Protokoll der Sitzung vom 08.06.2022

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darauf haben die Schülerinnen und Schüler vertraut. Jetzt ist es unsere Aufgabe, dieses Vertrauen auch zu rechtfertigen. Ich bin mir sicher, alle demokratischen Landespolitiker/-innen werden dazu einen gemeinsamen Weg finden, die Rechtsextremen von der AfD braucht es dazu nicht.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ältestenrat!)

Was niemand in diesem Hause bestreitet: Wir brauchen jede und jeden einzelnen Auszubildenden,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in der Ergotherapie, in der Massage, in der Physiotherapie oder in der Logopädie. Es geht um Fachkräftegewinnung, und zwar ganz konkret.

Nun liegt uns heute ein Gesetzentwurf der CDUFraktion vor. Ich habe verstanden, dass die CDU diesen am liebsten so schnell wie möglich durch das Parlament bringen möchte. Wenn ich jetzt den Vorschlag ganz konkret anschaue – meine Kollegin Rothe-Beinlich ist schon in der Sache darauf eingegangen –, dann bitte ich Sie im Namen der SPD-Fraktion sehr eindringlich darum, dass wir uns diese Punkte erst einmal ernsthaft, aber auch sorgfältig im Bildungsausschuss anschauen. Dass das funktionieren kann, zeigen aus meiner Sicht parlamentarische Beispiele wie die Einigung zum Musikund Jugendkunstschulgesetz, was im folgenden Plenum auch hier Thema sein wird, oder auch zum Antrag der Seniorenpolitik usw. usf.

Was mir besonders wichtig ist: Unser Ziel ist eine dauerhafte rechtssichere Lösung. Dafür steht der Bund eigentlich auch dauerhaft in der Verantwortung, in der Pflicht. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel wurde das klar vereinbart, dass eine bundesweite dauerhafte Lösung für die Schulgeldfreiheit in der Ausbildung für die Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe zu finden ist. Bis dahin können wir nicht warten und sind als Land in der Verantwortung, diese Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen abzusichern. Mit einem Blick auf die Fachkräfteentwicklung in Thüringen müssen wir das Thema aus der Sicht meiner Fraktion sogar weiter fassen.

Lassen Sie mich dazu ein paar Ausführungen machen: Insgesamt werden bis zum Jahr 2030 in Thüringen voraussichtlich rund 350.000 Fachkräfte benötigt, um eine neue bzw. frei werdende Stelle zu besetzen. Ein Sektor, der besonders betroffen ist und aufgrund von steigender Nachfrage an Bedeutung gewinnt, ist die Sorgearbeit insgesamt. Sorgearbeit umfasst Tätigkeiten der Pflege, Zuwendung, Versorgung für sich und für andere. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der Haushaltsführung, der Pflege und der Betreuung von Kindern und Älteren. Sorgearbeit ist zwischen Frauen und Männern ungleich verteilt. Um die Berufe im Rahmen der Sorgearbeit zu konkretisieren, wurde der Begriff „SAHGE“ entwickelt. Er steht für soziale Arbeit, haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheit, Pflege und Erziehung. Die Ausbildung in diesen Berufen erfolgt zumeist als vollzeitschulische Ausbildung, ist häufig an Berufsfachschulen in freier Trägerschaft organisiert und unterliegt anderen Regularien als die duale Ausbildung. Beispielsweise beziehen die Auszubildenden in den meisten Fällen keine monatliche Ausbildungsvergütung, sondern

(Abg. Montag)

ein Schüler/‑innen-BAföG und müssen an Schulen in freier Trägerschaft ein monatliches Schulgeld entrichten. Mit Blick auf den akuten Fachkräftebedarf in diesen SAHGE-Berufen, der in der pandemischen Lage noch mal besonders hervorgetreten ist, müssen wir die Attraktivität der sogenannten SAHGE-Berufe insgesamt stärken. Um die Attraktivität der sozialen Berufe zu erhöhen und dem steigenden Fachkräftebedarf zu entsprechen, wollen wir in einem ersten Schritt darüber reden, nicht nur die Gesundheitsberufe, sondern im nächsten Schritt alle SAHGE-Berufe in Thüringen vom Schulgeld zu befreien.

Doch lassen Sie mich auf die versprochene Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe im Jahr 2022 zurückkommen. Wie ist es überhaupt zu der Situation gekommen, vor der wir nun stehen? Sie ist das Ergebnis eines Haushalts, den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU-Fraktion beschlossen haben, einschließlich des Auftrags an unsere Landesregierung, insgesamt 330 Millionen Euro einzusparen, ohne dass wir das konkreter benannt haben, Herr Dr. König – ohne dass wir das konkreter benannt haben. Und das ist der Kardinalfehler, auch das haben wir schon sehr oft hier thematisiert, das haben wir auch damals bei der Beschlussfassung thematisiert. Allerdings ist es noch einmal deutlich geworden, dass dies der Kardinalfehler ist und dass die CDU nie bereit war, deutlich zu sagen, wo sie denn gedenkt zu sparen, nur das irgendwie gespart werden sollte.

(Unruhe CDU)

Wo denn konkret, Herr Bühl? Mir lag diese Liste nicht vor. Sie können die gern mal hier öffentlich präsentieren, um klar zu sagen, wie dieser Haushalt denn Ihrer Meinung nach zustande kommt, außer global einfach mal zu sagen: Wir streichen 330 Millionen Euro.

Herr Montag, diese Debatte, die Sie da jetzt noch einmal insgesamt vom Zaun gebrochen haben, auch diese Vermischung mit der Debatte zu Abstandsregelungen zur Windkraft halte ich einfach für falsch und es ist wohlfeil, was Sie hier vorne jetzt gerade formuliert haben – wohlfeil! Denn es ist ein riesengroßer Unterschied, ob die Fraktion der CDU hier einen Gesetzentwurf ohne vorherige Beratung einbringt oder ob ein Gesetzentwurf nach mehrjähriger Beratung nun mittlerweile mit den Stimmen der AfD in dieses Plenum gehoben wird und hier gedroht wird, einen Gesetzentwurf mit rechtsextremen Mehrheiten durchzubringen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist beim Thema „Windkraft“ so. Das ist nicht beim Thema „Schulgeldfreiheit“ so. Das ist ein Unterschied, Herr Montag.

(Unruhe Gruppe der FDP)

Und dann versuchen Sie doch nicht, über diese Schiene den Betroffenen Sand ins Auge zu streuen. Darum geht es jetzt hier gar nicht.

Auch zum Thema „Haushaltsstrategie“: Ich bin froh, dass Herr Minister Holter jetzt noch einmal sehr deutlich gemacht hat, um was es hier geht, und dass er auch sagt, dass, sobald es eine gesetzliche Grundlage gibt, die GMA nicht mehr greift und dass es nicht Haushaltsstrategie sein kann, irgendwelche Lieblingsprojekte wegzudrücken. Das habe ich ganz persönlich auch sehr oft hier deutlich gemacht. Ich möchte nur an die Thematik zur Finanzierung der Jugendarbeit erinnern. Auch hier hat man eine längere Zeit gebraucht, um eine Lösung zu finden. Wäre sie gesetzlich fixiert, hätten wir das Problem nicht. Es geht also nicht um Spielchen und Strategien, es geht schlicht und ergreifend um ein schlechtes Haushaltsgesetz, was diese Landesregierung in irgendeiner Form umsetzen muss, und das mit hoher Verantwortung.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sie haben es doch mit beschlossen!)

Deswegen war es trotzdem schlecht.

(Heiterkeit CDU)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Danke für das Eingeständnis!)

Das behauptet hier auch niemand anders. Die Lächerlichkeit, die Sie jetzt gerade an den Tag legen, liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, zeigt immer noch nicht, dass Sie Ihrer Verantwortung wirklich in dieser Frage nachkommen und deutlich machen können, um was es hier geht. Es geht nämlich um die Zukunft dieses Landes.

Zurück zu dem, um was es hier eigentlich geht: Wir haben eine Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern in den Gesundheitsfachberufen. Was wir jetzt in den nächsten Wochen auf den Weg bringen können und werden, ist eine kurzfristige Lösung. Dafür stehen wir als SPD-Fraktion bereit und hoffen, dass wir im nächsten Bildungsausschuss auch gemeinsam eine Lösung finden. Herr Minister Holter hat es gerade skizziert. Das begrüßen wir sehr.

Mein Appell heißt deshalb: Die 1.000 Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung für die Gesundheitsfachberufe an den Privatschulen schauen heute auf uns. Wir schulden ihnen eine gute, aber vor allem rechtssichere Lösung, damit sie sich defini

tiv und rechtsverbindlich auf die erneute Erstattung des Schulgelds verlassen können. Dafür ist der Vorschlag der CDU-Fraktion eine Grundlage, den wir gern im Bildungsausschuss diskutieren. Im Namen meiner Fraktion bitte ich deshalb um Überweisung an den Bildungsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU erhält Herr Abgeordneter Dr. König das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen, ich denke, nach den Ausführungen von Minister Holter ist eigentlich das wesentliche Ziel, was die CDU-Fraktion mit diesem Sonderplenum verfolgt hat, erfüllt worden. Wir haben gesagt, wir beantragen dieses Sonderplenum, damit die Auszubildenden Klarheit bekommen, was mit ihrem Schulgeld oder teilweise den Nachzahlungen passiert, die auf sie zugekommen sind. Dass die Schulgeldfreiheit wieder eingeführt wird, so habe ich heute das Bekenntnis von Minister Holter verstanden und so sollte auch das Signal an die Auszubildenden in ganz Thüringen in den Gesundheitsfachberufen sein. Sie können jetzt wieder beruhigter schlafen, weil sie die Nachzahlung nicht tätigen müssen. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen.

(Beifall CDU)

Dann möchte ich noch kurz die Historie dieser Schulgeldfreiheit, die Genese erklären. Herr Aust, das machen wir jedes Mal. Wenn Sie immer sagen: Wir waren die Ersten und dann wurde es vom Parlament abgelehnt, ist das nicht richtig. Sondern es gab von Ihnen einen Antrag, von uns einen Alternativantrag, der detaillierter war, der besser war und dann den Weg in den Ausschuss gefunden hat und dort weiterdiskutiert wurde.

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Der abge- schrieben war!)

So ist die Genese, die Historie gewesen und die Umsetzung ist dann durch die Haushaltsberatung 2020 passiert, wo das Geld für die Schulgeldfreiheit von uns mit in den Landeshaushalt reinverhandelt wurde. Das war die historische Genese. Die Mär, die AfD hat alles auf den Weg gebracht und erst hat sich keiner mehr darum gekümmert und dann

kam es erst wieder von Rot-Rot-Grün, ist absoluter Quatsch, das können wir alles im Protokoll nachlesen, das stimmt alles nicht.

Das Nächste ist: Wir haben heute auch über die Umsetzung des Eckpunktepapiers der Gesundheitsfachberufe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gesprochen. Zu dem Zeitpunkt, als wir hier beschlossen haben, die Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, war klar, dass dieses Eckpunktepapier nicht mehr umgesetzt wird. Deswegen haben wir gesagt: Wir müssen jetzt hier handeln, wir müssen die Fachkräfte hier in Thüringen halten und deswegen im Vorgriff auf eine eventuell entstehende bundeseinheitliche Lösung hier die Schulgeldfreiheit schon einführen.

Aber warum wollen wir die Schulgeldfreiheit einführen und warum wollen wir die Schulgeldfreiheit in Thüringen weiter aufrechterhalten? Da hatte ich bereits im vergangenen Plenum ausgeführt, dass in einer älterwerdenden Gesellschaft – ich glaube, da sind wir uns auch hier alle im Hohen Haus einig – eine hochwertige medizinische und gesundheitliche Versorgung eine immer größer werdende Herausforderung wird. Damit diese Versorgung gewährleistet werden kann, benötigen wir ausreichend Fachkräfte, insbesondere in den pflegerischen und therapeutischen Berufen. Wie wichtig eine gute gesundheitliche Versorgung ist, hat uns die Coronapandemie tagtäglich gezeigt. Auch mit Blick auf das Long-COVID-Syndrom mit Reha-Maßnahmen im Nachgang von Infektionen wird es einen zusätzlichen Bedarf gerade an Physiotherapeuten oder auch Ergotherapeuten geben. Aus diesen Gründen müssen wir alles dafür tun, dass sich in den kommenden Jahren genügend Menschen für die Gesundheitsfachberufe entscheiden, weshalb wir die Arbeitsbedingungen, die Ausbildungsbedingungen und die Bezahlung in diesen Berufen deutlich attraktiver gestalten müssen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Es muss schnell strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geben. Als Anerkennung während der Pandemie zu applaudieren und dann wieder im alten Trott fortzufahren, ist der falsche Weg.

Für uns als CDU-Fraktion ist die Stärkung der Gesundheitsfachberufe eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben, um eine hochwertige medizinisch-therapeutische Versorgung abzusichern. Deswegen haben wir uns zur Steigerung der Ausbildungsattraktivität für einen Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen eingesetzt. Denn wer Schulgeld abschafft, reduziert finanzielle Hürden, die wegen fehlender Ausbildungsvergütung und teilweise sehr

(Abg. Möller)

teuren Zusatzqualifikationen ohnehin noch weiter bestehen bleiben.

(Beifall CDU)

Die Abschaffung des Schulgelds an freien Schulen war für uns auch eine Frage der Gerechtigkeit, denn wie wollen wir einem Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erklären, dass der Staat die sehr kostenintensive akademische Ausbildung von Medizinern komplett finanziert, es aber nicht schafft, die Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen finanziell vom Schulgeld zu entlasten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nochmals daran erinnern, dass wir es mit viel Vehemenz und gegen große Widerstände aus der Landesregierung – und anfangs auch aus der Minderheitskoalition – geschafft haben, die Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen in Thüringen mit dem Beschluss zum Haushalt 2021 durchzusetzen; das habe ich eben schon bei der Genese der Schulgeldfreiheit ausgeführt. Das ist damals mit einem entsprechenden Entschließungsantrag zum Haushalt und dann noch mal im April 2021 hier im Plenum mit dem ursprünglichen Alternativantrag der CDU aus dem Jahr 2020 passiert. Damit war der Weg frei und zum ersten Mal bekamen die Träger der Gesundheitsfachschulen mit dem laufenden Schuljahr 2021/2022 Ausgleichszahlungen, um bei ihren Auszubildenden auf das Schulgeld verzichten zu können. Da ist der Fall so, dass wir uns im Ausschuss darauf verständigt haben, dass der durchschnittliche Schulgeldwert an die Träger erstattet wird und Träger, die in einzelnen Bildungsgängen über diesem durchschnittlichen Wert gelegen haben, trotzdem nur den durchschnittlichen Wert bekommen haben. Deswegen ist zum Beispiel die Situation, soweit ich weiß, in Weimar, dass dort trotzdem noch 30 Euro Schulgeld gezahlt werden müssen, da man die Differenz genommen hat; das hat Frau Rothe-Beinlich auch ausgeführt. Nichtsdestotrotz haben wir für die große Mehrheit auch eine wirkliche Schulgeldfreiheit hergestellt und das mit einem Verfahren, das schlank und unbürokratisch war. Eine Alternative, die wir auch im Ausschuss beraten hatten, war, dass jeder Auszubildende dann selbst einen Antrag stellt und das Geld erstattet bekommt. Das wäre ein sehr großer Aufwand gewesen. So ist eine schlanke Lösung gefunden worden und die ist natürlich auch in unseren vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Die eva- luiert werden!)

Die Entscheidung, die weitgehende Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, war aber auch ein wichtiges politisches Zeichen für die Ausbildung in den Ge

sundheitsfachberufen, die in den letzten Jahren – das haben wir auch schon mehrfach gesagt – einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern hatte, in denen die Schulgeldfreiheit schon hergestellt wurde. Wenn wir noch länger gewartet hätten, hätten wir noch mehr Abwanderung bekommen, dann wäre die Attraktivität für eine Ausbildung in Gesundheitsfachberufen in Thüringen noch geringer gewesen. Deswegen war es gut, dass wir das dann schnellstmöglich umgesetzt haben. Umso unverständlicher ist – das muss ich an dieser Stelle auch deutlich sagen –, dass die im Haushalt verankerten Mittel in Höhe von 1,845 Millionen Euro für die Schulgeldfreiheit seit dem 01.01.2022 vom Bildungsministerium ersatzlos gestrichen wurden. Das ist aus unserer Sicht eine politische Bankrotterklärung der Landesregierung gegenüber den Auszubildenden und den Schulen in freier Trägerschaft gewesen

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

und selbstverständlich ein fatales Signal an die aktuellen und zukünftigen Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen. Das hat weder etwas mit Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft noch etwas mit Verlässlichkeit und Respekt für die Auszubildenden zu tun.