Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5032 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/5408 -
Zunächst erhält Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, in der 75. Sitzung des Thüringer Landtags wurde die Drucksache 7/5032, Novelle des Thüringer Landesmediengesetzes, an den dafür zuständigen Fachausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Dieser Fachausschuss hat beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Dabei wurden unter anderem die – ich bezeichne es mal in Anführungszeichen – „Betroffenen“ Antenne Thüringen, LandesWelle, aber darüber hinaus auch ver.di, der DJV, der Medienverband, das Mediennetzwerk Thüringen, die IHK, aber eben auch die FUNKE Mediengruppe angehört.
Im Ergebnis der Diskussionen sind drei Gesichtspunkte besonders hervorzuheben. Da ist erstens die Problematik, dass durch die Anzuhörenden eine grundsätzliche Zustimmung zur Veränderung des Landesmediengesetzes geäußert worden ist.
Zweitens ist durch einige Anzuhörende darauf verwiesen worden, dass es weitere Veränderungsmöglichkeiten und -bedarfe beim Landesmediengesetz gebe. Aber hier in der Diskussion haben die Aus
schussmitglieder das ein wenig in die Zukunft gesetzt, weil man bei dieser relativ kompakten Novellierung bleiben wollte.
Drittens hat besonders die Landesmedienanstalt darauf verwiesen, dass bei der konkreten Umsetzung sicherlich noch Augenmerk und Präzision vonstattengehen müssen.
Einstimmig kann ich mitteilen: In der Drucksache 7/5408 wurde entsprechend eine Empfehlung zur Annahme der Novelle bekundet. Danke.
Chapeau! Das nenne ich „gut vorbereitet“. Als Nächstes eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Abgeordneter Herrgott für die CDU-Fraktion.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Abgeordneter Blechschmidt hat ja bereits als Berichterstatter zu den wesentlichen Inhalten dieses doch sehr übersichtlichen Änderungsvorschlags für das Gesetz ausgeführt, und in der nicht programmlichen Zusammenarbeit von LandesWelle und Antenne Thüringen, die wir durch die Anhörung noch mal intensiv betrachtet haben, sind neben einer Reihe von weiteren Kleinigkeiten, die angemerkt wurden, aber auch einer Reihe von nicht mit dem Gesetzentwurf zusammenhängenden Thematiken zu anderen Teilen im Landesmediengesetz keine wesentlichen Knackpunkte aufgetreten, warum wir diese Änderung nicht durchführen sollten. Somit haben wir uns am Ende des Tages auch einheitlich und einstimmig darauf verständigt, diese Änderung so durchzuführen, wofür ich auch noch mal werbe, um diesen Gesetzentwurf heute hier auf den Weg zu bringen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/‑innen auf der Tribüne und auch am Livestream! Wir schließen heute die Beratung zu einer überschaubaren, aber dennoch
wichtigen Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes ab. Es geht dabei lediglich um einen Punkt, nämlich darum, die in Thüringen bislang begrenzten Möglichkeiten privater Hörfunkveranstalter zu einer nicht programmlichen Zusammenarbeit deutlich auszuweiten. Antenne Thüringen und LandesWelle befürworten diese Gesetzesänderung ausdrücklich. Kollege Blechschmidt hat es gerade schon sehr formal hier dargestellt. Durch eine Erweiterung ihrer Kooperationsfelder wollen diese beiden Sender zusätzliche Synergieeffekte erzeugen und sich so ökonomisch zukunftsfest aufstellen. Diesem Anliegen kommen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Gesetzentwurf gern nach. Gleichzeitig ist es uns aber auch wichtig gewesen, die bisherigen redaktionellen Unabhängigkeiten von LandesWelle und Antenne auch weiterhin zu wahren und Kooperationen nur dort zu ermöglichen, wo sie die Medien- und Anbietervielfalt nicht beeinträchtigen.
Wenn ich mir die Stellungnahmen anschaue, die den Medienausschuss im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zur Novelle erreicht haben, dann ist uns das, was ich glaube, ganz gut gelungen. Sämtliche Anzuhörenden haben unser Vorhaben grundsätzlich begrüßt und es im Hinblick auf die zunehmende Konvergenz der Medienlandschaft und den dadurch wachsenden Konkurrenzdruck als folgerichtig gewertet. Über so eine durch die Bank positive Anhörungsrechnung freuen wir uns natürlich. Gleichzeitig nehmen wir aber selbstverständlich auch wahr, dass es auch kritische Fragen im Hinblick auf die Umsetzung der Novelle gegeben hat. Da ist zum einen die Landesmedienanstalt, die zusätzliche Kontrollaufgaben auf sich zukommen sieht. Da sind zum anderen die Vertreter der Beschäftigten der beiden Sender, die Mediengewerkschaften, die vor einer möglichen Tarifflucht bei Antenne und LandesWelle durch Outsourcing, bisher eigenständig wahrgenommene Verwaltungstechnik und Marketingaufgaben im gemeinsamen Tochterunternehmen wahren. Diese kritischen Überlegungen nehmen wir sehr ernst. Die SPD wird daher in der Umsetzungsphase der Gesetzesänderung sehr genau darauf achten, wie LandesWelle und Antenne mit ihren Beschäftigten umgehen und welche zusätzlichen Belastungen auf die TLM zukommen. Da können Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von ver.di und auch vom DJV, und auch Sie, Herr Fasco, auf unsere Fraktion, auf uns verlassen.
Einem Kritikpunkt werden wir dagegen nicht nachkommen. Das ist der Wunsch der FUNKE Mediengruppe, bei den beiden Privatsendern in großem Umfang als Gesellschafter einzusteigen. Das Thüringer Landesmediengesetz schiebt dem ausdrücklich einen Riegel vor, um einem Monopolisten im Printbereich nicht auch noch einen erheblichen
Markteinfluss beim Privatradio zu eröffnen. Aus meiner Sicht hat sich diese Regelung absolut bewährt, denn der Funke-Konzern ist in Thüringen dafür bekannt, vielfältige eigenständige Redaktionen zu zerschlagen und Journalismus in Zentralen zu vereinheitlichen. Das brauchen wir nicht noch beim Thüringer Hörfunk. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Erst noch mal Chapeau dafür, lieber Herr Kollege Blechschmidt, aus dem Kopf hier eine Berichterstattung zu machen. Dass das jetzt nicht allzu lang war, lag aber auch daran, dass so viel dann tatsächlich a) nicht geregelt wird und b) auch tatsächlich im Prozess nicht passiert ist. Trotzdem zeigt es aber, dass Sie hier ad hoc reagieren können. Das tue ich auch, nämlich auf die Rede vom werten Kollegen Möller. Das war mir ein bisschen zu viel des Eigenlobs ob dieser Novellierung. Ich bin völlig d'accord, das zu machen. Man selbst ist ja auch nicht befreit davon, wenn ein eigener Entwurf vorliegt, aber man muss ein bisschen die Kirche im Dorf lassen, denn die Debatte läuft schon viele Jahre. Man muss natürlich sagen, dass das Ganze hier am Ende eine Erste-Hilfe-Aktion für diese beiden Privatsender ist. Woran liegt das? Nach langem Bitten und Betteln und nach vielen Diskussionen, in denen man den Medienpolitikerinnen und Medienpolitikern die Situation des Privatrundfunks aus wirtschaftlicher Sicht darstellen musste, ist klar, dass das eigentliche Problem die Medienkonvergenz ist. Deswegen halte ich auch Ihr Argument, was Sie gesagt haben, dass man einem Printmonopolisten keinen Einstieg in den Privatrundfunk erlauben will, für problematisch, weil es den Blick allein auf unser Bundesland richtet.
Jetzt kommen wir zur eigentlichen Problematik „Medienkonvergenz“. Sie wissen ganz genau, dass heute der Zugang zu Medien absolut demokratisiert ist, durch Ausspielformen, durch Digitalisierung. Genau das ist die Herausforderung, der man sich im Print, aber natürlich auch im Radio stellen muss. Unsere Hauptkritik ist einfach, dass Sie Gleiches ungleich behandeln. Ich will nur sagen: Natürlich werden wir dem zustimmen, weil es der erste
Schritt ist. Es ist aber eben – ein Schritt ist vielleicht schon zu viel gesagt – womöglich das Heben des ersten Beins, es kommt dann irgendwann mal ein echter Schritt, eine echte Weiterentwicklung dabei heraus. Aber das Problem ist doch, dass wir darauf reagieren müssen. Wie wollen wir eigentlich die Medienmachenden hier begleiten und unterstützen, das zu tun? Mit sicheren Jobs, mit guten Jobs, mit gut bezahlten Jobs. Wir wollen sie hier in unserem Bundesland halten, damit es eben nicht so ist, dass manch einer hier eine Lizenz hat, aber am Ende die Jobs in Berlin bzw. bei Radio Teddy, meine ich, sogar in Potsdam entstehen. Das ist doch die eigentliche Frage, die wir hiermit zu klären haben. Das sind die Rahmenbedingungen, um die es hier geht.
Insofern hoffe ich sehr, dass das nur der erste Schritt war. Diese strikte Trennung, die wir immer diskutiert haben, wo wir sehr skeptisch sind, haben wir beim größten Konkurrenten von privaten Medienschaffenden, nämlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, eben nicht. Beitragsfinanzierte Sender wie „MDR Thüringen“ profitieren ja heute nicht nur davon, dass man die Facility-Kosten zusammensetzt, weil man ein gemeinsames Gebäude nutzt. Sie arbeiten natürlich über die ganzen Einzelsender und Ausspielformate hinweg über Werbekombis der MDR-Media und Nutzerzahlen weiterer MDR-Programme zusammen. Da ist schon die Frage, warum man das eine so behandelt und das andere eben anders. Die Frage ist bis heute nicht geklärt. Wir werden da versuchen, einen eigenen Vorschlag einzubringen. Wir glauben, dass andere Länder sehr viel weiter sind. Das wissen wir sogar. Thüringen hat im Prinzip eines der restriktivsten Mediengesetze. Die handwerklichen Ungenauigkeiten, die eben in der Debatte zur Sprache gekommen sind, nämlich was ist denn das eigentlich, wer bewertet das und was sind die Kriterien, anhand dessen eine solche Prüfung beispielsweise durch die TLM stattzufinden hat, das ist hier nicht geregelt. Da bleiben Hausaufgaben zu machen. Wir als konstruktive Opposition werden hier die Regierung gern dabei begleiten, bessere Politik zu machen, so wie es bisher auch der Fall war. Vielen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Ich würde mich anlehnen an die Berichterstattung und das nicht allzu umfänglich weiter auswuchten. Wie gesagt, wir haben in der ersten Lesung auch über die technischen Entwicklungen gerade im Mediensektor gesprochen, und hier finden doch sehr rasant und schnell umfangreiche Veränderungen statt, hier nur mal das Stichwort „Plattform“ genannt, und auch da muss die Thüringer Landesmedienlandschaft noch mehr Augenmerk verwenden und sich entsprechend positionieren.
Wie gesagt, um die Geschichte nicht zu weit auszudehnen: Klar hat die Diskussion schon seit Jahren stattgefunden. Aber sie hat sich qualitativ etwas verändert. Vor fünf bzw. sieben Jahren war noch eine deutliche Stellung der privaten Rundfunkanstalten, was ihre finanzielle Kraft anbelangt, eindeutig zu beschreiben. Und es war nicht notwendig, sie sozusagen unter die Fittiche zu nehmen und zu sagen: Ihr bekommt andere Möglichkeiten nicht redaktioneller Art zusammenzuarbeiten. Das war vor sieben Jahren anders, als es jetzt ist. Wir haben die wirtschaftliche Lage – verstärkt sicherlich auch noch durch Corona, feststellen müssen, Werbeeinnahmen sind zusammengebrochen, dass hier entsprechende, um die Medienlandschaft in Thüringen aufrechtzuerhalten, Veränderungen vorgenommen werden. Das war sozusagen die Motivation, weil, auch da sage ich noch mal, vor sieben Jahren war die Linke strikt dagegen, dass hier entsprechend Veränderungen stattfinden. Wir stellen uns natürlich auch hier einer gewissen Realitätsveränderung, das will ich deutlich sagen. Dennoch, diese Gesetzesnovelle hält den Spannungsbogen zwischen Medienvielfalt und einer gewissen wirtschaftlichen Sicherheit von privaten Medienanbietern in Thüringen. Das, Herr Montag, wenn es so sein soll, ist ein erster Schritt. Ich finde es erst mal einen guten Schritt.
Zweitens, finde ich, haben wir aber immer wieder betont, auch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, dass wir eben diese strikte und vollständige Trennung des Redaktionsbereiches der Anbieter mit den gegebenenfalls unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten – ob nun Hausmeister, wie auch immer, da können wir viele Sachen bringen –, dass wir das strikt betont haben. Wir wollen hier keine Vermischung haben. Und demzufolge wollen wir auch die vorhandene Medienlandschaft im Freistaat Thüringen im Blick haben und wollen mit Blick vielleicht auf andere Länder auf keinen Fall irgendwelche, auch wenn es dann kleine wären, Monopolstrukturen hier in Thüringen haben, wo wir dann gegebenenfalls nur noch einen
Anbieter haben. Da auch noch mal ein Satz zum MDR und zur Funke Mediengruppe: Ja, die Konvergenz der Medien zwingt natürlich dazu, so zu handeln, wie wir handeln müssen. Aber ich glaube auch, dass wir den Unterschied zwischen Printund elektronischen Medien durchaus im Grundsatz aufrechterhalten sollten. Das heißt nicht, dass man nicht Formen finden könnte, die ein Zusammenwirken möglich machen; das macht man heute auch schon. Prozentual kann sich ein Verlag mit bis zu 15 Prozent an einem Rundfunkanbieter beteiligen, aber eben nur 15 Prozent. Was den MDR betrifft, der macht das alles intern. Der macht ja mit keinem außen, der arbeitet nicht mit „WELT“, der arbeitet nicht mit Springer und arbeitet auch nicht mit der Zeitung mit vier Buchstaben zusammen, sondern das macht der aus seinem eigenen Bereich heraus. Und diese technischen Entwicklungsmöglichkeiten sind dem MDR ja durch das Bundesverfassungsgericht garantiert worden, die Bestands- und Entwicklungsgarantie auch auf diesem Sektor.
Letzter Gedanke: Gerade als Mitglied der Vollversammlung der TLM werde ich natürlich die Thematik, die die TLM in der Anhörung aufgeführt hat, was die Aufgaben und die Kontrollfunktion betrifft, beobachten. Wir werden sehen, welche konkreten Schritte Antenne und LandesWelle dort gehen, dort wird dann die Kontrollfunktion wirken. Aber ich glaube auch, dass die Ergebnisse, das, was auf dem Tisch liegt, und das, was dann umgesetzt wird, Thüringen und die Medienlandschaft stabilisieren und sichern werden.
Ich kann nur noch mal aufrufen, meine Damen und Herren, in die Runde des Saals: Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke.
Vielen Dank. Vonseiten der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Redemeldungen und auch die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag dazu, weswegen wir dann in die Abstimmung eintreten können.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5032 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Das kann ich auch nicht erkennen. Damit ist dem zugestimmt.
Wir kommen dann auch gleich zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen würden wir jetzt schon in die Mittagspause eintreten, weil wir davon ausgehen, dass der nächste Tagesordnungspunkt nicht in einer halben Stunde abgearbeitet ist, wo wir wieder in die Lüftungspause übergehen sollten. Gibt es Widerspruch, dass wir so verfahren? Dann machen wir das so und machen Mittagspause bis 13.20 Uhr.
Der Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ trifft sich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause in der F 101. Bis dahin und guten Appetit.
Wir beenden die Mittagspause und machen mit den Wahlen weiter. Wir kommen zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 16, 17, 19, 20, 21 und 23 sowie zum erneuten Aufruf des Tagesordnungspunkts 22.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5378 -
Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann mit Wirkung vom 6. November 2021, der zu diesem Zeitpunkt Vizepräsident des Landtags war, ist immer noch ein neuer Vizepräsident des Landtags zu wählen. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5378 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Olaf Kießling.