Protokoll der Sitzung vom 05.05.2022

weil es nämlich für kurze Wege auch für die Städte interessant ist, dort Elektromobilität einzusetzen. Da hat es eine Idee gebraucht, da hat es jemanden gebraucht, der im Übrigen auch Parkplätze zur Verfügung stellt, damit genau Sondernutzungsgebühren gar nicht erst anfallen, und wenn man sich vor Ort einig ist, braucht man über den Rest nämlich nicht reden, man muss es nur machen. Und das, was Sie machen, ist, hier alles, was gemacht wird, zu diskreditieren, Herr Bilay, darin sind Sie eine große Nummer, aber das haben mittlerweile alle verstanden. Deswegen werden wir das hier an den Ausschuss überweisen und uns im dafür zuständigen Ausschuss, wo auch die fach- und sachgerechten Fragen gestellt werden, damit befassen. Danke.

(Beifall CDU)

Als Nächster erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Schubert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer hier im Saal und an den mobilen Endgeräten, vor allen Dingen die, die möglicherweise Interesse haben, auch zukünftig Carsharing noch stärker zu nutzen! Die Debatte heute hier im Hohen Haus findet statt im Kontext der globalen Diskussion zu den großen Anstrengungen, die für eine Energieund Verkehrswende notwendig sind. Denn die Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, läuft ab. Schon ab Mittwoch hatte Deutschland laut Umweltschützern alle Ressourcen verbraucht, die bei einer nachhaltigen Nutzung für das ganze Jahr zur Ver

(Abg. Malsch)

fügung gestanden hätten – schon wieder ein Tag früher als letztes Jahr. Wir leben sozusagen ressourcentechnisch auf Pump, auch auf Kosten des globalen Südens und die Existenz dieser, unserer einzigen Erde, hängt inzwischen davon ab, ob wir willens und in der Lage sind, unser Alltagsverhalten zu verändern. Machen wir das nicht, macht das jeder so weiter wie bisher, und würden andere bevölkerungsstarke Länder uns mit diesem Beispiel folgen, was zum Beispiel die Dichte von individuellen Automobilnutzungen anbelangt, dann wird es so sein, dass diese Erde in diesem Zustand nicht zu erhalten sein wird.

Deshalb sagen wir als Linke, es braucht hier mehr als Appelle und Sonntagsreden, denn der Markt regelt auch das nicht und schon gar nicht allein. Es gibt einen riesigen Investitionsbedarf und wir sehen, wie falsch die Prioritäten beim Mitteleinsatz in der Vergangenheit hierzulande gesetzt wurden, unter anderem an dem Abstand zu anderen Volkswirtschaften, die uns auf dem Weg der Dekarbonisierung und der Energie- und Verkehrswende weit enteilt sind. Wer zum Beispiel in den letzten Monaten oder Jahren mal in Skandinavien unterwegs war, wird das sofort feststellen. Deshalb sagen wir als Linke auch, es muss endlich umgesteuert werden, und zwar massiv. Wir haben in diesem gesamten Kontext der Energie- und Verkehrswende einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Bodo Ramelow hat diesen artikuliert, gemeinsam mit Regierungsmitgliedern von drei weiteren Landesregierungen, wo die Linke mit in Verantwortung steht. Es geht darum, 100 Milliarden Euro als Sondervermögen für Energiesicherheit, Energiesouveränität und ökologische Transformation einzusetzen. Das wäre tatsächlich notwendig, um Anreize zu setzen,

(Beifall DIE LINKE)

damit wir unser Alltagsverhalten anpassen, klimaschonender gestalten, und zwar schnell. Wir als Linke sagen ganz klar, es braucht dafür Angebote, viel mehr Angebote statt Verbote. Deshalb haben wir uns jetzt auch mit dieser Initiative für mehr Angebote auf den Weg gemacht und haben hier einen Vorschlag zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes zur Diskussion gestellt. Wir wollen mit mehr Spielraum für die Kommunen – das war schon Thema – die Flexibilität bei der Festsetzung der Gebühren, Herr Bergner, bei Stellplatznutzung für Carsharing-Anbieter erhöhen, nicht abschaffen, sondern wir wollen die Flexibilität erhöhen und damit den Markteintritt weiterer Anbieter in Thüringen erleichtern, und zwar mit dem Ziel, das Mobilitätsverhalten zu ändern und eine Neuverteilung des Verkehrsraums zu befördern. Denn Carsharing wird Autos ersetzen, wird somit Innenstädte entlasten

und den Parkraumdruck mindern. Das hilft am Ende allen. Selbst denjenigen, die nicht Carsharing nutzen, wird eine vermehrte Nutzung von Carsharing helfen. Carsharing mehr zu nutzen, ist am Ende ein Beitrag für mehr Mobilität für alle.

Deswegen, sagen wir als Linke, ist die vorgeschlagene Änderung scheinbar trivial mit einem Halbsatz, ist es aber nicht. Es kann tatsächlich eine Entwicklung beschleunigen, die wir in den letzten Jahren zwar hatten, aber die aus unserer Sicht viel zu langsam vorangeht. Ich kann Ihnen das auch ganz persönlich aus der Erfahrung in einer Stadt wie Gera schildern, wo wir vor Jahren eine lange Debatte hatten, wo ein Carsharing-Anbieter überlegt hat, ob er einen Markteintritt in unserer Stadt organisiert, finanziert. Wir haben uns lange mit der Stadtverwaltung auseinandersetzen müssen, bis wir unter der Überschrift „Pilotprojekt“ einen Modus Vivendi gefunden haben, weil es eben jetzt eine ganz konkrete Vorschrift zur Ermittlung dieser Gebühr im Thüringer Straßengesetz gibt. Das möchten wir flexibler gestalten. Ich verstehe gar nicht die kritischen Hinweise, Herr Malsch oder auch Herr Bergner, wo Sie doch sonst bei jeder anderen Gelegenheit hier vorn am Pult stehen und das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und der Eigenverantwortung in die Höhe halten, um zu sagen, das wissen die vor Ort doch am besten, was wie gemacht werden muss. Dann lassen Sie das doch die Kommunen vor Ort am besten entscheiden und gehen wir weg von der jetzt festgelegten Durchschnittsgröße, die jetzt im Gesetz steht. Es ist deswegen aus meiner Sicht – und wir haben das als Koalition natürlich vorher prüfen lassen, bevor wir hier diesen Vorschlag machen – auch überhaupt nicht einschlägig, dass Sie jetzt mit beihilferechtlichen Schwierigkeiten um die Ecke kommen, weil es ja nicht so ist, dass diese Gebühr abgeschafft wird, sie wird auch nicht ausgesetzt, sondern wir erhöhen lediglich die Flexibilität für die kommunale Ebene, diese Gebühr festzulegen. Es kann sogar sein, dass sie am Ende auch höher wird als der Durchschnitt. Ja, warum nicht? Aber wenn wir sagen, wir brauchen erst mal einen Anreiz, damit wir vielleicht auch eine Vielfalt von Angeboten, von Anbietern in den Kommunen haben, dann kann sie nach unserem Vorschlag in Zukunft deutlich unter dem Durchschnitt liegen. Deswegen sagen wir, Ihre Vorbehalte sind hier nicht einschlägig und auch das, was Herr Bergner hier für die FDP vorgetragen hat mit dem Vergleich von E-Scootern und Fahrrädern ist wenig überzeugend, weil diese, wenn Sie zum Beispiel in Erfurt

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das können wir im Ausschuss diskutieren!)

genau, dann lassen Sie mich doch ausreden – unterwegs sind, ganz selten auf Parkplätzen angeboten werden, sondern meistens in der Fußgängerzone stehen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist keine Sondernutzung!)

Das ist sicherlich auch von Ihnen beobachtet worden. Das sind keine Parkplätze, Herr Bergner, darum geht es doch.

Auf dem flachen Land – weil die Debatte von Herrn Malsch noch mal in diese Richtung geführt wurde: Wir müssen doch auch Zukunftsentwicklungen mitdenken. Es wird eine Zeit kommen, und die ist nicht mehr weit weg, wo wir auch über autonomes Fahren reden, wo das Fahrzeug viel stärker KI-gesteuert im Einsatz sein wird und wo wir solche Stellen haben müssen, wo diese Fahrzeuge Passagiere aufnehmen können, Passagiere wieder aussetzen können. Vor dem Hintergrund ist es tatsächlich nicht nur eine Entwicklung, die wir mit Blick auf große urbane Zentren im Auge behalten müssen, sondern eben auch als Möglichkeit, in Zukunft einen weiteren Mobilitätsbaustein auch im flachen Land anzubieten. Das ist es doch, was ein modernes Land – und das wollen wir doch hoffentlich alle gemeinsam – im Sinne einer Energie- und Mobilitätswende hier in Thüringen auch braucht.

Deshalb bitten wir hier um Ihre Zustimmung für eine Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, wo wir uns dann diesen technischen Fragen auch noch mal in der Hoffnung stellen wollen, dass wir dort nicht ewig lange diskutieren, sondern dass wir an dieser Stelle schnell zu einer Entscheidung kommen, damit wir weitere Anreize setzen, das Mobilitätsverhalten zu ändern. Es ist dringend notwendig, denn die Zeit läuft ab für diesen Planeten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Rudy für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, das sogenannte Carsharing ist für manche Leute sicher eine interessante Alternative zum eigenen Auto. In der Tat ist der Carsharing-Markt gewachsen. 2019 gab es deutschlandweit 2,5 Mil

lionen angemeldete Carsharing-Kunden. Das waren laut Branchenverband 350.000 mehr als im Vorjahr. Anfang 2019 stellten stationsbasierte Anbieter 11.200 Fahrzeuge und weitere 9.000 Fahrzeuge im offenen Carsharing, bei dem Anbieter auch Carsharing privater Kfz organisieren, zur Verfügung. Wenn man allerdings bedenkt, dass zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 47 Millionen private Pkw in Deutschland zugelassen waren, erkennt man auch, dass Carsharing nur ein kleines Marktsegment ausmacht, nur einen Bruchteil der individuellen Mobilität gewährleistet. Ob sich das ändern kann, wird sich erst noch zeigen müssen.

Gewiss kann die Politik günstigere Rahmenbedingungen schaffen, um Carsharing voranzubringen, allerdings darf erstens keine Subventionswirtschaft entstehen und zweitens darf nicht übersehen werden, dass Carsharing ein Angebot ist, das vor allem in Städten und urbanen Zentren attraktiv sein kann. In der Fläche des ländlichen Raums ist Carsharing kaum wirtschaftlich zu betreiben und für Kunden wenig praktikabel und wenig attraktiv. Je geringer die Bevölkerungsdichte, desto länger sind die durchschnittlichen Wege zum Carsharing-Stellplatz und desto unattraktiver ist die Dienstleistung. Hier bleibt das eigene Auto die erste Wahl. Dementsprechend beschränkt sich das im Übrigen schwächelnde Carsharing-Angebot in Thüringen auf einige wenige Städte wie Erfurt, Jena, Weimar, Gotha und Gera.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Gotha!)

Ja, Gotha haben wir nicht vergessen.

Die staatliche Förderung von Carsharing ist mithin Förderung der Mobilität und der Lebensqualität in den Städten, während der ländliche Raum weitgehend außen vor bleibt. Daran wird wieder einmal mehr deutlich, dass es entscheidend ist, die Mobilität aller Menschen im Blick zu behalten und entsprechende Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Mobilität für alle erhalten werden kann. Es hilft den Menschen, die mit dem Auto unterwegs sein müssen oder wollen, gewiss am meisten, wenn die Steuerlast auf Diesel und Benzin dauerhaft reduziert wird. Gleichwohl spricht prinzipiell nichts gegen eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Carsharing. Ob der im vorliegenden Gesetzentwurf offerierte Vorschlag das Thüringer Carsharing-Geschäft tatsächlich belebt und die Nachfrage steigern kann, dürfte allerdings dahinstehen. Denn auch wenn die Bemessung der Sondernutzungsgebühr bei Carsharing-Stellplätzen in die Hand der Städte und Gemeinden gelegt wird und sie dadurch einen größeren Ermessensspielraum erhalten, bleiben die Wege in ländlichen Gebieten lang, während sie in den überschaubaren Thüringer

(Abg. Schubert)

Städten kurz bleiben. Da ist fraglich, ob das anvisierte Ziel einer Etablierung und Ausweitung von Carsharing-Angeboten mit der Gesetzesänderung zu erreichen ist. Vielleicht kann uns die Regierung im Ausschuss davon überzeugen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächstes erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Wahl das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Besucher und Besucherinnen auf der Tribüne, wir sprechen heute über das Carsharing und ich freue mich, dass das nach der Mittagspause dann doch eine ganz lebhafte Debatte wurde, denn eigentlich geht es hier nur um eine kleine Anpassung im Gesetz, nämlich den Kommunen mehr Ermessensspielräume bei den Gebühren zu ermöglichen.

Herr Malsch, ich will mal mit dem Positiven beginnen. In der Analyse sind wir uns ja komplett einig, das kommt nicht so häufig vor, aber Sie haben recht. Gerade der Platz in den Städten, der öffentliche Raum ist extrem knapp bemessen und führt immer wieder zu einer Abwägung, was kann in den öffentlichen Raum hin, wird dort Platz für Stellplätze genommen oder hat man Platz für Radwege, Baumpflanzungen – es sind viele Interessen, die da miteinander in Abwägung gebracht werden müssen.

Aber aus der Analyse heraus – Ihre Folgerung ist dann doch komplett falsch. Denn wenn wir mehr öffentlichen Raum in den Städten ermöglichen wollen, dann ist das Carsharing ein Ansatzpunkt, der das ermöglichen kann. Frau Lukin hatte es schon gesagt, ein Carsharing-Auto ersetzt im Schnitt – Studien vom VDV sagen vier bis zehn Autos, teilAuto selbst sagt, aus Erfahrungswerten sind diese Zahlen teilweise sogar höher. Fakt ist, mehrere private Pkw, die sonst ruhend rumstehen – meistens stehen Autos ja tatsächlich 23 Stunden am Tag rum – werden nicht gefahren.

Dieser ruhende Verkehr in den Städten kann dadurch ersetzt werden, dass Menschen sich ein Auto teilen, Carsharing nutzen. Das führt dazu, dass wir neuen Platz für andere Nutzungen in den Städten gewinnen. Deswegen ist gerade das Carsharing eine Lösung dafür, um das Parkplatzproblem auch in den Griff zu bekommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will auch darauf hinweisen, dass Carsharing keine Sache ist, die nur in den größeren Städten relevant sein kann, sondern gerade auch für Mittelstädte sehr wünschenswert wäre. Es stimmt, dass wir dieses Angebot bisher noch nicht haben, aber das muss ja nicht so bleiben. Carsharing-Anbieter machen immer wieder deutlich, dass es sehr hilfreich ist, wenn zum Beispiel Verwaltungen, große Verbände, Arbeitgebergemeinschaften, Organisationen Carsharing für ihre Mitarbeitenden ermöglichen, weil man dadurch in Kombination mit privater Carsharing-Nutzung eine gute Auslastung der Autos gewährleisten kann und sich so das Angebot in der Zukunft hoffentlich auch auf weitere Städte und gerade auf die Mittelstädte in Thüringen ausweiten wird. Ich setze darauf, dass das passieren wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In der letzten Legislatur, das wurde schon angesprochen, hat der Thüringer Landtag ein Gesetz verabschiedet, um für Carsharing Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei geht es vor allem um das stationsbasierte Carsharing, wo gegen ein angemessenes Entgelt ein Stellplatz im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber immer wieder gezeigt, dass die Formulierung, die jetzt im Straßengesetz ist, nämlich, dass ein marktgleicher Gegenwert gefunden werden muss, sehr schwierig ist. Ich kann da auch aus der Erfahrung im Erfurter Stadtrat berichten, wo wir vorhatten, die Sondernutzungsgebühr anzupassen und die Verwaltung dann auf Rechtsunsicherheit hingewiesen hat, sich mit der aktuellen Formulierung sehr schwer getan hat, weil sie gesagt hat: Was soll denn der marktgleiche Gegenwert eines Parkplatzes sein? Wenn wir hier das Beispiel Erfurt nehmen: Gerade hier um den Thüringer Landtag herum kostet ein Parkplatz gar nichts, da darf man das Auto einfach im öffentlichen Raum abstellen. Es gibt das Bewohner/‑innenparken, wo der Parkplatz im Schnitt 8 Cent pro Tag kostet, es gibt aber auch die Zonen in Erfurt, wo man für den Parkplatz 2 Euro pro Stunde bezahlen muss, und da stellt sich dann eben die Frage, was ist dieser marktgleiche Gegenwert? Eigentlich muss man feststellen, gerade bei Parkplätzen gibt es im volkswirtschaftlichen Sinne keinen Markt, und das ist eben die Schwierigkeit mit der bisherigen Formulierung. Deswegen ist die neue Anpassung, dass einfach eine Gebühr erhoben werden muss, sinnvoll und lässt da eine Menge Ermessensspielraum. Ich bin gespannt auf die Debatte im Ausschuss. Ich freue mich auch, dass Sie zugesagt haben, dass wir die konstruktiv führen, denn ich glaube nicht, dass das Beihilferecht da ein großes

(Abg. Rudy)

Problem machen wird. Man kann auch nicht von Bevorteilung des Carsharings sprechen, denn die Kommunen legen ja bei den Sondernutzungsgebühren, eben bei ganz verschiedenen Sondernutzungen, die Gebühren selbstständig, eigenverantwortlich fest, und genau das Gleiche wird dann eben beim Carsharing sein, dass sie bestimmen können, wie hoch die Gebühr ausfallen soll.

Eins möchte ich noch betonen, weil es auch vielleicht nicht allen bekannt ist: In Thüringen gibt es aktuell faktisch nur ein Carsharing-Unternehmen, das überörtlich tätig ist, und etwas Konkurrenz könnte da vielleicht auch gar nicht schaden. Deswegen sollte dieses Gesetz auch die Markteintrittsschranke für neue Anbieter senken, denn gerade wenn das Angebot in neuen Städten aufgenommen wird, ist es zu Beginn sehr teuer und schwierig, und wenn dann Kommunen über die neue Regelung die Preise auch günstig halten können, dass es sich lohnt, dann ist es hoffentlich eine Förderung für Carsharing-Unternehmen, damit es in ganz Thüringen ausgeweitet wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Carsharing ist eine super Ergänzung zu Bus und Bahn, ist also als eine Ergänzung zum ÖPNV zu sehen, und ich begrüße sehr, dass auch in Thüringen der VMT und teilAuto sehr eng zusammenarbeiten, weil man, wenn man ein Abo hat, auch Carsharing sehr günstig nutzen kann. Denn ich glaube, wir müssen hier den Umweltverbund gemeinsam denken. Davon ist Carsharing ein kleiner Teil, der gestärkt werden muss, und wenn wir hier mit dem neuen Gesetzentwurf Rechtssicherheit schaffen können, ist das sicherlich zu begrüßen. Daher freue ich mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächste hat sich noch Abgeordnete Dr. Bergner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich begrüße den Antrag der Regierungskoalition, denn Carsharing wird in Zukunft bei einer guten und durchdachten Mobilitätswende, die die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer sicherstellt, eine wichtige Rolle spielen. Carsharing ist vor allem eine effektive Nutzung von Ressourcen und spart vor allem Abstellflächen ungenutzter Fahrzeuge. Gerade junge

Menschen verzichten zunehmend auf ein eigenes Fahrzeug und setzen besonders in Ballungs- und Stadträumen auf ereignisbezogene Nutzung von Carsharing-Angeboten.

Herr Malsch, ich teile Ihre Meinung nicht, dass die Lage von Carsharing-Plätzen an Ortsrändern geeignet ist. Wichtig ist doch für Carsharing, dass es für den Nutzer bequem ist und ich auf das Auto um die Ecke zugreifen kann. Ich selbst habe schon vor zehn Jahren in Norwegen erlebt, wie Carsharing funktioniert. Da sind Parkplätze mit drei, vier Autos maximal fünf Minuten fußläufig von den Wohnungen entfernt und da macht es richtig Sinn, das zu nutzen. Und ich habe mich damals immer schon gefragt, warum so was in Deutschland nicht möglich ist und was das so kompliziert macht. Den Kommunen hier einen unbürokratischen und flexiblen Weg im Rahmen des Rechts einzuräumen, um entsprechende Carsharing-Plätze auszuweisen, kann ich nur begrüßen. Ich rufe auch gleichzeitig die Kommunen auf, diese neuen Rahmenbedingungen zur Förderung des Carsharings zu nutzen und dies nicht als neue gewinnbringende Einnahmequelle zu verstehen. Es liegt auch in der Verantwortung der Kommunen, ein ausgeglichenes lokales Verhältnis zu den Parkgebühren zu schaffen. An der Stelle, muss ich sagen, bin ich für Machen, statt Bedenken auszutauschen, wie ich es heute hier in der Debatte wahrgenommen habe.

(Beifall Abg. Kniese, fraktionslos)

Der Diskussion im Ausschuss wünsche ich daher viel Erfolg. Ich möchte noch eine Anregung geben: Es wäre auch sinnvoll, wenn festgelegt wird, wie wir die Wirksamkeit dieses Gesetzes nachweisen können – nach zum Beispiel zwei Jahren in Betrieb sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.