Vielen Dank, Frau Staatsekretärin, für die ausführlichen Ausführungen. Ich habe zwei Nachfragen zu der Beantwortung der Fragen 2 und 3. Können Sie erklären, warum es bei einem unangemeldeten Aufzug mit einer Teilnehmerzahl von – nach Polizeiauskunft – 900 eine so geringe Zahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren gibt, wo es doch an diesem Tag nach meinem persönlichen Beobachten vor Ort durch diesen illegalen Aufzug fast vollständig zum Verstoß gegen die in Thüringen geltenden Infektionsschutzregeln gekommen ist? Das wäre meine erste Frage.
Die zweite Frage ist – ich habe eine Vorbemerkung dazu: Ich habe selbst am kommenden Montag als Anmelder für eine Fahrraddemo und danach eine Kundgebung und eine Laufdemonstration im Rahmen des Internationalen Tages gegen Rassismus heute früh ein Koop-Gespräch telefonisch mit der Versammlungsbehörde in Gera gehabt. Dort wurde mir als Auskunft gegeben, dass mit Stand heute, Freitag, keinerlei Zusagen über eine polizeiliche Absicherung sowohl dieser Fahrraddemonstration auf öffentlichen Straßen als auch der Laufdemonstration auf öffentlichen Straßen gemacht werden können, weil, so die Auskunft, sämtliche Kräfte durch den Besuch des Bundespräsidenten am kommenden Montag gebunden wären. Glauben Sie, dass das mit Blick auf die Frage 3 eine angemessene Schlussfolgerung der Landesregierung wäre, wenn dies den Tatsachen entspräche, auf die Ereignisse am 7. März in Gera?
Ich habe Ihnen dargestellt, dass es immer ein Spagat zwischen der Kräfteanforderung und der Menge der angemeldeten Demonstrationen und weiteren Ereignissen ist. Ich kann jetzt das konkrete Beispiel des Besuchs des Bundespräsidenten als Begründung nicht beurteilen. Wir können das gern noch mal recherchieren, in welchem Umfang Kräfte angefordert wurden und in welchem Umfang die bereitgestellt werden konnten. Aber ich habe in meinen Ausführungen dargestellt, dass wir da keine Schlussfolgerungen in dem Sinne gezogen haben, sondern erst mal den Spagat beschrieben haben, der da besteht.
Zu Ihrer ersten Frage: So denke ich nicht, dass es ein übliches Verhältnis zwischen begangenen Ordnungswidrigkeiten und Versammlungsteilnehmerinnen gibt. Sie haben jetzt Ihre persönliche Beobachtung geschildert und ich habe Ihnen die Fakten wiedergegeben, wie das aufgenommen wurde. Natürlich kann ich jetzt, da ich selbst auch nicht vor Ort war, nicht beurteilen, ob das den von Ihnen wahrgenommenen Ordnungswidrigkeiten entspricht. Aber das sind die, die jetzt im Einsatzbericht zur Kenntnis zu nehmen sind.
Genau, also für diejenigen, die die Örtlichkeiten in Gera nicht kennen: Dieser Zug der nicht angemeldeten Demonstration ist sozusagen auf dem Rückweg und läuft auf dem Rückweg in eine Straße rein und läuft dann ungefähr 200 Meter, bis er an diese angemeldete Versammlung kommt bzw. gekommen ist. Mich würde interessieren, warum es nicht den Versuch gegeben hat, auf diesen 200 Metern, bevor die Demonstration der Coronaleugner auf die angemeldete Versammlung gestoßen ist, wo es dann auch zu Übergriffen gekommen ist, warum nicht polizeilicherseits auf diesen 200 Metern versucht wurde, die Personen zu stoppen. Das wäre Frage 1.
Ich habe ja dargestellt, dass das mit der Menge der vorhandenen Kräfte und damit der Einschätzung, wie das erfolgreich abgewehrt werden kann, zusammenhängt. Ansonsten kann ich über weitere Gründe jetzt nur spekulieren.
Und die zweite Frage: Weil jetzt erneut und wieder auf die Versammlungslage in Jena verwiesen wurde, frage ich dann doch mal nach; ich weiß, das ist ein bisschen unfair, weil Sie dafür eigentlich nicht die zuständige Staatssekretärin sind, aber Sie sind nun mal die Ansprechbare gerade. In Jena waren am 7. März knapp 200/215 Personen, die sich an den nicht angezeigten Versammlungen der Coronaleugner beteiligt haben, und ca. 20 Gegendemonstrantinnen. Das bedeutet insgesamt eine Personenanzahl von nicht mal 250. Auf welcher Grundlage kam es denn bitte zu dieser Analyse, dass man in Jena das polizeiliche Potenzial braucht und im Gegensatz oder in Konsequenz dessen Gera mehr oder weniger so alleine lässt polizeilicherseits oder benachteiligt personell und dann infolge eben auch diese Übergriffe geschehen sind. Also ich verstehe die dahinterstehende Analyse überhaupt nicht. Für den Fall, dass es da eine Erklärung gibt, wie man auf diese Idee gekommen ist, dass einer der Schwerpunkte am 7. März in Jena gewesen ist, würde ich das gern wissen.
Ich habe ja in meinen Ausführungen zu den Fragen auch schon bei der Vorfragestellerin Frau Wahl, die ja die ähnliche Demonstration befragt hat, dar
gestellt, dass sich natürlich das Einsatzgeschehen daran orientiert, wessen man quasi habhaft werden kann an angemeldeten Demonstrationen, was man erwarten kann, wie hoch man das Konfliktpotenzial einschätzt und was es im Umkreis noch für andere Bewegungen gibt. Zu der konkret von Ihnen nachgefragten Demonstration in Jena müsste ich das schriftlich beantworten.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit sind die potenziellen Nachfragen erschöpft und wir kommen zur nächsten Anfrage, bei der Frau Dr. Lukin vertreten wird, in der Drucksache 7/5065. Bitte schön.
Seit dem Überfall von Russland auf die Ukraine fliehen Millionen Menschen, vor allem Frauen und Kinder, aus den Kriegsgebieten und suchen Schutz in den umliegenden Ländern. Viele von ihnen erfahren dort große Hilfsbereitschaft und werden in den Ländern, Städten und Kommunen mit Unterkünften und Lebensmitteln unterstützt und versorgt – so auch in Thüringen. Derzeit werden alle Möglichkeiten, von Privatunterkünften, Hotels, Jugendherbergen bis hin zu Landesliegenschaften und kommunalen Einrichtungen, für ihre Unterbringung geprüft und bereitgestellt. Da gegenwärtig zum Beispiel in Jena auch Turnhallen wieder eingerichtet werden, daneben aber große Teile von Landesimmobilien, so zum Beispiel ehemalige Kliniken, Verwaltungsgebäude im Bachstraßenareal, aber auch andere wie die Kinderklinik Westbahnhofstraße, vorübergehend leer stehen, frage ich die Landesregierung:
1. Sind die aufgeführten sowie weitere Jenaer Landesimmobilien für die vorübergehende Aufnahme der Frauen und Kinder geeignet bzw. stellen diese eine Reserve für längerfristige Unterkunftsmöglichkeiten dar?
2. Wenn ja, wie schnell können sie mit welchem Aufwand für die Unterbringung der Frauen und Kinder hergerichtet werden?
3. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann die Kommune hier im Auftrag der Landesregierung in Vorleistung und Verwaltung gehen?
4. Verfügt die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH über Objekte, die schnell für die Unterbringung von Frauen und Kindern geeignet sind?
Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bitte, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Antwort auf Frage 1: Sichere Aussagen im Sinne der Frage können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Eine grundsätzliche Eignung der ehemaligen HNO-Klinik zur Aufnahme von Geflüchteten ist nach Lage der der Landesregierung bekannten Unterlagen jedoch anzunehmen. Auch das Gebäude der ehemaligen Frauenklinik im Bachstraßenareal eignet sich im Ergebnis eines am 16.03.2022 gemeinsam mit der Stadt Jena durchgeführten Besichtigungstermins grundsätzlich für eine Interimsunterbringung von Flüchtlingen. Jedoch wäre zuvor eine Reihe von baulichen Maßnahmen wie zum Beispiel die Warmwasserversorgung, die Prüfung der elektrischen Anlagen, die Prüfung auf Legionellen im Trinkwasser erforderlich. Nach Auskunft des Universitätsklinikums Jena sind die Wasserleitungen seit dem Freizug der Liegenschaft stillgelegt und bei einer Wiederinbetriebnahme des ohnehin sehr alten Leitungssystems müssten große Teile erneuert werden, um wieder Trinkwasserqualität herzustellen. Die hierfür notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Gebäudes stimmen die Stadt Jena und die Friedrich-Schiller-Universität Jena ab. Bei der ehemaligen Kinderklinik in der Westbahnhofstraße in Jena handelt es sich um keine Landesimmobilie. Diese Liegenschaft ist dem Körperschaftsvermögen der Friedrich-Schiller-Universität Jena zugeordnet. Weitere von der Friedrich-Schiller-Universität Jena leer gezogene und zur Veräußerung vorgesehene Landesliegenschaften wie die Steubenstraße 2 und 4 wurden von dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ebenfalls als grundsätzlich mögliche interimsweise Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete identifiziert. Um die konkrete Eignung der genannten Immobilien insbesondere für die Unterbringung von Frauen und Kindern beurteilen zu können, bedarf es jedoch weiterer Prüfungen.
Antwort auf Frage 2: Derzeit kann keine Aussage zu Aufwand und Zeitraum der Vorbereitung einer entsprechenden Verwendung etwa der ehemaligen HNO-Klinik getroffen werden. Aktuell sind die Medien zur Wärme- und Wasserversorgung getrennt. Die Versorgung erfolgte bislang über die Infrastruktur des Universitätsklinikums Jena. Inwieweit, bis
wann und mit welchem Aufwand eine Wiederinbetriebnahme möglich ist, muss noch geklärt werden. Für die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Frauenklinik auf dem Bachstraßenareal schätzen die Stadt Jena und die Friedrich-Schiller-Universität Jena einen Zeitraum von mindestens vier bis sechs Wochen, insbesondere wegen des umfangreichen Leitungssystems, das geprüft und gegebenenfalls in größeren Teilen instand zu setzen wäre.
Antwort auf Frage 3: Die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen sind nach § 1 Nr. 3 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Die kommunalen Gebietskörperschaften erfüllen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Sie erhalten dafür die nach der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgesehene Erstattung der notwendigen Kosten. Ein spezieller Auftrag der Landesregierung ist deswegen nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch eine Vereinbarung zwischen Kommune und Land, unter welchen Bedingungen die Immobilien zur Verfügung gestellt werden.
Antwort auf Frage 4: Die Landesregierung arbeitet angesichts des aktuellen und weiterhin zu erwartenden Ankunftsgeschehens in Thüringen mit Hochdruck daran, die für die Flüchtlingsaufnahme zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Land zu erweitern und sucht dazu auch nach kurzfristig entsprechend nutzbaren großen Gebäuden. In diese Suche ist auch die LEG einbezogen worden. Über ein speziell für Frauen und Kinder besonders geeignetes Objekt verfügt sie leider nicht.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es scheint eine Nachfrage zu geben. Frau König-Preuss? Gut, dann Herr Abgeordneter Wolf.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Sie haben ausgeführt, dass auch in Verantwortung liegende bzw. in Besitz stehende Liegenschaften veräußert werden sollen, die aber grundsätzlich zur Unterbringung möglich sind. Jetzt meine Nachfrage: Auf welche Liegenschaften bezieht sich das und wird die Veräußerung unter dem derzeitigen Blick, dass wir sie auch für dringend notwendige Aufgaben der Unterbringung brauchen, trotz alledem jetzt noch weiter betrieben?
Ob das eine Veräußerung wird oder eine für eine bestimmte Zeit Zurverfügungstellung ist natürlich noch zu entscheiden. Damit jetzt nicht noch weitere Verwirrung eintritt, weil es verschiedene Immobilien sind, würde ich die Frage dann schriftlich beantworten.
Danke schön erst mal für die Antworten. Ich habe eine Rückfrage, und zwar hatten Sie gesagt, dass in Bezug beispielsweise auf die alte Frauenklinik erst mal geprüft werden müsse, inwieweit dort beispielsweise Legionellen oder Ähnliches mehr sind und dass es dann, ab dem Moment, wo man die Prüfung beginnen würde, vier bis sechs Wochen dauern würde, um das Leitungssystem herzurichten. Bei Frage 3 antworteten Sie, dass allerdings Voraussetzung dafür, dass Kommunen entsprechend tätig werden können, ist, dass es eine Vereinbarung zwischen Kommune und Land gibt. Gibt es eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Jena und dem Land Thüringen, damit die Prüfung und entsprechende Vorleistungen bei der Frauenklinik getätigt werden können, sodass diese in vier bis sechs Wochen dann auch zur Verfügung stehen könnte?
Wie gesagt, der Abschluss einer Vereinbarung und die Prüfungen laufen nach meiner Kenntnis parallel.
Na ja, ich würde mal so grundsätzlich eine Sache sagen: Es wäre cool, wenn es Antworten gäbe, die auch für alle einzuordnen sind und wo man nicht Unterstützung durch einen weiteren Minister benötigt.
Frau Kollegin, Ihre Wertung ist sicherlich interessant, aber gehört nicht zur Tagesordnung. Damit kommen wir jetzt zur letzten Anfrage – also eine gebe ich noch zu, obwohl die Stunde gerade rum wäre, weil ich vorhin unterbrochen habe –, das ist die Anfrage des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/5066.
Im Landeshaushalt 2021 und 2022 waren bzw. sind im Einzelplan 17 Kapitel 17 16 Titel 613 18 Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden in Höhe von 29.500.000 Euro veranschlagt.
1. Wie wurden diese Mittel in den Städten und Gemeinden verwendet – bitte nach Verwendungen im Vermögens- oder Verwaltungshaushalt und Schuldentilgung angeben –?