Möchte irgendjemand noch ein paar Sekunden seiner Redezeit ausschöpfen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde.
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5386 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Millionen Menschen atmeten auf, als die allgemeine Impfpflicht im Bundestag vorerst scheiterte. 9.000 Menschen konnten das in Thüringen allein nicht. Für sie ist die Impfpflicht schon Realität, weil sie etwa in der Gesundheitsversorgung oder in der Pflege arbeiten. Kaum etwas ist den Befürwortern von zwei Jahren Ausnahmezustand so wichtig wie die Legende,
Und die Erkenntnis, dass die richtigen Schutzmaßnahmen für die besonders betroffenen 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung offensichtlich sinnvoller gewesen wären als Zwang und Schikane für alle, die Erkenntnis ist gefährlich, aber diesen Durchbruch der Erkenntnis kann man kaum verhindern, denn zu groß sind die Widersprüche der Impflegende mit der Realität.
Denn wieso zwingt man Personal zu Impfungen, um Patienten vor einer Infektion zu schützen, die durch eben diese Infektion angeblich längst gegen schwere Verläufe geschützt sein müssten? Warum behauptet man eine Langzeitsicherheit der mRNAImpfstoffe, wenn diese doch nur notzugelassen sind und die europäische Arzneimittelbehörde auf ihrer Internetseite schreibt, dass die dafür erforderlichen Studien zur Langzeitsicherheit erst noch erstellt werden müssen?
Warum mussten mit der medizinischen Bedarfsversorgungssicherstellungsverordnung aus dem Mai 2020 wichtige Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen im Arzneimittelgesetz und weiteren Fachgesetzen außer Kraft gesetzt werden und warum warnt BioNTech im Jahresbericht für die US-Börsenaufsicht, dass eine ausreichende Wirksamkeit unter Sicherheit ihres notzugelassenen Impfstoffs möglicherweise nie nachzuweisen ist?
Gefühlt jeder Impfpflichtbefürworter twitterte in den vergangenen Wochen seine Coronainfektion trotz Booster und betonte, dass es ohne Booster vermutlich noch viel schlimmer gekommen wäre. Aber, meine Damen und Herren, warum denkt man, dass diese peinliche Propaganda ausgerechnet Personal mit medizinischen Fachkenntnissen beeindruckt?
Man erkennt an diesen Fragen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein Desaster für die Glaubwürdigkeit der Impfzwangbefürworter ist. Sie ist auch ein moralisches Desaster, denn die Überlastung des Gesundheitssystems und die Patientengefährdung entstehen nämlich nicht durch ungeimpftes Personal, sie existieren, weil das Gesundheitssystem von der Politik über Jahre kaputtgespart wurde – ganz vorn dabei übrigens auch Karl Lauterbach.
Es ist der Gipfel, dann die Schuld beim ungeimpften Personal zu suchen, das unter anderem auch bis zum Burnout mangelnde Kapazitäten in den vergangenen zwei Jahren auszugleichen versuchte. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist aber auch ein rechtliches Desaster: Maskenpflicht, Testpflicht, Verbote sind mangels Erforderlichkeit weitgehend aufgehoben – das ist auch gut so –, aber wie soll dann der viel schwerere Eingriff der Impfpflicht für bestimmte Personengruppen noch rechtmäßig sein? Wie soll eine Impfpflicht verhältnismäßig sein, wenn das Gesetz nicht einmal eine natürlich erworbene Immunität durch den Nachweis von Antikörpern akzeptiert, wie bei Masern beispielsweise?
Wie soll ein Tätigkeitsverbot rechtmäßig sein, das beispielsweise Personal von Augenärzten oder Hautärzten aus dem Beruf nimmt, bei denen die Patienten jetzt schon viele Monate auf einen Termin warten müssen? Angesichts dieser Ausgangslage, meine Damen und Herren, reicht es nicht, dass Betroffene das Verbotsverfahren hinauszögern können, indem sie die Fristen konsequent ausnutzen, die jetzt gesetzt werden. Es reicht auch nicht, dass Betroffene sich durch die Vorlage einer Impfterminkette weitere Zeit verschaffen können.
Vor allem CDU, SPD, FDP und Grüne sind nun in der Pflicht, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu beenden, die sie vor ein paar Monaten im Bundestag begründet haben. Bis dahin kann zumindest der Thüringer Erlass zur Umsetzung der Impfpflicht an vielen Stellen nachgebessert werden, um im Wege der Ermessensausübung Tätigkeitsverbote zu verhindern, was schließlich in Thüringen übrigens oft auch im Verantwortungsbereich von CDU-Landräten geschieht.
Als AfD werden wir natürlich auch unseren Beitrag leisten, indem wir ein Volksbegehren auf den Weg bringen, mit dem ein Impfzwang in der Thüringer Verfassung verboten wird. Das dauert natürlich noch ein bisschen, aber wir sind guter Hoffnung, dass das funktioniert.
Und abschließen möchte ich meinen kleinen Vortrag mit dem Grund, warum wir das Ganze machen. Der Grund ist, dass wir im letzten Jahr und im vorletzten Jahr eine Art Ausnahmezustand, viel Zwang und Schikane erleben mussten und sich das in Thüringen nie wiederholen soll, auch nicht für bestimmte Berufsgruppen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, zu Beginn lassen Sie mich einfach, auch wenn wir das schon oft an diesem Pult gemacht haben, zu oft kann man das gar nicht machen, allen Beschäftigten im Gesundheitswesen und auch im Pflegesektor dafür danken, dass sie sich tagtäglich für uns alle aufopfern und letztendlich an das Wohl von uns Menschen denken.
Und wir wissen, glaube ich, jeder Einzelne hier in dieser Runde und jeder Politiker weiß, dass sie im Gesundheitssektor Großes leisten, dass sie oft nichts Großes dafür zurückbekommen, außer vielleicht große Worte, dass es unsere Pflicht ist, hier zu handeln, und dass es aber eben auch unsere Pflicht ist, für ihre Sicherheit wie auch die ihrer Schützlinge zu kämpfen. Ich glaube, das Wort „Sicherheit“ war damals ein Impulsgeber für dieses Gesetz. Sicherheit einerseits, weil man natürlich an die Sicherheit der Patienten, der zu Pflegenden, der sogenannten vulnerablen Gruppen dachte. Man hat gewusst, dass Menschen, die Mehrfacherkrankungen haben oder die in höherem Lebensalter sind, viel schneller durch die Coronaursprungsvariante, durch die Deltavariante erkranken, sehr viel schwerer erkranken und eben leider auch oft daran verstorben sind. Gleichzeitig sind aber die schmerzhaften Erfahrungen – Sie alle erinnern sich an die Zeiten in Italien, in Spanien –, dass man hat aus den Statistiken leider relativ schnell herauslesen müssen, dass gerade die Beschäftigten im Gesundheitssektor – die, die sich kümmern, die, die sich aufopfern – sich einer Gefahr aussetzen und dass die eben schwer erkranken, dass sie oft in überproportional hohem Maße auch verstorben sind. Deshalb, glaube ich, war damals der Impuls im Deutschen Bundestag der richtige. Es wurde damals heftig darüber diskutiert, am Ende gab es die Abstimmung mit einer breiten Mehrheit für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, und das Gesetz wurde erlassen, ein Bundesgesetz. Die Landesregierung hat natürlich die Aufgabe, Bundesgesetze umzusetzen. Ich denke, sie hat das auch sehr transparent und effizient getan und sie hat sich vor allen Dingen darum gekümmert – das, was gerade angesprochen wurde –, dass es eben auch immer wieder Einzelfälle gibt. Es gibt Menschen, die sagen, das geht für mich nicht, ich habe entweder auch andere Erkrankungen, deswegen kann ich das gar nicht
machen, ich habe andere Gründe. Deshalb gibt es die Einzelfallprüfung und es gibt die Beratung, damit man ins Gespräch kommt, damit man herausfindet, was der beste Weg ist. Und natürlich wissen wir alle, Zeiten ändern sich. Ich glaube, wir alle sind in den letzten zwei Jahren mittlerweile irgendwie Virenexperten geworden, wir haben viele Varianten schon erlebt und wir haben momentan eine Omikron-Variante, vor der eben die Impfung nicht optimal schützt. Wir sehen, was passiert, nicht nur im Gesundheitssektor – gerade dort, aber auch eben in ganz vielen anderen Bereichen –, wie die Mitarbeiter selbst hier im Landtag, wie die Parlamentarier ausfallen und krank zu Hause liegen und einfach kein Schutz bestand. Ich besuche viele Pflegeheime, ich kann Ihnen sagen, da gibt es sehr, sehr viele ältere Menschen, die leider auch jetzt im Krankenhaus behandelt werden oder auch versterben.
Viren mutieren, die Instrumente, die dagegen helfen, ändern sich. Deshalb ist dieses Gesetz von vornherein mit Augenmaß befristet worden; damit man eben genau das hinterfragt, ist es überhaupt ein richtiges Instrument, deshalb die Befristung. Letztendlich, wenn wir ehrlich sind, können wir hier nichts an dem Bundesgesetz ändern, das kann nur der Bundesgesetzgeber, das kann nur der Bundestag. Wir können hier darüber reden, das haben wir auch letzten Donnerstag ausführlich im Gesundheitsausschuss getan, mit der Ministerin, wir haben auch genau da diese Fragen gestellt. Insofern lassen Sie uns ehrlich miteinander umgehen, lassen Sie uns für das Wohl der Menschen kämpfen und nicht einfach nur Polemik betreiben, vielen Dank.
Vielen Dank. Nächster Redner, bevor dann die Lüftungspause ansteht, ist Herr Abgeordneter Dr. König von der Fraktion der CDU.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Die AfD hat heute eine Aktuelle Stunde eingereicht, die erneut die Impfpflicht, hier im Speziellen die einrichtungsbezogene Impfpflicht und deren Umsetzung in Thüringen, thematisiert. Ein Thema, das wir bereits ausführlich hier im Hohen Haus im Rahmen eines Sonderplenums Anfang Februar diskutiert haben. Bereits damals hat die CDU-Fraktion mittels eines Antrags deutlich gemacht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus ihrer Sicht in der aktuellen, durch die Omikron-Variante gepräg
ten Phase der Pandemie weder verhältnismäßig noch gerechtfertigt ist. Bereits damals haben wir uns für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die, wie wir wissen, nur auf der Bundesebene erfolgen kann, ausgesprochen.
Ein wesentlicher Faktor hierfür war, dass ein möglichst hoher Fremdschutz bei der Omikron-Variante, insbesondere mit abnehmender Impfwirkung hinsichtlich der Übertragbarkeit nach drei Monaten, aus unserer Sicht nicht mehr garantiert werden konnte. Es erging in diesem Zusammenhang eine Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat und in Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung, unverzüglich für die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz einzusetzen. Hier habe ich allerdings keine sonderlichen Aktivitäten der Landesregierung wahrgenommen, aber vielleicht gehen Sie noch mal in Ihrem Redebeitrag darauf ein, Frau Werner.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, seit Februar hat sich die Diskussion zur Impfpflicht weiterentwickelt. Wie wir alle wissen, kam es im Bundestag, im Übrigen mit negativer Kanzlermehrheit, nicht zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland. Mit dem Aus für die allgemeine Impfpflicht ist es umso wichtiger, auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf allen Ebenen neu zu betrachten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – daran möchte ich erinnern – wurde im Dezember 2021 beschlossen, als die Delta-Variante, die viel stärkere Auswirkungen hatte und wo auch die Impfung stärker wirkte, vorherrschend war, und eine allgemeine Impfpflicht stand damals auch in Aussicht. Nun ist die Omikron-Variante – wie ich schon gesagt haben – vorherrschend, und eine allgemeine Impfpflicht wird es absehbar auch nicht geben. Also beide Hauptargumente für die einrichtungsbezogene Impfpflicht sind vom Tisch. Die Landesregierung muss schon deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Vorgriff auf eine etwaige Aussetzung auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die Einzelfallprüfung von Sanktionen für nicht geimpfte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen so großzügig wie irgendwie möglich ausgelegt werden kann.
Auch wenn ich erwarte, dass sich Angestellte mit Blick auf ihre Patienten impfen lassen – das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Punkt auch im Berufsethos –, möchte ich aber an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass angesichts der Spezifik der Omikron-Variante Sanktionsmaßnahmen wie Betreuungsverbote gegen ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht angemessen sind.
Schon allein deshalb, dass man den Angestellten in diesen Bereichen sagt: „Ihr habt die Pflicht, euch impfen zu lassen, sonst könnt ihr euren Beruf nicht mehr weiter ausführen!“, die dann aber gleichzeitig dadurch, dass es keine allgemeine Impfpflicht gibt, Patienten behandeln, die nicht geimpft sind und ihre Angehörigen auch mit in den einzelnen Praxen haben, muss das ausgesetzt werden.
Mit dieser Meinung steht die CDU-Fraktion nicht allein da. So hat ebenfalls die Landeskrankenhausgesellschaft gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, genauso wie Vertreter der Ärzteschaft auch hier in Thüringen und die Wohlfahrtsverbände. In diesem Zusammenhang möchte ich den Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Stefan Werner, zitieren, der gesagt hat: „Mit einer alleinigen Impfpflicht für Mediziner und Pflegekräfte wird nichts erreicht.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Wenn man dann noch betrachtet, dass, auch wenn noch nicht alle Daten erhoben sind, wir schon von 8.700 Ungeimpften im Gesundheitsbereich sprechen, besteht die Gefahr, dass wir in einzelnen Bereichen, aber auch in einzelnen Gebieten in Thüringen wirklich einen Notstand in der medizinischen Versorgung bekommen. Das muss auch mitbetrachtet werden. Ich glaube, vom Landkreis Nordhausen wurde gesagt, dass es ungefähr 1.000 Ungeimpfte gibt, also von 60.000 insgesamt in Thüringen macht das dann, wenn man die 8.700 jetzt hochrechnet, bis zu 15 Prozent aus, und das ist nicht kompensierbar. Das muss in die Entscheidung mit einbezogen werden.
Wie gesagt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte ausgesetzt werden. Hier muss der Bundesgesetzgeber schnell aktiv werden, und das ist die Position der CDU-Fraktion. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit haben wir auch eine FastPunktlandung auf 16.00 Uhr. Wir treten in die 20minütige Lüftungspause ein. Es geht hier weiter um 16.20 Uhr mit der Fortsetzung unserer dritten Aktuellen Stunde und da gibt es auch noch einige Redner/-innen, nämlich auch zwei fraktionslose Abgeordnete haben sich hier noch mit zu Wort gemeldet. Wir sehen uns wieder um 16.20 Uhr.
Wir fahren fort in der Beratung des dritten Teils der Aktuellen Stunde. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Plötner.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuhörende! Kollegin Dr. Klisch hat es gesagt, danke an die Beschäftigten in den Gesundheits- und Medizinberufen. Ich denke, den Dank kann man tatsächlich erweitern auf alle die, die sich bisher gegen Corona haben impfen lassen. Und was für die Menschen allgemein gilt, ist natürlich auch bei den Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen richtig, und zwar, dass gegen Corona geimpfte Beschäftigte deutlich weniger und deutlich kürzer ansteckend sind und dass gegen Corona Geimpfte sich deutlich besser gegen schwere Krankheitsverläufe geschützt haben.
Und ja, es soll mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Gesundheitsschutz der besonders vulnerablen Personengruppen unterstützt werden. Ich sage dies hier, damit das noch mal klar wird, dass bei allen bisherigen Maßnahmen immer der Gesundheitsschutz Motiv war und ist.