Protokoll der Sitzung vom 05.05.2022

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben beide Gesetzentwürfe im Innen- und Kommunalausschuss stets gemeinsam und intensiv beraten. Wir haben unter anderem eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis dessen hat der Gemeinde- und Städtebund mitgeteilt, dass er Änderungen bei den vorgeschlagenen Wählbarkeitsaltern für nicht zielführend hält. Der Landkreistag steht einer Änderung dieses Komplexes allerdings durchaus offen gegenüber, und der Vorschlag, dass die Wahl, also die Adressen, die Anschriften der zu Wählenden nicht mehr auf den Wahlscheinen abgedruckt werden, wird ebenfalls als unterstützenswert gesehen. Der Ausschuss hat auch die Möglichkeit gegeben, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes im OnlineDiskussionsforum Hinweise geben können. Zu keinem der beiden Gesetzentwürfe sind entsprechende Hinweise eingegangen. Im Ergebnis dessen und unter Abwägung aller vorgetragenen Argumente empfiehlt der Innen- und Kommunalausschuss die Ablehnung beider Gesetzentwürfe.

(Abg. Dr. Bergner)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank für den Bericht. Ich eröffne dann die gemeinsame Aussprache zu beiden Gesetzentwürfen und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Walk für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen sie mich zunächst noch mal darauf eingehen, worüber wir heute bei den vorliegenden beiden Gesetzentwürfen der CDU und der FDP eigentlich reden und womit wir uns in den letzten zehn Monaten im zuständigen Innenund Kommunalausschuss beschäftigt haben. Die CDU-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf vom 3. Juni 2021 die Anhebung der Altershöchstgrenze für die Wahl von Bürgermeistern und Landräten von jetzt 65 auf 67 Jahre gefordert, so wie beispielsweise die Länder Bayern und Niedersachsen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Thüringer Kommunalwahlgesetz ändern und endlich auch an die Lebenswirklichkeit der Thüringer Bürgerinnen und Bürger anpassen, ich komme nachher noch zu einigen Beispielen. Laut der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung darf in Thüringen nicht mehr zum hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass die aktuelle Regelung überholt und auch nicht mehr zeitgemäß ist. Der Thüringer Landkreistag hat dies in seiner Stellungnahme in der Anhörung auch ausdrücklich begrüßt. Ich zitiere aus der Zuschrift 7/1511: „Die Leistungsfähigkeit hängt nach der Gesetzesbegründung nicht vom Alter ab, sodass eine Erhöhung der Altersgrenze und der Anpassung an das Renten- und Pensionsalter der Angestellten und Beamten nur konsequent erscheint. Diese Begründung für die Anhebung der Altersgrenze wird vollumfänglich von unserem Verband mitgetragen.“ Bereits während der ersten Lesung am 3. Juni 2021 habe ich eine Vielzahl von Gründen aufgelistet, weshalb wir die aktuelle Regelung für überholt halten und warum wir unseren Gesetzentwurf überhaupt auch erst eingebracht haben. Ich will die wichtigsten Punkte für die Anhebung der Altershöchstgrenze für kommunale Wahlbeamte noch mal kurz zusammentragen. An der Argumentation hat sich bis heute nichts geändert. Zunächst fehlt es nämlich an einem sachlichen Differenzierungsgrund. Dass es in der freien Wirtschaft, bei Freiberuflern, Künstlern keine Altersgrenze gibt,

ist seit jeher selbstverständlich und würde wohl auch zu Recht als abwegig empfunden werden.

Punkt 2: Auch ein Vergleich mit den Laufbahnbeamten – selbst hier ist das Höchstalter bundesweit inzwischen auf 67 Jahren angehoben worden – hinkt. Das elementare Unterscheidungsmerkmal ist nämlich die direktdemokratische Wahl, da sich im Gegensatz zu Mandatsträgern Laufbahnbeamte eben regelmäßig diesem Votum gerade nicht stellen brauchen.

Drittens ist aus unser Sicht ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum für ehrenamtliche Bürgermeister überhaupt keine Altersgrenze existiert, für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte allerdings die Altersgrenze von 65.

Nächster Punkt: Beispielsweise dürfte auch der Ministerpräsident – er kommt aufs Stichwort, Herr Ministerpräsident ist 65 und topfit – sich, und das ist ja ein Anachronismus, nicht mal im Saale-Orla-Kreis als Landrat bewerben, wenn die bisherige Regelung so weiterbestehen würde.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt auch keine Altersgrenze für Minister Wolfgang Tiefensee; für die, die es nicht wissen, er ist 67. Helmut Holter steht kurz vor seinem 69. Geburtstag.

(Heiterkeit CDU)

Alle dürften nicht für ein kommunales Wahlamt antreten, trotz – und wer würde das bestreiten wollen – ihrer großen Verantwortung und auch Aufgabenfülle.

(Beifall CDU, AfD)

Im Übrigen haben wir gerade Dr. Klaus von der Weiden gewählt und auch hier ist es so, dass der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs die Altersgrenze 67 hat. Also genau das, was wir Ihnen auch in unserem Vorschlag unterbreitet haben.

Punkt 5: Nicht erst durch die aktuellen Diskussionen hinsichtlich der Änderung der Thüringer Verfassung und der vorgesehenen Aufnahme des Wortes „Alter“ in die Liste der Kriterien, für die ein Diskriminierungsverbot gilt, wissen wir, dass die Ausgrenzung älterer hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot widerspricht. Eine Vielzahl der Anzuhörenden hat daher bei der dortigen Anhörung die Aufnahme in der Thüringer Verfassung ausdrücklich als wichtiges gesellschaftspolitisches und rechtspolitisches Signal begrüßt.

(Abg. Bilay)

Ich will noch darauf hinweisen, dass oft verkannt wird, dass alle amtierenden älteren Mandatsträger in direkter demokratischer Wahl für die Leitung der Kommune bestimmt werden. Unbeschadet der Tatsache, dass die weiteren Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, wird sich gerade ein älterer Kandidat auch einer sehr eingehenden Selbstprüfung vor einer Kandidatur unterziehen, ob er für dieses jahrelange Engagement die erforderliche Bereitschaft tatsächlich aufbringt.

Letzter Punkt: Alle reden von mehr Bürgerbeteiligung. Dieser positiven Entwicklung wird aber durch die Begrenzung der genannten Wahlfreiheit gerade nicht Rechnung getragen. Einerseits erwarten wir alle, dass die junggebliebenen Alten sich ins gesellschaftliche Leben aktiv mit einbringen, andererseits wird diesen aber der Zugang zu einem hauptamtlichen Mandat verweigert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch mal die drei Kernpunkte zusammenfassen und die natürlichen rechtlichen Hürden aufzeigen:

Erstens: Der Wahlbewerber muss sich im Alter von 67 fit und in der Lage fühlen, gegebenenfalls auch erneut für eine gesamte Legislatur zur Verfügung zu stehen.

Zweitens: Die Aufstellung der Wahlbewerber muss zunächst von seiner Partei, einer Wahlvereinigung oder durch das Sammeln von Unterschriften zum Kandidaten nominiert und aufgestellt werden. Das heißt, er braucht Unterstützer, die ihm auch zutrauen, das Amt auch im Alter von 67 bis 73 Jahren mit all seinen Erschwernissen und Belastungen auszuführen.

Jetzt kommt aber die dritte und entscheidende Hürde: der Souverän. Schließlich muss der Wahlbewerber von den Wählerinnen und Wählern ja erst mal direkt vor Ort zum Bürgermeister bzw. zum Landrat gewählt werden. Das ist mit Sicherheit der gewichtigste Punkt, die schwierigste und entscheidende Hürde. Auf einen Punkt gebracht: Am Ende entscheidet doch ganz allein der Wähler durch sein Votum. Bei ihm, beim Wähler, liegt die gesamte Machtfülle. Er ist der Souverän und er hat auch das letzte Wort.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedaure – und ich komme langsam zum Schluss –, dass eine Kompromisslösung mit den anderen Fraktionen zu einem gemeinsamen Änderungsantrag im Innen- und Kommunalausschuss leider nicht möglich war. Ich will noch mal die Ausgangslage skizzieren. Im vorliegenden Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP geht es um eine generelle Aufhebung der Altersunter- und ‑obergren

ze. Unser CDU-Gesetzentwurf spricht davon, die Altershöchstgrenze auf 67 zu erhöhen. Beide Anträge und Gesetzentwürfe sind im Innenausschuss abgelehnt worden.

Die rot-rot-grüne Koalition hat sich nun entschlossen, in der Drucksache 7/5373 einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses vorzulegen. Und da muss ich sagen, das verwundert mich schon sehr. Wir haben jetzt zehn Monate im zuständigen Ausschuss erörtert, diskutiert, Anhörungen zu den beiden Gesetzentwürfen von CDU und FDP durchgeführt ohne eigene Vorschläge von Rot-Rot-Grün. Jetzt liegt mit Druckdatum 2. Mai, also vor drei Tagen, ein eigener Änderungsantrag auf dem Tisch. Dieser Antrag sieht die Senkung der Altersuntergrenze auf 18 vor und die Beibehaltung der Altersobergrenze auf 65.

Dazu will ich Folgendes sagen – und damit komme ich dann auch wirklich zum Schluss –: Ich möchte noch mal betonen, dass wir sehr wohl die Möglichkeit eines fraktionsübergreifenden Kompromisses gesehen haben. Dieser hätte – das will ich noch mal betonen – so ausgesehen – das Zugeständnis der CDU –, das Absenken des Wahlalters – das würde dem Entwurf der FDP und jetzt dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün entsprechen – von 21 auf 18 auf der einen Seite und auf der anderen Seite das Anheben des Wahlalters – also unser Gesetzentwurf – von 65 auf 67. Für diesen Kompromiss hätten wir zur Verfügung gestanden, auch wenn es in einem wesentlichen Punkt, nämlich der Altersuntergrenze, mit unserem ursprünglichen Gesetzentwurf nicht in Einklang zu bringen gewesen wäre. Aber wir wissen auch, Kompromisse verlangen immer Zugeständnisse. Niemand ist so richtig zufrieden, weil sich niemand zu 100 Prozent durchsetzen kann. Aber entscheidend ist, jede Seite verbucht einen Teilerfolg und der Sache ist unterm Strich gedient. Dazu ist es leider nicht gekommen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank zunächst einmal, Herr Walk. Hier ist ein technisches Versehen gewesen. Es ist Ihnen die halbierte Redezeit angezeigt worden. Das ist falsch. Wir haben hier praktisch eine einfache Redezeit, weil wir zwei Gesetzentwürfe behandeln. Sie können sich also jederzeit noch mal mit der gleichen Länge zu Wort melden.

Dann möchte ich darüber unterrichten, dass inzwischen der neue Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5429

(Abg. Walk)

verteilt worden ist. Damit gilt der bisherige Änderungsantrag in der Drucksache 7/5419 als zurückgezogen. Die kleine Änderung ist sehr erheblich, denn sie betrifft etwas, worüber Kollege Walk eben gesprochen hat. Es soll jetzt im Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe nicht mehr vom Höchstalter von 65, sondern von 67 Jahren ausgegangen werden. Das ist schon ein wesentlicher fachlicher Unterschied. Deswegen haben Sie jetzt in der einfachen Redezeit vielleicht die Möglichkeit, diese plötzliche Wendung des Schicksals noch in Ihren Ausführungen zu berücksichtigen.

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich bin gespannt, ob wir nachher die Verwirrung um Änderungsanträge noch auflösen können. Aber das wird dann der Part der Präsidentin, das zu sortieren. Herr Walk hat es schon angesprochen, der Kollege Bilay hat es in der Berichterstattung auch schon gesagt, wir diskutieren heute hier im Plenum jetzt mittlerweile zum vierten Mal über die Altersobergrenze für die Wahlen von Landrätinnen und hauptamtlichen Bürgermeisterinnen. Es bleibt festzustellen, dass sich ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn auch in dieser neuerlichen Diskussion noch nicht wirklich eingestellt hat. Wie beim letzten Mal hat sich der Landkreistag positiv dazu geäußert, während der Gemeinde- und Städtebund keine Notwendigkeit sieht. Im OnlineDiskussionsforum sind keine Stellungnahmen dazu eingegangen, also ein breites Interesse an dieser Gesetzesänderung scheint es dann auch nicht zu geben.

Die FDP hat allerdings die Debatte jetzt noch etwas erweitert und vorgeschlagen, dass die Regelung zur Veröffentlichung von Adressen von Wahlbewerberinnen – das sei auch noch erwähnt – geändert wird, sodass nur noch Name und Wohnort veröffentlicht werden sollen. Wir erinnern uns, das ist schon eine längere Diskussion und auch gerade mit Blick auf die Privatsphäre und Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ein wichtiges Thema. Das Innenministerium hat das Ganze bereits in der Kommunalwahlordnung angepasst. Wir halten es aber durchaus für sinnvoll, das tatsächlich im Gesetz zu regeln.

Zudem fanden wir auch die Idee der FDP, das Wählbarkeitsalter abzusenken, charmant. Deshalb hat Rot-Rot-Grün den Änderungsantrag entsprechend dazu eingebracht. Gern hätten wir uns dies

bezüglich mit der Gruppe der FDP geeinigt, aber das scheint nicht so richtig gewollt zu sein, weswegen wir jetzt hier so ein bisschen ein Änderungsantragschaos haben.

Der Änderungsantrag, der jetzt zurückgezogen wurde, hat aus unserer Sicht überhaupt keinen Sinn ergeben und der Änderungsantrag, der jetzt auf dem Tisch liegt, will das Alter von 65 auf 67 erhöhen. Da sage ich Ihnen ganz klar: Das können wir so nicht mittragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden die Erhöhung der Altersgrenze nicht mittragen. Jetzt werden bei der CDU wahrscheinlich wieder die Vorwürfe der Altersdiskriminierung hervorgeholt, hier sind auch gerade schon sehr schräge Vergleiche gemacht worden zwischen dem Ministerpräsidentenposten und Ministerinnen und Ministern. Vielleicht führen wir uns noch mal vor Augen, dass der Ministerpräsident in einem Kabinett arbeitet und, wenn er beispielsweise erkrankt, auch gut vertreten werden kann durch viele andere. Aber Landrätinnen und Landräte zum Beispiel können nicht einfach so ihr Amt abgeben, das kann ein Ministerpräsident machen. Ich glaube, da haben wir schon noch mal erhebliche Unterschiede in der tatsächlichen Ausführung. Ich finde es auch schwierig – die Altersdiskriminierung ist Ihnen ja bei anderen Sachen auch nicht so wichtig, also zum Beispiel bei der Frage, ob man mit 18 in ein Amt gewählt werden kann, finden Sie das keine Altersdiskriminierung. Bei der Frage, ob das Wahlalter auf 16 geändert würde, reden Sie auch nicht von Altersdiskriminierung, nur, wenn es nach oben geht. Da müssten Sie dann schon ein bisschen konsequent sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Lesung hat Herr Walk als Positivbeispiel für gewählte Personen fortgeschrittenen Alters in verantwortungsvollen Ämtern auch noch Konrad Adenauer angeführt. Ich empfehle Ihnen wirklich ganz dringend, sich mal mit Konrad Adenauer in seiner späten Zeit auseinanderzusetzen und vielleicht mal diverse Veröffentlichungen, unter anderem von seinem Sohn, dazu zu lesen.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich habe Herrn Ramelow, Herrn Holter und Herrn Tie- fensee genannt!)

In der ersten Lesung – lesen Sie mal das Protokoll – haben Sie Konrad Adenauer angeführt. Vielleicht ist es gut, sich das noch mal vor Augen zu führen, was der „Alte“, wie man ihn nannte, auch an ordentlichem Altersstarrsinn dort aufgeführt hat und sich auch ganz hart an die Macht geklammert hat, obwohl die West-CDU in dem Fall, glaube ich,

(Vizepräsidentin Marx)

an dieser Stelle gern einen Wechsel vorgenommen hätte. Ich glaube, ich muss Ihnen nichts über die Spiegel-Affäre, die Präsidentschaftskrise und den Fernsehstreit sagen, die sicherlich durchaus auch damit zu tun haben. Wie gesagt, lesen Sie doch auch das, was sein Sohn über ihn sagt, gerade, was da zum Beispiel beim Gebrauch von diversen Drogen, die wir heute als Crystal Meth bezeichnen würden, um die Leistung zu steigern und leistungsfähig zu bleiben – das ist ja das Schlimme daran –, tatsächlich passiert ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran will ich mich aber gar nicht festbeißen. Ich finde, Adenauer liefert gute Argumente für unsere ablehnende Haltung, das sind aber gar nicht meine Hauptargumente dafür. Wir reden hier über die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte, das sind sehr anspruchsvolle Jobs, das wissen wir alle. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Landkreisen sind wirklich sehr gefordert, und irgendwann sollten diese Menschen auch in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen können. Sie können sich danach ja auch weiterhin ehrenamtlich für ihre Gemeinden oder ihren Kreis engagieren, das ist ja gar keine Frage. Wir sehen einfach nicht die Notwendigkeit, dass diese deswegen hauptamtlich weiterhin tätig sein müssen. Im Übrigen bin ich allgemein der Meinung, dass Menschen, die an verantwortlicher Position sitzen, auch irgendwann mal jüngeren Menschen eine Chance geben müssen. Das ist eben ein guter Anlass, dann auch einen Generationswechsel zu erzwingen. Ich will mal sagen, manchmal muss man einen Generationswechsel erzwingen, der ergibt sich nicht immer zwangsläufig von selbst. Deswegen finde ich diese Regelung mit einer Obergrenze durchaus sinnvoll.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das schmälert ja überhaupt nicht den Verdienst der jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Landrätinnen und Landräte an dieser Stelle, das will ich auch noch mal sagen, aber frische Ideen und frischer Wind in einem Rathaus oder in einem Landratsamt sind durchaus sinnvoll und, ich glaube, da sollten wir bei dieser Grenze bleiben. Wir werben also sehr dafür, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum CDU-Gesetzentwurf zuzustimmen und damit den Gesetzentwurf abzulehnen sowie den Änderungsantrag von RotRot-Grün zur Beschlussempfehlung zum FDP-Gesetzentwurf entsprechend mitzutragen. Wir schauen dann mal, wie wir das hinbekommen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sesselmann für die Fraktion der AfD.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, es gab bei uns jetzt etwas Unruhe, weil der neue Antrag der FDP zum Änderungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen jetzt noch mal kurz diskutiert werden musste. Soweit wir das jetzt verstanden haben, schließen Sie sich dem Änderungsantrag an, das heißt, die Wählbarkeit des Bürgermeisters hängt von der Volljährigkeit ab, das heißt Vollendung des 18. Lebensjahres, wie es die rot-rot-grünen Fraktionen korrekt noch mal dargestellt haben. Auf der anderen Seite nehmen Sie diese freie Obergrenze weg und sagen jetzt, die Vollendung des 67. Lebensjahres ist das, was Sie letzten Endes hier anstreben. Das ist der neue Antrag der FDP. Das ist im Grunde genommen das, Herr Walk, was Sie als Kompromisslösung angesetzt haben. Wir haben in verschiedener Hinsicht Bedenken diesbezüglich.

Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Aspekt im Antrag der FDP war noch die korrekte Umsetzung der Auskunftssperre gewesen. Dazu kann man sicher diskutieren, ob das dann in der Wahlordnung noch zu ändern ist. Aber, wie gesagt, das soll jetzt nicht Gegenstand sein. Gegenstand war diese Diskussion, was die Obergrenzen angeht, wie bereits in der Drucksache 6/4066 in der letzten Legislatur; damals wurde der Antrag der CDU abgelehnt.