Protokoll der Sitzung vom 05.05.2022

Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Aspekt im Antrag der FDP war noch die korrekte Umsetzung der Auskunftssperre gewesen. Dazu kann man sicher diskutieren, ob das dann in der Wahlordnung noch zu ändern ist. Aber, wie gesagt, das soll jetzt nicht Gegenstand sein. Gegenstand war diese Diskussion, was die Obergrenzen angeht, wie bereits in der Drucksache 6/4066 in der letzten Legislatur; damals wurde der Antrag der CDU abgelehnt.

Mittlerweile haben wir eine entsprechende Änderung des Antrags der FDP vorliegen. Das ist auch gut so, weil wir nämlich der Ansicht sind, dass ein 95-jähriger Zwangsbeatmeter schlicht und ergreifend nicht mehr wählbar ist. Wir brauchen keine sleepy-shows und Wolfgang Schäubles der Politik in kommunalpolitischen Bereichen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Genau das ist aus unserer Sicht altersdiskriminierend, aber, wie gesagt, die FDP hat hier eingelenkt, sodass wir das Thema hier nicht weiter auszuführen haben.

Verehrte Kollegen der FDP, Sie haben Recht, ein Blick in die Bundesländer zeigt die unterschiedliche Handhabung. Bislang wurde jedoch – mir ist zumindest nichts bekannt – keine juristische Entscheidung zur Mindestaltersgrenze veröffentlicht. Die Vollendung des 18. Lebensjahres als Wählbar

(Abg. Henfling)

keitsvoraussetzung für das Bürgermeisteramt und/ oder Landratsamt anzusetzen, halten wir für etwas bedenklich. Es gibt allerdings Entscheidungen zur Höchstaltersgrenze von Bürgermeistern. Das zeigt letztlich, dass es statistisch mehr alte als junge Bürgermeister und Landräte gibt. Die Entscheidung für eine Höchstaltersgrenze beruht auf Prognoseentscheidungen des Gesetzgebers, wonach die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer wird, was durch die Verfassungsgerichte so bestätigt wird. Die gesundheitsbedingte Anfälligkeit und ein damit verbundener Arbeitsausfall älterer Menschen dürfen auch nicht ignoriert werden. Das pauschale Abstellen auf eine gestiegene Leistungsfähigkeit, wie dies bisweilen in den Zuschriften des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags zu finden ist, greift nicht Platz, da die Leistungsfähigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein individuelles und persönliches Merkmal darstellt. Die Leistungsfähigkeit von jemandem, der Jahrzehnte auf dem Bau tätig war, wird sicher anders zu bewerten zu sein, als diejenige eines Bürosachbearbeiters. Interessant hierzu ist auch die Zuschrift 7/1493 des Gemeinde- und Städtebundes, ich darf zitieren: „Mit Blick auf die geplanten Änderungen in Bezug auf das Wählbarkeitsalter wird aus Sicht der kommunalen Praxis kein ausdrücklicher Änderungsbedarf gesehen. Insbesondere scheint die Argumentation zur Anhebung der Altersobergrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr unschlüssig, da eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Laufbahnbeamten zur Ruhestandsversetzung auf die Beendigung des jeweiligen Berufslebens abstellt. Die Anhebung der Altersobergrenze für das passive Wahlrecht bezieht sich demgegenüber jedoch auf den Beginn einer weiteren Amtszeit und würde damit gleichermaßen den Eintritt in den Ruhestand gegebenenfalls vom 71. Lebensjahr auf das 73. Lebensjahr hinausschieben und wäre insoweit nicht vergleichbar.“ Daher ist dieser Änderungsvorschlag, die Änderung auf das 67. Lebensjahr, aus unserer Sicht bedenklich. Wir müssen uns diesbezüglich auch enthalten.

Dass die Begründung, meine sehr verehrten Damen und Herren, des Landkreistags hier anders aussieht, liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Präsidentin des Landkreistags selbst bei der nächsten Wahl aus Altersgründen nicht mehr als Landrätin wählbar wäre. Die Zuschrift des Landkreistags 7/1511 kann daher aus unserer Sicht nicht als neutral bewertet werden.

Wichtig ist auch die Frage bezüglich der Haftung, nämlich: Der Abschluss einer Vermögensschadensbzw. einer Diensthaftpflichtversicherung dürfte da

bei hier eine wichtige Rolle spielen, dass Versicherungen ältere, aber auch jüngere Kandidaten aus einer Kosten-Risiko-Analyse heraus noch nicht oder nicht mehr versichern. Das sollte man bei der Absenkung des Wählbarkeitsalters und der Heraufstufung des Wählbarkeitsalters für Bürgermeister und Landräte auch berücksichtigen.

Wenn wir uns die Situation in Baden-Württemberg anschauen, dann haben wir dort noch – ich betone: noch – im Gesetz das 25. Lebensjahr als Voraussetzung der Wählbarkeit bei Bürgermeistern und Landräten angesetzt, und ähnlich hohe Anforderungen an das Mindestalter eines kommunalen Wahlbeamten stellen die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Dort kann Bürgermeister nur jemand werden, der das 23. Lebensjahr vollendet hat. Wie gesagt: Sachsen-Anhalt und Thüringen mit der Vollendung des 21. Lebensjahres; in Thüringen ist diese Frage derzeit Gegenstand dieser Debatte.

Meine Damen und Herren, neben der strafrechtlichen Komponente mit Blick auf unter 21-Jährige sind auch versicherungsrechtliche Fragen, wie ich bereits angedeutet habe, von Belang. Und aus Sicht unserer Fraktion sollte der Bewerber in der Lage sein, vor der Wahrnehmung eines öffentlichen Amts seine Berufsausbildung abzuschließen, und auch schon Berufserfahrung gesammelt haben,

(Beifall AfD)

um dem Grundsatz des öffentlichen Amts, nämlich einem Amt auf Zeit und nicht auf Lebenszeit gerecht zu werden. Das Berufsbild des Berufspolitikers lehnen wir strikt ab.

(Beifall AfD)

Auch zeigt die statistische Altersverteilung der Bürgermeister in Deutschland, abgedruckt von Kommunal.de, dass 50 Prozent zwischen 45 und 59 Jahre, 30 Prozent älter als 60 Jahre und gerade 21 Prozent jünger als 45 Jahre sind. Daher besteht bezüglich der Mindestaltersgrenzen kein Regelungsbedarf. Dies wird von einigen Bundesländern zwischenzeitlich anders bewertet, aber es geht letztlich in diesen Ämtern um die risikofreie Verwaltung von Steuergeldern, sodass aus unserer Sicht an die Altersgrenzen und insbesondere die beruflichen Erfahrungen des Bewerbers erhöhte Anforderungen zu stellen sind. Ein älterer und damit lebenserfahrener Bewerber bietet die Gewähr für eine bedachte Leitung der Verwaltung. Dafür bietet sich auch ein Vergleich mit der Privatwirtschaft an: Auch dort gibt es vereinzelt Unternehmen, die von 18-Jährigen de facto geführt werden. Aber schaut man sich die Start-ups genauer an, sind dort größtenteils Unternehmer zu finden,

die eine erfolgreiche Berufsausbildung absolviert haben. Denn das Risikokapital vertraut man nicht irgendjemandem an, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und Unternehmer wie Lars Windhorst bleiben letztlich Ausnahmeerscheinungen.

Meine sehr geehrten Kollegen, die Argumente wurden bereits ausführlich getauscht und es gibt durchaus Bundesländer, die den Weg gehen und es probieren, die Wählbarkeit von Bürgermeistern und Landräten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr anzusetzen. Und es gibt auch Bundesländer, die letztlich die Obergrenze aufgehoben haben.

Wir jedenfalls haben erhebliche Bedenken diesbezüglich und können uns mit Bauchschmerzen, wie gesagt, dem Angebot mit 67 Jahren noch nicht anschließen. Wir müssen uns dazu enthalten, weil der Gemeinde- und Städtebund es ja trefflich formuliert hat, dass Sie damit rechnen müssen, Sie brauchen eine Kontinuität in der Fortführung des Amtes, wenn Sie mit 67 noch wählbar sind, dann bleiben Sie bis 73 im Amt, und die Frage ist, ob dann die Kontinuität eines entsprechenden kommunalen Wahlbeamten gegeben erscheint. Es bleibt abzuwarten, ob sich letztlich diese Regelungen in den anderen Bundesländern bewähren, um einen erneuten Versuch möglicherweise in der nächsten Legislatur starten zu können.

In dieser Legislatur werden wir als AfD-Fraktion den Beschlussempfehlungen des Ausschusses auf Ablehnung der Gesetzentwürfe bezüglich der CDU folgen. Bei der parlamentarischen Gruppe der FDP ist es jetzt so, dass wir uns diesem neueren Änderungsantrag enthaltend gegenüberstellen werden. Möglicherweise ist dieser Ansatz ein guter Ansatz, aber wir sind der Ansicht, dass diese Entscheidung jetzt noch nicht zur Debatte steht. Wir müssen diese Entscheidung letzten Endes auf die nächste Legislatur vertagen, um auch entsprechende Referenzergebnisse vorweisen zu können und die noch mal in die Bewertung einfließen zu lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.

(Beifall AfD)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer! Vieles wurde schon mehrfach ausgetauscht von den Vorrednerinnen und Vorrednern. Es liegen zwei

Gesetzentwürfe vor, die auch lange im Innen- und Kommunalausschuss debattiert worden sind. Wie strittig die debattiert worden sind, sehen wir daran, dass die Beschlussempfehlungen ja auch erst einmal negativ ausgefallen sind. Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP sieht vor, dass Höchstaltersgrenzen zu streichen sind und nur das Mindestalter für die Kandidatur zum hauptamtlichen Bürgermeister oder den Landräten und Landrätinnen beizubehalten – aber von derzeit 21 auf 18 Jahre abzusenken. Der Gesetzentwurf der CDU sieht vor, das Höchstalter für die Kandidatur – und das ist hier maßgeblich strittig – zum hauptamtlichen Bürgermeister oder eines Landrats oder einer Landrätin von derzeit 65 auf 67 Jahre zu erhöhen.

Ich mutmaße jetzt einmal, warum das so ist. Wenn ich mir im Vorblick der Kommunalwahlen in zwei Jahren manche Landrätin und manchen Landrat anschaue und schaue, welches Alter der erreicht, und das Parteibuch dazu, dann kann ich nur mutmaßen, welcher Hintergrund dahintersteckt.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist auch eine Mutmaßung!)

Wir können diese Begründung so nicht mittragen, und auch nicht die Argumentation, die Herr Kollege Walk vorgetragen hat. Die CDU führt an, dass Laufbahnbeamte und Angestellte mittlerweile mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, weshalb die jetzige Altersgrenze von 65 Jahren eine Benachteiligung der kommunalen Wahlbeamten wäre. Außerdem soll mit der Änderung dem Umstand begegnet werden, dass man in manchen Gemeinden oder Landkreisen mittlerweile keine Kandidatinnen oder Kandidaten finde. Beide Argumente halten wir nicht für überzeugend.

Maßgeblich für die Wählbarkeit bei hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten ist das Alter der Kandidierenden zum Wahltag. Sie wirkt sich also nicht auf die Amtszeit aus. Bereits nach jetziger Rechtslage kann ein hauptamtlicher Bürgermeister deshalb bis zu seinem 71. Lebensjahr im Amt bleiben. Die Anhebung der Altersgrenze würde das spätestmögliche Ausscheiden also nur bis auf 73 Jahre verlängern.

Insofern ist der Vergleich mit Laufbahnbeamten und Angestellten nicht sachgerecht, da diese tatsächlich mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, und dann nicht erst mit 73. Darauf hat auch der Gemeindeund Städtebund in der Anhörung hingewiesen, der die Gesetzesänderung, anders als der Landkreistag, ablehnt.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ministerprä- sident Kretschmann ist 73!)

(Abg. Sesselmann)

Auch das tatsächlich bestehende Problem fehlender Kandidaturen ist eben differenzierter zu betrachten und würde durch eine Anhebung des Höchstalters nicht gelöst. Zwar ist es ein zunehmendes Problem in Gemeinden, einen ehrenamtlichen Bürgermeisterkandidaten zu finden. Das ist völlig korrekt. Für ehrenamtliche Bürgermeister gilt aber bereits jetzt keine Altersgrenze, und für die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte stellt sich das Problem fehlender Kandidaturen indes gar nicht, da es sich letztendlich auch um finanziell viel attraktivere Ämter handelt. Für das derzeitige Mindestalter von 21 Jahren, das für die Kandidatur erreicht sein muss, ist hingegen für uns kein sinnvoller Grund erkennbar. Vielmehr macht es Sinn, diese Altersgrenze abzusenken und damit dem Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bundestag oder zum Landtag anzugleichen. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir genau dies und bitten, unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor der Lüftungspause können wir noch einem Redner das Wort geben. Das ist Herr Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist in der Tat immer ein tolles Erlebnis, als Vertreter einer kleineren Gruppe so eine lange Redezeit hier auf dieser Uhr lesen zu können. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nachdem die CDU das passive Wahlalter für Bürgermeister und Landräte von 65 auf 67 anheben wollte, reichte die Fraktion der FDP einen eigenen, weitergehenden Gesetzentwurf ein. In diesem forderten wir die Senkung des passiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre und die Anhebung der Obergrenze. Wir forderten zudem, dass im Gesetz verankert wird, dass Adressen von Bewerbern auf kommunaler Ebene nicht mehr veröffentlicht werden. Insbesondere auf den letzten Punkt möchte ich hier zunächst noch einmal kurz eingehen. Wir brachten diesen Vorschlag ein, weil immer wieder Kommunalpolitiker vor ihrer eigenen Haustür angegriffen wurden, weil es immer wieder zu Einschüchterungsversuchen auch an der Privatadresse, auch gegenüber Familienangehörigen kam. Und weil niemand bis dato auch nur auf die Idee gekommen war, unsere Kommunalpolitiker zumindest durch diese eine kleine Änderung zu schützen – nämlich einfach die Veröffentlichung der Privatadresse abzuschaffen, wie es in anderen

Ländern schon längst der Fall war –, haben wir diesen Stein ins Rollen gebracht. Es ist dann erst mal mit der Verordnung schon ein Stück weit geheilt worden, aber Gesetz und Verordnung sind immer noch zwei Paar Schuhe, deswegen wollten wir es auch im Gesetz weiter festgegossen haben. Wir sind froh, dass auch das jetzt eine Chance hat, heute im Gesetz verankert zu werden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Dass das Innenministerium reagierte, nachdem in den Anhörungen vielfach darauf hingewiesen wurde, hier die Verordnung durch das Innenministerium anzupassen, dafür danke ich an der Stelle noch mal, aber – wie gesagt – Gesetz ist Gesetz und hat damit noch mal eine andere Wertigkeit. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass nach der sehr umfangreichen Debatte im Innenausschuss die Fraktionen der Linken, SPD und Grünen zumindest in Bezug auf die Veröffentlichung der Adressen und auch die Senkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre hier inzwischen unserer Auffassung auch folgen können, anders als das noch im Ausschuss selbst diskutiert worden ist. Das zeigt ja: Wir sind in der Lage, uns in dem Haus auch zu bewegen und Entwicklungen zu ermöglichen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Herrn Sesselmann möchte ich noch ein paar Worte sagen: Wenn Sie sich hinstellen und junge Leute schon fast so ein bisschen despektierlich behandeln … Wir sollten mal nicht ganz vergessen, dass wir in diesem Land auch einen 19-jährigen Unteroffizier in einen Kampfeinsatz schicken und ihm Verantwortung über Leben und Tod der ihm Unterstellten anheimstellen, aber einen Bürgermeisterposten soll er nicht besetzen können. Das ist in meinen Augen schizophren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich bitte aber auch, in die andere Richtung zu denken. Unser Änderungsantrag verfolgt nämlich auch dieses Ziel: noch einmal über eine Öffnung der Altersgrenze nach oben nachzudenken. Wir erachten nach wie vor diese Altersgrenze nicht als zeitgerecht. Jetzt will ich auch erklären, warum wir das heute hier so gemacht haben: Das ist nicht, weil wir einlenken und jetzt etwa zu der Auffassung gekommen wären, dass eine Freistellung der Obergrenze nicht mehr sinnvoll wäre, sondern aus verfahrenstechnischen Gründen geht eben nur noch die Möglichkeit einer teilweisen Öffnung. Dabei haben wir diesen Kompromissvorschlag, der ja schon mal auf dem Tisch lag, wieder aufgegriffen.

(Abg. Merz)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will mal ganz klar und deutlich sagen: Diese Argumentation, was den Unterschied zwischen Regierungsmitgliedern und Bürgermeistern anbelangt, kann ich – ehrlich gesagt – nicht so richtig nachvollziehen. Sie haben jede Menge Verantwortung zu tragen – wovor ich auch einen großen Respekt habe – und damit auch ein Tagespensum zu tragen, das mit Sicherheit nicht unter dem eines Bürgermeisters liegt, vor allem nicht eines hauptamtlichen Bürgermeisters. Das fand ich dann eigentlich schräg, liebe Frau Kollegin Henfling. Ich finde, dass es jede Menge Bürgermeister gibt, die auch in einem höheren Alter durchaus in der Lage sind, eine solche Verantwortung zu tragen, gleich gar, wenn sie eingerahmt sind von einer Verwaltung, die sie ja stützt und wenn sie auch die Unterstützung ihrer Stadt- und Gemeinderäte haben. Ich möchte auch in dieser Diskussion sehr dafür werben, dass wir bei allen Formulierungen den Respekt vor älteren Menschen nicht vermissen lassen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Manche Formulierung – auch wenn ich an den zwangsbeatmeten 95-Jährigen denke usw. – ließ heute genau diesen Respekt schmerzlich missen, meine Damen und Herren. Ich kenne jede Menge reifere Menschen, die wirklich eine tolle Arbeit erledigen, auch noch im höheren Alter. Ich bin erst vor Kurzem bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister gewesen, der neben einem großen landwirtschaftlichen Betrieb, den er noch leitet, immerhin auch noch eine Gemeinde mit mehreren Ortsteilen führt und der das darf, weil er ehrenamtlicher Bürgermeister ist, also auch da passt für meine Begriffe etwas nicht ganz zusammen. Deswegen grundsätzlich auch an dieser Stelle noch mal dargestellt, was unsere Position ist: Wir sind nach wie vor für eine Öffnung, was aber heute hier keine Chance mehr hat. Insofern begrüßen wir es, wenn es zu der Lösung kommt mit der Absenkung der Altersgrenze nach unten. Wir begrüßen es, dass künftig auch Adressen nicht mehr veröffentlicht werden sollen, und werben auch noch einmal dafür, den kleinen Zwischenschritt einer kleinen Öffnung nach oben zu gehen.

Ich will an der Stelle auch dem Vorwurf oder dieser Mutmaßung, dass es auf eine bestimmte Person zugeschnitten sein könnte,

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Welche denn?)

noch einmal entgegentreten. Wenn Sie die Hintergründe wüssten, dann wüssten Sie auch, dass ich schon seit 2004 in dem Kreistag, in dem die entsprechende Person als Landrätin tätig ist, bin und

dass wir bei Weitem nicht nur freundschaftliche Gespräche miteinander geführt haben. Es geht hier also nicht um eine Person, es geht um eine Lösung für dieses Land und dafür werbe ich noch einmal.