Protokoll der Sitzung vom 05.05.2022

Ich eröffne dazu die Aussprache. Als Erste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Vertreterinnen und Vertreter auch der freien Schulen, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, auf den wir lange gewartet haben und wozu es auch schon eine erste Beratung in der letzten Plenarsitzung gegeben hat. Ich will noch einmal erinnern: Im Dezember 2020 haben wir als Landtag mehrheitlich beschlossen, die Einführung der Besoldungsgruppe A13 für die staatlichen Lehrkräfte an Grundschulen zum 1. August 2021 auch für die freien Schulen nachzuvollziehen. Die Angleichung der Lehrerinnen- und Lehrergehälter im staatlichen Schulbereich war schon lange überfällig. Es war und ist niemandem zu erklären, warum die Grundschullehrer/-innen im Vergleich mit anderen Lehrkräften schlechter verdienen sollten.

(Vizepräsidentin Henfling)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Debatten haben wir ja über viele Jahre immer wieder geführt und ich glaube, wir sind froh, dass es nun endlich anders ist. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2022 auch die Schülerkostenjahresbeträge für die freien Schulen, konkret die Grundschulen, anpassen und damit ermöglichen, dass die Grundschullehrkräfte auch an den freien Schulen zielgenau eine verbesserte Finanzhilfe bekommen und die Schulen verlässlich planen können. Jährlich werden die Finanzhilfesätze um 372 Euro angehoben je Schülerin und Schüler; das gilt dann für alle 6.300 Schülerinnen und Schüler. Die Kosten für das Land betragen ca. 2,4 Millionen Euro.

Ich hatte es ja schon in der ersten Debatte zu diesem Gesetz erläutert: Wir hatten ursprünglich gedacht, das bereits mit dem Haushalt als Haushaltsbegleitgesetz verabschieden zu können. Das war aber von der Gesetzessystematik her so nicht möglich, weil es tatsächlich darum geht, zielgenau immer die Schülerkostenbeiträge entsprechend anzupassen. Nun ist es soweit, und ich bin froh, dass wir dafür heute sicher eine breite Mehrheit der demokratischen Fraktionen bekommen können. Ich weiß auch, dass einige Schulträger bereits in Vorleistung gegangen sind, hier ein herzliches Dankeschön, weil sie gesagt haben: Uns ist das so wichtig, dass die Lehrkräfte an unseren Schulen auch gut bezahlt werden, dass es da keine Unterschiede gibt zum staatlichen System, was die Eingruppierung angeht. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, wenn wir das heute hier auch mit breiter Mehrheit verabschieden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte mich an der Stelle aber auch bei der CDU ausdrücklich noch einmal bedanken für den Änderungsantrag, der uns heute hier vorliegt. Denn es ist ja gerade jetzt noch ein weiteres Thema hinzugekommen, ich will es einfach so deutlich sagen. Für alle, die die Gesetzessystematik und die Finanzierung der freien Schulen vielleicht nicht so gut kennen, will ich noch mal darauf hinweisen: Es gibt sogenannte Stichtage und zu diesen Stichtagen wird jeweils die Zahl der Schülerinnen und Schüler gemessen und danach orientiert sich die Finanzhilfe. Der Stichtag liegt beim 1. März und wir wissen alle, dass wir im Moment die Situation haben, dass gerade viele Geflüchtete aus der Ukraine zu uns kommen, hauptsächlich Kinder und Jugendliche, die wir natürlich auch schnell in unsere Schulen integrieren wollen. Und es sind auch viele freie Schulen, die sich bereit erklärt haben und auch schon Kinder aufgenommen haben, die aus

der Ukraine zu uns gekommen sind. Allerdings waren diese nun nicht zufällig alle vor dem sogenannten Stichtag, dem 1. März, da. Deshalb ist es gut, richtig und wichtig, weil mit dem Änderungsantrag eine sinnvolle, bürokratiearme – so will ich es mal nennen – Regelung gefunden wird, die auch eine unterjährige Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Krisenzeiten sicherstellt. So wird ermöglicht, dass in besonderen Lagen wie zum Beispiel jetzt, wo viele Geflüchtete aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine zu uns kommen, aufgenommen werden können und gleichzeitig auch verlässlich finanziert werden.

Ich will es noch mal deutlich sagen: Jede Schülerin, jeder Schüler ist uns gleich viel wert, egal welche Schule er oder sie besucht, ob in staatlicher oder freier Trägerschaft. Deswegen ist es auch wichtig, dass dies auch in besonderen Zeiten entsprechende Anerkennung findet. Deshalb noch mal ein Danke für den Änderungsantrag, Danke auch allen, die am Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Ich habe es in der ersten Beratung schon mal gesagt: Dieser ist in enger Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen entstanden. Danke auch für die Unterstützung aus dem Haus bei der einen oder anderen Formulierung. Ich hoffe, dass heute wieder ein guter Tag für Thüringen wird, indem wir mit breiter Mehrheit aller demokratischen Fraktionen diese überfällige Unterstützung für die freien Schulen beschließen, für deren Arbeit ich mich noch mal ausdrücklich bedanken möchte. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die FDP-Gruppe die Abgeordnete Baum das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Rothe-Beinlich hat ja schon relativ viel über den Rahmen des Gesetzentwurfs gesprochen, deswegen brauche ich darauf auch nicht allzu weit eingehen. Wir waren hier im Rund tatsächlich schon einmal davon ausgegangen, dass das Thema der Grundschullehrerbezahlung für die freien Schulen abgearbeitet war, weil wir schon mal in einer Mehrheit signalisiert hatten, dass sich natürlich, wenn sich im staatlichen Schuldienst die Gehälter ändern, das auf die freien Schulen überträgt.

Nun war das in dem Fall jetzt nicht der Fall, und ich sage Ihnen ganz ehrlich – das ist auch eine

(Abg. Rothe-Beinlich)

Debatte, die wir ja 2020 auch schon hatten –, mir wäre es immer noch lieber, wir hätten eine grundlegende Regelung im Gesetzesraum, die einfach eine Debatte und Diskussion dazu nicht jedes Mal notwendig macht, sondern dass einfach klar wäre, auf welcher Grundlage die Schülerkostenjahresbeiträge berechnet werden. Darauf konnte man sich 2020 nicht so richtig einigen. Damals hatte ich auch gesagt: Wir brauchen eine Lösung, die eine auskömmliche Finanzierung von freien Schulen ermöglicht, aber eben auch darüber hinaus eine Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre schafft. Vor allem brauchen wir eine Lösung, mit der sowohl die freien Schulen leben als auch wir bzw. der Freistaat Thüringen, wo nicht immer prall gefüllte Kassen sind.

Wir sind immer noch daran interessiert, diese Grundlage zu schaffen, also die Berechnung der Kostensätze so festzuziehen, dass alle sich darauf einigen, was eigentlich diese besagten 80 Prozent sind oder von was es diese 80 Prozent für die freien Schulen gibt.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Steht im Gesetz!)

Die Chance haben wir in der letzten Runde verpasst, und ich glaube, in dem Fall sind sie jetzt hier auch nicht wirklich angemessen, weil wir eigentlich schon eine Einigkeit dazu hergestellt haben.

(Beifall Gruppe der FDP)

Dem vorliegenden Gesetzentwurf – da sage ich, das steht, glaube ich, auch außer Frage – stimmen wir als Freie Demokraten zu.

Noch ein Wort zu dem Änderungsantrag der Kollegen von der CDU. Wir stimmen diesem Änderungsantrag auch zu, weil er hier an dieser Stelle Flexibilität schafft, nämlich die Schülerzahlen als Grundlage noch mal anzupassen, in dem Moment, wo besondere Vorkommnisse dies erfordern. In der aktuellen Situation reagieren wir da auf die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das ist auch richtig. Aber erlauben Sie mir diesbezüglich eine Anmerkung. Es ist schon sinnbildlich für den Freistaat Thüringen, das wir da jetzt eine gesetzliche Grundlage brauchen, während in anderen Bundesländern relativ unkompliziert eine Regelung im Einvernehmen zwischen dem Ministerium und den Trägern geschaffen werden kann, die auf die neue Situation reagiert.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Gibt es in Thüringen auch!)

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Also Rechtssicherheit an der Stelle in allen Ehren, aber wir können uns hier natürlich auch selbst lahmlegen. Nichtsdestotrotz, im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer kommen wir heute zu einem guten Ergebnis, und ich bin schon gespannt auf die widerlegenden Argumente des Kollegen Wolf. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielleicht können die Herren Abgeordneten bitte berücksichtigen, dass vor allen Dingen diejenige, die hier vorn steht, spricht. Ich finde die bilateralen Gespräche sehr störend für die Abgeordneten, die hier vorn das Wort haben. Vielleicht können Sie sich da ein bisschen disziplinieren. Als Nächster erhält Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.

Danke, Frau Präsidentin – meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne und Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream!

Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Novelle zielt auf eine einzige – gleichwohl wichtige – Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft ab. Es geht uns darum, auch den freien Schulträgern die Einführung der A13 für das Grundschulpersonal finanziell zu ermöglichen. Ich will gleich dazusagen, ich würde mich freuen, wenn dieses Ermöglichen von den freien Trägern auch so genutzt wird, gleichzeitig die Tarifbindung in Thüringen zu steigern und entsprechend auf dieser Grundlage mit den zuständigen Einheitsgewerkschaften im DGB auch in Tarifverhandlungen eingetreten wird.

(Beifall DIE LINKE)

Ich denke, dass eine höhere Tarifbindung in Fragen der Fachkräftegewinnung in Thüringen ganz wesentlich ist, und ich würde mich auch freuen, wenn dieses Vorbild, was wir hier jetzt in den gesetzlichen Grundlagen bringen, auch für andere Bereiche der Finanzierung der sozialen und der Bildungsinfrastruktur in Thüringen Beispiel nehmen wird. Dazu aber an anderer Stelle mehr.

Zu diesem Ansatz, dass wir hier die A13 gesetzlich zu finanzieren ermöglichen, haben wir uns seinerzeit als Regierungsfraktion bereits Ende 2020 bekannt. Wir sind seinerzeit allerdings noch davon ausgegangen, dass sich diese Frage untergesetzlich regeln lässt. Das hat sich dann aber als nicht tragbar erwiesen, sodass wir nun eben doch den

(Abg. Baum)

Weg einer eng begrenzten und pointierten Novellierung gehen wollen.

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs haben auch CDU und FDP signalisiert, dass sie sich unserem Gesetzentwurf grundsätzlich anschließen können. Dafür bin ich ausdrücklich dankbar, denn diese konstruktive Haltung ermöglicht es uns, heute schon in die zweite Lesung der Novelle einzutreten und sie sicherlich anschließend mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen sowie der demokratischen Gruppe zu verabschieden. Das ist auch ganz im Sinne der freien Schulträger, die in den Beratungsrunden mit Koalition und demokratischer Opposition mehrfach um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren gebeten haben.

Trotz des selbst gesteckten engen Beratungszeitraums ist es uns heute möglich, eine weitere Anregung der freien Schulträger zu berücksichtigen, meine Kollegin Rothe-Beinlich hat schon darauf hingewiesen. Dabei geht es darum, die bisherige starre Stichtagsregelung bei der Zählung von Schülerinnen und Schülern zugunsten von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund der Ausnahmesituation in ihrer Heimat wie Krieg, Bürgerkrieg oder einer Naturkatastrophe nach Thüringen wechseln und hier schulpflichtig werden, aufzuweichen. Bei diesen Schülerinnen und Schülern soll zukünftig das reale Datum des Schulstarts in Thüringen für die Berechnung für die staatlichen Finanzhilfen herangezogen werden können. Es wird also eine gewisse Flexibilisierung vorgenommen, die es dem Land und den freien Trägern ermöglicht, nicht nur in der jetzigen Situation bei der Aufnahme aus der Ukraine geflüchteter Kinder und Jugendlicher pragmatisch zu verfahren, sondern auch eventuell in Zukunft eintretende, ähnlich gelagerte Problemlagen besser zu bewältigen. Daher auch noch mal herzlichen Dank an die Träger der freien Schulen, dass sie sich hier gemeinsam mit engagieren.

Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU haben die neuen Punkte in einen Änderungsantrag gefasst, er entspricht aber auch der Intention der Koalitionsfraktionen, sodass wir dieses Oppositionsanliegen gern mittragen werden. In diesem Sinne bitte ich das Haus um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition unter Annahme des CDU-Änderungsantrags. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich möchte die neuen Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne begrüßen, eine Be

suchergruppe aus dem Unstrut-Hainich-Kreis, herzlich willkommen.

(Beifall im Hause)

Damit Sie besser folgen können: Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 2, es geht um die Änderung zum Gesetz der Schulen in freier Trägerschaft und wir diskutieren vor allen Dingen deren Finanzierung.

Als Nächstes erhält Abgeordneter Jankowski für die Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream! Ich werde mich zu diesem Thema relativ kurzfassen, da man meinen sollte, dass es bei dieser Gesetzesänderung um eine reine Formalie geht. Die Schülerkostenjahresbeträge sollen für die Grundschulen in freier Trägerschaft angepasst werden, damit die Träger auch die seit diesem Schuljahr in den staatlichen Schulen geltende A13 für Grundschullehrer umsetzen können. In meinen Augen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir den Trägern der freien Schulen ermöglichen, die gleichen Gehälter für die Grundschullehrer zu zahlen, wie es an den staatlichen Schulen der Fall ist.

Ich dachte eigentlich, dass dieses Thema relativ geräuschlos durchläuft, weil ich glaube, dass es einer der wenigen Fälle ist, wo sich sogar mal alle Parteien hier im Parlament einig sind. Deswegen war ich, ehrlich gesagt, ein wenig überrascht über die doch sehr hitzige Debatte in der letzten Plenarsitzung. Ich muss gestehen, ich fand die Debatte zwar sehr amüsant, aber weder ist sie dem eigentlichen Thema gerecht geworden, noch hat sie irgendwie weitergeholfen.

Es geht um die Gleichbehandlung oder besser um die gleiche Bezahlung von Lehrern an staatlichen Schulen und an den freien Schulen, nicht um mehr, aber auch nicht um weniger. Die freien Schulen sind in den Augen meiner Fraktion ein unverzichtbarer und wichtiger Bestandteil des Thüringer Bildungssystems, und natürlich sollen die Lehrer auch die gleiche Bezahlung bekommen können wie an den staatlichen Schulen. Wir werden deswegen einer Gesetzesänderung auf jeden Fall zustimmen.

Auch dem eingebrachten Änderungsantrag der CDU werden wir zustimmen, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass er schon bei der ersten Beratung hier vorgelegen hätte, aber wahrscheinlich wollte man diesen im Ausschuss einbringen und leider lief der Gesetzentwurf nicht über den Ausschuss, was mich doch sehr verwundert hat,

(Abg. Möller)

weil es normalerweise eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre. Der Änderungsantrag soll dafür sorgen, dass die Schulen in freier Trägerschaft nicht finanziell benachteiligt werden, wenn sie ukrainische Flüchtlinge beschulen. Auch das halte ich für eine Selbstverständlichkeit und deswegen werden wir dem auch zustimmen. Vielen Dank.