Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d der Stiftungssat- zung gehören dem Kuratorium, welches insgesamt aus 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landtagsfraktionen an. Auch diese Wahl ist aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr.-Ing. Kaufmann notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5083 vor.
Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sechs Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.
Als Wahlhelferin bzw. als Wahlhelfer sind einge- setzt hier unten im Plenarsaal Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Schubert und Frau Abgeordnete Baum sowie auf der Tribüne Frau Ab-
Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen.
Meine Damen und Herren, aus gegebenem Anlass mache ich noch mal darauf aufmerksam, auch oben auf der Tribüne, dass bitte die Mund-NasenBedeckung auch Mund und Nase bedeckt.
Das Infektionsgeschehen ist immer noch intensiv genug, dass wir bitte auch unsere eigenen Regeln ernst nehmen sollten. Danke schön.
Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan.
Meine Damen und Herren, auch wenn UV-Strahlung als desinfizierend gilt, so viel UV ist es nicht da oben! Setzen Sie bitte Ihre Masken auf! Ja, genau, das gilt für alle oben!
Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Meine Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es zeigt sich hier kein Widerspruch. Danke schön. Damit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.
auf. Damit dann noch mal der Hinweis an die anwesenden Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen, entsprechend ihre Kollegen zu informieren. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, das wissen Sie.
Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrte Abgeordnete, seit der Finanzkrise im Jahre 2008 hat sich die Agrarstruktur im Freistaat stark gewandelt. Die Preise für Ackerland haben sich mehr als verdoppelt, auch für Grünland ist ein erheblicher Preisanstieg festzustellen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Entwicklung der Pachtpreise. Dabei ist es nicht nur zu einer ungewollten branchenfremden Flächenkonzentration gekommen. Wie die Landesregierung kürzlich einräumte, können es sich Junglandwirte oder landwirtschaftliche Neueinsteiger mittlerweile kaum noch leisten, Agrarflächen zu kaufen oder zu pachten. Schließlich können aufgrund einer Regelungslücke des Bundesgesetzgebers Investoren bei Anteilskäufen die Grunderwerbsteuer umgehen, was nach Aussage der Landesregierung eine Benachteiligung Thüringer Agrarbetriebe darstellt.
1. Welche gesetzgeberische Lücke des Bundes benachteiligt seit wann die Thüringer Agrarbetriebe bei der Grunderwerbsteuer?
2. Was hat die Landesregierung beim Bund unternommen, um der festgestellten Benachteiligung Thüringer Agrarbetriebe entgegenzuwirken?
3. Welche weiteren gesetzlichen Regelungen haben sich als wesentliches Einfallstor der Veränderungen der Eigentümerstruktur im Agrarsektor des Freistaats erwiesen, wie sie seit dem Jahr 2008 festzustellen sind?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröger beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Frage zielt offensichtlich darauf ab, dass eine gesetzgeberische Lücke bei der Besteuerung der sogenannten Share Deals existiert, also dem Verkauf von Anteilen an Gesellschaften mit Grundbesitz, die geschlossen werden müsste. Es handelt sich allerdings nur auf den ersten Blick um eine Lücke. Derzeit greift die Verpflichtung zur Entrichtung der Grunderwerbsteuer erst, wenn 90 Prozent oder mehr der Gesellschaftsanteile verkauft werden. Vor der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1. Juli 2021 betrug die Aufgriffsgrenze 95 Prozent. Dass diese Grenze mit jetzt 90 Prozent immer noch sehr hoch angesiedelt ist, beruht darauf, dass in diesen Fällen gerade nicht die Grundstücke, sondern die Anteile an den Unternehmen, denen die Grundstücke gehören, verkauft werden. Deshalb sind die Anforderungen in diesem Fall deutlich höher. Denn nur bei einer solchen Beteiligungshöhe kann ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft und damit auf die Grundstücke nehmen. Überlegungen, die Aufgriffsgrenze deutlich weiter herabzusetzen, nämlich auf 50 bzw. 75 Prozent, wurden von renommierten Verfassungsrechtlern und Verfassungsrechtlerinnen geprüft und von ihnen als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Es bleibt aber letztlich gleich, wie hoch oder niedrig die Beteiligungsgrenze ange
setzt wird. Denn eine Anteilsverkäuferin oder ein Anteilsverkäufer wird sich genau an dieser Grenze orientieren und sein Geschäft danach ausrichten.
Zu Frage 2: Im Rahmen der Bund-Länder-Initiative Landwirtschaftlicher Bodenmarkt konnte Thüringen gemeinsam mit den anderen Bundesländern eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes erreichen. Die Auslöseschwelle zur Entrichtung der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Gesellschaftsanteilen wurde wie eben dargelegt, von 95 auf 90 Prozent herabgesetzt. Um die Umgehungsaktivitäten bei Anteilsverkäufen einzudämmen, wird eine stärkere Herabsetzung der Auslösewelle gefordert. Das Vorhaben wird im Rahmen der Bund-LänderInitiative auch von Thüringen weiterverfolgt.
Zu Frage 3: Nach 1990 hat sich innerhalb von zehn Jahren bezogen auf Rechtsform und Betriebsgröße eine relativ stabile Betriebsstruktur in Thüringen entwickelt, die sich seitdem bis in die Gegenwart erhalten hat. Zur Eigentümer-/Eigentümerinnenstruktur selbst liegen keine gesicherten systematischen Erhebungen vor, sodass hier keine Angaben gemacht werden können.
Schließlich zu Frage 4: Auch für diesen Bereich liegen keine systematisch erhobenen, repräsentativen Erhebungen vor. Maßgeblich hierfür ist das Fehlen gesetzlicher Regelungen im Bereich des Grundstücksverkehrsgesetzes, die für klare Regelung und Transparenz sorgen würden. Deswegen sind wir dabei, durch ein Thüringer Agrarstrukturgesetz Abhilfe zu schaffen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Beim Fragesteller nicht. Aus der Mitte des Raumes ebenfalls nicht. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage von Frau Abgeordneter Eger in der Drucksache 7/4976. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Mikrofon.
In den vergangenen Wochen fanden mehrere sogenannte Coronaproteste gegen die Eindämmungsmaßnahmen und die COVID-19-Impfung in Mühlhausen statt, die häufig ohne Anmeldung erfolgten und ohne dass Mund-Nasen-Bedeckungen getragen und Abstände gemäß der gültigen CoronaMaßnahmenverordnung eingehalten wurden. In einer offen einsehbaren Telegram-Gruppe mit über 800 Abonnenten wird seit Monaten regelmäßig mit
wiederkehrenden Bannern „jeden Montag 19 Uhr, Treffpunkt: Untermarkt in Mühlhausen“ zu unangemeldeten Versammlungen aufgerufen.
1. Welche und wie viele solcher Coronaproteste von Coronaleugnern, ‑skeptikern und ‑maßnahmenkritikern fanden in Mühlhausen zwischen dem 3. Januar und dem 23. Februar 2022 mit wie vielen Teilnehmenden statt?
2. Zu welchen der in Frage 1 genannten Coronaproteste war jeweils nach Kenntnissen der Landesregierung die zuständige Versammlungsbehörde durch eine Vertretung vor Ort oder nicht vor Ort?
3. Zu welchen der in Frage 1 genannten Coronaproteste wurde jeweils seitens der Versammlungsbehörde die Polizeiinspektion Unstrut-Hainich, die Landespolizeiinspektion Nordthüringen oder die Landespolizeidirektion um Unterstützung gebeten und wie wurde dieser Bitte jeweils entsprochen?
4. Wie bewertet die Landesregierung im genannten Zeitraum den Charakter entsprechender Coronaproteste in Mühlhausen hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Infektionsschutzbestimmungen, die Corona-Maßnahmenverordnung und das Strafgesetzbuch?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Eger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In Mühlhausen fanden im genannten Zeitraum neun Versammlungen im Sinne der Fragestellung statt. Diese stellten sich im Detail wie folgt dar: 3. Januar 2022 mit 300 Teilnehmenden, 10. Januar 2022 mit 443 Teilnehmenden, 17. Januar 2022 mit 400 Teilnehmenden, 24. Januar 2022 mit 570 Teilnehmenden, 31. Januar 2022 mit 650 Teilnehmenden, 7. Februar 2022 mit 700 Teilnehmenden, 14. Februar 2022 mit 100 Teilnehmenden, 15. Februar 2022 mit 400 Teilnehmenden und abschließend 21. Februar 2022 mit 300 Teilnehmenden.