Vielen Dank für Ihre Antworten, Herr Staatssekretär. Ich hätte eine Nachfrage: Sie hatten gesagt, Sie planen praktisch keine Verlängerung der Erstattung der Elternbeitragsansprüche über den 31. Dezember 2021 hinaus. Da würde ich gern nachfragen, wie Sie das begründen, warum Sie das nicht weiter planen. Das wäre die erste Nachfrage.
Zum Ersten: Das ist eine Sache der Legislative, die die Initiative ergreifen müsste. Und zum Zweiten hat sich die Lage im Jahr 2022 – so hoffen wir – erheblich geändert, sodass dieser Bedarf nicht im gleichen Maße anstehen würde und wird.
Sie haben gesagt, es gibt noch Finanzierungsansprüche aus dem Vorjahr, die aktuell abgearbeitet werden, die 1 Million Euro ist hier eingestellt im Sondervermögen auch für 2022. Da würde mich interessieren, mit wie vielen Resten Sie innerhalb dieser 1 Million Euro kalkulieren, denn es ist ja absehbar nach den Zahlen, die Sie uns genannt haben, dass da noch einiges übrigbleibt. Also welche Höhe wird das ungefähr sein nach jetzigem Stand?
Wir kalkulieren noch nicht mit Resten, sondern wir kalkulieren erst mal damit, das abzuarbeiten, was noch an Anforderungen aus dem vergangenen Jahr kommt. Insofern kann ich Ihnen keine genaue Zahl zu Resten sagen, weil wir nicht wissen, was noch kommen wird.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur Anfrage des Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/5062. Bitte schön.
Die Thüringer Wirtschaft hat traditionelle Verflechtungen mit der russischen Wirtschaft, insbesondere auch mit der Partnerregion Tatarstan. Im Jahr 2014 wurden nach der Besetzung der Krim Sanktionen gegen Russland und auch Sanktionen durch Russland verhängt, die Thüringer Firmen geschadet haben. Für diese Firmen wurden Hilfen gewährt. Auch im Jahr 2022 sind vermutlich wieder Firmen von den neu eingeführten Sanktionen betroffen.
1. In welchem Umfang sind nach Einschätzung des Ministeriums Arbeitsplätze in Thüringen im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen gefährdet?
2. Welche Unterstützung erfahren Unternehmen, die von den veränderten Bedingungen im Handel mit der Russischen Föderation betroffen sind, seitens der Landesregierung bei der Abwicklung ihrer Geschäfte?
3. Unter welchen konkreten Konditionen können direkte Finanzhilfen für betroffene Thüringer Firmen bereitgestellt werden?
4. Welche anderen Maßnahmen sind noch geplant, um die Folgen für die Thüringer Wirtschaft insgesamt zu kompensieren?
Vielen Dank, Herr Kollege Henkel. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Im letzten Jahr lag die russische Föderation mit 390 Millionen Euro Exportvolumen auf Platz 15 der wichtigsten Absatzmärkte der Thüringer Wirtschaft. Das Volumen entspricht einem Anteil von rund 2,3 Prozent am gesamten Exportvolumen. Dieser Anteil entspricht genau dem Anteil der Exporte nach Russland am gesamtdeutschen Außenhandel. Die Bedeutung der Importe ist mit 0,5 Prozent am Gesamtvolumen ungleich geringer, wobei der Anteil russischer Energielieferungen hierzu meist nicht erfasst ist.
Der Thüringer Landesregierung sind derzeit 241 Unternehmen bekannt, die vor Beginn des Krieges Waren und Dienstleistungen nach Russland exportierten. Da hierbei aber nicht erfasst ist, welchen Anteil das Russlandgeschäft am Gesamt
umsatz ausmacht, kann seitens der Landesregierung keine verlässliche Einschätzung getroffen werden, in welchem Umfang Arbeitsplätze in Thüringen durch die Sanktionen gefährdet sind.
Frage 2: Nach dem Beginn der russischen Invasion wurden die Planungen für alle diesjährigen Maßnahmen, zum Beispiel UN-Reisen und Messeteilnahmen, von „Thüringen International“ eingestellt. Gleichzeitig wurde insbesondere durch die Kammern damit begonnen, die betroffenen Unternehmen im Wege verschiedener Formate über die noch bestehenden Möglichkeiten von Geschäftsbeziehungen nach Russland zu informieren. Zudem wurde die Auslandsbeauftragte des Freistaats Thüringen für den russischen Markt gebeten, vor Ort die Thüringer Unternehmen bei der Abwicklung laufender Geschäfte zu unterstützen.
Frage 3: Im Rahmen der Sondersitzung der Wirtschaftsministerkonferenz am 28. Februar bestand Einigkeit zwischen Bund und Ländern, dass Unterstützungsangebote bundesweit einheitlich ausgestaltet werden sollen. Hierzu hat das BMWK am gestrigen Donnerstag zu einem Gespräch eingeladen, bei dem folgende Eckpunkte vereinbart wurden: Notwendige Voraussetzung für eine Unterstützung ist ein praktikabler beihilferechtlicher Rahmen. Hierzu hat die Kommission letzte Woche einen Vorschlag vorgelegt und die Konsultation der Mitgliedstaaten kurzfristig eingeleitet. Darauf aufbauend will das BMWK in Kürze eine eigene Bundesregelung vorlegen. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an einem Unterstützungsangebot durch die KfW. Bis dahin stehen den betroffenen Unternehmen die Liquiditätssicherungsprogramme der KfW, wie beispielsweise der KfW-Schnellkredit 2020, zur Verfügung. Selbstverständlich werden wir über die aktuellen Entwicklungen im Ausschuss fortlaufend informieren.
Frage 4: Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Mir ist wichtig festzustellen, dass bitte die gesamte deutsche Wirtschaft, die Frage der Versorgungssicherheit und der Bezahlbarkeit von Energie im Brennpunkt sind. Klar ist also, dass es dafür ein zügiges bundesweites Vorgehen geben muss. Deshalb arbeitet die Bundesregierung unter Hochdruck daran, die Abhängigkeit von russischem Öl und Gas und russischer Kohle zu verringern. Der Bundeswirtschaftsminister hat in Aussicht gestellt, dass die Bundesrepublik bis zum Herbst unabhängig von Kohle und bis zum Jahresende nahezu unabhängig von Öl aus Russland werden könnte. In die gleiche Richtung zielt aber auch das Energiepaket der EU, das verschiedene Maßnahmen zur Senkung der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen enthält.
Thüringen setzt sich außerdem aktiv für die Aufnahme von weiteren Branchen in die Strompreiskompensation im Rahmen des Europäischen Emissionshandels – EU-ETS – ein. Hierzu hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, weitere Branchen wie die Glasund Keramikindustrie in die Strompreiskompensation EU-ETS aufzunehmen. Das Wirtschaftsministerium hat sich daher mit dieser Frage direkt an das BMWK gewandt, weil gerade die sehr energieintensive Thüringer Glasindustrie von einer Aufnahme profitieren würde. Langfristig muss im Vordergrund stehen, dass wir den Umstieg auf klimaneutrale und klimafreundliche Technologien fördern, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützen und den eingeschlagenen Weg des Ausbaus regenerativer Energiequellen noch konsequenter verfolgen.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Doch, eine aus der Mitte des Saales. Bitte schön, Herr Kollege Schubert.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Auskünfte. Ich habe zwei Nachfragen, wenn es gestattet ist. Sie haben ja gesagt, dass jetzt von der EUKommission Vorschlagsideen entstanden sind oder diskutiert werden, wie eine Kompensation erfolgen kann. Sind in dieser Ansammlung von Ideen und Vorschlägen auch Möglichkeiten für eine Entschädigung enthalten, wenn es jetzt zu Verstaatlichungen von Filial- oder Firmenanteilen deutscher Unternehmen, Thüringer Unternehmen in Russland kommen sollte, was ja öffentlich diskutiert wird? Das wäre meine erste Frage.
Und zweitens: Sie haben gesagt, Sie würden den Wirtschaftsausschuss fortlaufend informieren. Kann ich das so interpretieren, dass das auch unterhalb der Sitzungshäufigkeit stattfindet? Denn die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses ist ja erst in zwei Monaten und es wäre schon interessant, wenn es jetzt zu einem Ergebnis im Sinne der Diskussion in der Wirtschaftsministerkonferenz kommt, dass wir dort kurzfristig informiert werden.
Die zweite Frage, das kann ich Ihnen zusagen. Da können wir natürlich – die Dynamik ist hoch – vorzeitig Auskunft geben. Die erste Frage würde ich mitnehmen.
Ich gebe Ihnen, meine Damen und Herren, jetzt einen Hinweis, und zwar wurden zu den Tagesordnungspunkten 21 a und 21 b jeweils Neufassungen der Anträge in den Drucksachen 7/5041 und 7/5042 elektronisch bereitgestellt und vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung bereitgelegt. Ich würde Sie also bitten, diesen Hinweis Ihren Kolleginnen und Kollegen, die für den Tagesordnungspunkt zuständig sind und sich möglicherweise gerade nicht im Saal aufhalten, weiterzugeben. Ich sage es noch einmal: Es gibt Neufassungen zu den Tagesordnungspunkten 21 a und 21 b in den Drucksachen 7/5041 und 7/5042.
Wir fahren fort in der Fragestunde und kommen zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/5064. Bitte schön, Herr Schubert, Sie haben das Wort.
Am 7. März 2022 kam es wie in den Vormonaten planbar zu einem unangemeldeten, aber im Vorfeld offen mobilisierten Demonstrationszug von Coronaleugnern, ‑skeptikern und ‑maßnahmekritikern in Gera, an dem sich nach Kenntnissen des Fragestellers auch Neonazis beteiligten. Ein Reichsbürger sei trommelnd an vorderster Stelle marschiert, der in der Vorwoche bereits das Fronttransparent anführte. Nach Angaben des Aktionsbündnisses „Gera gegen Rechts“ fanden dagegen angemeldete Proteste statt, wie die nun achte Menschenkette unter dem Motto „Solidarität in der Pandemie“ und dem erweiterten Thema „Ohne Frieden ist alles nichts“. Die Teilnehmenden des unangemeldeten Aufzugs haben nahezu vollständig gegen die Hygienebestimmungen verstoßen, keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen oder Abstände eingehalten. Nach Darstellung des Aktionsbündnisses „Gera gegen Rechts“ haben die Teilnehmenden des unangemeldeten Aufzugs am Museumsplatz in aggressiver Weise versucht, auf die Versammlungsfläche der Zivilgesellschaft zu gelangen und sich den dortigen Teilnehmenden in bedrohlicher Weise genähert, wobei von der großen Personengruppe ohne Mund-Nasen-Bedeckung fortan keine Abstände zur angemeldeten Versammlung eingehalten wurden.
1. Wie war der Kräfteeinsatz der Polizei für die Versammlungsgeschehen am 7. März 2022 in Gera, welche Einheiten bzw. welche Dienststellen waren mit wie vielen Beamten vor Ort?
2. Gegen wie viele Personen des nach Angaben der Landespolizeidirektion Gera am 7. März 2022 unangemeldeten Aufzugs mit 900 Teilnehmenden wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen bzw. gegen wie viele wurden Strafanzeigen gefertigt und was waren die hauptsächlichen Delikte?
3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aufgrund welcher Einschätzung des Versammlungsgeschehens am 7. März 2022 auf dem Museumsplatz in Gera?
4. Welche Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Landesregierung gegen wie viele identifizierte Verantwortliche und Organisatorinnen und Organisatoren der unangemeldeten, aber im Vorfeld offen mobilisierten Demonstrationszüge von Coronaleugnern, ‑skeptikern und ‑maßnahmekritikern in Gera seit Herbst 2021 eingeleitet?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Hierzu teile ich Ihnen mit, dass anlässlich der Demonstrationslage in Gera am 7. März 2022 die Landespolizeiinspektion Gera aufgrund der Vielzahl von zuvor angemeldeten, erwarteten Versammlungen, Ansammlungen bzw. Aufzügen – insgesamt nämlich zwölf – einen geschlossenen Einsatz im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation – BAO – durchführte. Eine abschnittsbezogene Einsatzbewältigung des Versammlungsgeschehens in der Stadt Gera erfolgte mit Kräften des Inspektionsdienstes Gera, der Einsatzunterstützung Gera sowie der Bereitschaftspolizei Thüringen. Diesen Kräften oblag insbesondere der Schutz aller Versammlungen. Neben Verkehrsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang offensive Präsenzmaßnahmen wie Raumschutz, Absperrungen und
Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 7. März 2022 wurden insgesamt zwei Ordnungswidrigkeiten- und drei Strafanzeigen erfasst. Gegen Teilnehmer des unangemeldeten Aufzugs richteten sich zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen und zwei Strafanzeigen. Bei den Ordnungswidrigkeiten handelt es sich jeweils um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Bei den aufgenommenen Straftaten handelt es sich um ein Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz gegen unbekannt – Abbrennen einer Feuerwerksbatterie als Auftaktsignal der Versammlungseröffnung – und um eine Körperverletzung, deren Anzeigenerstattung im Nachhinein erfolgte.
Zu Frage 3: Am 7. März 2022 nahm die LPD eine aktuelle Beurteilung der Lage für das gesamte Land vor. Auf Grundlage weiterer Lageschwerpunkte in Thüringen mit entsprechenden Kräfteanforderungen für das Versammlungsgeschehen in Jena, Eisenach, Erfurt, Ilmenau und Hildburghausen konnte der Kräfteanforderung der LPI Gera nicht vollumfänglich entsprochen werden. So konnten der LPI für den Gesamteinsatz lediglich eine Einsatzhundertschaft sowie der Lichtmastkraftwagen zusätzlich zugewiesen werden. In Auswertung des Einsatzes wurde festgestellt, dass aufgrund des deutlich vorhandenen Kräftedefizits am Versammlungsort Gera ein Aufeinandertreffen von zwei Versammlungen nicht verhindert werden konnte. Es war nicht möglich, den unangemeldeten Aufzug, der eine Teilnehmerzahl von ca. 900 Personen aufwies, von der angemeldeten Standkundgebung, an der ca. 50 Personen teilnahmen, fernzuhalten und Verbalattacken zu unterbinden. So kam es neben den bereits geschilderten Verbalattacken vonseiten der Teilnehmer des unangemeldeten Aufzugs bei dem Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Anhängerpotenziale dazu, dass eine einzelne Teilnehmerin der angemeldeten Standkundgebung in schädigender Absicht mit einer ca. zwei Meter langen Fahnenstange wahllos auf Teilnehmer des nicht angemeldeten Aufzugs einschlug, ohne jedoch jemanden zu treffen.
Die Thüringer Polizei wird weiterhin auf zu erwartende Brennpunkte ihren Fokus richten. Die LPD und die einsatzführenden Behörden und Dienststellen sind grundsätzlich bestrebt, die vorhandenen Kräfte und Mittel so einzusetzen, um den Schutz aller Versammlungsteilnehmer sowie Unbeteiligter zu gewährleisten und derartige Vorkommnisse zu verhindern. Die thüringenweite Bereitstellung von Einsatzkräften erfolgt nach Beurteilung der Lage. Die vorhandenen Erkenntnisse zu Versammlungs
lagen einschließlich Prognosen über zu erwartende Störungen bilden die Grundlage für die Kräftezuweisung der Landespolizeidirektion. An polizeilichen Schwerpunkttagen stellen diese Kräftezuweisungen immer einen Spagat dar, die anfordernden Stellen angemessen unterstützen zu können. Die taktischen Konzepte der einsatzführenden Behörden und Dienststellen richten sich nach eigener Schwerpunktsetzung und orientieren sich an verfügbaren Ressourcen, also Einsatzkräften und Einsatzmitteln. Erkannte Brennpunkte bilden hierbei Aufgabenschwerpunkte in der Einsatzbewältigung.
Ich komme zu Frage 4: Aufgrund der fehlenden statistischen Erfassung mit den abgefragten Parametern kann die Fragestellung nicht beantwortet werden. In den polizeilichen Informationssystemen kann das Rechtskonstrukt des faktischen Versammlungsleiters, auf welches sich die Fragestellung bezieht, nicht automatisiert recherchiert werden. Eine thüringenweite Einzelabfrage zum faktischen Versammlungsleiter erfordert eine händische Auswertung, in welche die Organisationsbereiche der gesamten Thüringer Polizeidienststellen einbezogen werden müssen. Dies war aufgrund der kurzfristigen Terminstellung nicht möglich. Ich biete Ihnen, soweit Sie das wünschen, an, diese Zahlen schriftlich nachzureichen. Ergänzend kann ich Ihnen die Informationen geben, dass durch die Landespolizeiinspektion Gera gegen zwei Personen, die regelmäßig als Initiatoren bzw. Organisatoren von nicht angemeldeten Versammlungen in Gera in Aktion traten, im Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 14. März 2022 insgesamt elf Strafanzeigen gefertigt und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden.