Protokoll der Sitzung vom 04.05.2022

und nicht diese Angst noch durch Androhung von Bußgeldern zu verstärken. Es ist unsere Aufgabe hier in diesem Parlament, ihnen die Angst zu

(Abg. Pfefferlein)

nehmen und eine Sicherheitsgarantie für Weiterbeschäftigung auch ohne COVID-Impfung auszusprechen.

(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)

Ich rufe die Landesregierung dazu auf, ihre Maßnahmen vor allem unter der folgenden Erkenntnis zurückzunehmen: Wie dem „Wall Street Journal“ zu entnehmen war, hat der Hersteller des hier am meisten genutzten COVID-19-Impfstoffs gegenüber seiner Finanzaufsichtsbehörde infrage gestellt, ob er jemals eine Dauererlaubnis für die Impfung bekommt. Es heißt in der Erklärung: Wir könnten nicht in der Lage sein, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres COVID-Impfstoffs nachzuweisen. Gerade das Gesundheitspersonal sieht diese Auswirkungen auf Menschen täglich. Deshalb muss gerade ihnen die freie Entscheidung zustehen, ob sie sich solchen Risiken der Nebenwirkungen bei vernachlässigbarem Impfschutz selbst aussetzen wollen.

(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)

Viele haben sich für eine Impfung entschieden, aber niemand hat das Recht, einen Menschen dazu zu zwingen. Ich fordere daher die Landesregierung auf, alles Erdenkliche dafür zu tun, dass es nicht zum Zusammenbruch unseres Gesundheitswesens in Thüringen durch die Umsetzung dieses sinnlosen Gesetzes, das Sie nicht zu verantworten haben, kommt. Ich bitte Sie, alles Mögliche dafür zu tun, dass Pflegerinnen, Krankenschwestern, Pfleger und Ärzte mit Freude und mit ihrer Leidenschaft in diesem körperlich und seelisch anstrengenden Beruf sorglos weiterarbeiten können. Danke.

(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bergner. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gröning.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, kommen wir zur Aktuellen Stunde bezüglich der Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen. Bereits im Februar habe ich gleichlautende Petition mit dem Antrag auf Veröffentlichung auf der Internetplattform des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags eingereicht. Diese wurde wegen rechtlicher Bedenken nicht veröffentlicht, weil einige Mitglieder des Petitionsausschusses einen Aufruf zum zivilen Ungehorsam befürchteten, wenn sich auf die bestehende Kann-Bestimmung berufen wird. Eine Korrektur der Formulierung und

die Behandlung im nächsten Petitionsausschuss sollten dann einer Veröffentlichung dieser Petition nicht mehr im Wege stehen. Aber, wie zu erwarten, ist die Veröffentlichung trotz der Korrektur der Petition im Sinne des Petitionsausschusses abgelehnt worden. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, verhindern damit einen offenen und demokratischen Umgang mit einem bestehenden Problem im Gesundheitssystem, ganz nach der Manier, wir stecken den Kopf in den Sand und dann gibt es kein Problem. Alle, die damit ein Problem haben, werden mit dem Totschlagargument „rechtsextrem“ mundtot gemacht. Mit Demokratie hat das nichts zu tun. Unser Gesundheitspersonal wurde über Jahrzehnte von der Politik mit Füßen getreten – schlechte Arbeitsbedingungen, schlechte Bezahlung, schlechte Wertschätzung in der Gesellschaft –, was ich als eine absolute Unverschämtheit ansehe. Corona hat die durch die Politik erzeugten Defizite aufgezeigt. Der Abbau von Intensivbetten, der Mangel an Pflegepersonal und die Schließung von Krankenhäusern sind das Ergebnis einer fehlgeleiteten bürgerfeindlichen Politik. Jetzt wird das stark gebeutelte Gesundheitspersonal auch noch einer Impfpflicht unterzogen und somit das Grundrecht auf Unversehrtheit des Körpers aufgehoben. Für mich ist das eine Übergriffigkeit des Staates, vor allem, weil es sich nach wie vor um eine experimentelle und nur bedingt zugelassene Medikation mit massiven Nebenwirkungen handelt. Jetzt endlich kann man unter – man kann das auch mitschreiben – nebenwirkungen.bund.de besagte Nebenwirkungen zentral melden. Es ist keine Verschwörungstheorie und hat nichts mit Rechtsextremismus zu tun.

Ich kann mich noch gut an die Äußerungen unserer Gesundheitsministerin bezüglich einer Nichtexistenz dieser Impfnebenwirkungen erinnern. Ich kann mich auch noch gut an die Demos und Spaziergänge in Erfurt für die Selbstbestimmung über den eigenen Körper im Falle von Impfungen erinnern, ganz nach dem Motto: „Mein Körper gehört mir.“,

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie meinen die illegalen Demonstrationen, die nicht angemeldet waren?!)

was die Freiwilligkeit und nicht die Ablehnung der Forderungen unserer Bürger unterstreicht. Eine Impfpflicht hingegen ist absolut bürgerfeindlich – und das möchte ich hiermit noch mal unterstreichen.

Wie man der gestrigen „Thüringer Allgemeinen“ entnehmen kann, sprechen sich sowohl die Ärztekammer als auch der Wohlfahrtsverband ebenfalls gegen die Umsetzung dieser Impfpflicht aus. Dass

(Abg. Dr. Bergner)

trotz der berechtigten Bedenken dieser wichtigen Institutionen die Gesundheitsministerin Frau Werner an der Impfpflicht festhält, zeigt einmal mehr die Ignoranz der Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bundesgesetz!)

Am 24.05. soll nun über meine Petition wieder im Petitionsausschuss verhandelt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Petitionsausschussvorsitzende Frau Müller – sie ist gerade nicht da –, ich bin gespannt, ob die Landesregierung im Sinne des freien Bürgers und der Demokratie tätig wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)

Danke, Herr Gröning. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Dann, Frau Ministerin Werner, haben Sie das Pult für sich.

Sehr geehrter Herr Präsident und sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach so vielen Verschwörungstheorien, Falschbehauptungen und Lügen ist es relativ schwierig, jetzt hier auf alles zu reagieren, das ist zeitlich gar nicht möglich. Ich würde mich deswegen heute vor allem auf die Impfpflicht beschränken wollen, will aber noch mal wirklich all diejenigen, die interessiert daran sind, gute Informationen zu bekommen, darauf hinweisen, dass man auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei dem Robert Koch-Institut, bei „Faktencheck“ usw. all die Informationen nachlesen kann, dass man sich informieren kann und dass natürlich auch die Gesundheitsämter und auch das Gesundheitsministerium immer gern bereit sind, Fragen zu beantworten – viele Bürgerinnen und Bürger machen davon zum Glück auch Gebrauch.

Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Wir haben schon sehr viel – das wurde heute schon angesprochen – im Ausschuss darüber gesprochen. Ich denke, ich habe sehr viel mit mehr Zeit und auch im Austausch dargelegt – wobei, glaube ich, von Ihnen sehr wenige Fragen gestellt wurden –, was an der Stelle alles wichtig und notwendig ist und woran wir uns halten müssen. Ich will aber hier an der Stelle zumindest, weil doch noch ein paar Dinge gesagt wurden, die einfach falsch sind, ein paar Elemente richtigstellen und insbesondere auf den Antrag der

AfD-Fraktion und auf die Begründung etwas eingehen.

Zunächst scheint mir bei der AfD hier ein Missverständnis vorzuliegen hinsichtlich der Systematik des § 20a des Infektionsschutzgesetzes. Die Norm unterscheidet an der Stelle sehr klar zwischen dem Umgang mit den sogenannten Bestandskräften und den sogenannten Neukräften. Bei Ersteren handelt es sich um Menschen in Einrichtungen und Unternehmen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen und die bereits bis zum 15. März dieses Jahres erstmals tätig geworden sind. Ich möchte auch noch mal betonen, es geht an der Stelle um ein „Tätigsein“ und nicht um ein bloßes „Beschäftigtwerden“. Das ist deswegen wichtig, weil der erste Begriff natürlich wesentlich weiter ist als der zweite. Bei den sogenannten Neukräften handelt es sich um Menschen, die nach dem 15. März erstmals tätig geworden sind oder tätig werden sollen. Für diese Neukräfte gilt Kraft des Gesetzes ein Verbot, ohne Vorlage eines sogenannten Immunitätsnachweises tätig zu werden. Insofern ist für diese im Fall der Zuwiderhandlung gar keine behördliche Ermessensentscheidung mehr möglich, sondern das Gesundheitsamt hat hier lediglich das sich bereits aus dem Gesetz ergebende Verbot zu konkretisieren.

Anders ist es bei Bestandskräften. Ich möchte mich hier auch noch mal dem Dank anschließen. Ja, es ist so, die Beschäftigten im Gesundheitssystem haben die Hauptlast der Pandemie wegtragen müssen. Aber ich will auch sagen, dass ca. 85 Prozent der Beschäftigten, von denen wir gerade reden, auch geimpft sind. Das sind sehr viele. Wir reden von ca. 15 Prozent der Menschen, die nicht geimpft sind oder keinen Immunitätsnachweis vorlegen können. Für diese sogenannten Bestandskräfte muss das Gesundheitsamt in jedem Fall eine Ermessensentscheidung treffen. Hier ist auch noch mal wichtig, die Betonung liegt auf „es ist diese Ermessensentscheidung zu treffen“, und zwar im Einzelfall, und das Ermessen ist anzusetzen.

Ohne in eine Einführung des Allgemeinen Verwaltungsrechts abschweifen zu wollen, erlaube ich mir dennoch den Hinweis, dass die handelnde Behörde verpflichtet ist, ein durch den Gesetzgeber – hier den Bundesgesetzgeber – eingeräumtes Ermessen auch tatsächlich auszuüben. Aber allein der Umstand, dass eine handelnde Behörde pflichtgemäß ihr Ermessen ausübt, sagt noch nichts darüber aus, wie hoch tatsächlich die statistische Verteilung ist, also die inhaltliche Entscheidung in dem Bereich tatsächlich aussieht oder, noch mal anders gesagt, wie oft es tatsächlich zu einem Tätigkeitsverbot oder Betretungsverbot kommt, ist nicht durch Er

(Abg. Gröning)

Von einer solchen ist beispielsweise auszugehen, wenn in einem Krankenhaus Planbetten nicht mehr betrieben werden können oder wenn durch die Schließung von Angeboten der ambulanten Versor gung der Zustand der Unterversorgung oder dro henden Unterversorgung eintreten würde oder wenn etwa Einrichtungen der Pflege oder Eingliederungshilfe schließen müssten. Das sind wichtige zentrale Kriterien, und darauf werden wir ganz genau schauen. Es kann nicht dazu kommen, dass die Versorgungssicherheit gefährdet ist.

Lassen Sie mich zum Schluss noch mal ganz kurz darauf eingehen, auf die Zahl, die ich am Anfang schon genannt habe, die Frage, wie viele Menschen tatsächlich geimpft sind. Es sind ca. 85 Prozent der Beschäftigten in diesen Bereichen, die entweder geimpft sind oder die zusätzlich auch einen Immunitätsnachweis vorlegen können. Ich weiß, dass die Frage sehr oft gestellt wird von den Beschäftigten, von den ungeimpften Beschäftigten: Na ja, es gibt doch eine Ungerechtigkeit, ich muss mich impfen lassen, aber die Menschen, die ich behandele, beispielsweise nicht. Und zumindest für den Bereich der Pflege können wir das sagen, dass ca. 91 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner geimpft sind.

Eine zweite Frage, die gestellt wird, ist der Zusam- menhang zur allgemeinen Impfpflicht. Auch hier muss ich noch mal sagen: Ich bedaure das auch sehr, dass die allgemeine Impfpflicht eher einem Machtkampf im Bundestag zum Opfer gefallen ist und eben nicht an den Inhalten wirklich gearbeitet wurde. Ich glaube aber, das ist wichtig und ich hoffe, dass sich der Bundestag an der Stelle auch noch mal engagiert, dass wir eine allgemeine Impfpflicht einführen, weil es das beste Mittel ist, um tatsächlich die Pandemie zu bewältigen. Ich muss aber auch sagen, dass die allgemeine Impfpflicht zwar im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht oft gebracht wurde, aber im Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht findet sich dieser Zusammenhang gar nicht, weil eben auch eine andere Zielrichtung mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verfolgt wurde, nämlich der Schutz der besonders vulnerablen Gruppen, also Schutz der Menschen, die besonders gefährdet sind. Deswegen ganz zum Schluss noch mal der Dank an all diejenigen, die sich für Menschen engagieren, die sich den Menschen widmen, die krank sind, die gefährdet sind, und die Bitte ganz zum Schluss, dass sich diejenigen, die ungeimpft sind, diese Entscheidung noch mal überlegen. Es gibt viele Möglichkeiten, sich an der Stelle zu erkundigen, und deswegen ganz zum Schluss auch noch mal, weil die Frage der Zulassung gestellt wurde: Die Impfstoffe haben keine Notzulassung, sondern

(Ministerin Werner)

messensausübung eben in keinster Weise vorbe- stimmt. Es gibt hier auch keine Planvorgaben oder Ähnliches, sondern es gibt eben diese Ermessensentscheidung.

Es wurde hier schon gesagt, wir müssen hier Bun- desrecht umsetzen. Herr Kemmerich, Sie wissen es eigentlich sehr genau, zum Ersten, es gibt hier ein Bundesgesetz, das müssen wir umsetzen. Wir können nicht einfach, weil uns ein Gesetz nicht gefällt – und glauben Sie mir, der rot-rot-grünen Regierung gefallen einige Gesetze nicht –, sie nicht auf Landesebene umsetzen. Es gilt das Rechtsstaatsprinzip, es gilt das Gewaltenteilungsprinzip, und an diese hält sich natürlich auch die Thüringer Landesregierung.

Zum Zweiten die Frage der Verfassungsrechtlich- keit oder der verfassungsrechtlichen Bedenken: Es gab hier bereits zumindest eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 10. Februar 2022. Hier wurde zumindest festgelegt, dass es keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gibt. Insofern ist die Umsetzung dieses Gesetzes auf Landesebene auch notwendig und wir können nicht einfach davon Abstand nehmen.

Zur Frage der Ermessensentscheidung lassen Sie mich noch etwas ausführen. Wir haben dazu – das wurde schon gesagt – einen Erlass herausgege ben, den wir diese Woche auch noch mal aktuali siert haben. Es ist notwendig und es war wichtig, damit die Gesundheitsämter in der konkreten Normanwendung ein einheitliches Vorgehen an den Tag legen können. Wir unterstützen auch die Gesundheitsämter durch die Zurverfügungstellung der notwendigen technischen Infrastruktur sowie durch entsprechende Musterschreiben und Bescheide. Wir haben in diesem Umsetzungserlass klargestellt, nach welchen Kriterien die Gesundheitsämter diese Ermessensentscheidung zu treffen haben. Ich will Ihnen ein paar wenige Kriterien an dieser Stelle benennen: Da ist zum einen das Risiko, dass ange schaut werden soll, welches von einer ungeimpften Person für das jeweilige vulnerable Klientel aus geht, mit der es diese Person zu tun hat. Da ist aber auch die zeitliche Nähe zum planmäßigen Ausscheiden aus einer entsprechenden Einrichtung oder einem Unternehmen maßgeblich, um bei spielsweise auch sicherzustellen, dass Auszubil dende, die kurz vor dem Abschluss stehen, die Ausbildung auch beenden können. Es sind ebenfalls Impfstoffknappheit zu berücksichtigen – das ist momentan natürlich nur theoretischer Natur – und auch die Schwere des Eingriffs in die Berufsaus übungsfreiheit. Das zentrale Kriterium – und das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen – ist aber die Gefährdung der Versorgungssicherheit.

eine bedingte Zulassung. Diese Zulassung wird für eine gewisse Zeit immer wieder überprüft, bis eben dann die finale Zulassung des Impfstoffs auch möglich ist. Und es wird besonders viel darauf geschaut, ob es tatsächlich Nebenwirkungen gibt oder starke Impfreaktionen. Deswegen müssen nicht Sie irgendwelche Seiten hier anführen, sondern jeder Mensch, der geimpft wird, wird von seinem Arzt oder seiner Ärztin aufgefordert, sich bei entsprechenden Nebenwirkungen oder Impfreaktionen a) beim Arzt oder bei der Ärztin zu melden und b) das in die entsprechenden Seiten des PEI auch einzutragen, denn die haben alle ein großes Interesse daran, dass diese Dinge auch klar und transparent werden. Das ist dann die Grundvoraussetzung für eine entsprechende finale Zulassung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kann ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde hiermit schließen und ich rufe den vierten Teil der Aktuellen Stunde auf

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5389 -

Das Wort erhält Abgeordneter Bergner für die einbringende Gruppe der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch für das kollegiale Einspringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Urteil vom 26. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig sind. Die Eingriffsrechte, die dem bayerischen Verfassungsschutz zugebilligt werden, verstoßen zu Teilen gleich gegen mehrere Grundrechte, nämlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme, gegen das Fernmeldegeheimnis und gegen die Unverletzlich

keit der Wohnung. Diese Feststellungen haben, wie wir alle hier wissen, selbstverständlich nicht nur Auswirkungen auf Bayern. Es ist völlig klar, dass wir auch in Thüringen zur Kenntnis nehmen müssen, wo die Grenzen der Bürgerrechte beeinträchtigt werden, und genau darauf möchten wir heute den Blick wenden.

Im November letzten Jahres forderte Innenminister Maier noch mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz, für den Kampf gegen Rechtsextremismus. Und ich möchte betonen, dass die FDP ganz klar die Gefahr sieht, die von Extremisten ausgeht, und die daraus resultierende Notwendigkeit, diese mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auch zu bekämpfen. Und dennoch, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen

(Beifall Gruppe der FDP)

danke – und Kollegen, dürfen Bürgerrechte auch in diesem Kampf nicht mit Füßen getreten werden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Nicht erst das Urteil hat uns deutlich vor Augen geführt, dass gerade das passiert. Bereits im März 2020 habe ich darauf hingewiesen, dass in 91 Fällen Personendaten beim Verfassungsschutz rechtswidrig gespeichert wurden. Meine Damen und Herren, das ist keine Bagatelle.

(Beifall Gruppe der FDP)