Protokoll der Sitzung vom 06.05.2022

Die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jäger/‑innen und Jagdhundeführer/‑innen bietet so die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro zu beantragen. Die Prämie gibt es für die Erlegung von Schwarzwild oder den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich der jagdgebietsübergreifenden Treib- oder Drückjagd. Der Freistaat stellt dafür auch im Jahr 2022 wieder finanzielle Mittel bereit. Der Zuschuss dient als Ausgleich für den entstandenen Aufwand und als Anreiz für die Bejagung.

Vom Schwarzkittel auf das Hausschwein übertragen gefährdet die Tierseuche unsere schweinehaltenden Betriebe. Die krisengeschüttelten Thüringer Betriebe haben zur Sicherung ihrer Bestände bereits umfangreiche Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen, außerdem unterliegen Betriebe in gefährdeten Gebieten den verschiedensten Einschränkungen. Tiere dürfen nicht mehr transportiert werden. Futter, das im Gefährdungsgebiet gewonnen wurde, darf nicht verwendet werden. Auslauf- und Freilandhaltung sind nicht mehr möglich, das dürfen wir nicht vergessen. Trotz all dieser Sicherheitsmaßnahmen ist die Bestandsreduzierung der Wildschweine notwendig, denn nicht nur aufgrund der Afrikanischen Schweinepest sind die Bestände zu hoch, die Wildschweindichte ist seit vielen Jahren zu hoch und dafür gibt es einen ganzen Komplex von Ursachen: Die Klimakrise mit ihren milden Wintern, Buchen- und Eichenmastjahren – denn die Bäume, die Trockenstress haben, gehen in die Mast – und natürlich die gute Futtereignung von Mais, eine der Hauptkulturen in unserer Agrarlandschaft. Solange sich an diesem Ursachenkomplex nichts ändert, wird auch eine intensive Bejagung allein nichts erreichen können. Die AfD fordert jetzt in ihrem Antrag im Kern eine Überarbeitung der Richtlinie bezüglich einer Entbürokratisierung des Antragsprozederes, eine Anhebung der ASP-Prä

mie an sich und eine Aufhebung der Mindestzahl an geschossenen Tieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, da es sich bei der ausgereichten Prämie um Steuermittel handelt, müssen natürlich rechtliche Rahmenbedingungen und haushalterische Grenzen beachtet werden. Bei einem Aufheben der Mindestabschusszahlen, der Bagatellgrenzen, würde der Verwaltungsaufwand die Sinnhaftigkeit und die Höhe der Prämie ad absurdum führen. Der Blick auf die angespannte Haushaltslage ist ein weiterer Punkt, der aus unserer Sicht gegen diese Forderung spricht. Die Jagd auf Schwarzwild wie die Jagd allgemein gehört für die wenigsten Jäger zum Beruf. Die ASP-Prämie ist Wertschätzung und Unterstützung für Jägerinnen und Jäger, die mit ihrer Tätigkeit in ihrer Freizeit ihrer gesetzlichen Hegepflicht nachkommen und so die Ausbreitung der Schweinepest verringern. Aber wir dürfen eines nicht vergessen: Wildschweine sind natürlich auch wertvolle Tiere, sie haben ein sehr wertvolles Fleisch. Sollten Jägerinnen und Jäger sich das erlegte Tier nicht selbst aneignen wollen, dient die ASP-Prämie auch dem Ausgleich von trichinischen und eventuell radiologischen Untersuchungen – so notwendig –, die vor einem Verkauf vorgeschrieben sind. Eine Erhöhung der ASP-Prämie allein wird also niemanden zusätzlich auf den Ansitz treiben. Sie wird allein leider nicht für eine Wilddichte sorgen, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wirklich verhindern könnte. Des Weiteren befindet sich die Richtlinie auch gerade in Bearbeitung. Aus diesen Gründen wird die Koalition Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Malsch von der Fraktion der CDU.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und auch Besucher auf der Tribüne, wir sind uns doch hier völlig einig, dass für eine erfolgreiche ASP-Vorsorge die Reduktion der Wildschweinbestände zwingend notwendig ist. Stattdessen sind die Abschusszahlen rückläufig; das stellt die AfD in ihrem Antrag zutreffend dar. Nun muss sich doch zuallererst das für die Jagd zuständige Ministerium fragen, woran das liegt, und es muss gegensteuern. Nicht nur die AfD und der Landesjagdverband mutmaßen, dass das unter anderem an den bürokratischen Hürden bei der Beantragung der ASP-Prämie nach der seit Anfang 2021

(Abg. Dr. Wagler)

geltenden Förderrichtlinie liegen kann oder eben auch daran, dass die 25 Euro je erlegtes Stück Schwarzwild zu wenig sein könnten, oder auch daran, dass der Jäger, wenn er diese ASP-Prämie beantragt und sie zweimal ausgezahlt wird, einen Bescheid über eine Steuernummer vom Finanzamt bekommt, weil es eigentlich als Nebenerwerb registriert wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen, aus Jagdkreisen hört man, dass das TMIL bei der Überarbeitung der Richtlinie nun kurz vor dem Erfolg steht. Frau Ministerin wird uns nachher sicher erzählen, welche Änderungen konkret vorgenommen werden sollen. Aber ich will mal auf die Zeitschiene blicken: Wir haben jetzt Mai 2022. Das Problem, dass die Bestände durch verstärkte Bejagung reduziert werden müssen, kennen wir allesamt nun schon sehr lange – das ist auch von meinen Vorrednern ausgeführt worden – und im Übrigen nicht erst durch den Antrag der AfD. Der ist allerdings in seiner Neufassung vom Februar 2022, also drei Monate alt, seine Ursprungsfassung ist vom 13. Oktober 2021. Die Überarbeitung der Förderrichtlinie hat die Landesregierung bereits im Dezember 2021 angekündigt, das ist also auch bald ein halbes Jahr her. Verstehen Sie, was ich damit meine? Wenn ich es doch mit der Unterstützung der Thüringer Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild ernst meine, wenn ich es mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen ernst meine, um eine stärkere Reduzierung zu erreichen, dann kann ich doch nicht derart trödeln und bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie, die für 2021 angekündigt wird, heute im Mai 2022 noch nichts vorliegen haben.

(Beifall CDU)

Dann provoziere ich sogar, dass die AfD hier auf ein Thema aufspringt, das die Landesregierung schlicht noch nicht gelöst hat. Also, sehr geehrte Landesregierung, zeigen Sie uns heute einen gangbaren Weg auf, dann brauchen wir auch diesen AfD-Antrag nicht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Damit sagen Sie, dass wir den Antrag brauchen!)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Karawanskij, das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, die Tierseuche „Afrikanische Schweinepest“ beschäftigt uns in der Tat schon seit einigen Jahren. Sie ist auf dem Vormarsch und wir haben bereits die ASP in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und damit steigt natürlich auch in dieser Nähe der Viruseintrag für Thüringen. Wir haben die erste Meldung über den Virusnachweis im Landkreis Meißen, also das ist ja weniger als 100 Kilometer von der thüringischen Landesgrenze entfernt. Insofern steigt natürlich diese Gefahr, und das zeigt uns auch vor dem Hintergrund, dass ein Monitoring wichtig ist, das länderübergreifende Zusammenarbeiten, und wir sehen auch, dass eben auch größere Strecken mit der ASP zurückgelegt werden.

Um der möglichen Verbreitung der ASP, des Virus in den Wildbeständen Thüringens entgegenzuwirken, wollen wir – und das ist sozusagen der Ansatz – natürlich stärker bejagen, um entsprechend die Bestände in den Griff zu bekommen bzw. das Risiko zu reduzieren. Deswegen unterstützen wir als Land seit Ende 2018 die Thüringer Jägerinnen und Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild, indem wir einen Festbetrag in Höhe von 25 Euro je erlegtes Stück Schwarzwild oder Einsatztag für einen brauchbaren Jagdhund gewähren und zur Verfügung stellen.

Damit wird all denjenigen, die Jagd ausüben, die Möglichkeit gegeben, auf Antrag eine Aufwandspauschale für die Erlegung von Schwarzwild bzw. auch, wenn die Jägerinnen und Jäger bzw. die Jagdausübungsberechtigten entsprechend mit einem Hund unterwegs sind, mit den Jagdhunden, die brauchbar sind zum Stöbern bzw. zur Nachsuche, gerade wenn es jetzt auch um Drückjagden geht, die dann auch jagdbezirksübergreifend sind, diese Prämie auf Schwarzwild zu erhalten.

Zu Beginn letzten Jahres – also 2021 – wurde eine Förderrichtlinie entsprechend aufgelegt zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt, wo entsprechend diese Grundlagen für die Bearbeitung der Anträge und Auszahlungen festgeschrieben werden.

Natürlich befinden wir uns auch immer in einer gewissen Form von Lernprozess und in Abstimmung mit der Praxis. Die hat gezeigt, dass die Förderrichtlinie in einigen Punkten optimiert werden sollte, um tatsächlich die Jägerinnen und Jäger möglichst gezielt bei der Bejagung von Schwarzwildbeständen zu unterstützen. Deshalb habe ich auch um eine Überarbeitung der Richtlinie gebeten.

(Abg. Malsch)

Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen: Wir haben natürlich sehr unterschiedliche punktuelle Schwarzwildbestände. Es ist jetzt nicht so, dass sich das alles gleichmäßig über das Land Thüringen verteilt. Wir haben Reviere bzw. Jagdbezirke, die überhaupt gar nicht über solche hohen Bestände an Schwarzwild verfügen bzw. wo sich das auf anderem Wege reguliert. Aber wir haben natürlich auch Reviere bzw. Bezirke, wo das tatsächlich problematisch ist.

Wir haben unter anderem vorgesehen, die bisherigen Abgabetermine der Anträge, die jetzt auch noch einmal in der Debatte hier deutlich verlesen wurden, zusammenzulegen, sodass die Anträge nur noch halbjährlich zu stellen sind und nicht mehr im Quartal. Das erleichtert es sowohl dem Antragsteller als natürlich auch der Verwaltung, und wir haben die Förderrichtlinie weitgehend schon überarbeitet. Das ist auch fortgeschritten und ich beabsichtige, die neue Förderrichtlinie baldmöglichst in Kraft zu setzen.

Der vorliegende Antrag, den die AfD hier gestellt hat, bezieht sich ja noch auf die unveränderte Richtlinie. Ich werde noch einmal auf ein paar Punkte mit Blick auf die neue Richtlinie bzw. auch die derzeit noch gültige Richtlinie eingehen.

Die Auszahlung der ASP-Pauschalbeträge wird durch Steuermittel realisiert. Das, was wir vorweg als Aufgabe haben, ist, dass wir als Verwaltung bzw. als Landesregierung nicht nur eine Förderrichtlinie auf den Weg geben, sondern dass wir natürlich auch die finanziell-rechtlichen Vorgaben ein Stück weit überprüfen. Die Schaffung einer Bagatellgrenze in der Förderrichtlinie war in diesem Zuge notwendig, wurde auch niedrigschwellig angesetzt und dient natürlich dazu, dass vor allen Dingen die Verwaltungskosten, die damit verbunden sind, auch in einem Maß stehen, dass natürlich auch Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Verhältnis zu den Auszahlungsbeträgen enthalten sind.

Aus diesem Grund wurde die Bagatellgrenze auf den dreifachen Wert erhöht, auf 75 Euro pro Quartal, damit natürlich auch weiterhin das, was wir als Zielstellung haben, ein Stück weit mit realisiert werden kann. Insofern beabsichtigen wir mit der Richtlinie, sowohl die Bagatellgrenze als auch natürlich den Hundeeinsatz zu verändern, damit das noch auf einem gangbaren Level ist. Vielleicht kann ich ja dann auch den von Ihnen zitierten Wissenschaftler Parkinson zitieren: „Einer der Hauptgründe für schlechtes Verstehen liegt darin begründet, dass die Leute sich selbst nicht darüber im Klaren sind, was sie überhaupt sagen wollen.“

(Beifall DIE LINKE)

Das trifft nämlich auf Ihre beiden Beschlusspunkte zu – 1 und 2 –, die sich grundlegend widersprechen. Sie wollen die Bagatellgrenze des Thüringer Modells anheben. Ich sagte jetzt, dass wir die Förderrichtlinie überarbeiten und das entsprechend anheben. Aber gleichzeitig sagen Sie auch, dass Sie das niedersächsische Modell einführen wollen. Das niedersächsische Modell geht von einem anderen Richtwert aus, und zwar von der durchschnittlichen Abschussquote der Jahre 2014 bis 2017. Und erst, wenn dieser Durchschnitt überstiegen bzw. gerissen wird, indem man dann drei Stück mehr Schwarzwild über dem Durchschnitt erlegt, erst dann greift die Finanzierung im niedersächsischen Modell.

Im Vergleich dazu, wenn man jetzt die Regelungen der beiden Länder nebeneinanderlegt, muss man doch sagen, dass wir in Thüringen den Aufwand pro erlegtes Stück Schwarzwild mit dem Pauschalbetrag entschädigen, und das natürlich nicht erst, wenn das die Jagdstrecken bzw. den durchschnittlichen Abschuss der vergangenen Jagdjahre übersteigt.

Insofern: Wir unterstützen weiterhin als Landesregierung auch mit unserem Thüringer Modell, dass wir die Aufgabe der Jägerinnen und Jäger von Beginn an, also auch mit der Bejagung und zur Erlegung des Schwarzwildes, weiterhin fortschreiben, indem wir hier auch aktiv ASP-Prävention mit betreiben. Ich kann jetzt dem vorliegenden Antrag, der hier zur Debatte steht, dahin gehend keinen Mehrwert abringen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wurde Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann stimmen wir direkt über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag der AfD in Drucksache 7/4197 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Dann kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkt 12 war von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen worden, also geht es weiter mit Tagesordnungspunkt 13

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

(Ministerin Karawanskij)

Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5352 -

Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Ja. Dann erteile ich Herrn Abgeordneten Schaft für die Koalitionsfraktionen das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn des Jahres hat der Wissenschaftsrat ein Positionspapier zu Problemen und Perspektiven beim Hochschulbau veröffentlicht. Darin werden Herausforderungen für Bund und Länder dargestellt, die weit über die drängende Frage der Finanzierung hinausgehen, denn es geht sehr konkret um die Frage: Was brauchen Räume für eine moderne Hochschule? Denn bei der Sanierung und dem Neubau rücken verschiedenste Anforderungen an eine moderne Lehre und Forschung immer weiter in den Vordergrund. Die Erfahrungen aus der Pandemie mit einem hohen Anteil an digitaler Lehre und auch immer wichtigere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen bei den Hochschulen sind nur zwei Aspekte der Anforderungen, die formuliert werden. Der Wissenschaftsrat bringt das in seinem Positionspapier wie folgt auf den Punkt – Zitat –: „Forschung, Studium und Lehre […] sind aktuell von einer derart hohen Dynamik geprägt, dass Bedarfe an Flächen, Räumen und Ausstattung entstehen, die Bestandsgebäude oft nicht befriedigen können […]. Auf den Bau und Betrieb von Gebäuden entfallen bis zu 40 % der Treibhausgasemissionen in Deutschland und die Hochschulen stehen für den Großteil des Energieverbrauchs der Landesliegenschaften. Nachhaltigkeit sollte daher in ihrer ökologischen, aber auch in ihrer ökonomischen und soziokulturellen Dimension eine wesentlich gewichtigere Rolle im Hochschulbau einnehmen.“

Der Freistaat Thüringen hat in den letzten zehn Jahren über 600 Millionen Euro für den Hochschulbau zur Verfügung gestellt und mit der aktuellen Rahmenvereinbarung V zugesichert, Baumaßnahmen auch weiter zu finanzieren. Sicherlich kommt damit den Instrumenten des staatlichen Hochbaus zur Realisierung der Maßnahmen eine hohe Bedeutung zu. Dennoch lohnt es sich aus Sicht der rot-rot-grünen Fraktionen, sich mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrats auseinanderzusetzen und zu schauen, ob und wie die Instrumente zur Hochbauplanung an der Stelle noch weiter verbessert werden können. Angesichts begrenzter Ressourcen und hoher Anforderungen wollen wir mit diesem Antrag den Blick auf einen langfristigen

Modernisierungshorizont für die Thüringer Hochschullandschaft gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen, von Studierenden über Beschäftigte und Hochschulen, nehmen. Sicherlich konnten in den vergangenen Jahren bereits wichtige Erfolge an den Hochschulen wie auch bei den Investitionen des Studierendenwerks erzielt werden. Exemplarisch seien an der Stelle 190 Millionen Euro im Gesamtumfang für den Inselplatz in Jena, die Sanierung der Mensa am Park in Weimar mit der Eröffnung erst vor wenigen Tagen – 19 Millionen Euro –, die Schaffung studentischen Wohnraums wie durch die Sanierung der alten Zahnklinik in Erfurt oder auch der Neubau des IT-Dienstleistungszentrums an der TU Ilmenau genannt.

Dennoch sind die Bedarfe für die Neubauten und Sanierungsbedarfe weiterhin vorhanden. Das bedeutet angesichts begrenzter Mittel auch immer eine notwendige Priorisierung; eine Priorisierung im Spannungsfeld von Dringlichkeit, Finanzierbarkeit, aber eben auch den genannten Herausforderungen im Bereich „Energieeffizienz“ und auch „Moderne Lehr- und Forschungsräume“.

Mit dem heute hier vorgelegten und zu diskutie- renden Antrag wollen wir, dass ein Prozess zur standortübergreifenden Betrachtung der Bedarfe der Hochschulen initiiert wird, und damit auch der aktuellen Diskussion zur Hochschulentwicklungsplanung 2030, mit dem Thema „Hochschulbau“ noch mal eine Begleitung zur Hand geben und hier auf einen wichtigen Fokus für eine moderne Hochschullandschaft noch mal den Blick legen und dabei eben auch die Schlussfolgerungen der Landesregierung aus dem Positionspapier des Wissenschaftsrats mit einbeziehen.

Ich freue mich heute auf die Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts nach § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält für die SPD-Fraktion Abgeordneter Lieb scher das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, exzellente Forschung und Lehre braucht exzellente Standortbedingungen. Ich denke, in diesem Punkt bestehen kaum Zweifel. Darüber, wie

(Vizepräsidentin Marx)

diese exzellenten Bedingungen konkret ausgestaltet werden können und wie man sie erreichen kann, lässt sich allerdings trefflich streiten.

Lassen Sie mich auch noch mal mit einem erfreulichen Punkt beginnen. Am Montag vergangener Woche, am 25. April, wurde auf einer der größten Hochschulbaustellen des Freistaats Richtfest gefeiert. Der Campus-Neubau auf dem Jenaer Inselplatz macht große Fortschritte. Neubauten für verschiedene Institute, Bibliotheksbereiche, das neue Universitätsrechenzentrum und eine Cafeteria, moderne Räume für modernes Forschen, Lernen und Lehren plus Regenerationsmöglichkeiten, eine bewusst offene Gestaltung werden Möglichkeiten zum Austausch der Fachbereiche untereinander bieten, aber auch zwischen Universität und Stadtgesellschaft. Bei dem Projekt wird auf eine nachhaltige Bewirtschaftung Wert gelegt. Photovoltaikanlagen und Geothermiesonden werden installiert und Abwärme des Rechenzentrums soll zur energetischen Versorgung der Gebäude genutzt werden. Insgesamt werden hier etwa 190 Millionen Euro in die klugen Köpfe von heute und morgen investiert,

(Beifall SPD)

von EU, Bund sowie Gotha und Land gemeinsam. Landesweit wurde in den letzten Jahrzehnten an allen Thüringer Hochschulstandorten sehr viel gebaut, saniert und modernisiert. Das war wichtig und richtig. Gegenwärtig laufen die Planungen für das Jenaer Bachstraßenareal. Dort wird Mitteldeutschlands größter biomedizinischer Hochschulcampus entstehen. Erst vorgestern wurde in Weimar die bereits angesprochene Mensa am Park nach umfangreichen Modernisierungen wiedereröffnet. Der Freistaat investiert hier einen erheblichen Umfang auch in Wohnheime und Mensen. Der Green Campus der Fachhochschule Erfurt belegt außerdem, dass es auch im Hochschulbau möglich ist, ganz auf nachwachsende Baumaterialien zu setzen. Das Hörsaalgebäude von 2021 besteht komplett aus Holz.