Um den Widerstand bei den letzten Erhöhungen noch einmal ins Gedächtnis zu rufen: Erinnern Sie sich an die Zuschriften 6/235, 6/236, 6/270, 6/276,
6/277, 6/294, 6/295, 6/297, 6/304 von Verbänden und Handelskammern, die seinerzeit genau zu diesem Thema kamen. Alle hatten sich gegen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ausgesprochen.
Die Landesregierung hat all den Argumenten, die ich jetzt zeitlich nicht aufzählen kann, kein Gehör geschenkt. Daher die Empfehlung, sich diese Zuschriften noch einmal anzuschauen, meine Damen und Herren. Das finden Sie alles in dem Ergebnisprotokoll des 19. HuFA der 6. Wahlperiode vom 9. November 2015.
Mit dem Antrag der FDP machen wir Thüringen nicht nur als Wohnort, sondern gleichzeitig auch als Wirtschaftsstandort gegenüber all unseren Nachbarländern wieder attraktiver, meine Damen und Herren. Ich beantrage zum Abschluss im Namen der FDP die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und natürlich an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, da der auch für Bauen zuständig ist. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für diese Debatte.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Müller, Herr Abgeordneter Bilay. Bitte schön, Herr Abgeordneter Müller.
Lieber Herr Kollege Bergner, bisher haben Sie mir immer noch keine Antwort darauf gegeben, wo Sie die 56 Millionen Euro einsparen wollen, die eine Minderung der Grunderwerbsteuer ausmacht.
Des Weiteren sind Ihre prognostischen Aussichten auf ein Anfeuern des Baugewerbes – jetzt will ich nicht sagen – gerade hirnrissig. Wir alle wissen aus allen Ausschusssitzungen, die in irgendeiner Form mit Bau und Investitionen zu tun haben, dass wir heute kaum einen Handwerkerbetrieb finden, einen Baubetrieb finden, der auch nur ansatzweise in annehmbaren Zeiten etwas ausführen kann. Wozu soll ein solches Anfeuern des Marktes an der Stelle dienen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu ein paar Dingen, die Herr Bergner jetzt gesagt hat, will ich noch mal ein paar Sachen richtigstellen. Es ist nicht so, dass die höheren Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer irgendwie verpulvert wurden oder irgendwo verschwunden sind. Von dem Geld sind unter anderem Polizistinnen und Polizisten eingestellt worden, haben wir Schulen saniert, sind Schulden getilgt worden, sind Rücklagen aufgebaut worden, die haben wir in das Corona-Sondervermögen gesteckt – nur anteilig.
Ich will Ihnen noch eines sagen, was wir von Ihrer Idee halten, warum wir das ablehnen: Ein Liter Milch wird höher besteuert als der Erwerb von Grund und Boden. Buntstifte für Kinder, damit sie malen können, werden höher besteuert als der Erwerb von Grund und Boden. Deswegen lehnen wir es ab, weil es unsolidarisch ist.
Sie tun immer so, als würden Menschen, die Grund und Boden erwerben oder sich Eigentumswohnungen kaufen, doppelt und dreifach besteuert. Das ist doch völlig falsch.
Auf den Erwerb von Grundvermögen entfällt keine Mehrwertsteuer. Der Kauf eines Hauses wird weniger besteuert als …
Sie müssen schon mal differenzieren zwischen der Grunderwerbsteuer, die einmal anfällt, wenn ich Grundvermögen kaufe, und der jährlich wiederkehrenden Grundsteuer, die die Kommunen erheben, wo wir derzeit über eine Reform des Grundsteuerrechts reden, was auch durch die Finanzministerin umgesetzt wird. Völlig verschiedene Paar Schuhe, Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen.
Herr Abgeordneter Kießling hat für die AfD-Fraktion um das Wort gebeten. Ich bitte, ein bisschen die Emotionen zurückzuhalten und das am Pult zu machen. Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Wenn Herr Bilay hier etwas richtigstellen möchte, dann möchte ich auch etwas richtigstellen. Ich möchte mal daran erinnern, wer damals 2015 die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent angehoben hat, nämlich Rot-Rot-Grün mit der Begründung, die Flüchtlingskosten 2015 zu finanzieren und nicht irgendwelche Buntstifte zu finanzieren oder irgendwelche Polizisten einzustellen.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist nicht richtig! Das ist wieder von Ihnen herbeigeredet! Das ist doch Quatsch!)
Wie gesagt, es ist unsolidarisch, den Leuten so tief in die Tasche zu greifen, gerade den jungen Familien so tief in die Tasche zu greifen.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst möchte ich mich auch dagegen verwahren, dass das Geld irgendwo versickert ist. Was Herr Bilay angesprochen hat, ist natürlich richtig.
Lieber Herr Voigt, auch in Richtung Herrn Bergner, schauen Sie, wir haben über 1 Milliarde Euro getilgt. Also ist Ihre Aussage, dass wir nichts gemacht haben, falsch.
Man kann über die Rücklagen denken, wie man möchte, aber gleichwohl sind auch Rücklagen angehäuft worden. Und wenn Sie das Schulsanierungsprogramm sehen, sehen Sie doch ganz ge
nau, dass das Geld, was über die Grunderwerbsteuer in den Landeshaushalt fließt – es ist die einzige Steuer, die überhaupt sichtbar ist, die ein Land überhaupt erheben kann. Es wird eins zu eins den Bürgerinnen und Bürgern, die sie bezahlen, über andere Dinge wieder zur Verfügung gestellt, zum Beispiel über den Bau von Straßen. Wir zahlen Zuschüsse.
Nicht nur die Kommunen geben ihren Anteil, sondern wir geben unseren Anteil auch dazu, zu Schulen, Kindergärten. Überall ist der Freistaat mit seinen Mitteln dabei. Das heißt, es ist wichtig, dass man den Bürgerinnen und Bürgern noch mal erklärt, also nicht nur sagt: Du, ich befreie dich von all dem Krempel, aber der Wohlstand ist für alle da – sondern dass man erklärt, warum Steuern überhaupt erhoben werden, warum die Gemeinde Grundsteuern erhebt, warum wir Grunderwerbsteuern erheben, warum es die Umsatzsteuer gibt. Die gibt es doch deswegen, weil wir sagen: Wer leistungsfähig ist, der soll die Gesellschaft stärker unterstützen als der, der leistungsarm ist. Das ist doch der Grundsatz. Ich denke, auch die CDU weiß darum, dass das nicht nur eine sozialdemokratische oder andere Spinnerei des vergangenen Jahrhunderts ist, sondern Sie tragen das doch im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft mit. Es geht darum...
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das stimmt doch nicht! In anderen Bundesländern wird weniger besteuert!)
Ja, in anderen Bundesländern. Herr Voigt, es gibt noch zwei Bundesländer – zwei. Das ist Bayern. Bayern hat sich aufgrund seiner Machtposition im Bund immer bedienen können. Das ist völlig unstrittig, dass sich Bayern bei der Länderfinanzreform mehr gesichert hat, weil es stärker war als andere Bundesländer.
Die schwachen und mittelschwachen sind da wesentlich stärker eingeschränkt gewesen. Und das ist Sachsen. Sie wollen doch auch nicht, dass wir wie Sachsen agieren bezüglich …
Halt, halt! Ihre Finanzministerin stand hier an dem Pult – da saßen wir noch in der Opposition – und hat uns erklärt, dass die sächsischen Kommunen jährlich wesentlich weniger Geld bekommen als in Thüringen. Da haben wir dann gerufen und geschrien: Das stimmt alles gar nicht! – Das gehört doch zur Wahrheit dazu.
Aber das ist doch der Mehrwert, den Sachsen uns gegenüber jetzt hat. Man hat damals nicht so viel...
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sachsen-Anhalt 5 Prozent, Sachsen 3,5 Pro- zent, Rheinland-Pfalz 5 Prozent!)