Zur letzten Frage von heute erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. König mit der Drucksache 7/5413 das Wort.
Rund 60 Prozent aller Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen lernen an Schulen in freier Trägerschaft. Hier war es in der Vergangenheit der Regelfall, dass Auszubildende Schulgeld zahlen mussten. Um die Attraktivität einer Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu steigern und Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern zu beheben, hat der Thüringer Landtag beschlossen, die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen ab dem Schuljahr 2021/2022 sicherzustellen. Hierzu hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsjahr 2021 1.073.000 Euro und im Haushaltsjahr 2022 1.845.000 Euro im Landeshaushalt eingestellt.
1. In welchem finanziellen Volumen wurden Einnahmeausfälle der Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen im Kalenderjahr 2021 erstattet?
zu keiner Erstattung von Einnahmeausfällen an die Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen?
3. Wann können die Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft mit der Erstattung der Einnahmeausfälle rechnen?
4. Mit welchen Erstattungsvolumina rechnet die Landesregierung im Kalenderjahr 2022 unterteilt in die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Ich darf kurz darauf hinweisen, dass Sie gestern Abend, wenn ich richtig informiert bin, schon politisch über das Thema diskutiert haben, und ich die Zahlen gewissermaßen nachtragen darf.
Frage 1 – In welchem finanziellen Volumen wurden Einnahmeausfälle der Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen im Kalenderjahr 2021 erstattet? –: Im Haushaltsjahr 2021 wurde aus Kapitel 04 29 Titel 671 01 im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Thüringer Landtags staatliche Finanzhilfe in Höhe von 1.039.298,11 Euro bei einem Haushaltsansatz von 1.073.000 Euro gewährt.
Fragen 2, 3 und 4 nehme ich zusammen, also die Fragen: Warum kam es im Kalenderjahr 2022 trotz zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bisher noch zu keiner Erstattung von Einnahmeausfällen an die Berufsbildenden Schulen? Wann können die Berufsbildenden Schulen mit der Erstattung der Einnahmeausfälle rechnen? Mit welchen Erstattungsvolumina rechnet die Landesregierung im Kalenderjahr 2022? Dazu Folgendes: Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode tragenden Parteien CDU, CSU und SPD sah vor, dass das Schulgeld für alle Gesundheitsberufe abgeschafft wird. Im Vertrauen und im Vorgriff auf eine solche Regelung der Bundesregierung haben die Länder die Einnahmeausfälle der Träger übernommen. Allerdings kam eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung in der 19. Legislaturperiode nicht zustande.
Nunmehr stellt sich die haushaltsrechtliche Situation in Thüringen im Jahr 2022 wie folgt dar: Zur Bedienung gesetzlich zu leistender Zahlungen in den Titeln 684 01 bis 684 09 des Kapitels 04 29 werden höhere Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 erforderlich. Das sind also die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft. Um diese gesetzlich zwingenden Leistungen zu erfüllen, sind die in Kapitel 04 29 Titel 671 01 im Jahr 2021 eingestellten Mittel für diesen Zweck vorzusehen. Für Leistungen, für deren Gewährung keine rechtliche Verpflichtung besteht, sind aktuell die haushalterischen Voraussetzungen nicht gegeben. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass im Einzelplan 04 ein Großteil der vom Haushaltsgesetzgeber ausgebrachten Globalen Minderausgabe erwirtschaftet werden muss.
Vor diesem Hintergrund können im Jahr 2022 die berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft nicht mit der Erstattung von Einnahmeausfällen rechnen.
Ist Ihnen bekannt, dass in den Schulen in freier Trägerschaft Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden, in denen das Schulgeld ausgeschlossen wurde, weil man sich dort auf den Beschluss des Thüringer Landtags – Sie haben den Bund angeführt, aber wir haben im Thüringer Landtag den Beschluss gefasst –
bezogen hat, die ersten drei Monate auch ausgezahlt hat und ab Januar jetzt kein Schulgeld mehr auszahlt und die freien Träger ihre Verträge revidieren müssen? Ist Ihnen das bewusst? Das ist die erste Frage.
Und die zweite Frage ist, wie Sie darauf gekommen sind, gerade in diesem Bereich zu kürzen, welche Begründung Sie dafür haben, und nicht in anderen Bereichen gekürzt haben.
Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass uns sehr bewusst ist, dass die Globale Minderausgabe mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist. Das ist sozusagen der Borkenkäfer der Bildungspolitik. Da werden Schneisen geschlagen, die wir ausglei
chen müssen, wo wir neu aufforsten müssen, wenn Sie im Bild bleiben wollen. Wir können das natürlich immer hin- und herschieben, aber wir werden immer irgendwo etwas kürzen müssen. Es wird nicht anders gehen. Das ist nicht das, was das Ministerium sich gewünscht hat. Wir haben leider keine Ausgaben die überflüssig sind. Das heißt, wir können immer nur an der einen Stelle etwas nehmen und woanders …
Wir sind in der Fragestunde. Debatten führen wir dann gleich ab dem nächsten Tagesordnungspunkt wieder.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Doch, ausrei- chend!)
Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Das sehe ich nicht. Dann sind wir mit der Fragestunde durch für heute und wir kommen erneut zu den Tagesordnungspunkten 16, 22 und 23, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5378 -
Abgegebene Stimmen 79, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 28 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5382 -
Abgegebene Stimmen 79, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5383 -
Abgegebene Stimmen 79, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3063 - ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erlaube mir für die Koalitionsfraktionen zu sprechen und will dabei darauf hinweisen, dass