Protokoll der Sitzung vom 05.05.2022

Dann können wir jetzt zur Durchführung der Wahlgänge kommen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Sie können auf jedem der drei Stimmzettel mit Ja oder Nein oder Enthaltung stimmen. Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

(Vizepräsidentin Marx)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Die Frage in die Runde: Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das scheint der Fall zu sein. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können jetzt mit der Bekanntgabe der Wahlergebnisse fortsetzen und beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 15, der Wahl zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 79 Jastimmen, 3 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags deutlich erreicht.

(Beifall im Hause)

Ich gratuliere Ihnen, Herr Dr. von der Weiden, zu Ihrer Wahl und hoffe, dass ich Sie jetzt im Raum sehe – da sind Sie schon – und kann Sie deswegen auch gleich fragen: Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Dr. von der Weiden: Ja, ich nehme die Wahl an!)

Sehr schön, dann können wir auch gleich zur Ernennung und Vereidigung von Herrn Dr. Klaus-Dieter von der Weiden kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Ich sehe, ich kann Herrn Dr. Klaus-Die

ter von der Weiden nach vorn bitten und Sie haben sich bereits von den Plätzen erhoben, wie das sein soll.

Sehr geehrter Herr Dr. von der Weiden, ich händige Ihnen zunächst die Ernennungsurkunde aus und verlese dann den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen.

Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde!

Dr. von der Weiden:

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Ich danke Ihnen.

(Beifall im Hause)

Ich gratuliere Ihnen recht herzlich im Namen des Hauses und wünsche Ihnen für die Amtsausübung zum Wohl unseres Freistaats alles Gute.

Dr. von der Weiden:

Herzlichen Dank.

Es besteht Gelegenheit zur Gratulation.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sehe die, die Gratulationstour ist zu Ende. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir setzen fort mit der Bekanntgabe der weiteren Wahlergebnisse.

In Tagesordnungspunkt 18 war ein neuer Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 7/2 zu wählen. Auch hier wurden 85 Stimmen abgegeben, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 59 Jastimmen, 21 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Herr Abgeordneter Olaf Müller, zur Wahl als Ausschussvorsitzender.

(Beifall im Hause)

Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ja, ich nehme die Wahl an!)

Wunderbar, dann haben wir auch hier einen neuen Vorsitzenden.

Es geht weiter mit dem Tagesordnungspunkt 22. Hier war eine Nachwahl vorzunehmen. Abgegebene Stimmen – ich bitte um etwas Aufmerksamkeit. Abgegebene Stimmen: 85; ungültige Stimmen: 0; gültige Stimmen: 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 54 Jastimmen, 26 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, und ich gratuliere dem Abgeordneten Philipp Weltzien zur Wahl als Beiratsmitglied. Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Ja!)

Okay, wunderbar, danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund der Annahme der Wahl durch Herrn Abgeordneten Weltzien werden wir nach der Mittagspause noch die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Beirats durchzuführen haben.

Jetzt aber kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt, das ist der Tagesordnungspunkt 14. Das ist keine Wahl, sondern ein Antrag, nämlich:

Zustimmung des Landtags zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/5359 -

Möchte die Landesregierung dazu etwas sagen? Das sehe nicht. Wird eine Aussprache gewünscht seitens des Hauses? Das ist auch nicht der Fall. Möchte jemand den Zustimmungsantrag an irgendeinen Ausschuss überweisen? Das sehe ich auch nicht. Dann können wir direkt darüber abstimmen, und ich lasse abstimmen über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 7/5359. Wer stimmt für diesen Antrag? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU, die Gruppe der FDP, die fraktionslosen Abgeordneten und die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht, damit ist diesem Antrag die einstimmige Zustimmung des Hauses zuteilgeworden, und ich kann auch diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Es geht nach unserer Vereinbarung weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5039 - ERSTE BERATUNG

Mir ist signalisiert worden, dass eine besondere Einbringung nicht gewünscht wird. Somit kann ich gleich die Aussprache eröffnen und erteile das Wort Frau Abgeordneter Dr. Martin-Gehl für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung: Ich spreche im Folgenden zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes. Im Interesse der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit meiner Ausführungen verwende ich dabei die derzeitige Wortwahl des Gesetzes, insbesondere, soweit es um Amtsund Funktionsbezeichnungen geht. Diese sollen stets in männlicher und weiblicher Form gelten, das möchte ich hier ausdrücklich betonen.

Nun zu dem Gesetzentwurf: Dieser hat die Einführung des Amts des Vizepräsidenten beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zum Gegenstand. Ein solches Amt gibt es derzeit nach dem bisherigen Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz nicht. Nach der bisherigen Regelung setzt sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof aus einem Präsidenten und acht weiteren Mitgliedern zusammen, wobei für jedes Mitglied ein eigener Stellvertreter gewählt wird. Im Falle der Verhinderung des Präsidenten ist – anders als bei den weiteren ordentlichen Mitgliedern – nicht der persönliche Stellvertreter aus dem Kreis der nicht ständigen Mitglieder, sondern das dienstälteste berufsrichterliche Mitglied aus dem Kreis der ständigen Mitglieder als Stellvertreter zu berufen. Es gibt also derzeit keine personell fest vorgegebene Stellvertreterfunktion. Welches der infrage kommenden berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs die Vertretung dann im konkreten Fall ausübt, bestimmt sich allein nach dem Dienstalter. Diese Regelung für die Vertretung des Präsidenten wird mit dem Gesetzentwurf nun geändert, indem das Amt des Vizepräsidenten eingeführt und damit die präsidiale Stellvertretung als solche institutionalisiert wird. Künftig soll es also

(Vizepräsidentin Marx)

neben dem Präsidenten einen Vizepräsidenten geben, der – wie der Präsident – eigens für dessen Vertretung vom Landtag eingesetzt bzw. gewählt wird.

Vertreter wird demnach nicht mehr ein allein durch das Dienstalter qualifiziertes, ständiges berufsrichterliches Mitglied sein, sondern ein speziell für dieses Amt ausgewähltes, namentlich benanntes Mitglied. Dass dieses Mitglied über dieselben beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen für die Leitung des Verfassungsgerichts verfügen muss wie der Präsident, dessen Amt er gegebenenfalls wahrnehmen soll, versteht sich von selbst. Deshalb muss auch der künftige Vizepräsident folgerichtig Berufsrichter sein. Mit der vorgesehenen Wahl durch den Landtag erhält das als Vizepräsident gewählte Mitglied des Verfassungsgerichtshofs eine direkte Legitimation des Parlaments für die Aufgabe, in die Position des Präsidenten einzutreten, wenn dieser verhindert ist. Dass der Landtag selbst diese personelle Entscheidung trifft und diese nicht mehr oder weniger dem Zufall überlässt, bekräftigt die hervorgehobene Position des Präsidenten dieses höchsten Gerichts von Thüringen und verdeutlicht, dass auch dieses Amt einen besonderen Stellenwert hat.

Die direkte parlamentarische Legitimation des Stellvertreters für den Präsidenten ist von besonderem Belang, gerade in den Zeiten, in denen der Stellvertreter aufgrund des Ausscheidens eines Präsidenten aus dem Amt bis zur Neuwahl eines Nachfolgers eine Vakanz auszufüllen hat. Wie wir aus der Vergangenheit wissen, kann eine solche Vakanz des Präsidentenamts über einen längeren Zeitraum andauern. Wir haben das gerade in den letzten Monaten erlebt.

Auch und gerade dann wird die vorgesehene Vizepräsidentschaft dem Ansehen und der gesellschaftlichen Stellung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs besser gerecht als das gegenwärtige Vertretungsprozedere. Übrigens beschreitet Thüringen mit der Einführung einer Vizepräsidentschaft beim Verfassungsgerichtshof keinen Sonderweg. Im Gegenteil: in den meisten Bundesländern gibt es aus gutem Grund seit jeher die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Vizepräsidentschaft bei den Verfassungsgerichten.

Mit der geplanten Neuregelung schließt sich Thüringen daher im Grunde nur bewährten Strukturen an, stellt mit Blick auf den Bundesländervergleich quasi den Normalzustand her. Auf Einzelheiten zur Umsetzung der Einführung der Vizepräsidentschaft möchte ich jetzt an dieser Stelle nicht eingehen. Insoweit verweise ich auf die Begründung des Gesetzentwurfs. Es wird im Ausschuss ausreichend

Gelegenheit geben, darüber zu diskutieren und sich insbesondere auch mit den Fragen der vorgesehenen Übergangsregelungen im Einzelnen zu befassen. Ich beantrage daher die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Möller von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Man kann diesen Gesetzentwurf natürlich so formal, wie das jetzt Frau Martin-Gehl gemacht hat, rein organisationsrechtlich betrachten. Ich denke, dass das allerdings nicht alle Aspekte des Themas ausreichend beleuchtet. Deswegen will ich da etwas tiefer einsteigen.