Protokoll der Sitzung vom 06.05.2022

Zu Ihrer ersten Frage: Es handelt sich um 229 Personen, an die das mit dem Ziel 1. Oktober 2022 bereits versendet wurde. Ansonsten kann ich Ihnen das nicht abschließend beantworten, weil, wie ich in Frage 4 dargestellt habe, die Frist quasi bis 31. Mai 2022 verlängert ist, was noch in der Zukunft liegt. Deswegen kann man erst dann abschließend beurteilen, ob das auskömmliche Potenzial erreicht wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre das Spekulation.

Dasselbe gilt im Prinzip für die Aufstiegsbewerbungen. Sofern da im Rahmen der internen Auswertung noch Erkenntnisse gewonnen werden, kann ich Ihnen die gern schriftlich zuarbeiten.

Da war die Frage wahrscheinlich falsch verstanden. Mir ging es darum, warum wir weniger als ein Drittel der Aufstiegsbewerbungen haben als im letzten Jahr. Also die sind abgeschlossen, da kommen auch nicht noch mehr.

Es sind, wie ich Ihnen unter Frage 2 berichtet habe, 88 Aufstiegsbewerbungen, vorher waren es 96. Also ist die Differenz vorhanden, aber nicht ganz so groß, dass wir von einem Drittel sprechen könnten.

Vielen Dank. Dann habe ich die Zahl falsch verstanden.

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Kollegenkreis? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/5395.

Auswirkungen der EEG-Novelle auf kleine Wasserkraftanlagen im Freistaat Thüringen

Laut Meldungen sollen Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung nach EEG-Novellierung keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begründet die Änderung mit dem Schutz der Umwelt. Aus Expertensicht wird jedoch befürchtet, dass ohne Vergütung ein Großteil der Anlagen über kurz oder lang zurückgebaut werden würde.

Ich frage die Landesregierung:

(Staatssekretärin Schenk)

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu diesen Plänen?

2. Wie viele Thüringer Wasserkraftanlagen wären bezogen auf Modernisierung betroffen?

3. Der Bau wie vieler Wasserkraftanlagen wurde im Jahr 2022 beantragt?

4. Der Bau wie vieler Wasserkraftanlagen soll im Jahr 2022 stattfinden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Wasserkraftnutzung stellt einen wesentlichen Grund dafür dar, dass Deutschland verbindliche Umweltziele im europäischen Biodiversitäts- und Gewässerschutz, insbesondere die Ziele der EEG-Wasserrahmenrichtlinie und der FloraFauna-Habitat-Richtlinie, verfehlt. Besonders bei kleinen Wasserkraftanlagen steht der vergleichsweise geringe Stromertrag erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Biodiversität in und an Gewässern gegenüber, die dazu beitragen, dass der von der Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische Zustand nicht erreicht wird. Diese deutlich negative Umweltbilanz kleiner Wasserkraftanlagen ist auch für Thüringen zu ziehen. Deshalb sieht das TMUEN keine Veranlassung, sich gegen die geplanten Regelungen für Wasserkraftanlagen auszusprechen. Soweit es um die geplante Regelung geht, die kleinen Wasserkraftanlagen bis 500 kW nicht mehr neu in die Forderung aufzunehmen, so ist dies die nachvollziehbare Konsequenz der eingangs skizzierten gewässerökologischen Situation. In keinem Fall könnten mit einer für kleine Wasserkraftanlagen gewährten Einspeisevergütung auch nur ansatzweise die immensen Kosten für die Einhaltung der gewässerökologischen Anforderungen bestritten werden. Eine Einspeisevergütung würde aber den weiteren Betrieb solcher Wasserkraftanlagen fördern, die die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen, und damit einen gewässerökologisch problematischen Zustand verstetigen. Die Auswirkungen für Thüringen wären in der Praxis ohnehin eher gering. Das Wasserkraftpotenzial der Thüringer Gewässer ist weitestgehend ausgeschöpft, sodass der

Neubau von Wasserkraftanlagen ebenso wie die Modernisierung und Leistungssteigerung vorhandener Anlagen allenfalls in sehr begrenztem Umfang infrage kommt.

Zu Frage 2: Der Landesregierung sind aus dem behördlichen Vollzug keine mit Blick auf die EEG-Einspeisevergütung relevanten Modernisierungsvorhaben bei Kleinwasserkraftwerken bekannt.

Zu Frage 3: 2022 wurde bislang der Bau von zwei neuen Wasserkraftanlagen wasserrechtlich beantragt. Dabei handelt es sich nicht um neue Wasserkraftanlagenstandorte, sondern um die Erweiterung bestehender Anlagen, die um ein zusätzliches Krafthaus an der Wehranlage ergänzt werden sollen.

Zu Frage 4: Ob mit der baulichen Umsetzung der beiden beantragten Anlagen noch in diesem Jahr zu rechnen ist, kann nicht eingeschätzt werden. Darüber hinaus hat die zuständige obere Wasserbehörde keine Kenntnis zu weiteren Bauvorhaben. Andere behördliche Informationen dazu liegen gleichfalls nicht vor.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Doch!)

Doch. Entschuldigung. Auf dem Weg zum Mikrofon hin und zurück ist eine Maske zu tragen.

Ja, Sie waren so schnell bei der Absage des Ganzen.

Vielen Dank für die Möglichkeit der Nachfrage. Sie haben gerade gesagt, dass die Wasserkraftwerke jetzt nicht mehr bezahlt werden bzw. wäre es nicht so schlimm. Gibt es vonseiten der Regierung Erkenntnisse, wie viel Energie, wie viele Kilowattstunden die kleinen Wasserkraftwerke hier in Thüringen zum Energiemix beitragen?

Die Erkenntnisse liegen mir zurzeit leider nicht vor, aber wir würden sie nachreichen.

Ja, gut. Und die zwei Wasserkraftwerke, was Sie gesagt haben, die in Planung waren, vielleicht wissen Sie da, wie viel Energie dort rauskommen sollte. Das wäre auch noch ganz gut zu erfahren.

(Abg. Hoffmann)

Das muss ich nachreichen.

Vielen Dank.

Dann gibt es keine weiteren Nachfragen mehr und wir kommen zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete König-Preuss mit der Drucksache 7/5401. Bitte schön.

Netzwerke, Verbindungen und Aktivitäten von „Freies Thüringen“

Die Gruppierung „Freies Thüringen“ und die ihr nahestehende Gruppierung „Freie Jugend“ treten seit mehreren Monaten im Kontext der sogenannten Querdenker- und Coronaproteste in Thüringen in Erscheinung. Beide haben maßgeblichen Anteil an der insbesondere über soziale Netzwerke erfolgenden Radikalisierung bis hin zu den teils auch gewalttätigen Protesten der sogenannten Coronaleugner. Unter anderem über Telegram-Kanäle von „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend“ sind inhaltlich-ideologische und teils strukturelle Verbindungen mit weiteren Gruppierungen, Initiativen, aber auch Parteien in Thüringen nachvollziehbar. Darüber hinaus liegen der Fragestellerin Hinweise vor, dass es Treffen zwischen Personen, die „Freies Thüringen“ zuzurechnen sind, sowie führenden Mitgliedern der Partei „Bürger für Thüringen“ gegeben hat. Sie verbinden nicht nur die Proteste gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie, sondern darüber hinaus Verschwörungserzählungen, insbesondere hinsichtlich der COVID-19Impfung. Damit einher gehen in Teilen antisemitische, die Shoa verharmlosende Darstellungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Aktivitäten von „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend“ liegen der Landesregierung in Thüringen seit dem Jahr 2021 vor – bitte einzeln darstellen –?

2. Welche Verbindungen oder Netzwerke von „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend“ zu anderen Gruppierungen, Initiativen und Parteien bestehen nach Kenntnis der Landesregierung?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu welchen ihr bekannten Arten von Verbindungen und Aktivitäten zwischen „Freies Thüringen“ bzw. der ihr nahestehenden Gruppierung „Freie Jugend“

und der Partei „Bürger für Thüringen“ respektive führender Personen dieser Partei?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Gruppierung „Freies Thüringen“ bzw. der ihr nahestehenden Gruppierung „Freie Jugend“, insbesondere hinsichtlich ihres Einflusses auf die radikalisierten und teils gewalttätigen Coronaproteste sowie der Beförderung von Antisemitismus und Verschwörungserzählungen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Dabei muss zwischen virtuellen Aktivitäten und realweltlichen Aktivitäten unterschieden werden.

„Freies Thüringen“ und „Freie Jugend – INFOKANAL“ prägten und prägen in erheblichem Maße die Außenwahrnehmung des Coronaprotestgeschehens in Thüringen. Die Telegram-Kanäle „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend – INFOKANAL“ gehören in den sozialen Medien zu den zentralen Mobilisationsplattformen für das unangemeldete Protestgeschehen in Thüringen seit Jahresende 2021. Täglich wurden und werden dort Aufrufe zu unangemeldeten Protesten sowie Videos und Lichtbilder durchgeführter Protestveranstaltungen öffentlich geteilt. Durch die inhaltlich verantwortlichen Betreiber der Kanäle wird keine erkennbare Differenzierung zwischen extremistischen Inhalten und Protesten unter maßgeblicher Einflussnahme von Extremisten einerseits und nicht extremistischen Inhalten andererseits vorgenommen. Die Videos amtsbekannter Extremisten, die sich zum Teil in Wortbeiträgen äußern, und weiteregeleitete Posts extremistischer Parteien, wie zum Beispiel der „Freien Sachsen“, stehen neben Protesten ohne erkennbaren Extremismusbezug.

Im Bereich realweltliche Aktivitäten sind die Kanäle „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend – INFOKANAL“ vor allem durch Kundgebungsmittel prägend für bestimmte Protestaktivitäten in Thüringen seit November 2021. Banner und Fahnen beider wurden bei zahlreichen Protestveranstaltungen mit einem besonderen Schwerpunkt in Ostthüringen mit

geführt. Die Wirkung der Marken „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend – INFOKANAL“, die im Protestzug in Kundgebungsmitteln leicht und breitenwirksam wahrnehmbar sind, entspricht nach Einschätzung der Landesregierung nicht immer auch einer quantitativen Prägung der Veranstaltung. Im Zusammenhang mit Aktivitäten von „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend“ wurden bislang Straftaten im mittleren einschlägigen Bereich festgestellt, wie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Sachbeschädigung und Bedrohung.

Zu Frage 2: Es bestehen inhaltliche Bezüge, insbesondere in ein rechtsextremistisches Personenspektrum in dem Phänomenbereich der Reichsbürger und Selbstverwalter sowie in den neuen Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats.

Zu Frage 3: Die Partei „Bürger für Thüringen“ ist kein Beobachtungsobjekt des Amts für Verfassungsschutz. Im Rahmen seines gesetzlichen Beobachtungsauftrags bearbeitet das Amt für Verfassungsschutz jedoch auch extremistische Einzelpersonen, unter anderem im Umfeld dieser Partei, die das Protestgeschehen beeinflusst haben. Hinsichtlich konkreter Erkenntnisse zu entsprechenden Personen und deren Bezügen untereinander wird auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Thüringer Verfassung verwiesen. Einer Mitteilung stehen Daten- und Geheimschutzgründe entgegen.

Zu Frage 4: Die Verwendung antisemitischer Stereotype wie auch der Glaube an Verschwörungserzählungen stellen zentrale Versatzstücke sowohl des Rechtsextremismus als auch des neuen Phänomenbereichs der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats oder der Ideologie der Reichsbürger und Selbstverwalter dar. Im Zusammenhang mit dem Coronaprotestgeschehen in Thüringen und dessen Begleitung in den sozialen Medien sind antisemitische und verschwörungserzählerische Motive ebenso aufgetreten wie Äußerungen gegen die Menschenwürde, Äußerungen im Widerspruch zur Demokratie oder zum Rechtsstaatsprinzip. Zum Teil waren diese Äußerungen gewaltbejahend und/oder wurden von Personen geäußert, die das Amt für Verfassungsschutz als gewaltbejahend einschätzt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.