Protokoll der Sitzung vom 18.03.2022

Aus diesen Gründen der zusätzlichen Expertise beantragt meine Fraktion auch die Beratung des Gesetzentwurfs, der nun vorliegt, im Bildungsausschuss. Wir werden uns für ein zügiges Verfahren starkmachen, aber auch für ein gründliches Beteiligungsverfahren aller Träger, die daran teilnehmen wollen. Wir werden es uns nicht nehmen lassen, auch Änderungswünsche zu diesem Gesetzentwurf nochmals vorzulegen und anzuzeigen. Mit Blick auf § 18 Abs. 2 Satz 2 sehen wir schon jetzt – auch die freien Schulen übrigens – Änderungsbedarf. Mit Blick auf die aus der Ukraine kommenden Schüler werden wir die Ressourcen und die Bereitschaft der freien Schulen dringend benötigen.

Wir vertreten die Position als Fraktion, dass wir dann am gesetzlichen Stichtag, dem 3. März 2022, für die Finanzhilfe des Jahres 2022 auch nicht festhalten können. So wie die freien Schulen ihre Solidarität mit den Flüchtlingen leisten, müssen auch wir als Politiker unseren Beitrag leisten. Darüber bestand ja bereits zu Beginn dieser Plenarsitzung große Einigkeit. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Hartung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Tischner, unwürdiges Spiel der SPD – das muss hier noch mal kurz ausgewertet werden. Der Unterschied, den wir gegenüber den anderen hatten, war, dass wir einen niedrigeren Zuschussansatz angesetzt haben. Siehe da, im derzeitigen Haushalt entspricht der derzeitige Ansatz fast exakt dem, was wir damals gefordert haben, also so falsch können wir nicht gelegen haben.

(Beifall SPD)

Aus diesem Ansatz heraus können wir sogar noch die A13 für die Lehrer bezahlen, das heißt, es ist sogar noch Luft nach oben. Wir hatten also recht, Sie hatten unrecht. Wenn Sie das unwürdig finden,

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dynami- sierung!)

dann sollten Sie mal darüber nachdenken, wie Ihre Selbstreflexion ist. Und wenn wir jetzt bei

(Abg. Tischner)

Unwürdigkeit sind: Wir, die Koalitionsfraktionen, wollten dieses Gesetz, diese minimale Änderung, in zwei Lesungen in dieser Sitzungswoche verabschieden, damit die Lehrer Sicherheit haben und damit das zügig über die Bühne geht. Was Sie wollen, sind schon wieder Kopplungsgeschäfte, Sie wollen schon wieder Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, miteinander verknüpfen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja, na ja!)

Das ist unwürdig.

(Beifall SPD)

Eine würdige Verabschiedung des Gesetzes wäre eine zügige Verabschiedung des Gesetzes gewesen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ja, wir hätten uns auch gewünscht, es wäre gleich in der Haushaltsaufstellung durch das Kabinett abgeräumt worden – das wäre gut gewesen, das wäre möglich gewesen. Nun gehen wir den eindeutig rechtssicheren Weg. Auch das möchte ich ganz klar sagen: Wir tun doch hier nicht so, als würden jetzt die freien Schulen schon sagen, das reicht alles nicht aus. Wir haben doch alle gemeinsam mit den Vertretern zusammengesessen und sie haben darum gebeten, dass wir genau diese Klarheit zügig machen. Das steht in unserem Gesetzentwurf.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle anderen Dinge, zum Beispiel die Flüchtlingsgeschichte, werden wir für alle Schulen lösen müssen. Wenn wir sie für alle Schulen lösen, werden wir sie natürlich – dieses Versprechen will ich hier den freien Trägern geben – auch für die freien Schulen lösen. Das ist doch normal und das ist auch ein Rechtsanspruch und das werden wir auch nicht außer Acht lassen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber heute, lieber Christian Tischner, geht es um die A13 für die Lehrer an freien Schulen. Diese A13 hätten wir heute und gestern in zweifacher Lesung beschließen können und dann wäre das Ding vom Tisch. Alle anderen Sachen können wir dann miteinander besprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte diese Ausschussüberweisung nicht gebraucht. Ich glaube, wir hätten den freien Trägern ein gutes Signal gegeben, wenn wir ihnen sofort quasi diese Erhöhung zugesichert hätten. Nun gehen wir einmal durch den Ausschuss, es ist ein bisschen später. Liebe Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen,

seien Sie nicht traurig, Sie kriegen es rückwirkend. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Kemmerich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Lehrer und Lehrerinnen an freien Schulen, liebe Schüler, Eltern und alle Interessierten! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, den freien Schulen das Geld zur Verfügung zu stellen, das sie benötigen, um ihren Grundschullehrern auch die A13-Vergütung zu zahlen. Wir unterstützen das Vorhaben grundsätzlich.

(Beifall Gruppe der FDP)

Für uns sind die freien Schulen eine wichtige Säule der Thüringer Bildungslandschaft.

(Beifall Gruppe der FDP)

Nachdem die Anpassung der Bezahlung von Grundschullehrkräften an staatlichen Schulen auf die A13 und E13 erfolgt ist, ist es nur folgerichtig, den freien Schulen dies auch zu ermöglichen. Meine Kollegin Franziska Baum hat schon im November 2020 zu diesem Thema gesprochen und deutlich gemacht, dass die Finanzierung der freien Schulen uns sehr am Herzen liegt.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir wollten schon seinerzeit eine Klärung dafür, welche Kosten in den Schulkostenjahresbeiträgen inbegriffen sind. Wir wollen damit verhindern, dass bei jeder Änderung in der Bildungsfinanzierung über die Schülerkostenjahresbeiträge diskutiert wird. Diese Klärung hat der Thüringer Landtag nicht vorgenommen. Wir bedauern das sehr, somit stehen wir wieder hier und müssen über die Anlage zum Gesetz zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft reden. Der Versuch, diese Änderung automatisch vorzunehmen im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2021 und der entsprechenden Anträge, hat leider nicht funktioniert.

Ich bin mir sicher, dass die freien Träger sich in einer Anhörung zu diesem Gesetz gern einbringen, sodass wir diesen Makel beseitigen können.

(Abg. Dr. Hartung)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Denken Sie, wir haben den nicht mit den Trägern besprochen?)

Wir unterstützen die Überweisung an den Bildungsausschuss und ich überbringe die Hoffnung der Kollegin Baum, dass sich die Bildungspolitiker wie gewohnt im Sinne der freien Schulen einig werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Damit erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem aber auch liebe Vertreterinnen und Vertreter der freien Schulen, von denen ich mir ganz sicher bin, dass sie heute hier auch zuhören! Ich finde es sehr schade, dass hier heute wieder ein – „unwürdig“ hat Herr Tischner gesagt – unwürdiges Schauspiel auf dem Rücken der freien Schulen stattfindet, weil in der Sache scheinen sich ja die meisten einig zu sein. Wir sind uns einig, dass wir die Leistungen der freien Schulen selbstverständlich gleichermaßen anerkennen wollen, und dazu gehört, dass wir die Lehrerinnen und Lehrer, die an freien Schulen tätig sind, auch gleich bezahlen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dafür braucht es leider aber natürlich auch die gesetzliche Regelung. Und zugegebenermaßen, wir hätten das gern direkt zum Haushalt mit einem Haushaltsbegleitgesetz gemacht; dafür hatten wir allerdings keine Unterstützung. Das gehört zur Wahrheit dazu, deshalb nun auf diesem Wege.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wahr- scheinlich in der eigenen Gruppe!)

Und, lieber Herr Tischner, weil Sie ja immer alles besser wissen, aber nichts vorgelegt haben: Wo sind denn Ihre Vorschläge, wo sind denn Ihre konkreten Gesetzesinitiativen, um das zu ändern? Sie sind nicht da.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 2020 stand es ja drin!)

Ja, die von 2020 reichen aber nicht. Und warum reichen sie nicht? Schauen Sie bitte mal in das Gesetz, weil da steht in § 18 Abs. 2 Satz 6: „im Einzelfall“. Es geht aber nicht um den Einzelfall, es geht um 164 freie Schulen in Thüringen, 164 Schulen, die immerhin 28.000 Thüringer Schülerinnen und

Schüler besuchen. Das ist kein Einzelfall, wir brauchen eine grundsätzliche Regelung.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da gab es noch einen Entschließungsantrag dazu!)

Ich habe Ihnen auch zugehört, auch wenn es schwierig war, Herr Tischner!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir brauchen eine grundsätzliche Regelung für die freien Schulen und die wollen wir liefern. Wir zeigen damit, dass der Landtag zu seinem Wort steht, das wir gemeinsam im Jahr 2020 abgegeben haben. Und Sie müssen sich jetzt vorwerfen lassen, dass Sie nur auf Verzögerungstaktik setzen, Herr Tischner, und das finde ich bedauerlich, weil es wirklich darum geht, jetzt tatsächlich auch rückwirkend zum 01.01. die Rechtssicherheit zu schaffen. Wenn Sie das jetzt noch in den Ausschuss schieben wollen, weil Sie damit wieder irgendwelche anderen Verknüpfungen noch vornehmen – das kennen wir nun wirklich zur Genüge –, dann ist das schäbig. Ich sage das ganz offen so und es ärgert mich, denn Sie hätten einfach einen eigenen Vorschlag mitbringen können. Sie sind doch nur sauer, dass Sie gerade nicht auf dem Gesetzentwurf draufstehen, Ihnen geht es da leider gar nicht um die Sache.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)