Protokoll der Sitzung vom 17.03.2022

Des Weiteren nahmen am 14. Oktober 2019 Vertreter der Partei Der III. Weg auf Einladung des eben genannten Regiments am Tag der Nation in Kiew teil. Im Übrigen liegen Informationen vor, die im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des Amtes für Verfassungsschutz besonders schutzbedürftig

(Abg. König-Preuss)

sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten würde Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Arbeitsweise und Erkenntnislage ermöglichen und somit die Aufgabenerfüllung erheblich gefährden. Auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird insoweit verwiesen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Für Nachfragen erhält Kollegin König-Preuss das Wort.

Danke schön erst mal für die Antwort. Inwieweit liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, dass der russische Neonazi Denis Nikitin, der sich derzeit in der Ukraine den Kämpfen angeschlossen hat, Thüringer Neonazis in die Ukraine mobilisiert?

Auf diese Nachfrage müsste ich Ihnen schriftlich antworten. Dazu kann ich auch auf die Antwort zu Frage 1 verweisen, dass wir die Anwerbearbeit im virtuellen Raum zur Kenntnis genommen haben.

Dann vielleicht auch noch für eine mögliche schriftliche Beantwortung Frage 2: Sie hatten in dem Kontext Eisenach erwähnt. Inwieweit kann die Landesregierung bestätigen, dass sich die Führungsperson von Knockout 51 in entsprechenden sozialen Netzwerkgruppen für die Kämpfe und die Beteiligung an diesen Kämpfen unter Führung des Asow-Regiments in der Ukraine mitengagiert bzw. mitbeteiligt?

Das müsste ich Ihnen dann ebenfalls schriftlich beantworten.

Danke.

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zehnten Frage – Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lukasch – in der Drucksache 7/5045. Bitte, Frau Kollegin.

Vielen Dank.

Regionale Familienförderung in Thüringen

Die regionale Familienförderung erfolgt in Thüringen durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, kurz LSZ genannt. Das LSZ ist ein Landesprogramm, das die Entscheidung über die örtliche Familienförderung in die Hände der Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens legt. Ziel des LSZ ist es, durch die Entscheidung auf kommunaler Ebene eine passgenaue und bedarfsgerechte örtliche Sozialinfrastruktur und Unterstützungsangebote für Familien zu etablieren. Seit Anfang des Jahres liegt der Ergebnisbericht zur Evaluation vor. 2021 wurde auf Basis einer Evaluation die Umsetzung des LSZ vor Ort in den Blick genommen. Das Ergebnis der Evaluation verdeutlicht, dass mit einer Ausnahme alle Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens die Förderung des LSZ in Anspruch genommen haben. Das LSZ stößt auf sehr große Akzeptanz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen haben für das Förderjahr 2021 und 2022 Projektanträge aus dem LSZ eingereicht?

2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben für das Jahr 2021 und 2022 aus welchen Gründen keine Anträge auf Förderung nach dem LSZ gestellt und welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu?

3. Wie hoch ist bzw. war die Förderung in den Jahren 2021 und 2022, auf die die Landkreise und kreisfreien Städte, die keine Anträge gestellt haben, verzichten?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Nein?

(Zuruf aus dem Hause: Der Bildungsstaats- sekretär!)

Der Bildungsstaatssekretär. Gut, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich darf erneut das einschlägige Ministerium vertreten und für die Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:

Vorab möchte ich kurz erläutern, warum Sozialplanung für unser LSZ, also für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, wichtig ist. Erst die sozialplanerische Umsetzung

(Staatssekretärin Schenk)

der regionalen Familienförderung ermöglicht es, systematisch und datenbasiert die Bedarfe der verschiedenen Generationen von Familien zu analysieren und bestehende und neue innovative Projekte gezielt zu fördern. Der integrierte Grundgedanke der Sozialplanung wird dabei den multidimensionalen Lebenslagen gerecht, die das Leben von Familien bestimmen. Erst wenn in der Verwaltung alle betroffenen Bereiche – also Sozialamt, Jugendamt, Bauamt, Umweltamt, Gesundheitsamt usw. – zusammen mit den Trägern von Projekten gemeinsame Ziele in der Familienförderung entwickeln, wird man Familien gerecht.

Die Verlagerung der Verantwortung für die Familienförderung vom Land in die Landkreise und kreisfreien Städte ermöglicht es zudem, auf kurzfristige Entwicklungen direkt zu reagieren. Das konnten wir während der Coronapandemie erleben und das zeigt sich bereits jetzt in Reaktion auf die gerade ankommenden Familien aus der Ukraine.

Zur ersten Frage: Für das Förderjahr 2021 haben alle 23 Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens einen Förderantrag für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ gestellt. Im Jahr 2022 gab es in Thüringen noch 22 antragsberechtigte Gebietskörperschaften, 21 davon stellten einen Antrag auf Förderung.

Zu Frage 2: Im Jahr 2022 stellte der Landkreis Greiz keinen Antrag auf Förderung im LSZ. Der Landkreis hat diese Entscheidung nicht begründet. Anzunehmen ist, dass der Verzicht auf die Antragstellung mit den geänderten Förderbedingungen im Zusammenhang steht. Zum 1. Januar 2022 trat die neue Förderrichtlinie in Kraft, die die Fördervoraussetzungen im LSZ unter Ziffer 4.1 auf die Vorlage eines Plans reduziert, der auf der Grundlage einer fachspezifischen integrierten Planung entstanden ist.

Die alte Richtlinie sah eine optionale Stufenförderung vor. Die Förderung in Stufe 3 sah die Vorlage eines Plans bei Antragstellung vor. Bei Antragstellung auf eine Förderung in Stufe 1 oder 2 war kein Plan vorzulegen. Für die Förderung in Stufe 1 bedurfte es lediglich einer Auflistung aller zu fördernden Bestandsprojekte. Die Förderung in Stufe 2 sollte den antragstellenden Gebietskörperschaften ermöglichen, die Grundlage für die Durchführung von Planungsprozessen zu erarbeiten. Entsprechend wurden die im Bestand geführten Projekte sowie eine Sozialplanerstelle bei Vorlage einer Projektbeschreibung gefördert.

Die Landesregierung hat während der Fortschreibung der Änderung mehrfach über die Änderung der Fördervoraussetzungen informiert. Der Land

kreis Greiz erhielt gleich zu Beginn des Jahres 2021 ein entsprechendes Informationsschreiben, in dem auch die Fördersumme ausgewiesen wurde, über die der Landkreis bei Antragstellung verfügen würde. Im Herbst 2021 wurde erneut ein Informationsschreiben an den Landkreis versandt. Dieses Schreiben war auch verbunden mit dem Angebot der fachlichen Unterstützung bei der Erarbeitung der Grundlagen zur Durchführung einer integrierten Planung.

Die Landesregierung bedauert, dass der Landkreis Greiz sich dennoch entschieden hat, nicht an dem Förderprogramm teilzunehmen. So kann auch die Förderung der Bestandseinrichtungen wie zwei Thüringer Eltern-Kind-Zentren, die Seniorenbeiräte und die Bezuschussung der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen nicht fortgeführt werden.

Zu Frage 3: Aufgrund der noch immer fehlenden Mittelzuweisungen ist im März 2022 aktuell unklar, über welche Fördersumme das LSZ 2022 verfügt. Im zugrunde liegenden Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz sind jährlich mindestens 10 Millionen Euro vorgesehen. Das Haushaltsgesetz für 2022 sieht die Fortführung des Haushaltsansatzes von 2021 über 15,898 Millionen Euro vor. Bei einer Fördergesamtsumme von 10 Millionen Euro hätte der Landkreis Greiz über eine Förderhöchstsumme von 446.404,25 Euro verfügt, bei 15,898 Millionen Euro über 709.693,48 Euro. Grundlage der Verteilung der Fördermittel sind die unter Ziffer 5.4 der Richtlinie ausgewiesenen Indikatoren. Danke schön.

Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Eigentlich wären wir jetzt fertig mit der Fragestunde, aber der Abgeordnete Rudy hatte die Erlaubnis erhalten, seine Frage noch zu suchen. Jetzt ist er da und dann handeln wir diese Frage jetzt noch schnell ab, damit wir dann morgen wieder im normalen Regularium sind. Herr Kollege Rudy, Sie können Ihre Frage in der Drucksache 7/5036 bitte vortragen.

Gestörte Transportketten nach Osteuropa und deren Auswirkungen auf Lastkraftwagenfahrer in Thüringen

Aufgrund des russischen Überfalls auf die Ukraine bzw. der verhängten finanziellen und wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen sind aktuell die Transportketten zwischen Ost- und Westeuropa gestört. Betroffen davon sind zahlreiche Lastkraftwagenfahrer, die sich im Freistaat Thüringen befinden und

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

weder ihre Fahrt zum geplanten Zielort fortsetzen können noch in der Lage sind, sich aufgrund der Sanktionspolitik liquide Mittel zu beschaffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wie viele Lastkraftwagenfahrer aufgrund der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine momentan im Freistaat Thüringen festsitzen und nicht mehr in der Lage sind, ihre Fahrt fortzusetzen?

2. Welche logistischen, finanziellen bzw. diplomatischen Hilfen können betroffene Fahrer bzw. ihre Speditionen in Anspruch nehmen?

3. Welche Möglichkeiten der existenziellen Versorgung bieten Parkplätze und Raststätten entlang der Thüringer Autobahnen?

4. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, was mit den transportierten Gütern geschieht, die aktuell unter die Sanktionsrichtlinien fallen und ihren Zielort nicht mehr erreichen können?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei. Bitte schön, Herr Minister Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Konkrete Angaben darüber, um wie viele Lastkraftwagen und -fahrer es sich in Deutschland handelt, liegen nicht vor. Auch der Bund hat hierzu keine entsprechende Information. Der Bund teilt aber mit, dass sich die Betroffenen, so wie sie das jetzt auch schon aktiv tun, an ihre Konsulate und an die Botschaft ihres Heimatlandes wenden können und dort die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Das passiert auch. Und in der entsprechenden Community sind die Wege dazu auch bekannt.

Zu der Frage, welche Versorgung an den Thüringer Autobahnen angeboten wird: Hier hat das Infrastrukturministerium bereits in der vorvergangenen Woche Kontakt zur Bundesautobahn GmbH aufgenommen, die bekanntlich die Zuständigkeiten für die Autobahnen hat, da diese Zuständigkeit beim Bund und nicht bei den Ländern liegt. Dort sind entsprechende Regularien geschaffen worden, um unkompliziert Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Was mit den transportierten Gütern geschieht: Hier geht das Wirtschaftsministerium davon aus, dass die Güter zurück zum Absender gebracht werden.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Fragestunde.