Viele, die hier gesprochen und gesagt haben, es hat sich etwas in den letzten Jahren und Monaten verändert, haben ja recht. Im Dezember hat die CDU-Fraktion noch die Ausrufung des Katastrophenfalls gefordert. Nun hat sich die Situation, Herr Voigt, seit Dezember ja wirklich verändert.
Dort lagen die Werte der Hospitalisierung, der Inzidenz, der ITS-Belastung – die ITS tatsächlich absolute Zahl
nahezu 50 Prozent unter den heutigen Werten. Wissen Sie, was Sie am 22. September unterschrieben von Ihrem Abgeordneten Herrn König in den Thüringer Landtag als Forderungskatalog eingereicht haben? Ich will Ihnen kurz drei Punkte
Außen Abstand halten, innen Maske tragen und Zugangsbeschränkungen dort, wo keine Masken getragen und Abstände nicht eingehalten werden können. Das war die Position, die Ihre Fachpolitiker vor einem Monat, als die Werte noch 50 Prozent unter den Werten von heute lagen, als fachlich begründet in die parlamentarische Beratung eingebracht haben und deren Umsetzung Sie von der Landesregierung verlangt haben.
Das haben Sie aufgegeben. Herr König, da möchte ich Sie fragen: Was hat sich denn seit dem 22. Februar verändert?
Denn alles, Abstand, innen Masken tragen, Zugangsbeschränkung und sogar Hygieneschutzkonzepte an Hochschulen, die Präsenzunterricht oder Präsenzstudium ermöglichen, das alles wird nur möglich, wenn der Landtag heute diese Maßnahmen beschließt. Ansonsten verschwinden diese Schutzmaßnahmen am Sonntag vollständig.
Es wurde schon an mehreren Stellen hier gesagt, Sie werden das wahrscheinlich alles fachlich diskutiert haben in Ihrer Fraktion. Und dann, Herr Voigt, ich kenne Sie ja, werden Sie damit gekommen sein: Wir müssen doch die bürgerlichen Werte von Freiheit und Eigenverantwortung vertreten, wir dürfen das nicht der FDP und der AfD überlassen. Ich will Ihnen sagen, was Sie wirklich damit meinen, Eigenverantwortung zu tragen. Eigenverantwortung heißt doch, so wie Sie es formulieren: Jeder sorgt für seinen Schutz und damit ist der Schutz aller gesichert.
Das funktioniert aber auch nur dann, wenn alle Menschen dieselben Möglichkeiten haben, sich für sich persönlich den Schutz herzustellen, und es funktioniert auch nur dann, wenn alle dasselbe Schutzniveau brauchen. Das ist aber nicht der Fall. Es gibt Menschen, die haben weniger Möglichkeiten, sich zu schützen, und es gibt Menschen, die brauchen deutlich mehr an Schutzmaßnahmen um sich herum. Es ist ein Trugschluss, Herr Voigt, wenn Sie sagen, die besonders schützenswerten, die vulnerablen Gruppen wären nur die in den Einrichtungen.
Es gibt viele Tausende, Hunderttausende schützenswerte Menschen, die jeden Tag in die Einkaufsläden gehen,
die in Schulen gehen, die in Bildungseinrichtungen gehen. Und zur Freiheit, Herr Kemmerich, gehört dazu, auch die Freiheit haben zu müssen, in eine Gaststätte zu gehen und die Freiheit haben zu müssen, in ein Museum zu gehen.
Es ist doch kein Freiheitsbegriff, wenn man sich als FDP-Abgeordneter hier hinstellt und sagt: Das müssen sie ja nicht machen. Das ist nicht die Freiheit.
Deswegen ist für uns, Herr Voigt, die Frage eben nicht Eigenverantwortung als alleinstehendes Schutzprinzip,
sondern für uns ist die Frage Eigenverantwortung und solidarische Gemeinschaft, wo auch für den Schutz derer gesorgt wird, die mehr Schutz benötigen und weniger Möglichkeiten haben, für sich selbst den Schutz herzustellen.
Dann kommen Sie auf die absurde Erzählung, nicht der Virus ist dafür verantwortlich, dass beispielsweise das KKH ein Drittel der Betten nicht belegen kann, es sind die Vorschriften. Und dann muss man sich zweimal eigentlich Ihren Antrag durchlesen, in dem Sie fordern, die Quarantäneanordnungen sind so zu gestalten, dass Personalausfälle zu vermeiden sind.
Meine Damen und Herren, überlegen Sie mal, was Sie da formulieren. Ich finde, Quarantäneanordnungen und Absonderungsempfehlungen sollen so ausgestaltet sein, dass sie wirksam dem Infektionsschutz entsprechen.
Aber ich kann doch nicht irgendwie eine Quote einführen, um zu sagen, wir müssen die Regeln so gestalten, dass am Ende irgendwie noch genug zur Arbeit kommen.
Meine Damen und Herren, es wurde schon angesprochen: Heute ist der Tag, wo jeder Abgeordnete wirklich noch mal in Artikel 53 der Thüringer Verfassung hineinschauen und die dort verankerte freie Gewissensentscheidung überprüfen sollte.
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, lassen Sie sich nicht leiten von politisch-strategischen Überlegungen Ihres Fraktionsvorsitzenden!
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sa- gen diejenigen, die ein Sonderplenum bean- tragt haben!)
Lassen Sie sich leiten und beziehen Sie in Ihre Abwägungen die heute gehörten vorgetragenen Argumente mit ein. Beziehen Sie mit ein, was Sie von Ihren Wählerinnen und Wählern in Ihren Wahlkreisen hören. Beziehen Sie die Stellungnahmen der Sozialverbände, denen Sie ja zum Teil angehören und auch vorstehen, ein.
die Entscheidung des Landrats im Wartburgkreis, der Maskenpflicht zur Kreistagssitzung angeordnet hat,
mit ein und beziehen Sie auch die Erwartungen der Kommunen mit ein. Ich finde, wir haben im Thüringer Landtag – und damit komme ich zum Schluss – die Aufgabe,
der Verantwortungslosigkeit des Bundestags nicht zu folgen, sondern wir haben die Verantwortung, für einen ausgewogenen, verhältnismäßigen Schutz für die Menschen zu sorgen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Die Landesregierung verzichtet auf einen weiteren Redebeitrag. Damit sind wir am Schluss der Aussprache und vor der Abstimmung bitte ich aber noch einmal aus technischen Gründen um eine kurze Unterbrechung für 10 Minuten, da noch Nachträge zu den Entschließungsanträgen gekommen sind, die noch nicht verarbeitet sind, deshalb müssen wir das jetzt tun. 10 Minuten Pause.