Man sieht schon, die erste Lesung war am 4. Juni 2021, also ein Jahr dauert es, bis es hier zur zweiten Lesung kommt. Das ist schon mal eine Schande an sich.
Es gibt eben keine rechtliche Grundlage für diese Abgabenerlassmöglichkeit und wir wollen für die Städte und Gemeinden Rechtssicherheit schaffen, wollen dafür ein Gesetz ändern.
Leider ist Herr Maier jetzt nicht da. In einer der letzten Plenarsitzungen nannte Herr Maier unser dauerhaftes und ernst gemeintes Engagement für die Verbesserung der Bedingungen der freiwilligen Feuerwehren – ich zitiere –: „Anbiederung“. Ich hoffe, das haben viele Feuerwehrangehörige gehört
und ziehen ihre Schlüsse daraus. – Wasserwerfer hat im entferntesten Sinn sogar was mit Feuerwehren zu tun, das ist richtig, der wirft nämlich auch Wasser. Aber Ihr Zwischenruf ist sehr unpassend.
Auch wenn Minister Maier sagt, es gibt schon Möglichkeiten, dass Feuerwehrangehörige hier kostenlos ins Freibad können, ist das eben nicht richtig, denn es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Die überörtliche Rechnungsprüfung holt irgendwann alle Gemeinden und Städte ein, da helfen solche Aussagen vom Minister wenig, sondern da braucht es eben Gesetze. Dann ist man rechtssicher.
Ich will noch kurz auf ein paar Bemerkungen von Herrn Bergner eingehen, der uns vorgeworfen hat, die Abgabenordnung ist Bundesrecht und regelt auch Bundessteuern. Das unterstreicht wieder einmal seine Inkompetenz im Kommunalabgabenrecht.
Die Abgabenordnung – hören Sie zu! – regelt nämlich keine Bundessteuern, aber ihre Verfahrensvorschriften finden in § 15 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bei der Erhebung von Kommunalabgaben in Thüringen Rechtsanwendung. So viel dazu.
Frau Henfling hatte dann auch die Zahlen bezweifelt. Herr Bilay hat auch gesagt, die Angehörigen der Feuerwehrabteilungen würden immer mehr werden. Wir können uns auf Statistiken berufen, die von 2009 bis 2019 erhoben wurden. 2009 gab es 41.300 Feuerwehrangehörige in Einsatzabteilungen, 2019 noch 33.000. Wie Sie da eine Steigerung rauslesen, kann ich nicht verstehen.
Frau Henfling hat die Zahlen auch angezweifelt. Da kann ich ihr sagen, wir berufen uns auf das Landesamt für Statistik und nicht wie Sie auf die schöngefärbten Zahlen aus den Jahresberichten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales. Das wird ja von Minister Maier geführt.
An der Stelle möchte ich noch mal unsere neue Redezeituhr erklären. Die läuft in den Ampelfarben rückwärts ab, die ist grün und zeigt Ihre Redezeit an und dann, wenn noch 1 Minute übrig ist, dann wechselt sie bereits auf so ein fieses Gelb und dann können Sie sehen,
dass es jetzt Zeit ist, zum Ende zu kommen. Gut, ich nehme die Bewertung der Farbe Gelb zurück. Dann, wenn Rot ist, dann ist die Redezeit definitiv vorbei. Wenn ich dann sage, die Redezeit ist zu Ende, oder die Kollegin hier oben, dann ist sie definitiv zu Ende, und das heißt nicht, dass Sie erst zum Ende kommen sollten. Also, wenn Sie mal diese Farbumstellung von Grün auf Gelb beachten würden, dann würden wir hier mit der Redezeit auch besser hinkommen.
Jetzt ist als nächster Redner hier auf meiner Liste Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir gleich einiges gelernt. Kollege Sesselmann informiert sich also im „Neuen Deutschland“ und schreibt lieber kurze Entwürfe als gute, aber egal. Ich will es auch gern erklären, Herr Czuppon, vielleicht schaffen Sie es ja diesmal.
Es ist die zweite Lesung Ihres Gesetzentwurfs und bereits in der ersten Lesung haben wir Freien Demokraten bezüglich dieses Entwurfs massive rechtliche Bedenken geäußert. So weit sind Sie mitgekommen, das stimmt. Und ich möchte es hier noch mal zusammenfassen: Laut Ihrer Begründung
möchten Sie ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen freiwilliger Feuerwehren Kommunalabgaben, also Beiträge, Benutzungsgebühren oder Entgelte, und Real- sowie örtliche Aufwandsund Verbrauchssteuern erlassen. Und dann schaut man mal in den Entwurf und sieht dort, dass die AfD dort für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren einen sogenannten Erlassgrund nach § 227 normieren will. So weit erst mal okay. Die AfD will in einem Landesgesetz für freiwillige Feuerwehren Abgaben erlassen. Dann fragt man sich aber: Was sagt denn dieser § 227? Denn damit ist nicht mehr das Landesgesetz gemeint. Das ist § 227 der Abgabenordnung Bund. Nach dieser Vorschrift können Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Unbillig ist grob zusammengefasst entweder ein völlig falscher Steuerbescheid, gegen den Widerspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig sind, oder die Zahlung der Steuern muss die wirtschaftliche Existenz des Steuerschuldners bedrohen oder gar vernichten. Wir reden also hier von Personen, die mit dem Rücken zur Wand stehen. Aber das hatten wir bereits in der ersten Lesung gesagt und dass Sie ehrenamtliche Feuerwehrleute mit Menschen auf eine Stufe stellen wollen, die finanziell völlig am Abgrund stehen, dass Sie dabei hier die freiwilligen Feuerwehren benutzen, um Punkte zu sammeln und daneben noch Ihren umstrittenen Härtefallfonds durchzubringen, denn so haben Sie es sich ja wohl gedacht: Wer soll bitte dagegen stimmen, wenn Sie angeblich freiwillige Feuerwehren unterstützen wollen? Vermutlich haben Sie schon Ihre Social-Media-Beiträge fertig und hetzen wieder los, dass sich hier außer Ihnen keiner für die freiwilligen Feuerwehren interessiert. Und, meine Damen und Herren, das ist dann schäbig, die Kameradinnen und Kameraden so zu missbrauchen.
Denn eigentlich sind die Feuerwehren für Sie hier doch nicht mehr als das Mittel zum Zweck, denn wenn es darum geht, waren Sie so klein mit Hut. Das will ich sagen. Beim Haushalt beispielsweise, da wollten Sie Pauschalen für die Jugendfeuerwehren von gerade einmal 12,50 Euro pro Jahr nehmen – pro Jahr. Was Sie auch wollten: die Feuerwehrrente verdoppeln. Und da müssen Sie mir mal die Frage beantworten: In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie, dass sich die Mitgliederzahl der freiwilligen Feuerwehr von 2009 bis 2018 um mehr als 9.000 Mitglieder verringert hat. Und daraus ziehen Sie den Schluss, „dass die zusätzliche Altersversorgung allein nicht geeignet ist, eine Attraktivität des ehrenamtlichen Dienstes in Einsatzabteilungen von
Vermutlich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Czuppon, vermutlich fällt Ihnen auch sonst nichts weiter ein außer eben einfach billiger polemischer Entwürfe und Anwürfe gegen die Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, die einfach nicht beschließbar sind und die Sie auch noch an Ihre Forderungen zu den Straßenausbaubeiträgen knüpfen.
Meine Damen und Herren, Wertschätzung für unsere 782 freiwilligen Feuerwehren in 821 Städten und Gemeinden mit 1.609 Ortsteilfeuerwehren, 81 Stützpunktfeuerwehren, 10 Berufsfeuerwehren und sechs behördlich anerkannten Werkfeuerwehren mit insgesamt 59.557 Feuerwehrangehörigen
sowie 12.855 Jugendfeuerwehrleuten und 11.940 Mitgliedern in Alters- und Ehrenabteilungen sieht anders aus. Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier schon am 4. Juni 2021 über dieses Vorhaben der AfD diskutiert. Mit Ausnahme Ihrer Fraktion haben allesamt vorhandenen Gruppen und Fraktionen das Ganze und die Überweisung an den Ausschuss abgelehnt. Wir werden das auch heute machen. Das ist nicht immer so, aber in diesem Fall ist es durchaus angebracht, darüber nicht weiter reden zu müssen.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nur neue Ungerechtigkeiten. Man muss sich das einfach mal vorstellen, wenn man jetzt in dem Ort ist und sagt, okay, Straßenausbaubeiträge sind erhoben worden, vielfach auch in unangenehmen Höhen, und dann sagt man den Kameraden der Feuerwehr, ihr braucht das nicht zu bezahlen. Tut man denen dann einen Gefallen oder erweist man ihnen einen Bärendienst? Ich stelle mir gerade vor, wie die Kameraden abends beim Stammtisch sitzen und ihren Freunden erklären müssen, na ja, du hast das jetzt hier nicht bezahlen müssen, dieses und jenes, die anderen mussten es bezahlen, weil es eigentlich auch alle bezahlen müssen, und das, weil du in der Feuerwehr bist. Die Kameraden sind aber nicht in der Feuerwehr, weil sie gern irgendwo was einspa
ren möchten, sondern sie sind deshalb dort, weil sie Leben retten und sich dafür einsetzen möchten, dass alle Menschen vernünftig versorgt sind, sicher sein können und keine Angst haben müssen, dass, wenn ihr Haus brennt, da niemand kommt und sie einfach danebenstehen müssen. Da wird man nicht locken können, indem man sagt, komm, wir erlassen euch hier ein paar Abgaben. Das wirft ein Bild auf die Kameradinnen und Kameraden, das ist diesem Ganzen nicht würdig. Kollege Bergner hat das gut ausgeführt. Das ist nichts, was der Feuerwehr hilft.
Das Ganze zu verquicken, ist wirklich eine sehr merkwürdige Idee. Darauf muss man erst einmal kommen. Dass am Ende – da haben Sie natürlich nicht ganz Unrecht – diese Straßenausbaubeitragsgeschichten und der Fonds für die besonders schwierigen und hohen Fälle – ja, der ist hier beschlossen worden mit dem Haushalt 2021. 28,5 Millionen Euro haben wir grundsätzlich für dieses Thema eingestellt. Im Haushalt ist zu finden, dass dieser Fonds extra dort eingerichtet werden könnte. Aber, da ist die Kritik der AfD nicht ganz ungerechtfertigt, es ist bisher nicht passiert.
Es liegt beim Land. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es durchaus mit einer Richtlinie oder einer Verordnung zu machen. Der Innenminister könnte das tun. Das ist aber bisher nicht passiert.
Nichtsdestotrotz, meine verehrten Damen und Herren der AfD, ist es hier heute aus den genannten Gründen abzulehnen. Und noch einmal: Die Feuerwehr hier vor das Loch schieben zu wollen, um andere Ziele zu erreichen, das ist nicht redlich. Wenn Sie die Feuerwehr unterstützen möchten, dann möchte ich Sie ganz herzlich dazu einladen, unserem Antrag, den wir auch schon lange im Innenausschuss diskutieren, „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“, den wir auch in der Anhörung hatten, wie Sie wissen, den wir jetzt auch noch mal in der letzten Sitzung des Innenausschusses geändert haben und den wir in der kommenden Sitzung des Innenausschusses noch mal beraten wollen, wenn Sie den unterstützen möchten, dann sind Sie da herzlich eingeladen. Da finden Sie ganz viele wunderbare Vorschläge, die wir erarbeitet haben, als wir mit den Feuerwehren im ganzen Land gesprochen haben. Da können wir tatsächlich bessere Lösungen finden, als wenn man den Kameraden hier irgendwie Geld schenken möchte, was sie vielleicht gar nicht haben möchten.
Zum Beispiel ist dort ein Thema – das würde ich an dieser Stelle gern noch einmal ansprechen –, wenn wir über die Feuerwehren reden, die Ausbildung und Versorgung mit vernünftigen Ausrüstungsgegenständen. Beim Thema „Ausbildung“ muss ich noch einmal auf das Thema der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule kommen, hier ist uns ja auch gesagt worden – und das ist auch nicht in Abrede zu stellen –, dass beim Ausbau, in den Planungen zumindest und auch, sage ich mal, in der Überlegung, wie man das zukünftig mit den Ausbildungskapazitäten anders gestalten könnte, große Fortschritte erzielt worden sind. Auch die Tatsache, dass man jetzt sagt, es gibt eine feste Kontingentierung, die den Kameraden vor Augen führt, dass sie zum Lehrgang kommen können oder eben auch nicht – in den meisten Fällen ist das nicht so –, ist zu begrüßen. Das sorgt dafür, dass man nicht mehr diese ganzen Absagen hat, kurz bevor es eigentlich losgehen sollte. Aber auch hier müssen wir gemeinsam daran arbeiten – und das Innenministerium ist aufgefordert, intensiv nach Lösungen zu suchen und vorzuschlagen –, dass wir hier die Ausbildung verbessern können, einfach mehr Angebote schaffen können und nicht erst im Jahre 2030, wenn die Landesfeuerwehrschule zumindest in einem weiteren Schritt fertig ausgebaut sein soll. Das ist ein Punkt, wo wir wirklich für die Feuerwehrleute hier etwas machen können. Da sind Sie alle herzlich eingeladen mitzuarbeiten, aber nicht mit diesem Antrag. Vielen Dank.