Gelder aus Haushaltmitteln erhalten – bitte nach Jahren und, sofern neben dem oben genannten weitere einschlägig sind, nach Titeln getrennt auflisten –?
2. In welchem Umfang und Zeitraum werden seitens der Landesregierung anlässlich der Untersuchungen des Landesverwaltungsamtes zu zwei Projekten dieser Arbeitsloseninitiative im Raum Sömmerda auch alle weiteren geförderten Projekte dieses Trägers einer intensiven und gegebenenfalls ressortübergreifenden Prüfung unterzogen bzw. warum unterbleibt eine solche Prüfung?
3. Kann die Landesregierung erläutern, inwieweit sie die Verwendungsnachweisprüfung bei den Mitteln für die Integrationsförderung, einschließlich der hierfür vorhandenen Personalkapazitäten beim Landesverwaltungsamt für ausreichend hält?
4. Inwieweit wurde der mögliche Fördermittelbetrug nach Einschätzung des Ministeriums auch dadurch erleichtert, dass das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – wie vom Thüringer Rechnungshof wiederholt und zuletzt im Jahresbericht 2021 bemängelt – Zuwendungen im Bereich der Integrationsförderung ohne entsprechende Förderrichtlinie und ohne ausreichende Prüfung eines Zusammenhangs mit dem Zuwendungszweck ausgereicht hat?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Antwort auf Frage 1: Die Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit e. V. – TALISA – hat zwischen 2015 und 2021 Mittel über Maßnahmen zur Integrationsförderung des TMMJV Kapitel 05 02 Titel 684 72, über Zuschüsse an Träger von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen des TMMJV Kapitel 05 12 Titel 686 31, über das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie Kooperationspartner für Gewaltprävention und Mitbestimmung des TMBJS Kapitel 04 31 Titel 684 82, über die Förderung öffentlich geförderter und gemeinwohlorientierter Beschäftigung des TMASGFF Kapitel 08 10 Titel 684 74, über die Zuschüsse an Landesverbände im Sozialbereich Kapitel 08 20 Titel 684 02, über Zuschüsse für laufen
de Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen des TMIL Kapitel 10 09 Titel 684 80 sowie über Zuweisungen auf Beschluss der Landesregierung für kulturelle, soziale, umweltschützerische und sportliche Zwecke gemäß Thüringer Glücksspielgesetz durch die TSK, das TMASGFF, TMBJS, TMIK und das TMMJV Kapitel 17 16 Titel 685 04 erhalten.
Nun zu den Jahren: Im Jahr 2015 beliefen sich die dem Verein TALISA aus dem Landeshaushalt bereitgestellten Mittel auf insgesamt 62.283,86 Euro. Im Jahr 2016 waren es 183.099,31 Euro, im Jahr 2017 322.336,29 Euro, im Jahr 2018 547.933,58 Euro, im Jahr 2019 768.639,87 Euro, im Jahr 2020 938.292,66 Euro und im Jahr 2021 995.875,73 Euro.
Gemäß einer Mitteilung des TMASGFF vom heutigen Tag sind in diesen Zahlen noch nicht die Zuschüsse an Landesverbände im Sozialbereich von bis zu 10.000 Euro jährlich enthalten. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich die kapitelscharfe Detailübersicht zu den einzelnen Jahresscheiben umgehend schriftlich nachreichen.
Antwort auf Frage 2: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat eine Überprüfung sämtlicher Projekte von TALISA e. V. veranlasst, welche über die Projektförderrichtlinie Integration zwischen 2016 und 2021 durch das Landesverwaltungsamt gefördert wurden. Aus diesem Grund wurde der Träger am 8. April 2022 aufgefordert, sämtliche Belege und Unterlagen zu den betreffenden Projekten der fünf Projektstandorte zur Einsichtnahme am 13. April 2022 in der Geschäftsstelle in Erfurt bereitzuhalten, sodass über eine Vor-Ort-Kontrolle eine erste kursorische Prüfung der Unterlagen vorgenommen werden konnte. Da eine notwendige Tiefenprüfung vor Ort nicht möglich war, wurden sämtliche Unterlagen zu den Projekten nach Rücksprache mit dem Träger durch diesen am selben Tag an das Landesverwaltungsamt übergeben. Seitdem findet eine umfangreiche Prüfung dieser Projekte statt. Verknüpft damit prüft die GFAW als Bewilligungsbehörde für die ÖGB-Richtlinie – das ist das Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“ – des TMASGFF sämtliche diesbezügliche Förderungen an TALISA und befindet sich dazu mit dem Landesverwaltungsamt im Austausch. Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft momentan von Amts wegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Unabhängig davon wird das Landesverwaltungsamt Strafanzeige wegen Betrugs und weiterer in Betracht kommender Straftaten erstatten.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hält es für geboten, die im Landesverwaltungsamt eingesetzten Personalkapazitäten zur Umsetzung der Integrati
onsförderung zu verstärken und befindet sich dazu mit dem Landesverwaltungsamt in einem stetigen Austausch.
Zu Frage 4: Das hier in Rede stehende Projekt wurde auf Grundlage der Projektförderrichtlinie Integration gefördert. Die Feststellung des Landesrechnungshofs ist insofern in diesem Zusammenhang nicht einschlägig.
Angesichts der enormen Förderhöhe für diese Thüringer Arbeitsloseninitiative in den einzelnen Jahren will ich noch mal an meine Frage 2 anknüpfen, inwieweit in allen Thüringer Ministerien jetzt Prüfungen dieser Förderungen erfolgen – meine erste Frage. Meine zweite Frage: Wie läuft denn die Verwendungsnachweisprüfung im Rahmen der Integrationsförderung ab, insbesondere, welche Nachweise müssen gebracht werden, auch im Hinblick auf die Qualitätsanforderungen der Mitarbeiter?
Ich werde die Antworten schriftlich nachreichen, einfach aus dem Grund, weil verschiedene Häuser betroffen sind und das ein sehr formalisiertes Verfahren ist, was die Verwendungsnachweisprüfung betrifft.
Gibt es weitere Nachfragen? Frau Abgeordnete Güngör. Sie hatten ja schon zwei Fragen gestellt, jetzt ist nur noch der Kollegenkreis dazu berechtigt. Frau Güngör, bitte.
Danke Ihnen. Von mir keine Nachfrage, sondern nur die Bitte, ob Sie die Kapitelübersicht, die Sie in Ihrer zweiten Antwort benannt haben, auch noch mal zum Protokoll für alle Abgeordneten hinzufügen können. Danke.
Ich habe gesagt, ich werde natürlich die titelgenaue Übersicht, aufgeteilt auf die Jahre, schriftlich nachreichen, und zwar umgehend.
Dann machen wir weiter mit der nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald mit der Drucksache 7/5388. Bitte, Herr Dr. Lauerwald.
Aus einer Erhebung zur Impfquote in den Thüringer Pflegeeinrichtungen (am 1. März 2022 veröf- fentlicht auf der Internetseite des Thüringer Minis- teriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Rahmen der Veröffentlichung des Erlasses zur Umsetzung einer einrichtungsbezoge- nen Impfpflicht) geht hervor, dass die durchschnittlichen Impfquoten in den Einrichtungen insgesamt sehr hoch sind. Danach sind in den Stadtkreisen 93 Prozent und in den Landkreisen 91 Prozent der Betreuten geimpft.
1. Anhand welcher Maßnahmen und welcher Indikatoren stellt die Landesregierung sicher, dass die Wirkung der COVID-19-Impfung in den Thüringer Alten- und Pflegeheimen mit welchen bisherigen Ergebnissen evaluiert wird bzw. wurde?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die bei den in Thüringer Alten- und Pflegeheimen betreuten Personen erreichten Impfquoten im Hinblick auf den vom Bundesgesundheitsministerium prognostizierten Rückgang der Gefahr von symptomatischen COVID-19-Infektionen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die bei den in Thüringer Alten- und Pflegeheimen betreuten Personen erreichten Impfquoten im Hinblick auf den vom Bundesgesundheitsministerium prognostizierten Rückgang der Gefahr von Todesfällen durch COVID-19?
4. Wie hat sich in den Thüringer Alten- und Pflegeheimen die allgemeine Sterberate im Vergleich des Jahres 2020 – Zeitraum vor dem Beginn der COVID-19-Impfungen – mit dem Jahr 2021 – Zeitraum mit COVID-19-Impfungen – verändert?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Da es sich bei dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht um eine bundesgesetzliche Vorgabe handelt, wäre diese auch bundesseitig zu evaluieren. Entsprechend geeignete Indikatoren sind daher von der Bundesebene festzulegen. Die Berichtspflicht zum Anteil geimpfter Personen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 28 b Abs. 3 Satz 7 Infektionsschutzgesetz wurde aktualisiert und ist seit dem 20.03.2022 in § 20 Abs. 7 IfSG geregelt. Demzufolge sind die Impfquoten in Thüringen monatlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu übermitteln. Die Einrichtungen werden aktuell über den Meldeweg und den dafür notwendigen Registrierungsprozess durch das RKI informiert. Dieses Vorgehen ermöglicht eine bundesweit einheitliche Erfassung und Bewertung der Impfsituation in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und ermöglicht Vergleiche zwischen verschiedenen Bundesländern.
Auch bisher wurden Daten zur Impf- und COVID-19-Situation in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen durch das RKI im Rahmen eines Monitorings gesammelt und ausgewertet sowie regelmäßig in Berichten veröffentlicht. Diese können Sie auf den Seiten des RKI nachlesen.
Zu Frage 2 und 3, die würde ich gern gemeinsam beantworten: Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen gehören aufgrund ihres Alters und eventuellem Vorliegen von Vorerkrankungen, zum Beispiel Diabetes, Herz-KreislaufErkrankungen, zu dem Personenkreis mit einem erhöhten Risiko für einen erschwerten Krankheitsverlauf. Darüber hinaus besteht bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung in der Einrichtung aufgrund der gemeinsamen räumlichen Unterbringung, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und zum Teil auch nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion. Hohe Durchimpfungsraten bei Bewohnerinnen und Bewohnern und Personal sollen also ein möglichst sicheres Umfeld schaffen und das Auftreten und die Ausbreitung von COVID-19 in den Einrichtungen reduzieren. Die Impf
quote unter den Bewohnerinnen und Bewohnern sollte möglichst bei über 90 Prozent liegen. Dies ist aus verschiedenen Gründen nicht immer erreichbar oder erreicht und sollte auch unter Berücksichtigung der lokalen Umstände, also zum Beispiel hinsichtlich des Genesenenanteils, der räumlichen Gegebenheiten und der epidemiologischen Lage, beurteilt werden. Im Hinblick auf den im Zeitverlauf abnehmenden Impfschutz wird die Aufrechterhaltung eines kontinuierlich hohen Impfschutzes in der Einrichtung empfohlen.
Obgleich allgemein von einer geringen Pathogenität der Omikron-Variante im Vergleich zu vorherigen Varianten auszugehen ist, steigt die Wahrscheinlichkeit für schwere und auch tödliche Krankheitsverläufe mit zunehmendem Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen an. Daher ist ein ausreichender Impfschutz bei dieser Risikogruppe besonders wichtig. Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19. Dies gilt auch für die Omikron-Variante. Es ist offenkundig, dass seit 2021 ein Rückgang des Infektionsgeschehens und der Todesfälle in den Einrichtungen zu verzeichnen ist. Dies resultiert zum einen aus den erreichten hohen Impfquoten in den Einrichtungen der Pflege, Sie haben es schon genannt, die liegen im Durchschnitt bei ca. 91 Prozent. Die Bewohnerinnen der Einrichtungen waren und sind darüber hinaus von einem Konvolut an Maßnahmen zusätzlich geschützt, und das Zusammenspiel dieser Maßnahmen und des unermüdlichen Einsatzes des Pflegepersonals, aber auch die allgemein geringere Pathogenität der Omikron-Variante sowie die bei akuten Atemwegserkrankungen zu beobachtende Saisonalität beeinflussen den Rückgang des Infektionsgeschehens und der Todeszahlen maßgeblich. Vor allem die Anzahl der Todesfälle an und mit COVID-19 hat im Vergleich zu den Todeszahlen vor der Verfügbarkeit von Impfungen ab Januar 2021 deutlich abgenommen.
Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Daten zur Beantwortung dieser Frage vor. Eine Statistik zur allgemeinen Sterberate in Thüringer Pflegeeinrichtungen wird von der Heimaufsicht nicht geführt.
Gibt es Nachfragen? Herr Dr. Lauerwald, aus dem Rund auch nicht? Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Beier in der Drucksache 7/5393. Ich begrüße jetzt die Studierenden aus Jena herzlich auf unserer Tribüne.
Bei einem Vorfall vor der Erstaufnahmeeinrichtung am 22. Oktober 2021 in Suhl sind nach Kenntnis des Fragestellers Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung durch einen Mitarbeiter des eingesetzten Sicherheitsdienstes mutmaßlich rassistisch beleidigt und bedroht worden. Auch ein später durch den Flüchtlingsrat Thüringen e. V. im Internet veröffentlichtes Video zeigt das Geschehen. n-tv.de berichtete am 19. November 2021 darüber.
1. Welche Maßnahmen zur Aufklärung und welche Konsequenzen – wie eine etwaige Suspendierung – zog die Landesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden bezüglich des über das Landesverwaltungsamt beauftragten privaten Sicherheitsdienstes und des am Vorfall beteiligten eingesetzten Wachdienstmitarbeiters?
2. Hält die Landesregierung Zweifel an der Eignung eines Sicherheitsdienstmitarbeiters, dessen Aufgabe der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl darstellt, grundsätzlich für begründet, wenn dieser bereits im Jahr 2014 auf der Wählerliste „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ (BZH) des bundesweit bekannten Neonazis T. F. für den Kreistag Hildburghausen kandidierte und im selben Jahr im sozialen Netzwerk Facebook öffentlich zugänglich mit der Abbildung einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge und einer schwarz-weiß-roten Fahne mit der Aufschrift „Landser – eine deutsche Legende“ zu erkennen ist und wie bewertet sie dies?
3. Trifft es zu, dass der Mitarbeiter des am besagten Abend zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung eingesetzten Wachdienstes in personalverantwortlicher Position zugleich Schichtleiter war und auf der in Frage 2 genannten Wählerliste des BZH – also „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ – stand sowie auch mit entsprechenden Fahnen öffentlich einsehbar in Erscheinung trat?