Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Auslöser des Antrags der AfD – wir haben es gerade gehört – war wohl die Anhörung der Petition „Kleiner Thüringer Wald als Landschaftsschutzgebiet ausweisen“, die wir am 17. Juni im Petitionsausschuss auf der Tagesordnung hatten und wo dann auch relativ zügig 3.500 Unterschriften im Vorfeld vorgelegen ha
ben. Die darauffolgende Beratung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz rückte das Thema auch für meine Fraktion wieder in den engeren und näheren Fokus. Das zuständige Ministerium hat im Ausschuss auf Nachfrage dann eine bereits in den 1990er-Jahren erarbeitete Fachplanungsliste „Landschaftsschutzgebiete Thüringen“ der ehemaligen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vorgelegt, aus der hervorging, dass eben für acht bestehende Landschaftsschutzgebiete Gebietserweiterungen vorgesehen sind und sich weitere 25 Gebiete in der Planungsphase für eine Ausweisung befinden. Ein Zeitplan für die Einleitung – wir haben es gerade auch schon so ein bisschen gehört – von Änderungen und Unterschutzstellungsverfahren für diese Planung ist leider nicht vorhanden. Ebenso enthält die Liste kein fachliches Ranking, wir haben es eben auch gehört, für die Priorisierung im Rahmen der Beteiligung an der Fortschreibung der Thüringer Regionalpläne.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Landschaftsschutz hebt die wesentlichen Facetten von Landschaft hervor und soll das Hauptziel verfolgen, Landschaft vor Beeinträchtigungen, die den Charakter verändern, umfassend zu schützen. In Thüringen gibt es viele attraktive und vielgestaltige Landschaften, deren Besonderheiten und Vorzüge nicht erst im Zuge der Ausweisung von Windvorranggebieten intensiver betrachtet werden. Diese Landschaften sind das natürliche Kapital unseres schönen Freistaats. Auch für die Bewohner dieser Landschaften bedeuten diese Regionen Heimat, in der man sich persönliche Existenzen aufbaut und sich zu Hause fühlt. Die Menschen benötigen solche Konstanten für ihre Lebensqualität und ihre Identifikation.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit der Wende gab es zwei unterschiedliche Phasen im Umgang mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten. In den 1990er-Jahren ist bei dem Thema „Naturschutz“ gerade unter unserer Ägide, des CDU-geführten Umweltministeriums, viel gelungen. Dieser Trend hat sich in den Folgejahren leider verlangsamt.
In Thüringen besteht nun grundsätzlich das Problem, dass man bei den Schutzgebietsausweisungen von Natur- und Landschaft in den letzten Jahren kaum noch vorangekommen ist. Beispielsweise wurde das Landschaftsschutzgebiet Mittleres Ilmtal damals sehr schnell ausgewiesen, während die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Unteres Ilmtal oder des Landschaftsschutzgebietes Kleiner Thüringer Wald trotz guter Vorbereitungen in den jeweiligen Landkreisen bis heute nicht gelun
gen ist. Das zuständige Ministerium sollte diese Diskussion zum Anlass nehmen, sich mit der raschen Bearbeitung und der noch auszuweisenden Schutzgebiete auseinanderzusetzen.
Wir regen außerdem an, dass sich auch die jeweiligen Landkreise mit dem Thema erneut beschäftigen, um damit ein wenig Impulse in die Region zu bringen und das zuständige Ministerium zum Handeln zu bewegen. Denn es ist schwer zu vermitteln, dass die Aktivitäten der Landesregierung nach 30 Jahren bei der umfassenden Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten noch immer nicht abgeschlossen sind.
Die Landesregierung hat gegenwärtig bei der Ausweisung von Schutzgebieten den Fokus auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten gerichtet, wie derzeit – wir haben es vorhin schon gehört – der Südharzer Gipskarstlandschaft. Landschaftsschutzgebiete werden nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen, das heißt direkt durch das TMUEN, ausgewiesen. Die Voraussetzung dafür ist in § 26 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Die beteiligten Behörden sind zur Begutachtung und Verwaltung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung angewiesen, aber da liegt tatsächlich auch das nächste Problem. Wie vor Kurzem die Anhörung der unteren Naturschutzbehörden hier in diesen heiligen Hallen zeigte, werden zwar vom zuständigen Ministerium durch die novellierten Gesetze immer neue Aufgaben an die unteren Naturschutzbehörden übertragen, aber man ist halt nicht bereit, auch darüber zu diskutieren, dass es eben Mehrbelastungen gibt und dafür auch dauerhaft ein Ausgleich gewährt wird.
Der Antrag der AfD ist somit nur bedingt geeignet, die Arbeit des zuständigen Ministeriums bei der zügigen Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zu beschleunigen. Allerdings enthält er einige Ansätze, die auch unsere Fraktion verfolgt. Wir werden uns jetzt bei der Abstimmung zu diesem Antrag enthalten, haben im Umweltausschuss aber schon deutlich dem Ministerium empfohlen, dass man organisatorisch und verwaltungstechnisch dafür zu sorgen hat, dass eben zukünftig nicht nur Naturschutzgebiete, sondern eben im angemessenen Maß auch geplante Landschaftsschutzgebiete weiter ausgewiesen werden sollen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Klimawandel, zunehmende Trockenperioden und die Zerstörung unserer Wälder machen es notwendig, dass wir den ländlichen Raum stärken und uns um den Erhalt Thüringer Landschaften kümmern. Das ist mir umso klarer geworden im Zusammenhang mit der Petition „Kleiner Thüringer Wald als Landschaftsschutzgebiet ausweisen“. Während der Anhörung zu dieser Petition erkannte ich, dass die Situation rund um das Thema „Landschaftsschutzgebiete“ unübersichtlich ist. Die Kernaussage der Petition ließ mich schließlich aufhorchen: Bürger dürfen keine Landschaftsschutzgebiete beantragen. Daraufhin habe ich eine Kleine Anfrage an das Umweltministerium gestellt. Die Antwort darauf hat mir eines deutlich gemacht: Hier besteht seitens der Landesregierung Handlungsbedarf.
Erstens: Seit zehn Jahren ist in Thüringen kein Landschaftsschutzgebiet mehr ausgewiesen worden und es sind auch keine neu zu schaffenden Landschaftsschutzgebiete in Planung. Das hat sich jetzt aufgrund der Aktivitäten wahrscheinlich geändert.
Und zweitens: Grundsätzlich kann – ich zitiere – „jeder, gleich ob natürliche oder juristische Person, die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde anregen“, aber – so heißt es weiter in der Antwort – „es besteht keine Verbindlichkeit“. Meines Erachtens sollte hier künftig wieder mehr Augenmerk darauf gelegt werden, dass Landschaftsschutzgebiete nicht länger so stiefmütterlich behandelt und in Thüringen wieder ausgewiesen werden. Ich erwarte, dass Anregungen, die von Bürgern vor Ort ausgesprochen werden, ernsthaft geprüft und in Erwägung gezogen werden.
Deshalb, liebe Kollegen Abgeordnete, schlage ich vor, dass die obere Naturschutzbehörde einen Prozess entwickelt, der es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ein Landschaftsschutzgebiet zu beantragen.
Ich schlage vor, dass das zuständige Ministerium im Rahmen eines professionellen Managements eine Strategie zu Landschaftsschutzgebieten erarbeiten soll, in die die Bürger von Beginn an einbezogen werden. Ich muss sagen, die AfD-Fraktion hat genau dieses Defizit aufgegriffen und in den An
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Antrag zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten, der heute hier besprochen werden soll, berührt natürlich ein durchaus emotional wahrgenommenes Thema. Besonders für die betroffenen Bürger, Landund Forstwirte kann eine Ausweisung von neuen Schutzgebieten einen erheblichen Eingriff in ihre Lebensgrundlagen darstellen, wenn beispielsweise landwirtschaftlich genutzte oder Forstflächen nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen. Ein schönes Beispiel für die daraus folgenden Diskussionen haben wir beim Vorhaben der Grünen-Ministerin zur Flächenerweiterung im Schutzgebiet Hohe Schrecke gesehen.
Doch kommen wir zu dem Antrag. Wieder einmal ist ein Antrag von tieferer Sachkenntnis ungetrübt. Er beginnt mit einer Liste von Feststellungen, die nicht nur Allgemeinplätze sind, sondern eigentlich auch bereits gelebtes Verwaltungshandeln. Dass Thüringen aufgrund seiner ländlichen, forstlichen und kulturellen Struktur gute Bedingungen für die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten bietet, das ist natürlich bekannt. Es heißt ja nicht umsonst das „grüne Herz“. Dass Schutzgebiete den Tourismus beleben, ist auch bekannt und richtig. Und dass Bürger bei der Ausweisung beteiligt werden müssen, ist bekannt und wird praktiziert, wenn auch nicht immer so, wie es sein müsste; da verweise ich auch wieder auf die Hohe Schrecke.
Das alles noch mal vom Landtag feststellen zu lassen, ist eigentlich wieder nur populistische Prosa und der Versuch, den Antrag länger aussehen zu lassen als nötig.
Und bevor ich auf Ihre Forderungen in II. eingehe, möchte ich Ihnen noch mal kurz die Grundlagen für die Ausweisung eines Schutzgebietes erklären. Hierzu zitiere ich aus der Vorlage 7/1324: Die „Voraussetzungen für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten [sind] in § 26 Abs. 1 [Bundesnaturschutzgesetz] geregelt. Danach sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und
Landschaft erforderlich ist“, erstens „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten“; zweitens „wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder“ – drittens – „wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.“ Schutzgebiete werden in Thüringen nicht auf formalen Antrag hin, sondern von Amts wegen ausgewiesen. Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt in Thüringen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Naturschutzgesetz durch Rechtsverordnung des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Anträge können jedoch, soweit sie eine Begründung enthalten, durchaus einen Anstoß für eine Prüfung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit eines Gebiets oder sogar für eine Unterschutzstellung geben.
Das heißt, es gibt ein Konzept, es gibt die Möglichkeit, Anträge formlos zu stellen, mal ohne Formblatt, mal ohne viel Bürokratie. Und dieses Konzept, das nennt sich „Fachplanungsliste Landschaftsschutzgebiete Thüringens“. Näheres finden Sie in der Vorlage 7/3065 und das ist eine ziemlich lange Tabelle, wo tatsächlich etliche Schutzgebiete in Planung sind. Man sollte also nicht so tun, als gäbe es das nicht, ohne dass ich jetzt selber die Aufgabe hätte, das Ministerium zu verteidigen. Aber wir sollen natürlich auch mal die Kirche im Dorf lassen.
Und es gibt mit den rechtlichen Voraussetzungen auch die geltenden Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind, bevor man ein Schutzgebiet ausweisen kann. Die Verwaltung, die Naturschutzbehörde, nicht unbedingt die Regierung, muss an dieser Stelle halt doch in Schutz genommen werden. Die tun, was ihnen gegeben ist, und brauchen nicht noch ein Konzept, nicht noch eine Rechtsverordnung und nicht noch mehr Bürokratie.
Meine Damen und Herren, schlicht und einfach sind das die Gründe, warum wir diesem Antrag als Gruppe der FDP nicht zustimmen können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, halten wir fest: Die Grünen sind gegen Landschaftsschutzgebiete – interessant.
Die Ausweisung von Schutzgebieten ermöglicht den Erhalt Thüringer Natur und Landschaften. Es wird damit auch die Lebensqualität der Bevölkerung im ländlichen Raum gestärkt. All dies dient der Bewahrung und Entwicklung des in Thüringen so ausgeprägten ländlichen Raums in Form der Schutzkategorie Landschaftsschutzgebiet in Verbindung mit dem Thüringer Naturschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz schreibt – ich zitiere –: „Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile oder Bestandteile der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen bewahrt. Die Ausweisung von Schutzgebieten soll den Bestand bedrohter Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Gesellschaften nachhaltig sichern und ihre Lebensräume zu Biotopverbundsystemen entwickeln, die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter gewährleisten, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds sichern sowie Gebiete erhalten und entwickeln, die sich für die Erholung besonders eignen.“
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Petition E-51/20 – Kleinen Thüringer Wald als Landschaftsschutzgebiet ausweisen – am 17. Juni hier im Landtag wurde auf die Bedeutung dieser Unterschutzstellung hingewiesen. Dadurch soll die Einzigartigkeit des Kleinen Thüringer Walds gewürdigt werden. Er bietet ein intaktes Ökosystem mit großen Waldbeständen, einer reichen Biodiversität, vielfältigen Heckenbeständen sowie Baumalleen und sei ein Rückzugsgebiet für bundesweit bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Die Petenten haben anschaulich dargestellt, welch entscheidende positive Rolle die Region für den ländlichen Raum und seine Bevölkerung spielt. – Ich weiß nicht, Herr Bergner, Sie waren, glaube ich, nicht in der Anhörung dabei, oder?
Sie waren in der Anhörung zum Kleinen Thüringer Wald dabei? Nein? Kann ich mich nicht mehr daran erinnern, gut.
Eine Aufwertung durch die Ausweisung würde den Wert des Kleinen Thüringer Walds nicht nur spiegeln, sondern auch für Beständigkeit der Bevölkerung sorgen, die sich um den Erhalt des Gebiets mit seinen Pflanzen- und Tierarten und den historischen Gegebenheiten bemüht. Inzwischen hat der Stadtrat von Suhl einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht von Herrn Knapp, CDU; wieder einmal dagegen waren die Grünen. Sie wollen eben nicht, dass der Kleine Thüringer Wald ein Landschaftsschutzgebiet wird.
Was in der Anhörung ebenfalls deutlich wurde, war, dass das Land Thüringen seit geraumer Zeit eine einseitige Ausweisung von Naturschutzgebieten verfolgt. Das letzte der in Thüringen befindlichen 54 Schutzgebiete wurde 2009 ausgewiesen und in den nächsten Jahren sind keine Landschaftsschutzgebiete geplant. Als Gründe der einseitigen Ausweisung wurden personelle Ressourcen in der oberen Naturschutzbehörde genannt. Ein ernsthaftes Interesse an der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten wurde darüber hinausgehend nicht deutlich, zumindest nicht in den Antworten des Umweltministeriums.
Wir fordern die Landesregierung auf, ein tragfähiges Konzept der gleichwertigen Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten zu erarbeiten, in dieses Konzept die Kriterien der Erholungsqualität, der Luftqualität, der Aufwertung des ländlichen Raums sowie der land- und forstwirtschaftlichen Prägung aufzunehmen, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, welche die Punkte 1 und 2 enthält, die Behörden auf Landesebene so auszustatten, dass dieses Konzept zeitnah umgesetzt werden kann, und die Behörden auf Kommunalebene zu unterstützen, die betroffenen Gemeinden und Bürger bei der Ausweisungsplanung grundsätzlich einzubinden und dabei die Neutralität zu wahren, den zuständigen Ausschuss des Landtags über geplante und durchgeführte Ausweisungen bis zum 31. Dezember 2022 und danach mindestens in jährlichem Abstand zu informieren – so unsere Forderungen.