Protokoll der Sitzung vom 17.03.2022

(Beifall AfD)

Insofern stimmt die AfD-Fraktion einer Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs zu. Im Ausschuss ist dann unter anderem zu klären, was mit der Formulierung „ähnlich“ geeignete Maßnahme zum Schutzzweck und mit den „Fanggräben“ genau gemeint ist und wie diese zum Nutzen des Gewässerschutzes, der Landwirtschaft und der Kontrollbehörden umzusetzen sind. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Dr. Wagler das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hoffmann, es ist eben beides: Es sind die häuslichen Abwässer, die aufgrund des zu geringen Anschlussgrads im ländlichen Raum noch in die Vorfluter geleitet wurden, die diese organische Belastung verursachen, und es ist auch Mitschuld

der Landwirtschaft, dass viele Thüringer Gewässer den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht genügen können. Gewässerrandstreifen wurden in diesen Dimensionen ausgelegt, damit sich Gewässer wieder freier entwickeln können. Mit dieser Entwicklung geht auch eine Verbesserung der Gewässerstruktur einher und die Selbstreinigungsfähigkeit der Gewässer wird entschieden verbessert.

Was auch mit den Gewässerrandstreifen einhergeht vor allen Dingen, wenn sie bewachsen sind, das ist eine Barriere für die Winderosion. Damit schützen diese Gewässerrandstreifen wiederum die Äcker mit ihrem Pflanzenbewuchs vor Winderosion, vor Wassererosion und dienen damit auch dem Bodenschutz, dem Bodenerhalt und können der Landwirtschaft damit dienen.

Neben dem Schutz und der Barrierefunktion sind Gewässerrandstreifen wertvolle Lebensräume. Das hat Kollege Möller schon ausreichend ausgeführt. Der Pflanzenbewuchs an den Uferrandstreifen sorgt gerade in Zeiten des Klimawandels für eine vermehrte Beschattung und Kühlung des Gewässers. Das ist gerade jetzt immer wichtiger. Denn mit der geringeren Temperatur der Gewässer steigt die Wasserqualität, auch die Qualität für die Wasserbewohner, und wir können die Gewässer in der Folge vor der globalen Erwärmung schützen – zum Teil zumindest.

Die wichtigste Funktion, die Gewässerrandstreifen für mich aber haben, ist der Rückhalt von Einträgen organischer Nährstoffe in Gewässer, vor allen Dingen von phosphathaltigen Düngemitteln. Besonders Phosphat, was an Bodenpartikel gebunden ist, wird durch den Pflanzensaum wirksam festgehalten. Es kann nicht mehr in das Gewässer gelangen bzw. in einem viel geringeren Maße. Je nach dem, wie diese Gewässerrandstreifen ausgestaltet sind – dafür brauchen sie natürlich Platz –, können diese Phosphoreinträge bis zu 85 Prozent reduziert werden. Darauf kommt es an.

In der Abwägung muss man also zum Schluss kommen, dass trotz der rigiden Einschränkungen für die Landwirte die Auswirkungen für den Gewässer- und Naturschutz so groß sind, dass sie unbedingt in der jetzigen Form weiterverfolgt werden sollten. Eine Nutzung der Uferrandstreifen in einer in der heutigen konventionellen Landwirtschaft gängigen Art und Weise durch Ausnahmegenehmigungen wiederherzustellen, ist nicht zielführend. Dennoch müssen wir über eine neue Synergie von Schützen und Nützen in dem Spannungsfeld von Landwirtschaft und Naturschutz nachdenken, denn die Landwirtschaft kann nicht eine immer ökologischere Produktion unserer Lebensmittel und auch noch die Produktion der nachwachsenden Rohstof

(Abg. Hoffmann)

fe von morgen auf einer immer kleiner werdenden landwirtschaftlichen Fläche schaffen.

Das alles wurde jetzt auch gerade noch mal durch den Krieg in der Ukraine verstärkt. Landwirtinnen und Landwirte müssen bei steil ansteigenden Dünger- und Treibstoffpreisen um ihre Wirtschaftlichkeit kämpfen. Die Lösung solcher Nutzungskonflikte – was letztendlich ein Flächennutzungskonflikt ist – sehen wir allerdings nicht so sehr in einem Zurückgehen, sondern in einem Vorwärtsgehen. Es geht zum Beispiel um die Förderung neuerer Formen der Landwirtschaft wie zum Beispiel Dauerkulturen wie die Durchwachsene Silphie. Es geht um Agroforstsysteme, Kurzumtriebsplantagen. Das Allerwichtigste aber ist der Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche für die Urproduktion. Das gelingt eben nicht am besten durch eine Unterdimensionierung der Gewässerrandstreifen. Natürlich hat das zur Folge, dass die Hektar der Landwirtschaft in den genannten Dimensionen für die Produktion eingeschränkt werden. Dennoch: Der größte Vorteil für die Landwirtschaft ist, wenn wir Flächenversiegelung vermeiden, wenn wir eine gleichwertige Entsiegelung auf den Weg bringen und wenn wir mehr Fläche, mehr Brachen revitalisieren. Deswegen kann das Ziel der Linken nur eine Netto-NullNeuversiegelung sein und wir lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In Richtung von Kollegen Möller: Es war natürlich auch vor 2019 klar geregelt, nur halt mit der geringeren Breite, das ist der Unterschied. Die Gewässergüte hat sich in meiner Wahrnehmung in Thüringen vor allem seit 1990 verbessert, und zwar deutlich verbessert, das will ich auch sagen.

Einen Punkt löst auch der breitere Gewässerrandstreifen mit Sicherheit nicht, das ist die Problematik der Felddrainagen. Wenn Sie schon mal einen Bach renaturiert haben und sich dann gewundert haben, warum da lauter Ziegelscherben drin lagen: Das sind die Felddrainagen, die damals im Rahmen der Melioration reihenweise in der Thüringer Landwirtschaft verlegt worden sind, um den Feldern Wasser zu entziehen. Über diese Felddrainagen, die heute noch im Untergrund existieren, wird auch

aus dem Hinterland in Größenordnungen Material transportiert, wo der Gewässerrandstreifen gar nichts nützt, im Gegenteil. Ein Fanggraben könnte möglicherweise solch eine Drainage beim Bau unterbrechen und auch dort eine Lösung bringen, zumindest eine Teillösung.

Sie haben hier von einer messbaren allgemeinen Regelung gesprochen. Das Problem ist: Böden sind unterschiedlich und deswegen können Sie nicht jeden Kf-Wert in eine gesetzliche Regelung hineinschreiben. Deswegen haben wir dort auch bewusst eine gewisse Offenheit gelassen. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir die Formulierung „ähnliche geeignete Maßnahmen“ gebracht haben, schlicht und einfach weil wir denken, dass es Menschen geben kann, die vielleicht auf eine andere gute Idee kommen; das wollten wir damit nicht blockieren.

Mit einem haben Sie recht, Herr Möller: Die Gewässerunterhaltungsverbände haben bereits jetzt alle Hände voll zu tun, vor allem mit bürokratischen Lösungen. Da sind damals etliche Böcke geschossen worden. Wenn man sich beispielsweise vor Ort mal über die Zuständigkeit bei der Sicherungspflicht für Bäume unterhält, wer da nun für welchen Baum zuständig ist: Da ist sehr viel von dem eingetreten, wovor ich damals als Bürgermeister – nebenbei gesagt – auch in einem Brief an das Ministerium gewarnt habe.

Frau Dr. Wagler, ich will trotzdem eines sagen: Es ist kein Schritt zurück, sondern es wäre ein Schritt nach vorn, indem wir nämlich eine konkrete Lösung anbieten und vor allem versuchen, mit den Landwirten einen gemeinsamen Weg zu gehen, der das Ziel erreicht und den Landwirten trotzdem das Wirtschaften ermöglicht. Das ist der Sinn unseres Gesetzentwurfs.

(Beifall Gruppe der FDP)

Herr Kollege Tiesler, noch einen Satz zu der Frage der Blühstreifen: Dadurch, dass so ein Fanggraben nur temporär nass wäre und damit also immer wieder trockenfallen würde, immer dann, wenn gerade kein Niederschlagswasser ankommt, ist dort auch die Anlage eines Blühstreifens im Fanggraben möglich, überhaupt kein Problem. Im Gegenteil: Es würde die belebte Bodenschicht stärken, die gerade dazu da ist, Schadstoffe abzubauen, die gerade dazu da ist, eine Reinigung zu bringen. Ich würde mich freuen, wenn wir darüber im Ausschuss reden könnten. Die Gefahr, die Sie genannt haben, sehe ich dabei nicht.

Ich will es mit Blick auf die Redezeit etwas straffen. Unsere Gesetzesinitiative habe ich bereits in der Einbringung umfangreich benannt. Ich will aber

(Abg. Dr. Wagler)

eines sagen: Es hat wenig Sinn, wenn wir Regelungen der EU in der Bundespolitik implementieren und in der Landespolitik dann immer noch versuchen, eins obendrauf zu setzen, was den Umgang mit den ganzen Dingen erschwert.

Wenn wir uns einmal anhören oder anlesen, was damals in der 21. Sitzung des Umweltausschusses gesagt wurde, da hieß es unter anderem von einem Anzuhörenden der unteren Naturschutzbehörde: Nicht nur die Gesetzesänderung im Naturschutz, sondern auch die Ende 2019 im Wasserrecht erfolgte Änderung erfordert einen deutlich höheren Aufwand im Rahmen der Kontroll- und Verwaltungstätigkeit. Ein Beispiel dafür seien – so in dem Protokoll – Gewässerrandstreifen.

Meine Damen und Herren, ich sehe mit Blick auf die Zeit, dass ich Ihnen jetzt nicht noch alles vortragen kann, was ich gern vortragen möchte. Aber ich werbe noch einmal dafür, dass wir miteinander versuchen, eine Lösung zu bringen, die dem Gewässerschutz nicht abträglich ist – das ist meine felsenfeste Überzeugung auch als Tiefbauingenieur –,

(Beifall Gruppe der FDP)

die aber den Weg öffnet, gemeinsam mit den Landwirten nach vorn zu blicken und auch diesen Weg zu erzielen, dass wir nicht ständig Flächen entziehen, sondern auch wieder Flächen gewinnen für eine vernünftige, verantwortungsbewusste Landwirtschaft im Sinne des Satzes, den ich gesagt habe: „Wer das Land ernährt, verdient Respekt!“, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rede der AfD-Abgeordneten war gerade ein schönes Lehrstück dafür, wie die AfD zwar insbesondere beim Ausbau der erneuerbaren Energien immer gern den Naturschutz anführt. Aber wenn es darum geht, wirklich etwa gesetzliche Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität zu erhalten, da einen bedeutenden Fortschritt leisten zu können, dann spielt der Naturschutz für sie plötzlich keine Rolle mehr.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ihr Opportunismus an dieser Stelle ist wirklich schwer erträglich.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die FDP die 2019 festgelegte Breite von Gewässerrandstreifen reduzieren. Um es gleich zu Beginn festzustellen: Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir dieses Ansinnen ab,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

denn aus der wasser- und naturschutzfachlichen Sicht gab es 2019 sehr gute Gründe für eine Festschreibung der Randstreifen im Wassergesetz und daran hat sich bis heute nichts geändert. Ganz im Gegenteil, angesichts des rasant fortschreitenden Artensterbens wäre es eher zu diskutieren, die Gewässerrandstreifen weiter zu verbreitern. Darauf werde ich noch einmal eingehen.

Doch zunächst möchte ich daran erinnern, warum die Einrichtung der Randstreifen überhaupt notwendig war. Nur 10 Prozent der thüringischen Gewässer befanden sich 2019 in dem guten ökologischen Zustand, der von der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefordert wird. Gemäß dieser Richtlinie müssen aber bis 2027 70 Prozent diesen Zustand erreicht haben. Es bestand also ein ziemlicher Nachholbedarf.

Eine der wesentlichen Ursachen für die unzureichende Qualität unserer Oberflächengewässer liegt in den diffusen Nähr- und Schadstoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Es war daher dringend geboten, diese Stoffeinträge durch Pestizide, Phosphor und Nitrat zu verringern. 2019 hat der Landesgesetzgeber dafür eine effektive Maßnahme ergriffen, indem er die Gewässerrandstreifen ins Thüringer Wassergesetz aufgenommen hat. Dadurch sind nun Pufferzonen entstanden, in denen die Schadstoffe herausgefiltert werden können und so nur noch in einem geringeren Maße in die Gewässer gelangen.

Die FDP gibt nun in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf an, diesen Schutzzweck könne man auch durch andere Maßnahmen erreichen, zum Beispiel Fanggräben. Damit glaubt die FDP ebenfalls, die Schadstoffeinträge minimieren und Ackerbauflächen vergrößern zu können. Allerdings ist doch sehr fraglich, ob dieses Ziel so tatsächlich erreicht werden kann. Denn allein aufgrund der Breite der Fanggräben und deren Abstand zum Gewässer könnte nur ein flächenmäßig überschaubarer Teil für eine ackerbauliche Nutzung verwendet werden.

Ich möchte daran erinnern, dass die Interessen der Landwirtschaft 2019 bei der Novellierung berücksichtigt wurden. Im Wassergesetz wurde das Optionsmodell verankert. Dadurch haben Landwirte und Landwirtinnen bereits die Möglichkeit, den Gewässerrandstreifen von 10 auf 5 Meter zu verringern. Meldet der Agrarbetrieb den Randstreifen

(Abg. Bergner)

außerdem als ökologische Vorrangfläche, erhält er zusätzlich Greening-Zahlungen. Die Sinnhaftigkeit des FDP-Vorschlags relativiert sich also bereits unter dem Gesichtspunkt der landwirtschaftlichen Nutzung ganz erheblich.

Bemerkenswerterweise sieht auch der Thüringer Bauernverband keine Notwendigkeit für Änderungen. In der Regierungsmedienkonferenz am 15. März, also vor wenigen Tagen, antwortete der Präsident des Thüringer Bauernverbands, Herr Dr. Wagner, auf die Frage nach einer Verkleinerung, die Gewässerrandstreifen seien etabliert und dabei soll es auch bleiben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das hat er uns aber anders gesagt!)

Mehr als ärgerlich ist es, dass die FDP die weiteren positiven Auswirkungen der Gewässerrandstreifen überhaupt nicht berücksichtigt. Anzuführen ist hier der Hochwasserschutz, da in den Randstreifen das Wasser besser zurückgehalten werden kann. Ganz besonders möchte ich aber auch auf die positiven Effekte für die Biodiversität hinweisen. Durch die Randstreifen werden neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen. Mit einer durchgängigen Anlage der Streifen wird ein Beitrag zur Biotopvernetzung geleistet. Auch für den Insektenschutz erbringen die Randstreifen einen bedeutenden Beitrag. So findet sich dort eine hohe Vielfalt an Insektenarten. Im August 2021 hat die Universität Duisburg-Essen im Auftrag des NABU eine Studie mit dem Titel „Insekten in Gewässerrandstreifen“ veröffentlicht. Zu einem effektiven Insektenschutz müssten die Randstreifen demnach auf 20 Meter verbreitert werden. Angesichts der dramatischen Verluste bei Arten und Insekten verbietet es sich daher, wie von der FDP vorgeschlagen, die Gewässerrandstreifen zu reduzieren.

Aus dem von mir beschriebenen Sachverhalt ergibt sich ein eindeutiges Fazit: Der unterstellte ökonomische Nutzen von Fanggräben käme, wenn überhaupt, nur in einem sehr geringen Ausmaß zum Tragen. Eine Verkleinerung wird selbst vom Thüringer Bauernverband nicht unterstützt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was ist mit den Trinkwassertalsperren?)

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die hat kei- ne Ahnung!)