Eine Frage könnte noch gestellt werden, aber ich sehe dafür niemanden. Dann kommen wir zur Frage Nummer 3, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Vogtschmidt mit der Drucksache 7/5054. Bitte schön.
Seit dem Überfall auf die Ukraine steigt auch die Nachfrage von Jodtabletten. Oft ist ein Missverständnis verbreitet, dass konventionelle Jodtabletten, die auch zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen eingesetzt werden – in der Dosierung von 0,1 bis 0,2 Milligramm – davor schützen, dass radioaktives Jod in die Schilddrüse aufgenommen wird, obwohl dazu hochdosiertes Kaliumiodid erforderlich wäre. Ebenso ist vielen Menschen weiterhin nicht bekannt, dass die Einnahme dieses hochdosierten Kaliumiodids Personen über 45 Jahren wegen der mit höherem Alter steigenden Nebenwirkungen nicht empfohlen wird. Das Bundesamt für Strahlenschutz – BfS – rät von einer Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten ab, da diese sonst gesundheitliche Risiken mit sich bringen könnten, ohne gegenwärtig einen Nutzen zu haben. Die Tabletten sollten – ich zitiere – „nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden“ eingenommen werden. In den Bundesländern wird bereits seit Längerem für das hypothetische Szenario eines nuklearen Unfalls bzw. zur Einnahme bei Strahlenunfällen mit Freisetzung von radioaktivem Jod Kaliumiodid 65 Milligramm vorgehalten.
1. Wo werden wie viele Jodtabletten für Strahlenunfälle mit freigesetztem radioaktivem Jod in Thüringen vorgehalten (bitte mit Angabe zum Präparat, Milligrammgröße sowie Blistergröße à Tabletten)?
2. Wie gestalten sich die Verfahrensschritte zur Bereitstellung, Verteilung sowie Kommunikation an die Bevölkerung und Ausgabe der Tabletten bei einer solchen Freisetzung radioaktiven Jods?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Ereignisse 2011 in Fukushima haben gezeigt, dass auch in einem hoch industrialisierten Land eine längerfristige Freisetzung von radioaktiven Stoffen nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk nicht völlig auszuschließen ist. Im Ergebnis können sowohl die Auswirkungen als auch die Entfernungen, in denen diese festzustellen sind, wesentlich größer sein als bisher angenommen. Daher wurden die Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken in Deutschland umfassend überarbeitet und die Gebiete um ein KKW, in denen verschiedene Maßnahmen wie Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden, Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zu planen sind, erheblich erweitert.
So ist zum Beispiel nach den aktuellen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission für ganz Deutschland flächendeckend eine Bevorratung von Jodtabletten für Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und Schwangere bzw. Stillende zu planen. Darüber hinaus ist für einen Radius von 100 Kilometern um noch laufende Kraftwerke neben der Versorgung dieser Personengruppe zusätzlich auch die Versorgung aller anderen Personen unter 45 Jahren vorgesehen. Dies betrifft in Thüringen nur eine relativ kleine Personengruppe in Teilen der Landkreise Eichsfeld und Nordhausen und gilt nur noch bis Ende dieses Jahres, da auch das KKW Grohnde bis 31.12.2021 stillgelegt wurde.
Auch das rechtliche Regelwerk für den Strahlenschutz in Deutschland wurde nach Fukushima neu gefasst. Nach § 104 des neuen Strahlenschutzgesetzes hat der Bund den Ländern Schutzwirkstoffe zur Versorgung der Bevölkerung bei Notfällen für den Katastrophenschutz zur Bevorratung, Verteilung und Abgabe an die Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck wurden 189,5 Millionen Tabletten für die Bevölkerung in Deutschland beschafft und an die Länder ausgeliefert. Es han
delt sich um das Präparat Kaliumiodid Lannacher mit 65-Milligramm-Tabletten der Firma G.L. Pharma. Die Verteilung erfolgt in Faltschachteln, in denen sich jeweils ein Blister mit vier Tabletten befindet.
In Thüringen werden insgesamt 2,22 Millionen Jodtabletten vorgehalten. Diese wurden an alle Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Diese sind beauftragt, in Abstimmung mit den Gemeinden ein Verteilkonzept zu erarbeiten. Dabei ist ihnen freigestellt, ob sie die Tabletten zentral im Landkreis lagern oder ob sie diese bereits im Vorfeld eines eventuellen Ereignisses vorab an die Gemeinden verteilen. In beiden Fällen ist ein detailliertes Feinkonzept bis hin zu Ausgabestellen an die Bevölkerung zu erstellen.
Ich komme zu Frage 2: Bei den Entfernungen, in denen sich Thüringer Landesgebiet von Kernkraftwerken befindet, wird in jedem Fall mit mehreren Stunden Vorlaufzeit gerechnet, bis es tatsächlich zu dem Eintrag von Radioaktivität in die Luft in Thüringen kommen kann. Sobald aufgrund des radiologischen Lagebilds des Bundes eine Überschreitung der Dosiswerte für die Einnahme von Jodtabletten erwartet wird, erfolgt die vorsorgliche Verteilung der Tabletten entsprechend den vorliegenden Verteilkonzepten der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bevölkerung wird auf den üblichen Wegen informiert, zum Beispiel durch Radio, Fernsehen, das Modulare Warnsystem MoWaS, Warn-Apps, Lautsprecherdurchsagen und Sirenen. Die Aufforderung zur Einnahme der Tabletten erfolgt gesondert ebenfalls durch die Katastrophenschutzbehörden zu einem späteren Zeitpunkt.
Zu Frage 3: Zuständige Behörden für die Planung und Durchführung der Tablettenverteilung sind die unteren Katastrophenschutzbehörden. Sie werden nach § 2 Abs. 4 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes durch die Gemeinden unterstützt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt beaufsichtigt, unterstützt und koordiniert die Planung. So wurden bereits mehrfach unterstützende Unterlagen für die Planung versandt, zum Beispiel Eckpunkte für das schon beschriebene Verteilkonzept, Hinweise für die Organisation der Ausgabestellen usw. Das TMIK wird über das Thüringer Landesverwaltungsamt fortlaufend über den Stand der Verteilung in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterrichtet. Eine Mehrheit der Landkreise bevorzugt die Weiterverteilung der Jodtabletten in den kreisangehörigen Gemeinden, andere Landkreise bevorzugen Konzepte, die erst bei einem möglichen Ereignisfall eine Ad-hoc-Verteilung an die Bevölkerung über die kreisangehörigen Gemeinden vorsehen. Der aktuelle Stand der Verteilungsplanung
und -konzepte wird unter anderem Gegenstand einer Dienstberatung mit den unteren Katastrophenschutzbehörden in den nächsten Wochen sein. Nach aktuellem Stand ist nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Ereignisse in der Ukraine die Einnahme von Jodtabletten in Thüringen notwendig sein könnte. Angesichts des aktuell großen öffentlichen Interesses an dieser Thematik hat das TMIK entsprechende Informationen auf seiner Website für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bereits bereitgestellt.
Zu Frage 4: Die Ausgabe der Tabletten erfolgt in dafür einzurichtenden Ausgabestellen in den Gemeinden. Die Ausgabestellen sind so zu planen, dass in der Regel 30 Minuten Fußweg ausreichen, um sie zu erreichen.
Erst mal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich hätte tatsächlich noch zwei kurze Nachfragen. Sie haben ja gerade schon die Konzepte in den Landkreisen zur Verteilung angesprochen: Ist denn im Innenministerium bekannt, ob alle 22 Landkreise und kreisfreien Städte diese Konzepte erarbeitet haben, und überprüft das das Innenministerium bzw. – wenn nein – wer überprüft das?
Und die zweite Nachfrage wäre – man weiß ja jetzt nicht genau, ob oder wann überhaupt diese Tabletten tatsächlich benutzt werden sollten – in Bezug auf das Haltbarkeitsdatum der in Frage 1 aufgezählten Tabletten: Wie bewertet denn die Landesregierung allgemein eine eventuelle gesundheitliche Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit im Fall der Einnahme von Kaliumiodidtabletten mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum?
Die Frage zum Haltbarkeitsdatum müsste ich Ihnen schriftlich beantworten. Die andere Frage: Dazu habe ich ja ausgeführt, dass das TMIK fortlaufend über das Landesverwaltungsamt informiert wird,
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, Sie sind schon auf dem Wege, bitte schön, Ihr Pult.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 wurden Erstattungsansprüche in Höhe von 66.231 Euro nicht reguliert, da die Antragstellung durch die Kommunen erst zu Beginn des Jahres 2022 erfolgt ist. Mittlerweile sind 43.361 Euro ausgezahlt und die restlichen Ansprüche in Höhe von 22.870 Euro erfasst, die Ende März 2022 zur Auszahlung kommen werden. Die Gründe hierfür sind weitestgehend in der verspäteten oder schleppenden Antragstellung der jeweiligen Kommunen zu suchen. Letztmalig wurden die Kommunen mit Rundschreiben 2721 des Ministeriums am 20. November des Jahres 2021 aufgefordert, die für eine Erstattung notwendigen Anträge beim Staatlichen Schulamt Südthüringen einzureichen oder diesem zumindest mitzuteilen, wann mit einer entsprechenden Antragstellung gerechnet werden kann. Das vorgenannte Rundschreiben wurde nach Versendung auf der Homepage des Ministeriums eingestellt und kann nach wie vor abgerufen werden.
Zu Frage 2: Eine Verlängerung der Regelung des § 30b des Thüringer Kindergartengesetzes über den 31. Dezember 2021 hinaus oder der Neuerlass einer vergleichenden Regelung ist seitens der Landesregierung nicht geplant und könnte im Übrigen natürlich auch nur durch die Legislative erfolgen. Der in diesem Zusammenhang allgemein angesprochene Haushaltsansatz im Sondervermögen Corona 2022 in Höhe von 1 Million Euro dient insoweit ausschließlich der Deckung von Finanzierungsansprüchen aus dem Vorjahr.
Zu Frage 4: Ein konkreter Bedarf kann nicht prognostiziert werden, da nicht vorhersehbar ist, welche Kommunen oder Träger der örtlichen Jugendhilfe ihre bestehenden Ansprüche aus dem Jahr 2021 noch geltend machen.
wie quasi der Umsetzungsstand auch bezüglich der Feinverteilungskonzepte ist. Wie der gegenwärtige Stand in jedem Einzellandkreis ist, können wir Ihnen ebenfalls gern schriftlich beantworten.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nach- fragen zu dieser Frage sehe ich nicht. Damit kommen wir zur vierten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. König in der Drucksache 7/5059. Bitte schön, Herr Kollege, Ihr Mikrofon.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte meine Mündliche Anfrage zum Thema „Erstattung von Kindergartenbeiträgen“ stellen.
Im Rahmen der medialen Berichterstattung und sei- tens der Elternvertretungen wurde auf die Notwendigkeit der Erstattung der Elternbeiträge infolge der Schließung von Kindertagesstätten aufgrund von Coronamaßnahmen verwiesen. Im März 2021 wurde hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen, allerdings lediglich mit einer befristeten Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Innerhalb des Corona-Sondervermögens wurden wie im Vorjahr für das Jahr 2022 im entsprechenden Haushaltstitel 633 02 insgesamt 1 Million Euro dafür bereitgestellt.
1. In welcher Höhe wurden Erstattungsansprü- che von Elternbeiträgen gemäß Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht reguliert und was sind die Gründe dafür?
2. Plant die Landesregierung eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlage zur Erstattung der Elternbeitragsansprüche über den 31. Dezember 2021 hinaus?
3. Welche konkreten verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, auch hinsichtlich der Datenerfassung, ‑verarbeitung und ‑weiterleitung, sind der Landesregierung bei der Regulierung der Erstattungsansprüche von Elternbeiträgen gemäß ThürErstSchKiG bekannt?
4. Wie prognostiziert die Landesregierung den kon- kreten Bedarf der Erstattungsansprüche von Eltern-
Vielen Dank für Ihre Antworten, Herr Staatssekretär. Ich hätte eine Nachfrage: Sie hatten gesagt, Sie planen praktisch keine Verlängerung der Erstattung der Elternbeitragsansprüche über den 31. Dezember 2021 hinaus. Da würde ich gern nachfragen, wie Sie das begründen, warum Sie das nicht weiter planen. Das wäre die erste Nachfrage.