Protokoll der Sitzung vom 05.05.2022

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich will das Argument noch mal wiederholen. Er wird sich doch selbst prüfen und wird sagen: Bin ich in der Lage, dieses Amt weiter auszuüben? Und das muss er mit seiner Frau und mit seiner Familie abstimmen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Weil es nur um Männer geht in Ihrer Welt!)

Der Kollege hat es eben gesagt: Amts- und Mandatsträger werden angegriffen, werden angefeindet, müssen sich Hass und Tiraden aussetzen. Facebook, soziale Medien spielen eine weitere unrühmli

(Abg. Bilay)

che Rolle. Und da muss jeder sich selbst fragen, ob er das leisten kann oder nicht.

(Beifall CDU)

Deswegen Äpfel-Birnen-Vergleich!

Lassen Sie mich noch, Frau Kollegin Henfling, zu Ihnen kommen. Sie haben sinngemäß gesagt: Landräte und Oberbürgermeister machen ja gute Arbeit. Aber irgendwann sollten die Amtsträger auch in den wohlverdienten Ruhestand gehen. – Da muss ich die Stirn runzeln. Da bin ich bei Kollege Bergner. Ich finde die Äußerung unangemessen und auch unangebracht. Herr Bergner hat richtigerweise gesagt: Das Ganze hat auch was mit Respekt zu tun. – Und ich glaube, diese Äußerung war nicht respektvoll.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Warum lassen wir denn diejenigen, die noch im Amt sind – es wurden eben Namen genannt, mehr oder weniger öffentlich –, nicht selbst entscheiden, ob sie weitermachen wollen? Und wenn der Souverän glaubt, dass sie nicht mehr dazu in der Lage sind, oder die Zeit ist vorüber, dann werden sie auch nicht mehr gewählt.

Ein zweiter Punkt von Ihnen, Kollegin – Frau Präsidentin, Entschuldigung –, da haben Sie für einen Generationenwechsel plädiert – Zitat –: „Frische Ideen, frischer Wind in den Amtsstuben sind sinnvoll.“ Da sage ich: Ja, der ist sinnvoll. Aber jetzt ganz im Ernst, frischer Wind und frische Ideen sind doch nicht an ein Alter gebunden, an eine Zahl, 19, an 67.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Was muss ein hauptamtlicher Bürgermeister oder was muss ein Landrat mitbringen? Er muss die Fähigkeit mitbringen, zuzuhören, empathisch zu sein, in schwierigen Situationen einen zu können. Er muss kreativ sein. Er muss Organisationstalent besitzen und er muss letzten Endes auch Führungsqualitäten aufweisen können. Das kann bei einem 18-Jährigen genauso vorhanden sein wie bei einem 67-Jährigen oder auch nicht. Deswegen finde ich das als den falschen Ansatz. Entscheidend – und das ist mein letzter Satz. Das war auch das, was ich in der Rede gesagt habe. Was Sie wollen: Sie wollen Vorgaben, Sie wollen den Menschen Entscheidungen wegnehmen. Was wir wollen, ist, wir haben ein großes Zutrauen in den Wähler und den Souverän und sagen, der weiß doch am besten, was er macht, denn er entscheidet ganz allein und er hat das letzte Wort, wer gewählt wird oder eben auch nicht. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Ber- gner, fraktionslos)

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen der Abgeordneten? Abgeordneter Bilay.

Ich muss dem schon noch mal entgegnen, Herr Walk, wenn Sie hier meinen, Äpfel mit Birnen vergleichen zu wollen. Das haben Sie eben getan. Sie müssen unterscheiden zwischen hauptamtlichen Kommunalwahlbeamten – über die reden wir – und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Das ist nämlich ein entscheidender Unterschied. Für ehrenamtliche Bürgermeister gibt es keine Obergrenze im Wählbarkeitsalter. Da greift genau das, über was wir hier schon sprachen, aber die haben ja im Unterschied zu den hauptamtlich geführten Kommunen auch eine hauptamtlich geführte Verwaltungsgemeinschaft im Hintergrund, die das auch alles mit abbilden kann.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich habe von Arbeit gesprochen!)

Jetzt ist noch der entscheidende Unterschied, Herr Walk, kommunale Wahlbeamte unterliegen dem Beamtenrecht. Deswegen heißen sie hauptamtliche kommunale Wahlbeamte. Sie unterliegen dem Beamtenrecht, was auch die Besoldung anbelangt, was Pensionsansprüche angeht. Auch bei disziplinarrechtlichen Verstößen unterliegen sie dem Beamtenrecht. Das ist also eine bezahlte hauptamtliche, berufliche Tätigkeit. Deswegen habe ich vorhin gesagt, wir streiten für ein Renteneintrittsalter, Pensionseintrittsalter von 65 generell, mindestens auf das Niveau zurück, was es früher mal gegeben hat. Deswegen hat auch der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme ausführlich erklärt, dass es einen Unterschied macht, ob ein Beamter im Hauptamt oder in der Kämmerei, in einer Kommune mit 67 aus dem Dienst ausscheidet und dann in Pension geht, oder ob ein Bürgermeister vielleicht erstmalig mit 67 ins Amt gewählt wird und dann ins Rathaus hineinkommt. Der eine geht mit 67 und der andere kommt mit 67. Das ist schon ein Unterschied. Hier sehen wir, dass da auch das berufliche professionelle Gefüge in den Kommunen auseinanderläuft, und deswegen lehnen wir das ab. Sie müssen schon erklären, warum es einen Unterschied macht, dass einer mit 67 in Pension gehen soll und der andere gegebenenfalls bis 73 noch arbeiten soll.

(Abg. Walk)

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Freiwillig!)

Das ist das entscheidende Problem.

(Unruhe CDU)

Herr Montag, Sie müssen schon mal rechnen können. Wenn einer mit 67 ins Amt kommt und sechs Jahre im Amt bleibt, dass er dann mit 73 aus dem Amt ausscheidet.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Freiwillige Kandidatur!)

Und die Freiwilligen, wer auch älter als 65, 67 oder 73 Kommunalpolitik machen will – bei den Gremien ist das ja auch unproblematisch. Wie gesagt, die anderen machen das im Ehrenamt, da gibt es keine Altersgrenze. Insofern, Herr Walk, war das bei Ihnen tatsächlich ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Der Innenminister Maier hat sich zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann und will es auch relativ kurz machen, denn diese Diskussion haben wir heute hier, die haben wir im Ausschuss, die findet schon seit sehr langer Zeit statt. Es ist auch gut so, dass wir über diese Frage der Altersbegrenzung sowohl nach unten als auch nach oben diskutieren. Hier gibt es meines Erachtens keine absolute Wahrheit, sondern es gibt natürlich Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Das hat sich eben auch bei der schriftlichen Anhörung, die der Innen- und Kommunalausschuss durchgeführt hat, gezeigt.

Der Staatssekretär Götze hat in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 26. September des letzten Jahres ausführlich zu beiden Gesetzentwürfen, die vorlagen, und zum jeweiligen Pro und Kontra Stellung genommen. Ich möchte diese Diskussion jetzt nicht noch mal im Detail wiederholen. Ich denke, dass die Argumente, wie gesagt, dafür und dagegen hinreichend ausgetauscht wurden.

Meine Sicht ist die: Aus Sicht des Innenministeriums ist es durchaus sinnvoll, dass das, was sich jetzt abzeichnet, also ein Kompromiss, dann auch heute hier zustande kommt. Letztendlich ist es jetzt Ihre Entscheidung, die hier herbeizuführen ist.

Was mir aber natürlich auch noch am Herzen liegt, ist der zweite Aspekt, der heute diskutiert wurde. Es ist ein Detail, aber es ist ein sehr wichtiges Detail. Nach dem Vorschlag der FDP soll § 18 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes so ergänzt werden, dass die Veröffentlichung der Wahlvorschläge grundsätzlich nur noch den Namen und den Wohnort der Bewerberin oder des Bewerbers beinhaltet, die vollständige Anschrift soll danach nur noch auf Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers veröffentlicht werden. Allein diese Ergänzung macht es jetzt wieder kompliziert. Grundsätzlich bin ich auch der Auffassung, dass es nicht zielführend ist – ich habe das selbst erfahren am eigenen Beispiel –, dass überall bekannt ist, wo man denn genau wohnt. Ich glaube, der Wohnort an sich reicht hier vollkommen aus, um eben Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, aber auch andere Politikerinnen und Politiker vor Übergriffen und Anfeindungen, wie wir sie leider jeden Tag erleben müssen, zu schützen.

Wir haben die Verordnung entsprechend geändert. Aus meiner Sicht würde das ausreichen. Wenn aber das Parlament der Meinung ist, auch das muss auf eine gesetzliche Basis gestellt werden, würde ich dem nicht widersprechen. Nur, wie gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass jetzt wieder auf Wunsch die Adresse vollständig angegeben werden kann, führt, wie gesagt, auch in der Umsetzung dann wieder zu Schwierigkeiten. Deshalb wäre mein Rat an dieser Stelle, die Verordnung so zu lassen, wie sie jetzt ist, und nicht noch eine weitere Option aufzumachen. Die genaue Postanschrift wird in Zukunft nicht mehr genannt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Dann würden wir jetzt in das Abstimmungsprozedere eintreten und zunächst werden wir abstimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2208 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Kann ich bitte noch mal die Stimmen für diesen Gesetzentwurf sehen? Ich würde sagen, das ist die gesamte CDUFraktion, soweit anwesend, und die Abgeordneten Dr. Bergner und Frau Kniese. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Da stimmen wir

(Abg. Bilay)

jetzt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP sowie Frau Dr. Bergner. Gibt es Enthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, Teile der AfD-Fraktion und Frau Kniese. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Dann kommen wir jetzt zum Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU sowie die fraktionslosen Abgeordneten Bergner und Kniese.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wäre schön, wenn Sie die Drucksachennummern dazusa- gen würden!)

Sie haben das alles auf dem Tisch liegen. Die Drucksachennummer des Antrags der FDP kann ich Ihnen gern noch mal sagen, das ist die 7/5429. Einfache Änderung, nämlich die Zahl 65 durch die 67 ersetzen. Jetzt haben Sie mich aber aus dem Konzept gebracht. Wir haben gerade dagegen gestimmt, richtig? Dafür, okay. Dann noch mal: Für diesen Änderungsantrag haben die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion gestimmt. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Und wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Gut. Dann ist dieser Änderungsantrag nach meinem Dafürhalten abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/5061 unter Berücksichtigung der gerade abgestimmten Änderungsanträge. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das sind die Fraktion der CDU, Abgeordnete Kniese und Abgeordneter Frosch aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die restliche AfD-Fraktion und Frau Abgeordnete Dr. Bergner.

Damit würden wir jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3348 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung, die hier gerade angenommen wurde, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die CDU-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Wer enthält sich?

Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Dann kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die CDUFraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Wer enthält sich? Das sind die AfD-Fraktion und Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mit den verschiedenen Änderungen angenommen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD, Gruppe der FDP)

Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4759 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5428 -

ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne dazu die Aussprache. Als Erste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.