Protokoll der Sitzung vom 05.05.2022

Dann würden wir zur Ausschussüberweisung kommen. Es ist Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt.

(Abg. Zippel)

Ich würde zuerst die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss abstimmen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen.

Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten, die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? Ich würde fast sagen, ich muss das auszählen. Dann würden wir das machen. Wer stimmt gegen die Überweisung? Vielleicht setzen sich bitte alle auf ihren Platz, das erleichtert uns das Ganze ein bisschen. 30, jetzt sind wir uns einig. Dann hätte ich gern noch mal die Stimmen für die Überweisung. Das sind 27, da sind wir uns einig. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen zum Tagesordnungspunkt 7 in den Teilen

a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung im Jahr 2022 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5367 - ERSTE BERATUNG

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5370 - ERSTE BERATUNG

Das Wort zur Begründung erhält Herr Abgeordneter Kießling.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und an den Bild

schirmen! Die AfD-Fraktion beantragte erstmalig bereits im Juni 2015 im Landtag, die Abschaffung des Indexverfahrens nach Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung zur jährlichen automatischen Anpassung der Abgeordnetendiäten und Aufwandsentschädigungen durchzuführen. Diese Forderung wurde zuletzt im April 2021 erneut von der AfDFraktion beantragt und durch unseren Fraktionsvorsitzenden, Herrn Höcke, entsprechend ausführlich begründet. An diesem Ziel hält die AfD-Fraktion auch weiterhin fest und wird diesen Antrag zu gegebener Zeit wieder stellen, da der Automatismus der Anpassung in dieser Form nicht gerechtfertigt ist.

Zu dieser Erkenntnis ist wohl auch einmal die Linke gekommen, und zwar erklärte uns in der Plenardebatte vom 18.07.2015 der Herr Abgeordnete Korschewsky – er wird sich sicherlich noch daran erinnern – Zitat –: „Wir als Linke wollen seit Jahrzehnten“ – also schon als PDS – „die Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung durchsetzen, die Abschaffung des Verfahrens der automatischen Diätenanpassung.“ Doch was hat die Linke seither hierzu unternommen, gerade in der Zeit, in der sie selbst Regierungsverantwortung trägt? Nichts. Nichts außer Wasser gepredigt und Wein getrunken, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Wir waren hier ja nicht ganz allein!)

(Beifall AfD)

Daher wollen wir als AfD-Fraktion mit dem heutigen Einbringen der beiden Anträge in den Drucksachen 7/5367 und 7/5370 nun unter anderem den Kollegen von den Linken die Möglichkeit geben, ihren seit Jahrzehnten geplanten Wunsch der Abschaffung der automatischen Diätenanpassung nun umsetzen zu können. Sie brauchen nachher also nur unseren Anträgen zuzustimmen.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir erkennen an, dass der Landtag sich bisher nicht zu einer Entscheidung im Sinne dieses Vorschlags durchringen konnte. Es bleibt aus unserer Sicht falsch, dass die jährliche automatische Anpassung der Abgeordnetendiäten und der Aufwandsentschädigungen – in aller Regel sind es nämlich Erhöhungen – ohne parlamentarische Debatte und Entscheidungen erfolgen. Es wird Sie daher also nicht wundern, dass wir nun genau diese offene Aussprache und Entscheidung hier im Landtag herbeiführen wollen, denn die Bürger wollen das auch gern wissen.

(Vizepräsidentin Henfling)

Zahllose Menschen in Thüringen haben aufgrund der Entscheidung der Regierung und der rot-rotgrünen regierungstragenden Fraktionen herbe finanzielle Verluste hinnehmen müssen, bis hin zur Vernichtung ihrer Existenz. Der Reallohn ist 2021 im Coronajahr laut Statistischem Bundesamt um 0,1 Prozent gesunken. Die offiziellen Verbraucherpreise sind von 2021 auf 2022 um 7,4 Prozent gestiegen, es kann daher also nicht sein, dass dafür die Diäten wieder einmal einfach so im Automatismus steigen sollen. Für was für eine Leistung, fragt sich der Bürger?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Ihnen fragt man sich zu Recht!)

Und, er fragt sich auch: Mit welchem Recht erhöhen sich die Politiker ihre Diäten mit den Steuergeldern, welche er mehr als sauer erarbeitet hat, gerade in der Coronazeit.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Meine Güte, diese Larmoyanz!)

Und die Bürger fragen sich auch, warum wollen diese Politiker mehr Entgelt haben, wo sie doch von diesen Politikern die Coronamaßnahmen auferlegt bekommen haben, wo sie auch noch nur unter erschwerten Bedingungen diese Steuergelder erarbeiten mussten.

Allein der Anstand verbietet eine solche Erhöhung, meine Damen und Herren! Wohl dem, der noch Anstand hat!

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Und Sie reden von Anstand?)

Diesen Anstand können Sie von den angeblich superdemokratischen rot-rot-grünen Fraktionen heute den Wählern in Thüringen einmal unter Beweis stellen und zeigen, ob Sie die moralische Verantwortung übernehmen für den angerichteten Schaden. Wir lassen uns überraschen.

(Unruhe DIE LINKE)

Wir freuen uns auf eine angeregte Aussprache, die hier schon geführt wird. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich würde um noch ein bisschen mehr Ruhe bitten, wenn hier vorn jemand redet, und darum, dass Sie vielleicht Ihre Gespräche nach draußen verlegen. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache und als Erstes erhält das Wort die Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eines an der Einbringung von Herrn Kießling war richtig, Sie bringen immer und immer wieder, auch wenn Sie es immer noch nicht unterscheiden können, die gleichen Gesetzentwürfe. Es sind keine Anträge, es sind zwei Gesetzentwürfe, die Sie vorgelegt haben. Und ja, Sie liegen uns auch nicht zum ersten Mal vor.

Worum geht es? Sie wollen für das Jahr 2022 die Erhöhung der Aufwands- und Grundentschädigung für Abgeordnete des Thüringer Landtags aussetzen und dazu Änderungen vorschlagen für die Thüringer Verfassung – da geht es konkret um die Neufassung von Artikel 54 Abs. 2 – und das Thüringer Abgeordnetengesetz in § 26 um einen neuen Absatz 4 entsprechend ergänzen. Worum geht es aber? Ich will es trotzdem noch mal wiederholen, auch wenn es tatsächlich schon ein Ritual ist. Das Thüringer Abgeordnetengesetz regelt das Verfahren der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, und zwar ist dieses an den Preisindex gekoppelt. Das ist eine Berechnungsgrundlage, die im Übrigen transparent und nachvollziehbar ist. Sie wird berechnet vom Landesamt für Statistik auf Grundlage der Entwicklungsraten wie der allgemeinen Veränderung des Arbeitslosengelds II, dazu gehört der Index der tariflichen Stundenlöhne in der Landwirtschaft in den neuen Ländern, die durchschnittliche Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst und die allgemeine Preisentwicklung nach Maßgabe des Gesetzes über die Preisstatistik. Es ist also keine automatische Diätenerhöhung, sondern eine Anpassung, die die wirtschaftliche Lage des Landes berücksichtigt, das heißt, es kann auch dazu führen, dass Diäten sinken. Und wie ist man darauf gekommen? Diese Indexkopplung ist das Ergebnis einer langen Verfassungsdebatte bei der Neugründung des Freistaats Thüringen, die quasi 1994 darin gipfelte, dass eine Volksabstimmung die Verfassung mit großer Mehrheit bestätigte.

Ich habe es eingangs schon gesagt, die AfD versucht immer wieder, diese Indexkopplung abzuschaffen. Und ich muss Sie jetzt an die Debatte im Juni-Plenum 2021 erinnern, damals wurde der Gesetzentwurf der AfD, das war die Drucksache 7/3070, abgelehnt. Dieser sah ebenfalls vor, war ja das Gleiche, die Indexregelung grundsätzlich abzuschaffen, die Höhe der monatlichen steuerpflichtigen Entschädigung sollte im Abgeordnetengesetz festgeschrieben werden. Jetzt kommt es: Die Diäten sollten per Parlamentsbeschluss erhöht werden können. Ich meine, stellen Sie sich das mal vor, das passiert übrigens in einigen Landtagen und

(Abg. Kießling)

auch im Bundestag, dass die Abgeordneten selbst darüber entscheiden, wie hoch sie sich sozusagen die Diäten ansetzen. Es gab dazu eine heftige Plenardebatte am 4. Juni 2021 in der 49. Plenarsitzung, gesprochen hat damals der selbsternannte Oppositionsführer Höcke und der sprach davon, Zitat: Es geht um Parteienherrschaft, die das Prinzip der Volkssouveränität ausgehöhlt habe. Weiteres Zitat: „Wir als AfD möchten den gewucherten Parteienstaat zurückdrängen.“ Er sprach von, weiteres Zitat: „Selbstbedienungsladen“.

(Beifall AfD)

Im Übrigen, ich kommentiere das jetzt mal: Das, was Sie wollen, das ist Selbstbedienungsladen, nämlich selbst entscheiden, wie hoch die Diäten jeweils so sind.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Und er sprach davon, Herr Kießling – Zitat –: „Wir bleiben in unseren Berufen und, ja, wir als AfD-Politiker haben alle bürgerliche Berufe. Wir machen das hier im Teilzeitmodus.“ Das merkt man auch immer wieder, wie Sie Politik hier begreifen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Sie benutzen das Parlament als Bühne, Sie nehmen dies jedenfalls mitnichten ernst.

Wie gesagt, in der vergangenen Legislatur, ebenfalls Drucksache 6/780, ähnliche Debatte, wurde der Gesetzentwurf der AfD zur Abschaffung der Indexkopplung abgelehnt.

Ich will es noch mal sagen, die Kopplung an den Preisindex ist wesentlich transparenter als eine willkürliche Erhöhung der Diäten durch Parlamentsbeschluss, wie es eben immer wieder von der AfD auch vorgeschlagen wurde. Und trotzdem, sage ich auch ganz deutlich, sehen wir als Bündnis 90/Die Grünen erheblichen Reformbedarf. Daher haben wir auch den Antrag auf den Weg gebracht – die Einreichung erfolgte übrigens schon im Oktober 2021, das ist sozusagen die Krux der langen Tagesordnungen –, der die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf vorsieht, es handelt sich um die Drucksache 7/3730. In diesem Antrag heißt es dazu unter Punkt II: „Die Kommission soll die nachfolgenden Themen mit Blick auf deren mögliche Umsetzbarkeit in Thüringen aufarbeiten und entsprechende Handlungsempfehlungen vorlegen“. Unter 4.: „Vorschläge zur Ausgestaltung und Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der finanziellen Pauschalen, die die Abgeordneten bisher für ihre

mandatsbedingten Aufwendungen erhalten, jeweils unter Berücksichtigung von Transparenz, Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung und Planbarkeit. Dabei soll die Kommission auch prüfen, ob der bestehende Automatismus gemäß Artikel 54 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen diesen Anforderungen bereits genügt oder ob als Alternative eine Abgeordnetenentschädigung aus einem voll steuerpflichtigen Einkommen in Betracht zu ziehen ist.“

Ich will es noch einmal betonen: Wir wollen eine echte Reform statt bloßer ritualisierter Schaufensterpolitik, die uns die AfD permanent wieder aufnötigt. Mit unserem Antrag, der sich im Tagesordnungspunkt 37 bereits auf der Tagesordnung befindet, stellen wir die derzeitigen Regelungen auf den Prüfstand, und zwar mit Blick auf die Altersversorgung, mit Blick auf die soziale Absicherung. Wir wollen die Gleichstellung der Abgeordneten mit sogenannten normalen Steuerbürgerinnen und eine möglichst umfassende Transparenz bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigung. Für uns ist nämlich klar, Demokratie ist ein hohes und schützenswertes Gut. Dazu gehört auch – das will ich mal sagen –, dass die Arbeit der Abgeordneten auskömmlich finanziert werden soll, um Bestechlichkeiten entgegenzuwirken.

(Beifall SPD)

Und – das will ich auch und gerade noch mal Richtung AfD sagen – die Abgeordnetentätigkeit sollte Haupttätigkeit sein und nicht – ich stelle es mal in Anführungszeichen – nebenbei und im Teilzeitmodus betrieben, wie Sie das vielleicht verstehen.

Ich habe mir übrigens noch mal die Mühe gemacht herauszusuchen, wie sich die Abgeordnetenentschädigungen in den einzelnen Ländern darstellen, weil das vielleicht auch ganz spannend ist. Ich erlebe das immer wieder, wenn wir Besucherinnengruppen haben, die fragen, wie das eigentlich ist, wie sich das darstellt. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass Abgeordnetendiäten auch versteuert werden müssen – vielleicht auch eine Erinnerung hier an den einen oder anderen Kollegen –, dass selbstverständlich auch eine Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Ich sage trotzdem noch mal, wie sich das im bundesweiten Vergleich darstellt: Nur in der Hamburgischen und Bremischen Bürgerschaft, die übrigens keine Hauptzeitparlamente sind, sind die Abgeordnetenentschädigungen geringer. In Hamburg liegt die Entschädigung derzeit bei 3.555 Euro, in Bremen bei 5.150 Euro, dann kommt auch schon der Thüringer Landtag mit im Moment 6.036 Euro Entschädigung, im Sächsischen Landtag betragen die Diäten derzeit 6.237 Euro, im Saarland 6.238 Euro,

in Mecklenburg-Vorpommern 6.466 Euro, im Abgeordnetenhaus von Berlin – übrigens seit 2019 auch ein Vollzeitparlament – 6.657 Euro, im Niedersächsischen Landtag 7.175 Euro, in SachsenAnhalt 7.230 Euro, im Landtag Rheinland-Pfalz 7.394 Euro, in Brandenburg 7.604 Euro, im Landtag von Baden-Württemberg 7.972 Euro, in Hessen sind es 8.297 Euro, in Bayern 8.886 Euro, in Schleswig-Holstein ebenfalls 8.886 Euro, im Europäischen Parlament, um das mal mit hinzuzufügen, 8.932 Euro, in Nordrhein-Westfalen 9.602 Euro und im Bundestag 10.012 Euro.

Zur Wahrheit gehört allerdings dazu, dass die Systematiken unterschiedlich sind. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise zahlt man in ein Versorgungswerk ein, dort sind sie wesentlich weiter, was eine, wie ich finde, fairere Besteuerung und auch ein faires Einzahlen in die sozialen Sicherungssysteme anbelangt. Da kämen wir auch gern noch hin, das heißt aber nicht, dass wir gleich die Diät von Nordrhein-Westfalen übernehmen müssen.