Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher insbesondere auf der Tribüne. Es handelt sich überwiegend um Schülerinnen und Schüler. Herzlich willkommen bei uns hier im Plenarsaal!
Wir freuen uns, dass Sie wieder die Möglichkeit haben, hier bei uns zu sein. Darüber sind wir alle sehr froh.
Ich begrüße auch ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.
Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegen ein Einberufungsverlangen der Fraktion der AfD und eines der Fraktion der CDU. Die diesbezüglichen Unterrichtungen liegen Ihnen in den Drucksachen 7/5517 und 7/5525 vor.
Schriftführerin bzw. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Schubert und Herr Abgeordneter Gottweiss.
Gestatten Sie mir einige Hinweise im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus: Wir haben am 26. Mai 2022 die Maßnahmen aufgehoben. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dafür bedanken, dass Sie die Maßnahmen stets mitgetragen und – wie ich auch finde – sehr vorbildlich beachtet haben. Gemeinsam haben wir es geschafft, die Funktionsfähigkeit des Landtags zu jeder Zeit sicherzustellen, und das war immer die Fokussierung dieser Maßnahmen. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil der Landtag im Bereich der Gesetzgebung, im Bereich der Regierungskontrolle, im Bereich von Wahlen und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wesentliche Funktionen im parlamentarischen Regierungssystem wahrnimmt. Lassen Sie uns bitte auch weiterhin achtsam und respektvoll miteinander umgehen. Das haben die Menschen, die uns gewählt haben, sicher auch verdient.
Beachten Sie bitte, dass wir aus der Pandemie noch nicht gänzlich heraus sind. Ich bitte deshalb weiterhin um gegenseitige Rücksichtnahme. Dessen eingedenk ist auch für künftige Plenarsitzungen bis auf Widerruf geplant – so hat das der Ältestenrat abgestimmt –, die Sitzung für Lüftungs- und Erholungspausen des Landtags einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag für jeweils 20 Minuten zu unterbrechen. Die Sitzungen sollen am Vormittag um 11.00 Uhr und am Nachmittag gegen 16.00 Uhr unterbrochen werden. Im Rahmen der Sitzungsleitung wird darauf geachtet, dass Redebeiträge natürlich nicht unterbrochen werden.
Die Wahlverfahren, die vom Landtag durchgeführt werden, sind grundsätzlich am Donnerstag bzw. am Freitag nach der jeweiligen Mittagspause geheim und im Block durchzuführen. Während der Auszählung der Stimmen kann die Fragestunde stattfinden, soweit Mündliche Anfragen vorliegen und Wahlen nach der Mittagspause durchgeführt werden.
Zur Drucksachenverteilung: Sitzungsbezogene Drucksachen werden im Abgeordneteninformationssystem elektronisch bereitgestellt und grundsätzlich auf zwei Tischen im Plenarsaal in Papierform zur Abholung bereitgelegt. Über die Auslegung werden die Sitzungsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer durch das sitzungsleitende Mitglied des Vorstands informiert.
Ist eine – am Beratungsverlauf orientierte – rechtzeitige elektronische Bereitstellung im Abgeordneteninformationssystem nicht möglich, werden die Drucksachen ausnahmsweise auf den Plätzen der Abgeordneten, der Beschäftigten der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe sowie der Landesregierung ausgelegt.
Der Ältestenrat ist weiterhin übereingekommen, dass wir die derzeitige Sitzordnung im Plenarsaal bis auf Weiteres beibehalten; wir werden uns im Herbst noch einmal mit dem Thema befassen.
Abweichend von der aktuellen Praxis zur Auslegung der Anwesenheitslisten wird eine zentrale Anwesenheitsliste in einfacher Ausfertigung auf dem Tresen am Übergang zum Foyer des Landtags ausgelegt.
Der Ältestenrat hat für Frau Emily Thümmler, Lokalredakteurin bei Wartburg-Radio 96.5, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Frau Ricarda Lehle, Redakteurin beim Landesstudio Thüringen des Zweiten Deutschen Fernsehens, und Herrn Pascale Kanew, Technischer Assistent beim
Mitteldeutschen Rundfunk, für diese Plenarsitzung sowie für die 82., 83. und 84. Plenarsitzung am heutigen Tage sowie am 9. und am 10. Juni 2022 eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Hinweis zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort.
Sehr geehrte Damen und Herren, soweit die Hinweise von meiner Seite. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt.
a) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5524 - ERSTE BERATUNG
b) Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe – keine Sparpolitik auf dem Rücken der Auszubildenden in Thüringen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5516 -
Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen und ich habe auch gerade erst die Darreichung bekommen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. König, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen, die sicherlich heute zahlreich hier zuschauen! Die CDU
Fraktion hat das heutige Sonderplenum beantragt, weil es uns darum geht, die durch das Bildungsministerium veranlasste Aussetzung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen zurückzunehmen. Dabei wollen wir nicht nur über das Thema diskutieren und einen Antrag verabschieden, wie dies die AfD plant – ich will nur daran erinnern, dass wir bereits zweimal einen Parlamentsantrag zur Schulgeldfreiheit verabschiedet haben, die AfD-Initiative ist damit redundant –, sondern im Unterschied zur AfD hat die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Schulgeldfreiheit zukünftig gesetzlich festschreibt und damit Klarheit und Kontinuität für die Auszubildenden und Schulen in freier Trägerschaft schafft.
Damit wollen wir das mit der Aussetzung der Schulgeldfreiheit durch die Landesregierung verbundene fatale Signal an die Auszubildenden und die zukünftige Gesundheitsversorgung revidieren. Hat das Bildungsministerium im Informationsschreiben an die Schulen in freier Trägerschaft zur Aussetzung der Schulgeldfreiheit noch im Mai geschrieben, dass es sich bei der Schulgeldfreiheit um eine ins Ermessen des Ministeriums gestellte Leistung handelt und das Ermessen hinsichtlich dieser Leistung im Jahr 2022 auf null reduziert ist, wird mit diesem Gesetzentwurf das Ermessen des Bildungsministeriums auf null gesetzt, die Schulgeldfreiheit rückwirkend zum 01.01.2022 nicht umzusetzen. Dieses Signal wollen wir heute an die mehr als 1.000 Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen aussenden. Wir wollen damit Ausbildungsabbrüche aus finanziellen Gründen und Wechsel in andere Bundesländer verhindern. Außerdem werden wir dadurch die falsche Prioritätensetzung innerhalb der Landesregierung im Rahmen der Globalen Minderausgabe korrigieren.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Interview von Minister Holter – er ist heute auch hier – mit dem „Deutschlandfunk“ hinweisen, in dem er deutlich gesagt hat, dass er bei der Finanzministerin darum geworben hat, Bildung von den Kürzungen auszunehmen. Herausgekommen ist das größte Sparvolumen aller Ministerien für das Bildungsministerium, was Minister Holter in dem von mir genannten Interview wie folgt kommentierte: Die Landesregierung hat es nicht geschafft, Prioritäten zu setzen. Wir haben nun als Gesetzgeber die Chance, mit dem Gesetzentwurf der CDU die nicht erfolgte Prioritätensetzung bei der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen vorzunehmen.
Diese Diskussion wollen wir heute führen und ich kündige schon an: Wir werden die Diskussion auch im Ausschuss weiterführen.
Die AfD-Fraktion wünscht ebenfalls das Wort zur Begründung. Herr Abgeordneter Aust, bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Wiedereinführung des Schulgelds in den Gesundheitsfachberufen hat die Landesregierung etwa 1.000 Auszubildende in Unsicherheit und Zukunftsangst gestoßen – junge Menschen, die sich auf das Wort und den Beschluss dieses Landtags verlassen haben, junge Menschen, die auf Grundlage des Landtagsbeschlusses zur Abschaffung des Schulgelds in den Gesundheitsfachberufen Pläne aufstellten und mit Fleiß ihrer Ausbildung nachgingen. Diese jungen Menschen wurden von dieser Landesregierung mit der rückwirkenden Wiedereinführung des Schulgelds bitter betrogen.
Jeder einzelne Auszubildende hat für diesen unverschämten Vertrauensbruch einen Anspruch auf eine Entschuldigung vom Ministerpräsidenten persönlich.
Und jeder einzelne Abgeordnete in diesem Haus hat die moralische Pflicht, dieses Unrecht gegenüber den Auszubildenden zu beseitigen und das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen sofort wieder abzuschaffen.
Darum das heutige Sonderplenum und darum unser heutiger Antrag zur Abschaffung des Schulgelds. Das Schulgeld für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen auch in Thüringen endlich abzuschaffen, wie in anderen Bundesländern bereits seit Langem, geht auf die Initiative der AfD-Fraktion im Frühjahr 2020 zurück,
nachzulesen unter dem Titel „Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen“. Leider wurde die Abschaffung des Schulgelds damals von allen anderen Fraktionen unter fadenscheinigen Gründen zu
nächst abgelehnt. Aber, wie so häufig, wenige Monate später übernahm Rot-Rot-Grün die Position und guten Ideen der AfD und schmückte sich die Landesregierung mit fremden, mit unseren Federn.
Das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen wurde auf Initiative der AfD also zunächst abgeschafft – ein großer Erfolg, so dachten wir alle. Umso bitterer die Enttäuschung nach der rückwirkenden Wiedereinführung in diesem Frühjahr. Deshalb haben wir heute diese Sondersitzung des Landtags einberufen, einzig und allein um mit unserem heutigen Antrag „Schulgeld für alle Gesundheitsberufe abschaffen – keine Sparpolitik auf dem Rücken der Auszubildenden in Thüringen“ das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen sofort wieder abzuschaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Zitat: „Einen Beruf zu erlernen bedeutet auch, sich Lebensperspektiven zu erschließen. Damit das allen Jugendlichen offensteht, wollen wir die Berufsausbildung von finanziellen Hürden befreien. Deshalb werden wir Schulgebühren abschaffen.“ Damit warb Bodo Ramelow in der Broschüre „Wir machen Bildung. Nicht nur Schule.“ im Wahlkampf 2019. Und heute machen Bodo Ramelow und Die Linke Bildungspolitik für alle diejenigen mit dem nötigen Kleingeld. Eine sozial gerechte Bildungspolitik, eine Bildungspolitik, die jungen Menschen Zukunftschancen bietet, die es jungen Menschen ermöglicht, ihren Traumberuf zu erlernen, gibt es mit der Linken und gibt es mit Bodo Ramelow in Thüringen nicht.