oder im Sonneberger Raum, weil die Grundstückspreise ziemlich gleich und ähnlich sind und die Grunderwerbsteuer damit gleich noch ein auswirkender Faktor ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, auch wenn es gerade ein bisschen Aufregung gab, aber wir können dann nachher noch diskutieren. Und ich freue mich auf eine hoffentlich nicht nur lebhafte,
sondern vor allem konstruktive Debatte im Sinne der Bau- und Kaufwilligen in Thüringen. Ich danke Ihnen.
Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Das ist auch nicht der Fall.
Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das IFU-Institut meldet heute ganz aktuell, dass die Baupreise weiter steigen werden. Dieser Umstand hat natürlich Auswirkungen auf die Familien, die den Traum vom eigenen Haus verwirklichen wollen. Familien sollen auch in Zukunft Vermögen aufbauen und sich so für das Alter absichern können. Im derzeitigen Zinsumfeld ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung dafür immer noch ein guter Weg. Aber auch mit Blick auf die steigenden Baupreise brauchen wir eine Entlastung bei den Anschaffungskosten.
Aus diesem Grund haben wir mit unserem Entschließungsantrag für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer eine Lösung vorgelegt. Konkret wollen wir Freibeträge für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum einführen. Dazu soll eine Option für die Bundesländer im Grunderwerbsteuergesetz geschaffen werden. Die Landesregierung wird mit unserem Antrag aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Bei Einführung eines solchen Freibetrags sollen den Ländern die entgangenen Steuereinnahmen durch den Bund ausgeglichen werden.
Angesichts der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung und der lang anhaltenden Niedrigzinsphase braucht die Alterssicherung eine zusätzliche Säule. Die hohen Erwerbsnebenkosten erschweren den Familien aber den Zugang zu den eigenen vier Wänden und sorgen für einen immer höheren Eigenkapitalbedarf. Maklerkosten, Notarkosten, Grundbuchkosten und nicht zuletzt die Grunderwerbsteuer liegen in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Deshalb setzen wir uns für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer ein. Darüber hinaus befürworten wir die Diskussi
on über eine Senkung der Grunderwerbsteuer, die Rot-Rot-Grün zu Beginn der letzten Legislaturperiode auf 6,5 Prozent und somit den höchsten Satz in Deutschland angehoben hatte. Der Gesetzentwurf der FDP liefert hierzu eine Diskussionsgrundlage, aber springt unserer Meinung nach zu kurz. Für uns als CDU ist es die Komponente der Familienfreundlichkeit, die besonders wichtig ist.
Eben diese Komponente vermissen wir im FDP-Gesetzentwurf. Ebenso ist die Deckung der wegfallenden Steuereinnahmen durch den Bereich der Personalkosten zu hinterfragen, Herr Kollege, ich denke, es ist wichtig – das haben Sie auch gesagt –, dass wir sachlich darüber diskutieren. Deswegen machen wir hier unsere Vorschläge.
Den Vorschlag der AfD zur Verwendung des Thüringer Wohnungsbauvermögens lehnen wir aus haushaltssystematischen und fachlichen Gründen ab. Wichtig ist für uns, dass die Mittel aus dem sozialen Wohnungsbauvermögen auch dafür verwendet werden. Der Bedarf besteht in unserem Land. Ich denke, das sollte hier auch nicht durch den Antrag der AfD infrage gestellt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht ist bei der Förderung von Wohneigentum ein Reformbedarf festzustellen. Dabei bietet der Freibetrag für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum die größtmögliche Entlastung für Familien und hätte somit den stärksten Effekt auf die Wohneigentumsbildung. In Kombination mit dem Baukindergeld und dem Kinder-BaulandBonus wäre somit eine substanzielle Entlastung für Familien in Thüringen möglich.
Ein Grunderwerbsteuerfreibetrag schont somit nicht nur den Geldbeutel von Familien, er ist gleichzeitig ein kluges Signal, dass eine gute Förderung – wie im Rahmen von Baukindergeld oder KinderBauland-Bonus – nicht im nächsten Schritt durch eine familienblinde Grunderwerbsteuer wieder aufgefressen wird.
Angesichts der enormen Bedeutung des Wohneigentums für das familiengerechte Wohnen und für die Altersvorsorge werben wir für unseren Antrag. Unser Antrag an die Landesregierung ist eine klare Aufforderung, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Einführung eines Freibetrags für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Thüringen einzusetzen. Damit haben wir eine familienfreundliche Lösung vorgeschlagen und werben um Ihre Unterstützung. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer und Gäste, wiederholt durften wir uns mit den unterschiedlichsten Anträgen zur Absenkung der Grunderwerbsteuer beschäftigen. Einmal ist es die AfD, dann die CDU, dann wieder die FDP und diese Abfolge haben wir in den zurückliegenden Jahren mehrfach erlebt. Eines verbindet diese Anträge: Sie ignorieren oder blenden Fakten recht regelmäßig aus. Aber gerade mit diesen sollten wir uns näher beschäftigen, wenn wir unserem gemeinsamen Ziel der Erhöhung der Eigentumsquote im Wohnungssektor näherkommen wollen. Die Immobilienmarktberichte des Thüringer Landesamts für Bodenmanagement geben uns durchaus brauchbare Hinweise. Dort lesen wir, dass sich bei den Kaufvorgängen für Grunderwerb zum Immobilienbau, bei denen Grunderwerbsteuer gezahlt werden musste, in den letzten zehn Jahren keine Änderungen ergeben haben.
Was könnte diese Feststellung bedeuten, liebe Kolleginnen und Kollegen? Es wäre möglich, dass bei den Käufern und Verkäufern die zwischenzeitlich angehobene Grunderwerbsteuer für die Kauf- oder Verkaufsentscheidung keine Rolle gespielt hat. Das ist auch gut nachvollziehbar, da es wirklich andere Faktoren gibt, die die Entscheidung zum Kauf eines Grundstücks und den Bau eines Hauses beeinflussen. So sind niedrige Zinsen oder die allgemeine Marktlage viel entscheidendere Faktoren, um Grundstücke zu erwerben.