Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit auch eröffne.
Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/5161 vor.
Die Redeliste wird von Herrn Abgeordneten Reinhardt geführt. Die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Frau Abgeordnete Baum.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Worm, Frau Ministerin Siegesmund, Frau Ministerin Taubert, Herr Minister Tiefensee und Herr Ministerpräsident Ramelow zeitweise.
Gestatten Sie mir zunächst einige allgemeine Hinweise: Zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich Sie darüber informieren, dass es in der personellen Zusammensetzung der Fraktionen eine weitere Veränderung gegeben hat. Herr Abgeordneter Birger Gröning hat mit Schreiben vom 22. März 2022 seinen Austritt aus der Fraktion der AfD und gleichzeitig erklärt, dem Landtag als fraktionsloses Mitglied weiterhin angehören zu wollen.
Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt hier auch in der Sitzung fort.
Der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5160 wurde zwischenzeitlich als Neufassung elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu diesem Antrag wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU eingereicht – er trägt die Drucksachennummer 7/5190 –, elektronisch bereitgestellt und auch verteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es weitere Hinweise bzw. Beratungsgegenstände, die hier beantragt werden? Bitte, Herr Abgeordneter Braga.
Meine Fraktion hat vor 20 Minuten auch einen Entschließungsantrag eingereicht. Gut – ist schon auf dem Weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, das gilt auch für unsere Gruppe: Auch wir haben einen Antrag eingereicht, der schon auf dem Weg der Verteilung sein sollte/müsste.
Vielen Dank. Namens meiner Fraktion und der Koalition möchte ich beantragen, dass wir das Plenum in einfacher Redezeit absolvieren.
Es gibt den Antrag, die Tagesordnung in einfacher Redezeit abzuarbeiten. Das bedeutet also eine Gesamtredezeit von 2 Stunden 6 Minuten und 40 Sekunden. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer ist gegen den Antrag auf einfache Redezeit? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und die Stimmen aus der Gruppe der FDP sowie die Stimmen aus der Fraktion der CDU und aller vier fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag abgelehnt und wir werden in der gekürzten Redezeit nach § 29 Abs. 2 Satz 1 GO also entsprechend die Tagesordnung abarbeiten. Das bedeutet eine Redezeit insgesamt von 1 Stunde und 13 Minuten.
Ich frage: Gibt es den Wunsch auf Begründung der Entschließungsanträge? Das ist bei der AfD-Fraktion der Fall. Es wird genickt. Die FDP – Begründung der Entschließungsanträge? Nein. Bei der CDU habe ich auch das Signal: Nein. Dann wird die Begründung zum Entschließungsantrag der AfD-Frak
Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt. Wir verfahren also entsprechend dem Antrag in einfacher Redezeit.
Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5160 - Neufassung - dazu: Gesellschaftlich verantwortliches Handeln stärken – mehr Normalität wagen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5190 -
dazu: Die Politik der Durchsetzung unwirksamer CoronaMaßnahmen sofort beenden, die Grundrechte vollumfänglich wiederherstellen! Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5214 -
dazu: Verantwortung leben, vulnerable Gruppen schützen, Rechtsrahmen des Infektionsschutzgesetzes nutzen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5215 -
Den Entschließungsantrag zu begründen hat beantragt die Fraktion der AfD. Das Wort dafür hat Herr Abgeordneter Aust. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP versprach ihren Wählern im Wahlkampf einen Freedom-Day. Dieser Freiheitstag sollte der 20. März sein, so der heutige
Justizminister Buschmann. Doch statt eines Freiheitstags bekommen wir weiterhin Testpflicht und Maskenzwang.
Sehr geehrte Damen und Herren, was die FDP an Freiheitsbeschränkungen im Bund mitträgt, müssen wir im Land reparieren. Darum beantragen wir als AfD mit unserem Antrag heute das Ende von Maskenpflicht, Testpflicht und Impfpflichten.
Aber nicht nur die FDP versagt bei dem Thema „Freiheit“. Die Fraktionen der Linken, SPD und Grünen wollen uns mit ihrem Antrag Glauben machen, dass der Zusammenbruch des Gesundheitssystems kurz bevorstehe. Deshalb müsse der seit zwei Jahren bereits andauernde Ausnahmezustand mit seinen Freiheitsbeschränkungen fortgeschrieben werden. Diesem widersprechen wir entschieden.
Losgelöst von zwei Jahren des Lernens und der Erfahrungen mit dem COVID-19-Virus und seinen Varianten dieselben Horrormärchen auftischend wie zu Beginn des Corona-Geschehens – der Grund liegt auf der Hand: Mit dem Mittel der Angst lässt sich gut regieren. Angst ist gut geeignet, das Motto „Teile und herrsche“ umzusetzen. Und das kommt den Absichten von Rot-Rot-Grün sehr gelegen.
In ihrem Antrag versuchen die Regierungsfraktionen ihre Positionen mit den Weihen der Wissenschaftlichkeit zu versehen. Gewiss kann dabei auf Studien verwiesen werden, die die rot-rot-grüne Position stärken, aber die Glaubwürdigkeit leidet natürlich, wenn man sich dann vor allem auf solche Gremien beruft, die direkt von der Regierung abhängen und die dazu eingesetzt wurden, die Regierungsposition zu legitimieren. Das ist ein billiger Taschenspielertrick von Rot-Rot-Grün.
Unser Antrag, der Antrag der AfD stellt fest, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes nicht vorliegt und daher sogenannte Hotspot-Regelungen für Thüringen, also die Fortsetzung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, Unfug sind. Ich möchte die Gelegenheit noch einmal dazu nutzen, daran zu erinnern, dass die Schwierigkeiten, mit denen unser Krankenhauswesen konfrontiert ist, nicht auf das Coronavirus geschoben werden können, sondern Ergebnis Ihrer falschen Gesundheits
Das Chaos und die Kosten werden immer größer. Arztpraxen sind zum Teil tatsächlich überlastet ebenso wie die Gesundheitsämter. Schuld daran sind die überbordenden Dokumentations- und Meldepflichten, und durch Quarantänemaßnahmen werden gesunde Menschen von der Arbeit abgehalten. Damit sorgt die Politik für Kapazitäts- und Versorgungsengpässe auf allen Ebenen, sie zerstört die Funktionsfähigkeit und die Gesundheit der Gesellschaft. Zwei Jahre haben die Corona-Maßnahmen großes Leid verursacht. Sterbende mussten ihren letzten Weg allein gehen, weil Angehörige nicht Abschied nehmen durften.
Jugendliche, die eigentlich Erinnerungen für das Leben sammeln sollten, Radtouren mit Freunden an den See oder den ersten Kuss erleben, vereinsamten. Wir haben heute die Gelegenheit, unseren Bürgern wieder alle Freiheiten zurückzugeben. Geben Sie sich einen Ruck, geben Sie den Bürgern unseres Landes ihre Freiheit zurück! Stimmen Sie dem AfD-Freiheitsantrag zu! Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Zuhörende, in dem heutigen Sonderplenum des Thüringer Landtags geht es um die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage auf Grundlage des jüngst geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes. Die Kritik an diesem Gesetz ist mehr als berechtigt, aber das hilft uns jetzt nicht weiter. Wir müssen die Möglichkeiten nutzen, die uns dieses Gesetz gibt, um den besten Infektionsschutz und somit auch den besten Gesundheitsschutz der Menschen in Thüringen zu gewährleisten und um die Krankenhäuser und das Personal zu schützen.
mischen Einrichtungen oder um das Anordnen von Ausgangsbeschränkungen oder Vergleichbares. Diese Zeiten haben wir zum Glück hinter uns gelassen. Es ist daher auch irritierend, wenn der Eindruck erweckt wird, es würde heute um eine Maßnahmenverschärfung gehen. Worum es geht, ist der erweiterte Basisschutz. Das bedeutet, es sollen weiterhin Masken in Innenräumen getragen werden und ungeimpfte und ungetestete Menschen müssen einen negativen Testnachweis bei Zutritt in den öffentlichen Raum, in Gebäude erbringen.
Die Corona-Pandemie befindet sich mittlerweile in Thüringen in der größten Infektionswelle. Bis zum Jahresende 2021 herrschte die sogenannte DeltaVariante des Virus vor und wir haben leidvolle Erfahrungen in Thüringen machen müssen mit diesem Virus. Auf dem Höhepunkt dieser Welle mussten wir insgesamt 30 Patientinnen und Patienten in andere Bundesländer verlegen, um in Thüringen für Notfälle intensivmedizinische Kapazitäten vorhalten zu können.
Im November letzten Jahres wurde die OmikronVariante als neue Variante festgestellt. Seit der zweiten Kalenderwoche dieses Jahres ist diese auch in Thüringen vorherrschend. Deswegen haben wir heute insgesamt 21 Beschlusspunkte eingebracht, von denen ich einige wenige gern hervorheben möchte.
Erstens ist es sehr wichtig, dass wir weiterhin Hygienekonzepte bei Einrichtungen zur Unterbringung, Betreuung und Behandlung vulnerabler Personengruppen haben, aber eben auch in Betrieben und Einrichtungen im Publikumsverkehr