Protokoll der Sitzung vom 04.05.2022

(Beifall Gruppe der FDP)

Wer jetzt denkt, dass man nichts zu befürchten habe, wenn man nichts verbirgt, dem sei gesagt – und nicht nur an dieser Stelle –: Grundrechte, meine Damen und Herren, sind keine Sonderrechte. Sie stehen jedem Bürger zu

(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

und sie sind zu wahren und zu schützen. – Ja, manchmal haben wir auch gleiche Meinungen.

Meine Damen und Herren, ich möchte den Blick auf das Thüringer Verfassungsschutzgesetz lenken, beispielsweise auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung, auf die Wohnung. Hier hat das Bundesverfassungsgericht kritisiert, dass in der bayerischen Regelung die Wohnraumüberwachung grundsätzlich zulässig ist und nur bei Vorliegen hinreichender, gewichtiger, tatsächlicher Anhaltspunkte für die Betroffenheit des Grundrechts unzulässig ist. Das findet sich so auch im Thüringer Gesetz, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Das Thema „Wohnraumüberwachung“ ist ja auch nicht erst seit dem Urteil in Thüringen präsent – auch darauf möchte ich aufmerksam machen –, wir hatten es auch schon bei den Bodycams, die die Union ja auch in Wohnungen einsetzen wollte. Und wir hatten das Thema des Weiteren bei Über

(Ministerin Werner)

wachungsmaßnahmen der Polizei. Entsprechende Kritik haben wir Freien Demokraten bereits in einem Gesetzentwurf zum Polizeiaufgabengesetz geäußert und geübt, bisher aber leider nicht mit dem von uns erwünschten Erfolg. Auch das will ich nicht verschweigen.

Aber das ist bei Weitem, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht der einzige Kritikpunkt. Die Datenübermittlung an andere Behörden oder auch eine Vorabkontrolle bei der Erstellung von Bewegungsprofilen sind Themen, die uns auch in Thüringen betreffen und an denen umgehend Änderungen vonnöten sind, und zwar Änderungen, die uns wirklich umtreiben müssen, Herr Minister. Mit diesen Änderungen müssen wir uns, müssen sich vor allem auch die Regierung und natürlich das parlamentarische Kontrollgremium dringend befassen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Aufgabe, unsere Sicherheitsbehörden so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben bestmöglich wahrnehmen. Und es ist das ureigenste Anliegen, das wir als Freie Demokraten natürlich auch vertreten, dass dabei die Grundrechte der Menschen in unserem Land zu wahren sind.

(Beifall Gruppe der FDP)

Nun gäbe es etliches auch im Detail zu besprechen, was konkret unsere weiteren Kritikpunkte sind, über die wir mit Ihnen ins Gespräch kommen wollen. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Aktuelle Stunde schlicht und einfach nicht das richtige Podium dafür ist und auch zu kurz ist, um die Detaildiskussion zu führen. Aber wir wollen die Debatte anschieben und wir hoffen auch, dass wir in den zuständigen Ausschüssen damit zu diesen Themen miteinander ins Gespräch kommen können, auch mit in die Diskussion mit der Landesregierung eintreten können. Und wir hoffen, dass es vielleicht auch gelingt, gemeinsam einen Weg zu gehen, der die Ausgewogenheit von Bürgerrechten und Schutzbedürfnissen wiederherstellt. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, lassen Sie mich zu Anfang noch mal deutlich sagen, dass wir das Urteil des

Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ausdrücklich begrüßen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unsere bündnisgrünen Kolleginnen in Bayern haben bereits zur Verabschiedung des Gesetzes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Regelungen zur Wohnraumüberwachung, der Online-Durchsuchung und der Mobilfunkortung, angemeldet. Der seit Jahren andauernden Verschärfung von Sicherheitsgesetzen und der damit einhergehenden Beschränkung von Bürger-/-innenrechten bundesweit wurde damit erneut ein Stoppzeichen vom Verfassungsgericht entgegengesetzt.

In Thüringen sehen wir generell natürlich auch Änderungsbedarf. Es ist auch kein Geheimnis und hier schon mehrfach gesagt worden, dass wir die weitgehende Abschaffung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form anstreben.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn man zu dem Schluss kommen sollte, dass ein Verfassungsschutz notwendig ist – ich gehe davon aus, dass die FDP dies hier gerade getan hat –, sollten seine Befugnisse aus unserer Sicht stark beschränkt sein und die Beobachtung besonders rechtsextremistischer Bewegungen einem transparenten und wissenschaftlich arbeitenden zivilen Institut übertragen werden. Nun wissen wir auch alle, dass im Koalitionsvertrag dazu etwas Anderes steht, denn für eine Reform in diese Richtung gibt es keine Mehrheit. Diese Mehrheit gibt es auch nicht mit der FDP.

Wir werden uns dennoch immer für die Stärkung von Bürgerinnenrechten und der wissenschaftlichen Analysefähigkeit sowie der demokratischen Kontrolle einsetzen, soweit es über Kompromisse tatsächlich möglich ist. Mit der CDU-Fraktion wird es wahrscheinlich wesentlich schwieriger werden. Deshalb gehe ich nach dieser Aktuellen Stunde davon aus, dass die FDP wahrscheinlich einen Gesetzentwurf oder eine Gesetzesänderung auch entsprechend einbringen wird. Natürlich sind wir bereit, konstruktiv daran mitzuarbeiten.

Nun noch mal ganz konkret zum Urteil: Nach einer ersten oberflächlichen Analyse – zum jetzigen Zeitpunkt ist aus meiner Sicht auch, ehrlich gesagt, noch nicht mehr möglich – kommen wir erst mal zu dem Schluss, dass sich die Auswirkungen für Thüringen eher in Grenzen halten dürften, zumindest im Hinblick auf die kassierten bayerischen Normen. Die Bayern haben doch einen erheblichen Schluck mehr konservative sicherheitspolitische Wünsche in das Gesetz geschüttet und es mit Verweisungsket

(Abg. Bergner)

ten tatsächlich hart übertrieben. Die Bestimmungen in Bayern sind deutlich weitgehender als die in Thüringen. Das heißt natürlich nicht, dass im Lichte dieses Urteils keine punktuellen Änderungen bei uns in Thüringen notwendig sind. Wir werden das Urteil deshalb auch in den kommenden Tagen und Wochen genauer prüfen und anhand der Leitplanken, die das Gericht gesetzt hat, den eventuellen Änderungsbedarf mit unseren Koalitionspartnerinnen besprechen. Dieser könnte sich zum Beispiel im § 21, Informationsübermittlung durch das Amt für Verfassungsschutz, ergeben. Aber – wie gesagt – das müssen wir uns tatsächlich genau anschauen. Deswegen ist es aus meiner Sicht verfrüht, hier jetzt schon irgendwelche Forderungen aufzumachen, außer die grundlegenden, die ich zum Anfang meiner Rede genannt habe. Diese Aktuelle Stunde dient aus meiner Sicht eher dem Versuch der FDP, noch mal klarzustellen, dass Sie die Bürgerinnenrechtspartei in diesem Landtag sind.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ob das so ist, daran habe ich größere Fragezeichen. Aber natürlich verweigern wir uns nicht einer konstruktiven Zusammenarbeit, um unsere Gesetze tatsächlich bürgerinnen- und bürgerfreundlicher zu machen. Daran sind wir interessiert und ich gehe davon aus, dass wir das im zuständigen Fachausschuss, dem Innenausschuss, auch diskutieren werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Auch ich habe mir natürlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mal angeschaut. Ich muss sagen, auf den ersten Blick erkennt man schon, dass es da durchaus auch Parallelen zu Thüringen gibt. Insbesondere, was die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und von V-Leuten angeht, scheinen mir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch in Thüringen nicht eingehalten zu sein. Man kann schon diskutieren, ob genügend hinreichende Eingriffsschwellen definiert sind. Auf jeden Fall fehlt es nach meiner Einschätzung an spezifischen Anforderungen, etwa zur Zulässigkeitsdauer des Einsatzes oder zu einer im Verhältnis zur Dauer steigenden Gefährlichkeit der zu beobachtenden Bestrebungen. Da ist das Gesetz blank und es gibt

auch weitere fehlende Aspekte, die das Bundesverfassungsgericht fordert. Insofern ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Regelungen auch in Thüringen rechtswidrig sind. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Jetzt müsste sie nach meinem Verständnis eigentlich verdeckte Ermittler und V-Leute abziehen. Das ist für uns natürlich nicht ganz uninteressant, weil wir ja vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Insofern stelle ich mir jetzt natürlich die Frage, ob im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Urteil bestimmte Austritte etwas zu tun haben. Ich kann es natürlich nicht bestätigen oder ich werde es auch nie erfahren, weil – das ist ja so ein weiterer Punkt – wir an der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes des Inlandsgeheimdienstes nicht teilhaben dürfen, obwohl der Rechtsanspruch der Fraktion darauf besteht, hier also Recht und Gesetz nicht eingehalten werden.

In dem Zusammenhang stelle ich mir natürlich auch die Frage: Ist in Thüringen das Hauptproblem in Bezug auf die Regelungen des Inlandsgeheimdienstes das, was jetzt das Bundesverfassungsgericht für Bayern festgestellt hat oder gibt es andere Hauptprobleme? Da sage ich: Natürlich gibt es andere Hauptprobleme. Eines davon habe ich eben schon benannt, der Inlandsgeheimdienst unterliegt in Thüringen keiner demokratisch legitimierten Kontrolle. Daran hat auch das Scheinmediationsverfahren im Landtag nichts geändert, denn anstatt die Wiederherstellung einer demokratischen Kontrolle zu vermitteln, hat der Mediator sich eher als Ideengeber für eine effiziente Ausgrenzung der AfD heraufgeschwungen.

(Beifall AfD)

Nur so ist überhaupt denkbar, dass der Inlandsgeheimdienst in Thüringen von einem SPD-Parteifunktionär verwaltet und geführt wird, dem es selbst nicht zu plump war, zuerst im Amt die AfD als Konkurrenzpartei zu beschädigen und dann gern beim Bundestagswahlkampf 2021 gegen sie anzutreten und um ein Bundestagsmandat zu konkurrieren. Das ist ungefähr so fair, wie wenn der Lahme dem Champion vor dem Wettkampf ins Bein schießt.

(Beifall AfD)

Der Präsident des Inlandsgeheimdienstes musste dann seine Kandidatur zurückziehen, er hätte ohnehin keine Chance gegen den AfD-Kandidaten gehabt, aber es wirft natürlich ein entsprechendes Schlaglicht auf die Amtsführung. Ein weiteres Hauptproblem beim Inlandsgeheimdienst in Thüringen ist, dass permanent aus der Spitze heraus die Gefahr von rechts betont wird, und das in einem Land, in dem 2013, ich glaube, 16 Polizeiautos von

(Abg. Henfling)

Linksextremen abgefackelt wurden, bis heute kein Täter angeklagt wurde; das Burschenschaftsdenkmal, ich glaube, 2019 war es, schwer beschädigt wurde, der Täter zwar ermittelt, aber das Strafverfahren eingestellt wurde; eine Vielzahl von Brandanschlägen im Jahr 2020 zu verzeichnen war, wo auch historische Bausubstanz zerstört wurde und auch Menschenleben gefährdet worden sind, keiner hat eine Ahnung, wer es war; in Thüringen fast jede Woche ein Anschlag auf ein AfD-Wahlkreisbüro stattfindet, Täter aber nicht ermittelt werden; Menschen in Thüringen im Schlaf überfallen werden von linksextremen Rollkommandos, die dann mit Hämmern Opfer schwer schädigen; und jetzt zum Schluss natürlich eine junge Mutter überfallen worden ist in einem Laden, auch von einem linken Rollkommando.

(Beifall AfD)

Immer werden keine Täter ermittelt und daran erkennt man: Das Problem in diesem Land sind nicht irgendwelche Sonderregelungen, die jetzt das Bundesverfassungsgericht in den Blick genommen hat, sondern das Problem ist, dass der Thüringer Inlandsgeheimdienst einerseits blind ist wie ein Maulwurf, wenn es um die Aufklärung linksextremen Terrors geht, und er andererseits wie auf einem LSDTrip Dinge sieht, die gar nicht da sind, wenn es um die Bekämpfung der Opposition geht, insbesondere der parlamentarischen Opposition der AfD.

(Beifall AfD)

Das ist das Problem, an das man herantreten müsste, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das weder von der FDP gewollt ist, noch jemals hier im Parlament geschehen wird, jedenfalls nicht, solange sich die Mehrheitsverhältnisse nicht ändern.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Kollege Möller. Das Wort hat jetzt Kollege Bilay für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon festgestellt worden, dass das Bundesverfassungsgericht das Bayerische Verfassungsschutzgesetz in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. Es ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Erfolg für den Kampf um den Erhalt der Grundrechte und auch für den Rechtsstaat in der Bundesrepublik. Und es bestätigt die langjährigen Warnungen, insbesondere der Linken, dass nämlich ein uferloser Ausbau der Überwachung

nicht am Ende der Sicherheit der Menschen nützt, sondern ihnen am Ende sogar schadet.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und wenn die FDP in aller Kürze einer Aktuellen Stunde hier einen Redebedarf signalisiert hat, dann will ich der FDP nur sagen: Wir können es kurz machen; alles das, was wir im Grunde genommen zur Frage Verfassungsschutz zu sagen haben, haben wir in der 5. Legislatur und im Gesetzentwurf thematisiert und vorgeschlagen. Wir haben nämlich vorgeschlagen, statt der Geheimdienste eine Informations- und Dokumentationsstelle in Thüringen zu errichten. Bei dieser Forderung bleiben wir auch grundsätzlich, weil wir nämlich davon überzeugt sind, dass die Geheimdienste erstens ungeeignet sind zur Abwehr der Gefahren der Demokratie.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir erleben es immer wieder, dass Geheimdienste in weiten Teilen das gesellschaftliche Engagement in der Bundesrepublik diskreditieren.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das stimmt!)

Geheimdienste stehen in Teilen weit außerhalb der demokratischen Kontrolle, und gerade die Geheimdienste haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch die Finanzierung von V-Leuten die rechte Szene erst mit erstarken lassen.