Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf dem Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind hier unten im Plenarsaal Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss sowie auf der Tribüne Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Reinhardt eingesetzt. Sie wissen, dass Sie in die Wahlkabine gehen müssen – darauf will ich noch mal hinweisen.
Ich eröffne damit die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch, damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.
Kurze Information zum weiteren Aufruf der Tagesordnungspunkte: Wir rufen als Nächstes den Tagesordnungspunkt 9 auf, dann die Tagesordnungspunkte 37 und 39, weil es sich um Gesetze handelt, dann die Tagesordnungspunkte 18, 20, 22 und nach der Mittagspause, wie besprochen, geht es weiter. Die PGFs haben jetzt die Liste bekommen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegt ein Ergebnis zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 vor: abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmzettel 3, gültige Stimmzettel 72, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 80. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke – Drucksache 7/5048 – entfielen für Abgeordneten Christian Schaft als stellvertretenden Vorsitzenden 46 Jastimmen, 25 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ist erreicht. Herzlichen Glückwunsch, Herr Abgeordneter Schaft.
Herr Abgeordneter Schaft nimmt die Wahl an, damit ist er zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gewählt. Alles Gute für diese Arbeit!
Sehr geehrte Damen und Herren, damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 27 und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5130 -
Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Geschäftsordnung, der PGFs liebstes Kind. Ich muss mich auch korrigieren. In der Sitzung im November 2019 habe ich gesagt, maximal ein- bis zweimal sollte man sich mit der Geschäftsordnung im Laufe einer Legislaturperiode auseinan
Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen haben sich im Rahmen der parlamentarischen Praxis, insbesondere des letzten Jahres, mehrere Punkte in unserer Geschäftsordnung ergeben, die überarbeitet werden müssen.
Mit dem hier vorliegenden Antrag soll dieser offenbar gewordenen Problemstellungen Rechnung getragen und die Arbeitsfähigkeit des Landtags verbessert werden. Wir schlagen dazu auf der Grundlage einer Zuarbeit der Landtagsverwaltung – vielen Dank, Herr Heyer – fünf Änderungspunkte der Geschäftsordnung sowie Anpassung der Anlage 6 zur Geschäftsordnung vor, die ich wie folgt kurz erläutern möchte:
1. Der Landtag darf zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs unter Bereitschaft aller Fraktionen sich an den erforderlichen Aufgaben, insbesondere auch der des Sitzungsvorstandes bei der Plenarsitzung, beteiligen. Die AfD hat durch das Zurückziehen ihrer Schriftführerinnen und Schriftführer dies nicht mitgetragen. Daher bedarf es, um die Belastungen von Schriftführerinnen und Schriftführern deutlich zurückzuführen, um hier die parlamentarischen Abläufe abzusichern, einer Veränderung. Um dem vorzubeugen, ist es aus unserer Sicht notwendig, die Gesamtzahl der zu wählenden Schriftführerinnen und Schriftführer in § 1 der Geschäftsordnung auf 18 zu erhöhen und damit die Aufgaben auf breitere Schultern zu verlagern.
Punkt 2 bis 4: Die Änderungen in den §§ 41, 56 und 120 sind eine Folge der kürzlich aufgetretenen Unklarheiten bei der Bestimmung von Abstimmungsmehrheiten und der Berechnung von Abstimmungsquoren. Folgerichtig wird nunmehr in § 41 klargestellt, wie bei Abstimmungen insbesondere mit Enthaltungen und ungültigen Stimmen umzugehen ist. Aus dieser Klarstellung leitet sich die Folgeänderung in § 56 ab, weil eine Beibehaltung des Begriffs „Abstimmende“ andernfalls als Abweichung vom § 41 aufgefasst werden könnte und wiederum zu Unsicherheiten und zu Unklarheiten führen könnte. Die Änderung des § 120 soll den Unklarheiten vorbeugen, indem „Anwesende“ gestrichen werden soll – Begründung dieselbe.
Meine Damen und Herren, die seit 2020 andauernde Pandemie hat uns eine Vielzahl von Anpassungen unserer Arbeitsweise im Haus abverlangt. Einiges hat sich bewährt, anderes wiederum muss abgewandelt werden oder stellt sich als untauglich heraus.
unter den Bedingungen einer Pandemie zu ermöglichen, war die Aufnahme der Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenztechnik im Wege des § 126 und der Anlage 6 zur Geschäftsordnung. Mit Auslaufen der Festlegungen der epidemischen Lage für den Freistaat ist die Voraussetzung für das Durchführen von Sitzungen in Form von Videotechnik nicht mehr gegeben. Gleichwohl haben wir als Abgeordnete natürlich wahrgenommen, welche Vorteile das Instrument der Videotechnik bieten kann. Aus diesem Grund soll mit der Neufassung des § 126 die Voraussetzung geschaffen werden, auch in Zukunft Sitzungen des Ältestenrats sowie des Vorstands des Landtags per Videokonferenz durchzuführen sowie den Vorsitzenden der Fachausschüsse auf Antrag das Recht einzuräumen, Beschäftigte der Fraktionen sowie der Parlamentarischen Gruppe, der Landesregierung, des Landesrechnungshofs, des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit per Videotechnik zu Ausschusssitzungen zuzuschalten. Gleiches gilt für Anzuhörende im Rahmen öffentlicher Anhörungen im Fachausschuss bzw. bei Petitionen. Natürlich bleibt mit Blick auf die fortdauernde Pandemie auch eine Möglichkeit erforderlich, dass bei der Verhinderung der Teilnahme an einer Sitzung sämtlicher Fachpolitikerinnen und -politiker einer Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe an Ausschusssitzungen per Videokonferenz unterstützt wird. § 120 Abs. 4 eröffnet hier daher die Möglichkeit.
Meine Damen und Herren, die Geschäftsordnung soll unsere Arbeit nachvollziehbaren und allseits anerkannten Regelungen unterwerfen, ebenso aber auch erleichtern. Sie sind kein Selbstzweck und müssen sich in der Praxis bewähren. Deswegen sind vereinbarte Regelungen niemals ein Schlusspunkt. Dem würde dann auch meine Rede vom November 2019 ein wenig unterstützend wirken, zu sagen, vielleicht müssen wir uns doch noch mal mit der Geschäftsordnung befassen.
Dies gilt insbesondere für neue Verfahrensweisen wie die Anwendung von Videotechnik in den Ausschüssen. Daher wollen wir als Antragsteller bereits jetzt ankündigen, dass der Ältestenrat zum Jahresende 2022 die Handhabung der Neuregelungen insbesondere in § 126 Abs. 4 evaluieren und etwaigen Änderungsbedarf zur Diskussion stellen soll.
Die vorliegenden Änderungen sind eine sinnvolle Ergänzung und Klarstellung unseres Arbeitsprozesses, sie sind keine Schnellschüsse, sondern beruhen auf sachlicher und gründlicher Beratung zwischen den Fraktionen und dem Ältestenrat. Ich bitte um Zustimmung.
Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Bühl – er möchte nicht –, dann hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Braga das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal zu den Ausführungen des Kollegen Blechschmidt. Wie so oft, viel Richtiges vorgetragen in Bezug auf die Geschäftsordnung, zurückgewiesen werden muss nur die Behauptung, meine Fraktion hätte die Schriftführer aus dem Landtagspräsidium zurückgezogen. Das entspricht schlicht nicht der Wahrheit. Zu diesem Vorgang möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass die Neuwahl eines Schriftführers notwendig war.
Meine Fraktion hat hier auch einen Wahlvorschlag unterbreitet. Dieser stand zweimal zur Wahl und wurde von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt. Nun weisen Sie ja durchaus nicht zu Unrecht darauf hin, dass es Ihr gutes Recht ist, Wahlvorschläge meiner Fraktion abzulehnen. Aber verstehen Sie bitte auch, dass das natürlich dazu führt, dass die Bereitschaft meiner Fraktionskollegen, sich dann immer wieder zu Wahlen zu stellen für diese Aufgabe, entsprechend auch abnimmt, wenn Sie unsere Wahlvorschläge ablehnen.
Insofern ist es sinnvoll, die Zahl der Schriftführer zu erhöhen, aber bitte führen Sie das nicht auf diese Unwahrheit zurück, dass meine Fraktion sich da geweigert hätte, die Arbeit zu machen.
en Kandidaturen gesagt, sondern ich habe gesagt, dass Sie Ihre bis dato schon Gewählten zurückgezogen haben. Entspricht das der Tatsache?
Das würde den Tatsachen entsprechen, wenn die Fraktion die Schriftführer zurückgezogen hätte. Dies ist nicht so. Die gewählten Schriftführer haben ihren Verzicht auf das Amt erklärt, das ist ein ganz entscheidender Unterschied.
Sie mögen lachen. Nein, es ist nicht die Entscheidung der Fraktion und damit hat die Fraktion das auch nicht zurückgezogen, sondern die Schriftführer haben sich vom Amt zurückgezogen, sie sind nicht mehr bereit, sich dem zu stellen. Das ist so.
Der nächste Punkt – § 126. Da verweisen Sie in der Begründung auf positive Erfahrungen, die vorliegen würden. Ich will gar nicht zurückweisen, dass es diese positiven Erfahrungen gibt. Selbstverständlich ist es so. Der Ältestenrat – ich habe es vorhin noch mal kontrolliert – hat in der Tat in dieser Legislaturperiode – was, das werden Sie besser wissen als ich, Herr Kollege Blechschmidt, ein Novum sein dürfte, davon würde ich ausgehen – fast so oft getagt wie der Landtag selbst – 74 Mal bisher. Ein Großteil dieser Sitzungen fand in Videokonferenzen statt. Wir haben seit einigen Monaten auch des Öfteren Sitzungen der Ausschüsse per Videokonferenz, es werden Mitarbeiter der Verwaltung zugeschaltet, es werden Abgeordnete zugeschaltet und es gibt – wie gesagt – auch durchaus positive Erfahrungen, das will ich gar nicht zurückweisen.