Protokoll der Sitzung vom 18.03.2022

1. Wie wurden diese Mittel in den Städten und Gemeinden verwendet – bitte nach Verwendungen im Vermögens- oder Verwaltungshaushalt und Schuldentilgung angeben –?

2. Für wie viele Gemeinden war nach Kenntnis der Landesregierung diese Zuweisung notwendig, um den kommunalen Haushalt 2021 zu sichern – bitte auch im Verhältnis zu allen Thüringer Kommunen darstellen –?

Und 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Wirksamkeit der Finanzhilfen und wie begründet sie diese?

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Frau Staatssekretärin, danke für Ihren schnellen Weg nach vorn. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Vorausschickend möchte ich anmerken, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vorliegen, wie die Zuweisungen des Jahres 2021 verwendet wurden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf die Willensbekundungen der kreisangehörigen Gemeinden zur Verwendung. Hierüber liegen der Landesregierung Rückmeldungen aufgrund der bis zur Änderung des Gesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für die kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 17. Februar 2022 geltenden Anzeigepflicht der Gemeinden, die sich auf den Inhalt der Beschlussfassung zur Verwendung der Mittel durch Gemeinde- und Stadtrat bezog, vor. 251 Gemeinden hatten geplant, die Zuweisung ganz oder teilweise im Vermögenshaushalt einzusetzen. Eventuelle Verwendungen zur Tilgung sind hier eingeschlossen. In 29 Fällen sollte die Zuweisung des Jahres 2021 ganz oder teilweise im Jahr 2022 verwendet werden. In allen übrigen Fällen sollte die Zuweisung ganz oder teilweise für Ausgaben im Verwaltungshaushalt eingesetzt werden.

Ich komme zu Frage 2: Diesbezüglich liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Ich verweise hier auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Im Allgemeinen verbessern Zuweisungen – genau wie alle anderen Einnahmen – die Einnahmesituation der Kommunen. Damit wirkt sich jede Einnahme auch positiv auf die Haushaltssituation aus. Im Hinblick auf die Zuweisungen nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden kann davon ausgegangen werden, dass diese vor allem kleineren Gemeinden unabhängig von ihren Ausgaben und Aufgabenstrukturen nützen, da eine Gemeinde mit 250 Einwohnerinnen und Einwohnern den gleichen Zuweisungsbetrag erhält wie eine Gemeinde mit 10.000 Einwohnern.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe schon, es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

Ja, danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage: Sie haben folgende Zahlen angeführt: 251 Gemeinden mit Absicht, diese in den Vermögenshaushalt einzuspeisen, 29 für 2022, Verwaltungshaushalt alle anderen. Die hätte ich gern in der absoluten Zahl benannt – alle anderen sind wie viele?

Ich müsste das jetzt nachrechnen lassen. Es sind 634 Kommunen, aber einige sind ja jetzt auch aufgegangen, also 634 minus die beiden addierten Zahlen. Aber ich kann es Ihnen gern schriftlich geben.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, damit ist der zeitliche Rahmen der Fragestunde erschöpft. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 24 sowie 29 bis 31 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.

Tagesordnungspunkt 24

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5078 -

Abgegebene Stimmen 70, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen demzufolge 70. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 29

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5081 -

Abgegebene Stimmen 70, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 18 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 30

Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5082 -

Abgegebene Stimmen ebenfalls 70, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 29 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ebenfalls nicht erreicht.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5083 -

Abgegebene Stimmen 70, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 27 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Ich schließe diese Tagesordnungspunkte.

Meine Damen und Herren, damit ist jetzt vereinbarungsgemäß der Tagesordnungspunkt 21 in den Teilen

a) Solarausbau beschleunigen – Umbau auf ein sozial gerechtes Energiesystem forcieren – Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern stärken Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5041 - Neufassung -

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5042 - Neufassung -

dazu: Kraftstoff- und Energiebesteuerung senken, Inflation entgegenwirken, eine sichere Energiepolitik im Sinne der Thüringer Bürger und Wirtschaft ohne politisch gewollte Preissteigerungen gestalten, die Energieversorgung im Freistaat stabilisieren Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5114 -

aufzurufen. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 21 a gewünscht? Bitte schön, Herr Gleichmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die sozialökologische Koalition in Thüringen hat sich zu diesem Antrag entschlossen, um deutlich zu machen, dass die aktuelle Energiesituation bedrohlich scheint. Wir wollen das eben nicht nur in Form einer Aktuellen Stunde behandeln, sondern auch direkt Positionen austauschen, die dazu führen, dass wir eine Lösung von Thüringen aussenden, aber eben auch mit dem, was uns möglich ist, in Thüringen realisieren. Deswegen ist der Antrag auch in vier Teile unterteilt: einen Feststellungsteil, einen Berichtsteil, in dem wir die Landesregierung bitten, auf einige Fragestellungen einzugehen, und dann den Teil III und Teil IV. Teil III ist quasi das, was wir auf Bundesebene wünschen, ein Teil zumindest davon. Und Teil IV ist ein sehr konkreter Antrag. Da geht es darum, die Solarenergie als eine Form der erneuerbaren Energien zu stärken, um die Energiewende in Thüringen zu forcieren und stärker anzugehen. Wir hoffen, dass wir uns in der anschließenden Debatte zu den Positionen mit Ihnen austauschen und am Ende auch einigen können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Gleichmann. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 21 b gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag zu Tagesordnungspunkt 21 b gewünscht? Ja, bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, die hohen Preise auf Kraftstoffe, Strom, Heizöl und Erdgas belasten seit Monaten die Thüringer Bürger und Unternehmen und führen zur höchsten Inflation seit 30 Jahren. Die Preise für Benzin und Diesel sind auf einem Rekordniveau, der Strompreis hat sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt und die Kosten für Heizöl und Erdgas haben sich innerhalb eines Jahres vervielfacht. Zuletzt hat sich die Preissteigerung auch aufgrund des Krieges in der Ukraine wegen Energieverknappung beschleunigt. Diese Preise belasten die Bürger und die Wirtschaft, sie belasten alle Verbraucher, insbesondere Pendler, Familien, finanziell schwach aufgestellte Haushalte, den für Thüringen prägenden Mittelstand und energieintensive Betriebe.

(Beifall AfD)

Diese hohen Preise sind unsozial und gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt ebenso wie die wirtschaftliche Entwicklung. Und genau an dieser Stelle kann, nein, muss die verantwortliche Politik handeln, um Bürger und Wirtschaft zu entlasten,

(Beifall AfD)

so wie es Polen und die Niederlande längst getan haben, über die Senkung der Mehrwertsteuer für sogenannte gesellschaftlich relevante Waren und Güter. Leider ist jedoch festzustellen, dass sich die deutsche Bundesregierung kein Beispiel an den Nachbarländern nimmt, weil die deutsche Regierung nicht auf die gestiegenen Einnahmen verzichten will, die durch die hohen Preise generiert werden.

(Beifall AfD)

Denn ein Großteil des Preises der gesellschaftsrelevanten Güter Benzin, Diesel, Strom, Heizöl und Erdgas setzt sich aus Abgaben zusammen. Es ist damit nicht nur gewollt, dass der Preis für einen Liter Benzin zu zwei Dritteln aus Abgaben besteht, nein, man möchte die mit den Preissteigerungen sprudelnden Einnahmen nicht missen. Während Millionen mobile berufstätige Pendler beim Blick auf die Tankstellenschilder nicht mehr wissen, wie sie das bezahlen sollen, kassiert der Staat das Geld ein. Es überrascht also wenig, wenn der Bundesfinanzminister von der FDP, Christian Lindner, statt auf Steuersenkung auf bürokratiemonströse Tankrabatte setzt oder wenn der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck meint, dass man einfach weniger verbrauchen und man sich ein E-Auto kaufen soll, das wiederum in der Herstellung alles andere als umweltfreundlich ist. Was diese beiden Minis

(Vizepräsident Bergner)

ter äußern, das hat was von „dann sollen sie halt Kuchen essen“. Hinzu kommt ein Kanzler von der SPD, der nicht einmal weiß, was der Liter Sprit kostet, weil sein Chauffeur immer tankt. Es überrascht auch nicht, wenn sich die aktuelle Bundesregierung aus Rot, Grün und Gelb an die von der Vorgängerregierung aus Schwarz und Rot eingeführte und jährlich ansteigende CO2-Steuer auf fossile Kraftstoffe Heizöl und Erdgas klammert, statt sie abzuschaffen. Denn auch diese explizit als Lenkungswirkung eingeführte Steuer schafft der Staatskasse viele hart erarbeitete Gelder, wenn auch kein besseres Klima, weil sich der Verbrauch in andere Länder verlagert. Kurzum: Die Bundesregierung möchte keine Steuern senken, die AfD hingegen schon.

(Beifall AfD)

Wir fordern die sofortige Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe, Strom, Heizöl und Erdgas. Wir fordern die sofortige Aussetzung der Energiesteuern auf die genannten Güter und wir fordern die sofortige Abschaffung der CO2-Steuer unter EEGUmlage.

(Beifall AfD)

Wir fordern dazu ein mittel- bis langfristig tragbares Konzept der Landesregierung zur Sicherung einer stabilen, sozialverträglichen, umweltfreundlichen Energieversorgung. An dieser Stelle greift unser Alternativantrag, denn wir sehen in volatilen Energieerzeugungsarten wie Windkraft und Photovoltaik keine stabile Energieversorgung, wie sie Rot-Rot-Grün und die CDU meinen, weil diese Energieversorgung von Wind und Sonne abhängig ist und uns damit mehr von Energieimporten abhängig macht. Hinzu kommen die umweltschädlichen Kollateralschäden. Wir fordern ein Ende der Politik nach dem Motto „linke Tasche – rechte Tasche“ – nimm erst viel und gib dann wenig zurück –, so wie der von Lindner geforderte Tankrabatt oder der nur kurzfristig wirkende Heizzuschuss von Rot-RotGrün. Es lindert nur Symptome der Hochbesteuerungspolitik.

(Beifall AfD)

Stattdessen Senkung der Mehrwertsteuer, Aussetzung der Energiesteuern und sofortige Abschaffung der CO2-Steuer und der EEG-Umlage und eine kluge Energiestrategie. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)