Protokoll der Sitzung vom 17.03.2022

Was könnte diese Feststellung bedeuten, liebe Kolleginnen und Kollegen? Es wäre möglich, dass bei den Käufern und Verkäufern die zwischenzeitlich angehobene Grunderwerbsteuer für die Kauf- oder Verkaufsentscheidung keine Rolle gespielt hat. Das ist auch gut nachvollziehbar, da es wirklich andere Faktoren gibt, die die Entscheidung zum Kauf eines Grundstücks und den Bau eines Hauses beeinflussen. So sind niedrige Zinsen oder die allgemeine Marktlage viel entscheidendere Faktoren, um Grundstücke zu erwerben.

Werfen wir einen Blick auf das Ackerland, da sehen wir ganz andere Effekte. Durch die hohe Nachfrage nach Ackerland – also die Marktlage – ist der Preis in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren um rund 100 Prozent gestiegen. Wir erkennen in dieser Entwicklung einen bundesweiten Trend. Was glauben Sie, werte Kollegen der Opposition eigentlich, was da eine Absenkung einer Steuer von ein bis zwei Prozentpunkten bewirkt oder bewirken könnte? Wen wollen Sie eigentlich fördern?

Die CDU hat mit ihrem Kinder-Bauland-Bonus doch bereits eine neue Subvention in Aussicht gestellt. Da erscheint es mehr als unglaubwürdig, wenn im gerade beschlossenen Haushalt nun von CDU und FDP eine unserer Einnahmequellen wiederum einmal geschröpft werden soll.

(Abg. Kowalleck)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle Ihnen diese Frage – Woher kommt die Gegenfinanzierung? – und hoffe inständig, dass Sie mir mit Ihren Rechenkünsten aus dem Bereich der alternativen Mathematik – so wie wir das von der AfD bisher gewohnt gewesen sind – nicht vorrechnen wollen, dass eins plus eins drei ergibt und die Globale Minderausgabe vielleicht auch noch als Gegenfinanzierung anzubieten wäre.

Mit der Grunderwerbsteuer nimmt Thüringen im aktuellen Jahr prognostiziert 244 Millionen Euro ein. Da wüsste ich schon ganz gern und vor allem auch genau, in welchem Bereich Sie da gern kürzen möchten, nachdem wir unlängst den Haushalt beschlossen haben und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, diesem Haushalt auch zugestimmt haben – um das vielleicht nur in Erinnerung zu rufen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die FDP wollte eine ganze Milliarde kürzen!)

Und die FDP – vielen Dank für den Hinweis – wollte eine knappe Milliarde Euro aus dem Haushalt herausholen und kommt wenige Tage später mit weiteren Vorschlägen um die Ecke. Ich hätte da ein paar Ideen, wo wir das Geld einsparen könnten, zum Beispiel bei den Geldern für Waldbesitzer, beim Kinder-Bauland-Bonus, bei den Geldern für Dorfläden oder Mehrausgaben für Bodycams. Ich glaube, wir alle könnten uns vorstellen, wo an der einen oder anderen Stelle noch weitere Mittel lockerzumachen wären. Aber auch hierzu liefern Sie keine Vorschläge. Sie sehen: Mit ein bisschen Fantasie ist eine Gegenfinanzierung möglich, aber wenn das nicht auf Ihre Unterstützung trifft, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn wir die Grunderwerbsteuer bei dem aktuellen Steuersatz belassen und somit mit den eingeplanten Einnahmen für Thüringen rechnen können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der gestrigen Ukraine-Debatte sollte uns allen klar sein, dass weitere Steuergeschenke – an wen auch immer – derzeit einfach nicht drin sind. Aber ich mache Ihnen gern einen Gegenvorschlag, das gerichtet an die Kollegen der FDP: Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium in Kombination mit dem Bundesjustizministerium könnte einfach das Gerichts- und Notarkostengesetz ändern und damit die teils horrenden Notarkosten nach unten korrigieren – auch eine der Baunebenkosten. Dadurch würden die Effekte erreicht, die eine Absenkung der Grunderwerbsteuer hätten, und es läge in der Hand der FDP, das auf der Bundesebene durchzusetzen.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe Gruppe der FDP)

Und liebe FDP-Gruppe, wenden Sie sich doch einfach an Ihre guten Freunde in Berlin, an die Bundes-FDP, und unterbreiten Sie dort Ihren Vorschlag und dann werden wir mal sehen,

(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)

wie ernst es Ihnen ist, die Immobilienkäufer an dieser Stelle zu entlasten. Somit werden wir einer Überweisung des FDP-Antrags nicht zustimmen und die Entschließungsanträge von AfD und CDU ebenfalls ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Kießling.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete! Herr Müller, die Rede war unterirdisch.

(Beifall AfD)

Heute geht es nämlich nicht das erste Mal um die Anpassung der Grunderwerbsteuer. Es ist ein Anstoß für eine notwendige Reform des Grunderwerbsteuergesetzes, eines Bundesgesetzes. Die FDPGruppe hat dieses Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht. Danke. Die AfD-Fraktion hatte bereits im August 2018 die Absenkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer in Drucksache 6/6066 für selbst genutztes Wohneigentum gefordert. Wir sind uns alle daher sicherlich einig – wie wir gerade gehört haben, hier drüben nicht –, dass Wohneigentum als ein wichtiger Baustein der Alterssicherung gilt und auch dass die Wohnungsknappheit immer weiter um sich greift, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Immer weniger Menschen in Thüringen haben eine realistische Chance, privates Wohneigentum zu erwerben. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ein Aspekt ist die Belastung durch die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent auf den Kaufpreis dank Rot-RotGrün. Gerade für Familien oder für einkommensschwache Haushalte stellt die Steuerschuld häufig eine erhebliche Hürde dar, ein Eigenheim oder eine Wohnung zu erwerben. Bereits am 15.06.2021 lautete die Schlagzeile vom BFW zur Mietkosten-Studie, ich zitiere: „Deutschland braucht Masterplan für mehr bezahlbares Wohnen“. Daher lassen Sie uns in Thüringen endlich daran arbeiten. Ich darf daran erinnern, dass Deutschland im europäischen Vergleich auch Schlusslicht bei der Wohneigentums

(Abg. Müller)

quote ist. Bei unserem Nachbarn Polen beispielsweise liegt die Quote bei 85,6 Prozent. Spitzenreiter in Europa ist Albanien mit 96,5 Prozent. Hier ist also dringend Handlungsbedarf gegeben. Doch diese rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen sieht hier eben nicht den Handlungsbedarf, auch den im sozialen Wohnungsbau nicht. Die Landesregierung liegt hier weit hinter ihren Möglichkeiten zurück; selbst das Vermögen im Bereich Wohnungsbau wächst an, ohne entsprechend vernünftig eingesetzt zu werden.

Nach Ansicht von Reiner Holznagel, Bund der Steuerzahler, und Jens Lemmer, Deutsches Steuerzahlerinstitut, sei kaum eine andere Steuer derart reformbedürftig wie die Grunderwerbsteuer. Diese hemme zunehmend die Wohneigentumsbildung, erschwere die Altersvorsorge, führe zu preistreibenden Mehrfachbelastungen und sei auch aus verteilungspolitischer Sicht sehr problematisch. Eine Reform der Grunderwerbsteuer, die den Erwerb von Wohneigentum erschwinglicher mache, sei daher überfällig. Die Politik solle sich bei der Reform darauf konzentrieren, die Bürger bei der Eigentumsbildung zu entlasten. Mittelfristig sollten die Bundesländer jedoch auch die Steuersätze deutlich reduzieren, sagt Manuela Krause vom ifo Institut nach einer Studie des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität in München, die sich mit der Frage der stagnierenden Wohneigentumsquote beschäftigte.

Aus den vorliegenden drei diesbezüglichen Anträgen ist klar geworden, dass wir uns alle darin einig sind – zumindest die konservativen Kräfte hier in diesem Hause –, dass im Sinne der Thüringer, die hier ein eigenes Zuhause haben möchten, Handlungsbedarf besteht. Was also ist vor diesem Hintergrund zu tun? Die Grunderwerbsteuer ist zu reformieren mit dem Ziel, durch unter anderem eine Staffelung der Steuersätze den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern. Selbiges ist aber nur möglich mit einer Gesetzesänderung im Bund. Die FDP-Gruppe fordert in diesem Sinne, den Steuersatz von 6,5 Prozent auf 3,5 Prozent zu senken – laut Antrag nicht nur für selbst genutzte Wohnbauten – oder alternativ einen Freibetrag einzuführen – ebenfalls nicht nur für selbst genutzte Wohnbauten, wie sich aus dem Eingangstext eigentlich vermuten lässt. Die Einführung des Freibetrags wird aber nur über eine Bundesinitiative möglich sein und es wird nicht, wie von der FDP gewünscht, rückwirkend zum 01.01.2022 klappen. Daher unser Alternativantrag, da könnte es sofort möglich sein, Herr Bergner.

Die CDU-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf den Vorschlag der FDP-Gruppe aufgegriffen und for

dert eine Bundesratsinitiative bezüglich der Einführung eines Freibetrags beim Ersterwerb von Wohneigentum. Beide heute vorliegenden Gesetzentwürfe erfordern ein Handeln auf Bundesebene, meine Damen und Herren. Wie stehen dort aber die Chancen? 2020 hat die Bundesregierung zumindest durch ihren Wissenschaftlichen Dienst die Machbarkeit der landesrechtlichen Einführung einer ermäßigten Grunderwerbsteuer für bestimmte gemeinwohldienliche Erwerbsvorgänge ohne Bundesbeteiligung untersuchen lassen. In seinem 10-seitigen Gutachten vom 19.10.2020 wird eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer grundsätzlich als verfassungskonform eingestuft, solange sie nicht auf null reduziert wird, denn Nullsteuersätze gleichen einer Steuerbefreiung und dürften daher mit Blick auf die bundesrechtlichen Steuerbefreiungsregelungen in § 3 Grunderwerbsteuergesetz unzulässig sein. Die landesrechtliche Einführung gesplitteter Grunderwerbsteuersätze für eine gezielte Entlastung für bestimmte Erwerbsvorgänge – wie nun Ihre beiden Gesetzesvorlagen vorsehen – wird nach dem Wortlaut von Artikel 105 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz nicht in ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz der Länder und nach Absatz 3 sogar als zustimmungspflichtig im Bundesrat gesehen. Dabei dürfte ein Nullsteuersatz aus rechtlichen Gründen problematisch sein, folgt man einem recht jungen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Verfassungsmäßigkeit eines gesplitteten Grunderwerbsteuersatzes; dem kann man das entsprechend entnehmen.

Ganz so einfach scheint die anstehende Befassung im Ausschuss also nicht zu werden. Da wir als AfDFraktion konstruktiv an einer Lösung mitarbeiten möchten, bieten wir Ihnen mit unserem Entschließungsantrag eine Alternative, den Sie bitte mit Ihren Anträgen natürlich auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen mögen. Unseren Entschließungsantrag halten wir für den geeigneteren, weil eine Entlastung für die Betroffenen durch Übernahme der Zahlungsverpflichtungen aus der Grunderwerbsteuer erreicht werden kann und ohne die Beteiligung des Bundes auch ganz einfach umzusetzen ist. Eine Übernahme der Grunderwerbsteuer wäre nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes möglich, und zwar in Bezug auf den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum, und könnte durch eine einfache Erweiterung der Förderrichtlinie sofort wirksam werden. Denn die finanzielle Unterstützung der Bildung von Wohneigentum durch Haushalte, die ohne staatliche Unterstützung hierzu nicht in der Lage sind, sieht der Gesetzestext bereits vor. Zur Finanzierung der hier vorgeschlagenen Förderung aus dem Landeshaushalt kann auf das vorhandene Sondervermögen

Thüringer Wohnbauvermögen – zugegriffen werden. Dies umfasst gegenwärtig freie Mittel in Höhe von 162 Millionen Euro, wovon 56,7 Millionen Euro ungebunden sind.

Für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer in Thüringen ist das Finanzamt Suhl zentral zuständig. Treuhänder des Wohnungsbauvermögens ist die Thüringer Aufbaubank. Die Fördermittelausreichung erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Mit einem über das Finanzamt Suhl an die Fördermittelstelle gerichteten Antrag, die Grunderwerbsteuer zu übernehmen, könnten die förderfähigen Wohneigentümer oder Wohneigentumserwerber ohne Beratungsbedarf und ohne Zwischenfinanzierung dieser Grunderwerbsteuer diese Verschonung erhalten.

Tatsächlich gibt es Fälle, wo dieses Verfahren ein Zustandekommen eines Eigentumswechsels überhaupt erst erlaubt. In Fällen von Mietkauf zum Beispiel ist oft genug die nicht gezahlte Grunderwerbsteuer ursächlich dafür, dass keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt werden kann und damit die Eintragung im Grundbuch nicht erfolgt. Dann sehen sich leider Käufer und Verkäufer vor der Aufgabe, Verträge rückabzuwickeln. Fragen Sie mal beim Finanzamt Suhl, die können Ihnen ein Lied von solchen Fällen singen, welche Probleme das verursacht. Ich bitte daher um Überweisung des Antrags an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Wohnraum soll bezahlbar sein, deshalb darf der Staat nicht Preistreiber von Wohnraum sein. Deshalb stimme ich der Absenkung der Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Immobilien von 6,5 auf 3,5 Prozent zu. Ich erwarte, dass diese Absenkung für eigengenutzte Immobilien sehr schlank und unbürokratisch geregelt wird, indem sich der Eigenbedarf einer erworbenen Immobilie auf mindestens zehn Jahre erstrecken muss. Diese Regelung hilft jungen Familien, die Eigentum schaffen wollen. Aber auch eine Absenkung der Grunderwerbsteuer auf das Niveau unserer Nachbarländer Bayern und Sachsen hilft den Mittelständlern, die das Herzstück unserer Thüringer Wirtschaft sind. Bei jeder Investition eines Mit

telständlers kommt es auf jeden Euro an, der geplant werden muss. Denn bei ihnen liegen Eigentum und Verantwortung in einer Hand. Sie können mit einer in dieser Form abgesenkten Grunderwerbsteuer nachhaltig wirtschaften und werden bei Erweiterungsinvestitionen unbürokratisch unterstützt.

Und Sachen, die Sie, Herr Müller, genannt haben, wie Umnutzung von Ackerland oder andere Dinge wie Grundstücksspekulationen durch Konzerne werden durch diesen hohen Grunderwerbsteuersatz nicht verhindert. Dazu braucht es andere Instrumente. Deshalb unterstütze ich den Gesetzesvorschlag der FDP, in Thüringen die Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent zu senken, und unterstütze auch eine Ausschussüberweisung, um daran noch zu feilen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, da war nun einiges, was wir hier wieder hören durften. Herr Müller und auch in Richtung AfD: Die Ersten, die sich hier in diesem Hause gegen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer gewandt hatten, waren die Freien Demokraten – bereits in der 5. Legislatur, als damals von 3,5 auf 5 Prozent erhöht wurde. Auch das will ich der guten Ordnung halber sagen.

Herr Müller, wenn Sie von Steuergeschenken sprechen, wenn es darum geht, den Leuten weniger tief in die Tasche zu greifen, dann will ich ganz klar und deutlich sagen, dass wir da einfach eine andere Sicht der Dinge haben. Es ist kein Steuergeschenk, wenn ich den Steuerzahler weniger belaste, sondern es ist einfach ein Griff, der nicht so tief in die Tasche geht. Auch diese Denkweise sollte man nicht ganz vergessen.

(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was ist denn der Steuersatz auf einen Liter Milch?)

Schreien Sie doch mal bitte nicht so, ich habe nur noch 4 Minuten Redezeit.

Die CDU hat von Familienfreundlichkeit gesprochen. Da will ich auch noch mal deutlich sagen: Familienfreundlich ist, Familien gar nicht erst zu belasten, ihnen gar nicht erst das Geld aus der Tasche zu ziehen. Insofern werbe ich sehr dafür, dass wir die Grunderwerbsteuer nicht so hoch halten, sondern lieber die Grunderwerbsteuer runternehmen.

(Abg. Kießling)

Das ist zuallererst familienfreundlich, meine Damen und Herren.

Bitte denken wir doch an eins, wenn es um den Freibetrag beim Ersterwerb geht: Das ist Bundesrecht. Hier machen wir nun mal Landespolitik und hier können wir nun mal nur die Entscheidungen treffen, die auch in Landeskompetenz sind. Deswegen werbe ich auch ganz klar an dieser Stelle dafür, dass wir zunächst das tun, was wir tun können. Auch wenn wir für diesen Freibetrag eine hohe Sympathie haben: Wir werden das hier im Landtag nicht lösen können.

(Beifall Gruppe der FDP)

Da mir die Zeit hier auf der Uhr schnell nach unten geht, will ich mal versuchen, etwas gedrängt noch ein paar Worte zu sagen. Mit einer Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent ergeben sich vielfältige Chancen und da sind auch wirtschaftliche Chancen dabei. Herr Müller, da sind wir dabei, dass man Steuern eben nicht so statisch betrachten kann. Mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer erwarten wir auch eine Ankurbelung des Grundstücks- und Immobilienhandels. Mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer erwarten wir auch Impulse für das Gewerbe, Impulse für den Bau, Impulse für die Baunebengewerbe und wir erwarten vor allem auch Wirtschaftsansiedlungen, meine Damen und Herren. Auch das kann zu Einnahmen beitragen, meine Damen und Herren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Zur Geschichte – ich habe es bereits gesagt: Thüringen startete wie alle anderen Länder auch mit einem Steuersatz von 3,5 Prozent, 2011 fand die Erhöhung auf 5 Prozent statt und 2017 auf 6,5 Prozent. Da muss man mal die Frage stellen: Wo wurde denn dieses Geld investiert? Das kann ich Ihnen sagen: Die rot-rot-grüne Landesregierung hat die Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer nicht in die langfristige Konsolidierung des Landeshaushalts gesteckt, nicht in den Schuldenabbau und auch nicht in Rücklagen, was mit den Mehreinnahmen von über 34,6 Millionen Euro 2018 und über 42 Millionen Euro 2019 durchaus möglich gewesen wäre. Sie haben die Erhöhung genutzt, um Ihre Lieblingsprojekte zu finanzieren, und das auf dem Rücken des Landeshaushalts und – meine Damen und Herren, noch schlimmer – auf dem Rücken der Steuerzahler, denen tiefer in die Tasche gegriffen wurde, ich wiederhole es bewusst noch einmal.

(Beifall Gruppe der FDP)