Nun noch einige Anmerkungen zur Anhebung der Gebührensätze: Die Gebühr für ein Schlichtungsverfahren beträgt derzeit 10 Euro, künftig 20 Euro. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, erhöht sich die Verfahrensgebühr auf 20 Euro derzeit und künftig auf 40 Euro. Im Einzelfall kann die Gebühr auf maximal 35 Euro, künftig auf 50 Euro erhöht werden. Ich denke, die Erhöhung dieser Beträge ist durchaus gerechtfertigt und ich finde, sie fällt sehr moderat aus. Ich persönlich frage mich allerdings, ob diese Beträge insgesamt der Bedeutung und Wertigkeit der Arbeit der Schiedsmänner und Schiedsfrauen gerecht werden, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass von den vereinnahmten Gebühren jeweils nur die Hälfte an die Schiedspersonen geht, während die andere Hälfte an die Gemeinde fließt. Gewiss, Schiedsmänner, Schiedsfrauen arbeiten ehrenamtlich und Ehrenamt wird nun mal nicht vergütet. Man tut es der Ehre wegen. Aber Ehrenamt verdient Anerkennung und Wertschätzung. Dazu gehört in meinen Augen auch eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Diese Auffassung teilt im Übrigen auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der in seiner Stellungnahme den Wunsch ausspricht, dass das Amt der Schiedsperson auch in finanzieller Hinsicht mehr gewürdigt wird. Mir fallen in dem Zusammenhang die Stichworte „Ehrenamt in die Thüringer Verfassung“ und „Ehrenamtsfördergesetz“ ein. Das sind Fragen, die wir hier im Landtag schon diskutiert haben und auch noch weiter diskutieren werden.
Ich möchte diese Überlegungen hier nicht weiter vertiefen, aber gerade an dieser Stelle ist es mir ein Bedürfnis, den Thüringer Schiedsmännern und Schiedsfrauen Hochachtung und Anerkennung auszusprechen,
Kompetenz darum bemühen, Rechtsstreitigkeiten ihrer Mitmenschen zu schlichten. Sie leisten eine Arbeit, die anstrengend ist und für die an anderer Stelle hohe Stundensätze verlangt werden. Diesem selbstlosen Einsatz für das Gemeinwohl gilt mein – und ich denke, ich kann sagen –, unser aller herzlicher Dank.
Noch ein Wort zu Ihrem Ansinnen, Herr Sesselmann, das Schiedsstellengesetz und damit die Schiedsstellen abzuschaffen: Sie hatten dazu bereits in der ersten Lesung ausführlich vorgetragen und ich habe heute vernommen, dass Sie an dieser Auffassung festhalten. Ich muss gestehen, dass es schwerfällt, Ihre Argumentation nachzuvollziehen. Wie Sie vor allem in Ihrem Beitrag zur ersten Lesung ausgeführt haben, kann man aus Ihrer Sicht auf dieses Gesetz verzichten, kann man dieses Gesetz getrost streichen, um mit Ihren Worten zu sprechen, weil – und da zitiere ich Sie – wir „mittlerweile […] alternative Konfliktlösungen, beispielsweise im Thüringer Beirat für alternative Konfliktlösungen [haben]“. Sie haben das heute noch mal bekräftigt. Erstaunlicherweise verweist genau dieser Beirat in seiner Stellungnahme darauf, dass dort oft nach Schiedsstellen nachgefragt wird. Deshalb begrüßt der von Ihnen erwähnte Beirat ausdrücklich die flächendeckende Präsenz der Schiedsstellen und die Sicherstellung ihres unkomplizierten Zugangs. Wie verträgt sich diese Aussage mit Ihrer Behauptung, für Schiedsstellen gäbe es überhaupt keinen Bedarf mehr?
Auch das Bündnis Konfliktlösung Sachsen bezeichnet die Schiedsstellen als eine begrüßenswerte Einrichtung. Und der Thüringer Rechnungshof lobt die friedensstiftende Tätigkeit der Schiedsstellen, die sich bewährt hat und beibehalten werden sollte. In der Anhörung gab es niemanden, der die Berechtigung der Schiedsstellen im Gefüge der Vielfalt von alternativen Konfliktlösungseinrichtungen auch nur ansatzweise infrage gestellt hätte – und das in Kenntnis der Tatsache, dass die Zahl der Fälle, die von den Schiedsstellen bearbeitet wird, überschaubar ist.
Was Sie diesen klaren Argumenten entgegenzusetzen haben, das hätte ich mir gewünscht, dass Sie das heute dargelegt hätten. Das ist leider nicht der Fall. Schade!
Soweit Sie das Mediationsgesetz zu Vergleichen heranziehen und daraus schlussfolgern, dass Mediation die Schlichtung durch Schiedsstellen erset
zen kann, so sind Sie auch da auf dem Holzweg. Mediation und Schlichtungsverfahren sind zwei unterschiedliche Verfahren, die nicht gegenseitig austauschbar oder ersetzbar sind. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann können Sie das auch in der Stellungnahme des Thüringer Beirats für alternative Konfliktlösung nachlesen, auf den Sie sich immer wieder berufen.
Meine Redezeit geht zu Ende, es gäbe noch einiges zu Ihrem Beitrag zu sagen, Herr Sesselmann, aber leider habe ich nicht mehr so viel Zeit. Ich komme deshalb zum Ende.
Es hat lange gedauert, bis dieser Gesetzentwurf den Weg hier in das Plenum zur zweiten Lesung und zur Abstimmung heute geschafft hat. Aber man sagt ja so schön: Was lange währt, wird endlich gut. Es ist ein gutes, es ist ein ausgewogenes Gesetz, ein Gesetz, das unsere Schiedsstellen und deren Arbeit stärkt. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in der Diskussion im Ausschuss der Kritik angeschlossen, die auch Frau Dr. Martin-Gehl hier als Berichterstatterin zitiert hat, nämlich die Kritik daran, dass die professionelle Vertretung in den Schiedsstellen in der Form vorgesehen war, wie sie in der ersten Version auch vorgesehen war. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass ein Schiedsgericht oder ein Schiedsverfahren genau diesen Charakter der Schlichtung haben soll und kein Gerichtsverfahren darstellt. Deswegen haben wir im Ausschuss grundsätzlich diesen Raum, der gegeben wird, eine professionelle Vertretung mitzunehmen oder sich komplett professionell vertreten zu lassen – also von einem Rechtsanwalt – kritisch angemerkt, einfach weil auch die Richter selbst – also die Schiedsrichter – Laien sind, und damit sollte eigentlich auch die juristische Bewertung an der Stelle nicht im Vordergrund stehen. Das ist zwischendurch in der Diskussion ein bisschen geheilt worden. Wir möchten bei dem Kritikpunkt bleiben, weil nach wie vor die Option im Raum steht – Frau Dr. Martin-Gehl hat es ausgeführt –, es gibt jetzt die Option für das Schiedsgericht zu sagen,
es ist trotzdem notwendig, dass der Betroffene hier selbst vorspricht. Wir werden sehen, ob das dann seinen Zweck erfüllt. Wir schließen uns grundsätzlich den Veränderungen im Schiedsstellengesetz an und unterstützen es, werden ihm also zustimmen, werden diesen Teil aber besonders beobachten, weil es uns als Freie Demokraten sehr wichtig ist, dass gerade dieser Charakter der Schlichtungseinrichtung der Schiedsstellen eine hohe Bedeutung hat und eigentlich auch dazu führen sollte, die Gerichte zu entlasten.
Wenn man jetzt Herrn Sesselmann folgen wollte, dass alles, was nicht hundertprozentig funktioniert, einfach abgeschafft wird: Dem würden wir uns an der Stelle nicht anschließen. Wir weisen aber doch deutlich darauf hin, dass die Schiedsstellen in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert sind und dass da an der Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet werden sollte,
erstens in der Wahrnehmung derer, die Schiedsstellen in Anspruch nehmen, aber auch in der Wahrnehmung derer, die möglicherweise als Schiedsperson infrage kommen,
Grundsätzlich schließen wir uns dem neuen Entwurf des Schiedsstellengesetzes an, weisen aber noch mal kritisch darauf hin, dass in der professionellen Vertretung hier möglicherweise der Charakter des Schiedsstellenverfahrens gefährdet sein könnte. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, einen guten Morgen! Das Schiedsstellengesetz hat uns in der Tat des Öfteren im Ausschuss beschäftigt, es ist auch viel gesagt worden. Ich will zu den Dingen, die jetzt noch mal in dieser Runde vorgebracht wurden, nur wenige Worte sagen.
Herr Sesselmann: Ja, es stimmt, die Kritik vom Amtsgericht Jena war in der Tat sehr offen. Aber wir haben Unmengen mehr auch positive Ergebnis
se gehabt, auch aus Gerichtsbezirken. Das darf man bei einer Gesamtbewertung natürlich nicht unter den Tisch fallen lassen, wenn wir hier zu einer angemessenen Entscheidung und zu einem angemessenen Ergebnis kommen wollen.
Frau Dr. Martin-Gehl, ich wäre noch nicht dazu bereit, diese gesamten Fragen auch auf ein verfassungsrechtliches Niveau zu heben, aber dem Grunde nach haben Sie natürlich recht, dass das auch mit dem Ehrenamt etwas zu tun hat, weil die Schiedspersonen ehrenamtlich arbeiten.
Schiedsstellen sind keine kleinen Gerichte, meine Damen und Herren, es ist etwas grundlegend anderes, und sie haben insofern auch einen ganz gesonderten Platz in unserem System, auch im Rechtssystem. Es sind Pflichtaufgaben der Kommunen. Die Hemmschwellen der Betroffenen – insbesondere von Nachbarn –, zu Gerichten zu gehen, sind aus meiner Sicht manchmal doch noch relativ groß. Das ist manchmal gut, das ist manchmal schlecht, wir sind ja auch dem Grunde nach ein recht klagefreudiges Land. Aber gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist es aus meiner Sicht doch geboten und sehr hilfreich, wenn man Ebenen hat, die unterhalb der Gerichte arbeiten. Denn wie oft schauen sich gerade Nachbarn, Parteien über Jahre und Jahrzehnte nicht mehr in die Augen, die aber, ich will nicht sagen verdammt sind, aber die natürlich auch gezwungen sind durch ihre räumlichen Gegebenheiten, diese vielen Jahre und Jahrzehnte eng beieinander zu leben. Da ist es aus meiner Sicht schon sehr wertvoll, wenn wir Schiedsstellen haben, die diese Aufgaben aufgreifen, die insofern auch mediativ auf die Parteien, auf die Nachbarn vorzugsweise einwirken können. Und da geht es nicht darum, Zwang auszuüben, sondern es geht um Versöhnung, es geht um Verständigung. Deshalb haben wir auch – und das ist mehrfach gesagt worden – die Rolle der Anwälte in diesem Verfahren diskutiert und sind mit dem Vorschlag, der aus dem Ausschuss hervorgegangen ist, auch nicht dem Vorschlag der Landesregierung gefolgt, sondern haben hier eine Abwandlung vorgenommen, die den Schiedspersonen die Möglichkeit gibt, die Parteien auch für ein direktes Gespräch vorzuladen. Das ist aus meiner Sicht hilfreich und das ist auch ein guter Kompromiss. Insofern darf ich mich an dieser Stelle für die sehr konstruktive Diskussion im Ausschuss bedanken.
Ich will damit nicht sagen, dass Anwälte immer eine negative Rolle einnehmen. Aber es kommt hier ganz genau auf diese Frage, dieses Verfahren an, wo Schiedspersonen außerhalb des professionellen – ich will sagen, vielleicht semi-professionellen –
Bereichs hier eine ganz andere, beschwichtigende Rolle einnehmen können. Es ist ja den Parteien auch weiterhin offen, ihre Ansprüche, ihre vermeintlichen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, indem zum Beispiel eine Partei dann klagt.
Worauf wir achten müssen – und das ist an dieser Stelle noch nicht gesagt worden –, ist, dass uns auch in den kommenden Jahren genügend Personen, geeignete Personen, für diese Schiedsstellen zur Verfügung stehen. Wir haben herausgearbeitet, dass die Schiedsstellen nicht obsolet sind, dass sie beibehalten werden sollen. Aber es gehört natürlich auch dazu, dass sich dort geeignete Menschen finden, die diesen wertvollen Auftrag auch entgegennehmen und annehmen. Und da ist aus meiner Sicht dann doch ein sehr großes Defizit auch jetzt schon zu spüren. Insofern muss man natürlich schauen, dass man die Schiedsstellen publik macht, dass man ein Stück weit für diese Schiedsstellen wirbt, ohne die Schiedsstellen zu überfordern.
Auch in den Kommunen ist es so, dass die Schiedsstellen ganz unterschiedlich ausgeprägt sind. Vielleicht arbeitet da jede Kommune unterschiedlich. Auf jeden Fall denke ich, dass es gut ist, dass wir das Instrument der Schiedsstellen haben. Das hält uns aber nicht davon ab, vielleicht in Zukunft diese Schiedsstellen und insbesondere dieses Gesetz ein Stück weit zu evaluieren, zu schauen, was daran noch verbesserungswürdig ist, was praxisrelevant geändert werden kann. Insofern möchte ich an dieser Stelle auch schon zum Schluss kommen, möchte Ihnen den Kompromiss, den Änderungsvorschlag aus dem Ausschuss sehr ans Herz legen und bitte dementsprechend um Zustimmung. Herzlichen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Adams, Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes wurde einem Novellierungsbedarf Rechnung getragen, der sich aus der Praxisabfrage ergeben hatte. Erstens: Die sachliche Zuständigkeit der Schiedsstellen für bürgerliche Rechtsangelegenheiten soll erweitert wer
den um die Fälle des Nachbarrechts und wegen der Verletzung der persönlichen Ehre. Zweitens: Den Streitparteien soll ermöglicht werden, sich in den Schiedsverhandlungen durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen. Und schließlich drittens sollen die seit über 25 Jahren unverändert gebliebenen Gebührensätze und das Ordnungsgeld moderat – so kann man, glaube ich, sagen – erhöht werden.
Danken möchte ich für die gründliche Beratung – das ist hier schon angesprochen worden – des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und für alle im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen. Es ist, glaube ich, eben auch schon mal gesagt worden: Wenn Herr Sesselmann eine Stellungnahme hier herausgepickt hat, dann ist das, glaube ich, mehr cherry picking als Darstellung des Beratungsverlaufs. Das ist man von der AfD-Fraktion natürlich gewohnt, dass man eher die Mindermeinungen vertritt und sich zu eigen macht. Aber das hat nichts mit der Realität in Thüringen zu tun, dass diese Schiedsstellen begrüßt werden und dass diese Schiedsstellen einen wichtigen Auftrag für unser Gemeinwesen leisten. Es geht auch nicht darum – das ist ein Irrtum, mit dem man hier aufräumen muss –, dass wir unsere Amtsgerichte, die nämlich Rechtsprechung machen, entlasten, sondern um Streitschlichtung. Wenn es dabei auch zu einer Entlastung kommt, dann ist das ein positiver Nebeneffekt, aber es geht um Streitschlichtung. Es geht darum, Menschen an den Tisch zu holen, die schon lange nicht mehr miteinander sprechen. Es geht darum, Frieden zu schaffen durch Gespräch. Das ist ein ganz wichtiger und ein nicht hoch genug anzurechnender Dienst, den die Schiedsfrauen und Schiedsmänner in Thüringen leisten.
Diese Anregung, die es aber gegeben hat – viele haben es hier schon angesprochen –, hat zu einer Änderung geführt, die von den Schiedsleuten angeregt wurde, die im Zusammenhang mit der erweiterten Vertretungsmöglichkeit steht. Ergänzend soll geregelt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen das persönliche Erscheinen der Streitpartei in der Schiedsverhandlung zusätzlich zum Vertreter angeordnet werden kann. Das ist im Grunde strenger, als es die Zivilprozessordnung für das gerichtliche Zivilverfahren vorsieht, denn dort ist es so, dass eine Partei, der das Erscheinen angeordnet wurde, entschuldigt ist, wenn sie einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestands und zur Abgabe gebotener Erklärungen in der Lage ist, ebenso auch zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist. Hingegen soll – und hier sieht man auch den Unterschied – im Schiedsverfahren die Partei auch dann zum persönlichen Erscheinen verpflichtet werden können, wenn sie einen entspre
chenden instruierten Vertreter entsendet. Das heißt, es geht darum, die Menschen an den Tisch zu holen. Gerade der persönliche Austausch kann dazu beitragen, den Streit im Schiedsverfahren gütlich beizulegen. An einem Tisch zusammenzukommen ist das wesentliche Ziel in diesem Verfahren.
Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wird die Verpflichtung daher auch an diese Voraussetzung gebunden. Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ohne das persönliche Erscheinen eine Sachverhaltsaufklärung oder eine Streitbeilegung nicht gelingt. Im Ergebnis kann sich auch mein Haus der vorgeschlagenen Ergänzung anschließen.