Ich habe an vielen Stellen heute hier nicht gehört – ganz besonders von der antragstellenden Fraktion –, wie Ihre verlässlichen Leitplanken aussehen. Es geht also heute nicht darum, das Klimagesetz abzuschaffen, sondern es geht darum – und da bin ich froh –, es regelmäßig so anzupassen, dass wir diese Ziele umsetzen können. Klimakrise ist jetzt – nicht irgendwann. Die Preiskrise bei fossilen Energieträgern müssen wir überwinden mit Erneuerbaren. Das ist gut für Thüringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es sind noch einmal 27 Sekunden Redezeit entstanden. Ich gehe davon aus, das möchte keiner in Anspruch nehmen. Das ist so. Bitte.
Danke schön. Das war mir bereits so angekündigt worden. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz seitens der Fraktion der AfD beantragt worden. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle anderen, einschließlich der fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 7/3375 in zweiter Beratung ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind wiederum die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, der Parlamentarischen Gruppe und der fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt, meine Damen und Herren, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Der Tagesordnungspunkt 29, meine Damen und Herren, wurde bekanntlich von der Tagesordnung abgesetzt.
Aber es gibt eben auch berechtigte Bedürfnisse der Landwirtschaft. Für die Landwirte ist es eine Notwendigkeit des Überlebens, ihre Flächen nicht nur wirtschaftlich so ertragreich wie möglich zu bewirtschaften, sondern auch nachhaltig. Schon bei der letzten Aussprache hat sich hier auch das Hauptproblem herauskristallisiert: das eines Flächennutzungskonflikts.
Heute gibt es durch den Ukrainekrieg und seine Folgen noch einmal mehr Druck auf die Landwirtschaft, Flächen nicht nur für die Energieerzeugung bereitzustellen, sondern auch für die Lebensmittelversorgung und die Versorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, die in unserem Land sichergestellt werden müssen. Dennoch kann das jetzt nicht heißen, dass wir die im Klimawandel immer knapper werdende Ressource Wasser wieder stärker belasten, denn Wasser brauchen wir alle, und zwar in einer guten und sauberen Form.
Die Koalition lehnt daher den Antrag ab. Wir sehen die Lösung des Flächennutzungskonflikts nicht in einem Schritt zurück, sondern in einem Schritt nach vorn. Denn wenn wir die Flächen für die Landwirte und Landwirtinnen erhalten wollen, müssen wir dort angreifen, wo am meisten Fläche verloren geht: für den Bau von Verkehrs-, Siedlungs- und Gewerbeinfrastruktur. Hier sollten wir ansetzen und durch Brachflächenrevitalisierung und Flächenversieglung Ausgleich schaffen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste erhält Abgeordnete Hoffmann das Wort für die Fraktion der AfD.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, Thema „Wasserrandstreifen“; wie ich in meiner Rede zur ersten Beratung erwähnt habe, sind die Phosphorwerte der vergangenen Jahre auffällig. Lediglich 36 Prozent der Oberflächengewässer überschritten die Werte im Jahr 2020 nicht. Bei Nitrat haben sich nach Nährstoffberichten der Jahre – seit 2017 – die Werte leicht verbessert. In der Rede ging ich auch darauf ein, dass für die Phosphoreinträge nicht hauptsächlich die Landwirtschaft verantwortlich zu machen ist, denn die Hälfte dieser Einträge geht aus Einträgen aus Kleinkläranlagen her
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäs- te, liebe Zuschauer, zunächst noch einmal zur Klärung des Gegenstandes: Gewässerrandstreifen sind Streifen für den Gewässerschutz, die für die Landwirtschaft einer eingeschränkten Bewirtschaftung unterliegen – im Außenbereich von 10 Metern und in Innenlagen von 5 Metern Breite. Viele Argumente wurden schon beim letzten Mal ausgetauscht, als wir diesen Gegenstand hier diskutiert haben. Ich möchte heute für die Koalition noch mal zusammenfassen: Innerhalb der Gewässerrandstreifen gibt es natürlich Einschränkungen für die Landwirtschaft. Diese Einschränkungen sind für die Landwirtinnen und Landwirte auch nicht einfach, wurden aber als notwendig erachtet, um den guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer herzustellen. Denn neben den häuslichen Abwässern war es auch die organische Belastung aus der Landwirtschaft, durch welche die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt wurden, die den guten chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer vorschreibt. 2019 waren es in Thüringen nur 10 Prozent der Gewässer, die diesen guten chemischen und ökologischen Zustand zu erfüllen vermochten, und bis 2027 müssen es 70 Prozent sein. Gewässerrandstreifen dienen auch besonders zum Erreichen dieses Zieles, wenn nicht, drohen uns Vertragsstrafen. Gewässerrandstreifen dienen mit ihrem Pflanzenbewuchs der Verbesserung der Gewässerstruktur und damit auch der Verbesserung der Selbstreinigungsfähigkeit der Gewässer. Sie bieten eine wirksame Barriere gegen den Eintrag von Stäuben, Pflanzenschutzmitteln und Phosphaten. Gewässerrandstreifen sind auch wertvolle Lebensräume, die durch ihren Strukturreichtum wertvolle Biotope bieten und vielen Tierarten einen Raum zum Leben geben. Und sie dienen auch der Biodiversität, die auch gerade durch unsere intensive Nutzung unserer landwirtschaftlichen Flächen gefährdet ist. Die wichtigste Funktion von Gewässerrandstreifen ist und bleibt aber der Rückhalt von Einträgen organischer Nährstoffe und vor allen Dingen phosphatund stickstoffhaltiger Düngemittel in Gewässer. Ge-
vor. Wie das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf meine Kleine Anfrage 7/2982 in Drucksache 7/5279 antwortet; ich zitiere: „Phosphor und Stickstoff werden durch diffuse und punktuelle Quellen in die Oberflächengewässer eingetragen. Für Gesamt-Phosphor ergab die Thüringer Nährstoffmodellierung aus dem Jahr 2017, dass 48 Prozent der Einträge auf Kommunalabwasser (zum Beispiel Kläranlagen, Kleinkläranlagen, sogenann- te Bürgermeisterkanäle), also auf punktuelle Quellen, zurückzuführen sind. Zu dieser permanenten Grundlast kommen Einträge aus diffusen Quellen (51 Prozent) , die saisonal und witterungsbedingt in der Intensität schwanken können. 34 Prozent“ – Frau Dr. Wagler, nicht 50 – „der diffusen Einträge stammen aus der Bodenerosion von landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen. Im Gegensatz zur Phosphor-Belastung sind bei den Stickstoff-Einträgen die Punkt-Quellen […] von untergeordneter Bedeutung. Bei der Stickstoff-Belastung überwiegen mit 90 Prozent die Einträge aus diffusen Quellen […]. Diese sind unter anderem auf landwirtschaftliche Nitrat-Einträge aus der Düngung zurückzuführen.“ Ich denke, diese Antwort zeigt doch, dass die Begründung zur Einführung zu 10-Meter-Gewässerrandstreifen ein Stück weit auf einer falschen Schuldzuweisung beruht. Die Landwirtschaft allein ist dafür nicht verantwortlich.
Deshalb macht die Überweisung an den Ausschuss, die dann beantragt wird, Sinn und wir würden dieser zustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Dr. Wagler, erst mal vielen Dank auch für Ihren Redebeitrag, er war nämlich eigentlich zu zwei Dritteln zumindest ein Plädoyer für unseren Antrag. Ich will das auch von der Intention her kurz zusammenfassen.
Wir als Freie Demokraten möchten mit diesem Antrag das Problem der Gewässerrandstreifen angehen, welche durch die im Thüringer Wassergesetz festgelegten Breiten von 10 Metern den Landwirten wertvolle Ackerflächen für die Bewirtschaftung entziehen. Und gerade jetzt, wenn wir an den furchtbaren Krieg auch im Osten Europas denken und
die Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion, die Auswirkungen auf die Gewinnung von Energie, sind das Flächen, auf die man eigentlich nicht verzichten kann. Wir als Freie Demokraten möchten deswegen zu der bewährten Regelung von vor 2019 zurück, allerdings mit einem deutlichen Unterschied, nämlich nicht einfach zu sagen, gehen wir wieder auf diese 5 Meter zurück, sondern wir wollen mit einer technischen Überlegung dafür sorgen, dass der Schutzstatus in meinen Augen – und das sage ich als Tiefbauingenieur – eher besser wird als schlechter, indem wir ähnlich wie bei Trinkwassertalsperren einen Fanggraben vorsehen, oder eine adäquate andere Möglichkeit – es kann ja auch jemand andere Ideen haben als ich –, der nämlich dafür sorgt, dass, wenn diese Bodenerosion stattfindet, von der sie gesprochen haben, die aufgefangen wird und nicht bei 5 oder auch 10 Metern einfach weitergeschwemmt wird. Deswegen ist es in meinen Augen eine Lösung, die wir hier diskutieren und nicht einfach beiseite wischen sollten. Und wir sehen den Bedarf an zusätzliche Ackerfläche für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, nebenbei gesagt, nicht nur unserer Bevölkerung, wenn wir mal in die Welt rausgucken und sehen, was jetzt dieser Krieg an Versorgungsengpässen auch auf armen Kontinenten, in armen Ländern mit sich bringt. Und wir sehen den Bedarf an Versorgung mit Futtermitteln und wir sehen den Bedarf an Versorgung mit Energiepflanzen. Deswegen, denke ich, sollten wir hier nicht so dieses einfache Spiel „Opposition kann man schon mal versenken“ spielen, sondern wir sollten anständig und ernsthaft und vor allem unideologisch über etwas diskutieren, was dafür sorgt, dass die Qualität der Gewässer eben nicht zusätzlich beeinträchtigt wird und trotzdem mehr landwirtschaftliche Flächen wieder der Nutzung zugeführt werden kann.
Danke. Das ist meine feste Überzeugung, dass wir eben hier nicht einfach nur so als die Ökomuffel sagen: „War alles sinnlos, machen wir nicht und drehen wir einfach zurück“, sondern das wir uns eben Gedanken machen, wie man es besser machen kann und trotzdem Flächen einer Nutzung zuführen kann. Bei der Diskussion in der ersten Lesung hier im Landtag am 13. März stieß unser Gesetzentwurf durchaus auf Gegenliebe, wenn ich an den Diskussionsbeitrag von Kollegen Tiesler seitens der CDU erinnern darf. Ich glaube schon, dass auch die Reaktionen, die wir von Landwirten oder auch vom Bauernverband erhalten haben, die unseren Vorschlag durchaus als praktikable Lösung bezeichnet haben, es wert sind, dass man in Ruhe und mit Vernunft miteinander darüber diskutiert. Vielleicht gibt es auch jemanden in der Runde, der
andere Ideen hat, die dort mit einfließen können. Ich nehme gar nicht für uns und auch für mich persönlich in Anspruch, das Ei des Kolumbus immer allein gefunden zu haben, das ist auch ganz klar.
Aber ich möchte trotzdem die Gelegenheit noch einmal nutzen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Sie darum zu bitten, dass wir diese Chance einer Diskussion nutzen. Deswegen, Frau Präsidentin, beantrage ich auch namens der Freien Demokraten noch einmal die Überweisung, dieses Mal an den Ausschuss für Landwirtschaft, Infrastruktur und Forsten, weil ich schon meine, dass wir das diskutieren sollten. Da die Umweltministerin dort sitzt, würde ich es auch gern noch an den Umweltausschuss überweisen wollen, aber den Betroffenen, nämlich denen, die es umsetzen sollen, die Federführung in die Hände drücken wollen und beantrage also auch die Federführung für den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie inständig, lassen Sie uns eine sachbezogene, vernünftige und unideologische Diskussion führen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wie ich bereits in der ersten Beratung dieses Antrags in der 75. Sitzung am 17. März namens meiner Fraktion ausgeführt habe, hatten wir bereits 2019 die Einführung der 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen bei der Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts deutlich kritisiert. Deswegen haben wir den hier vorliegenden Gesetzentwurf der FDP zur Verringerung der Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen auch grundsätzlich begrüßt, weil damit ein altes Ziel unserer Fraktion wieder aufgegriffen worden ist.
Die Auflagen des derzeit geltenden Wassergesetzes lassen nur noch eine teilweise landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Ackerflächen zu und die ohnehin schon mit allerhand Auflagen gebeutelten Landwirtschaftsbetriebe müssen sich zusätzlich Gedanken machen, wie diese Gewässerrandstreifen genutzt und eben auch gepflegt werden sollen. Kommt nun Grünland oder kommen
gar Kurzumtriebsplantagen auf diese Flächen – dadurch entstehen weitere Kosten und Aufwendungen. Wenn man zum Beispiel dort Bäume anpflanzen würde, müssen diese auch gepflegt werden. Und wenn diese Bäume eines Tages gefällt werden, sind immer noch die hölzernen Wurzelhorizonte und Stubben im Boden, die eine erneute landwirtschaftliche Nutzung nur mit enorm großem Aufwand durch tiefgründige Rodung erst wieder möglich machen würde. Da das aus Naturschutzgründen dann wahrscheinlich sowieso nicht umsetzbar ist, würden diese Flächen dauerhaft für die Landwirtschaft verloren werden. Unser Ziel muss es also sein, jetzt gemeinsam mit den Landwirten für Lösungen für einen besseren Gewässerschutz zu sorgen und sie so in den Prozess mit einzubinden.
Die CDU-Fraktion hatte bereits zum damaligen Zeitpunkt dahin gehend vorgeschlagen, derartig breite Gewässerstreifen nur an den Hotspots der Nitratbelastung auszuweisen und die Breite dieser Streifen je nach der konkret vorliegenden Belastung flexibel zu gestalten.
Wir würden diesen Sachverhalt daher gern im Umweltausschuss diskutieren und an einer besseren Lösung arbeiten. Aber schon in der ersten Beratung hier im Plenum mussten wir leider erkennen, dass gerade vonseiten der Minderheitskoalition keine Bewegung in diese Richtung zu erkennen war und keiner Überweisung zugestimmt worden ist. Damit verweigern sich sowohl Rot-Rot-Grün als auch die Landesregierung einer vernünftigen Lösung dieser Problematik. Dennoch wollen wir heute noch einmal unseren Antrag auf Überweisung an den Umweltausschuss erneuern und bitten daher noch mal um Zustimmung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Tiesler. Wir sind bei den Abgeordneten schon durch – danke schön – und ich sehe auch keine Wortmeldungen mehr. Deshalb bitte schön, Frau Ministerin, dann haben Sie das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am 28. Mai 2019 haben wir im Thüringer Landtag gemeinsam eine der umfassendsten wasserwirtschaftlichen Reformen beschlossen, ich spreche vom Thüringer Wassergesetz. Das hatte