Zu Frage 3: Die Ziele der Herstellung einer leistungsfähigen großräumigen Straßenverbindung bei gleichzeitiger Entlastung der Ortsdurchfahrt Meiningen lassen sich aus Sicht der Landesregierung nur durch den Bau der Ortsumgehung erreichen.
Zu Frage 4: Nach Auskunft der Stadt Meiningen bezieht sich die jetzige Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 entsprechend der noch gültigen verkehrsrechtlichen Anordnung vom 5. August 2014 auf den Bereich, in dem eine Gefahrenlage tatsächlich festgestellt wurde. Der übrige Bereich der Ortsdurchfahrt, in welchem zurzeit noch Tempo 50 gilt, verfügt demnach über ausreichende Fahrbahn-, Gehweg- und Seitenstreifenbereiche. Eine konkrete Gefahrenlage, welche für eine Geschwindigkeitsreduzierung nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung erforderlich ist, bestand hier seinerzeit nicht. Aufgrund der aktuellen Sachlage wurde jetzt durch die Stadt Meiningen eine Antragstellung auf eine durchgängi
ge Geschwindigkeitsreduzierung beim zuständigen Landratsamt Schmalkalden-Meiningen avisiert. Die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde wird den Antrag nach Eingang prüfen und entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen entscheiden.
Ich hätte zwei Nachfragen. Unter 1. haben Sie gesagt, dass Sie jetzt noch mal in die Entwurfsplanung gehen müssen. Das ist ja noch mal ganz vorn vorne. Die Frage stellt sich mir, ob es dazu schon einen Zeitplan gibt, zumindest grob.
Die zweite Frage: Hat denn das Landratsamt Meiningen signalisiert, wann sie den Antrag in Bezug auf das durchgängige Tempo 30 dort tatsächlich positiv bescheiden werden? Das wäre auch gut.
Zu Frage 1: Wir haben zwar keinen konkreten Zeitplan, aber wir haben natürlich den Zeitaufwand abgeschätzt. Und der ist so, dass wir davon ausgehen, dass wir für die Planung bei störungsfreiem Planungsverlauf mindestens drei Jahre bis zur neuen Aufstellung des Entwurfs benötigen, also bis zur erneuten Einreichung der Unterlagen an die Landesanhörungsbehörde, das Landesverwaltungsamt in Weimar. Insofern können wir noch keine Aussage dazu treffen, wann belastbar mit einem Baubeginn zu rechnen ist.
Zu Ihrer zweiten Nachfrage: Da gibt es einen kleinen Widerspruch, also nicht in Ihrer Frage, sondern in dem, was ich Ihnen sage. Wir haben von der Stadt Meiningen die Auskunft bekommen, dass der Antrag bereits gestellt wurde. Aber die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt SchmalkaldenMeiningen hat uns mitgeteilt, dass es bisher noch keine Antragstellung gab. Deswegen habe ich in meiner Antwort vorhin diplomatisch von „avisiert“ gesprochen. Das müssen die beiden Behörden, glaube ich, miteinander mal besprechen, wo der Antrag gerade liegt.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir beenden damit die Fragestunde für heute. Nach unserer neuen Pausenregelung steht jetzt die zweite Lüftungspause an – einmal um 11.00 Uhr und einmal um 16.00 Uhr. Jetzt ist es 16.04 Uhr, weshalb wir uns
Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 14 und 17 bis 21 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5626 -
Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, damit gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 53 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5627 -
Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 59 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5628 -
Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 60 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU und der AfD - Drucksachen 7/5537/5565/5566 -
Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 3, gültige Stimmen somit 84. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 40 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 26 Stimmen und auf den der Fraktion der AfD 18 Stimmen. Es liegen keine Enthaltungen vor. Daraus ergibt sich, dass auf die vorschlagenden Fraktionen folgende Anzahl an Vertrauensleuten und Vertreterinnen bzw. Vertretern entfällt: Fraktion Die Linke vier Vertrauensleute und Vertreterinnen bzw. Vertreter, Fraktion der CDU zwei Vertrauensleute und Vertreterinnen bzw. Vertreter, Fraktion der AfD eine Vertrauensperson und Vertreter. Damit wurden die durch die Fraktionen Die Linke und der CDU vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Vertrauensleute sowie Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Aus dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD wurde ausschließlich Herr Marcus Cebulla als Vertrauensperson und Herr Sven Röbbenack als Vertreter gewählt. Da die Fraktion Die Linke nur drei Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber vorgeschlagen hat, bleibt ein Wahlamt vakant.
Ich gratuliere den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Da ich keinen Widerspruch dazu höre, ist das so.
Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5629 -
Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen somit 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 47 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5630 -
Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 38 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Ich frage in Richtung der Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 18, 19 – bezogen auf den verbleibenden Wahlvorschlag –, 20 und 21 mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern in der morgigen Plenarsitzung gewünscht?
Das ist der Fall. Aufgrund der Zustimmung durch die Fraktion der AfD werden demzufolge die genannten Wahlen in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause erneut aufgerufen. Ich schließe für heute diesen Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5550 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Thüringer Landesplanungsgesetz regelt das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen in Thüringen. Wie Sie alle wissen, befinden sich die Regionalpläne nach wie vor in der Fortschreibung und auch das Landesentwicklungsprogramm wird fortgeschrieben. Mit diesen Plänen werden Weichenstellungen für die Zukunft des Freistaats Thü
ringen vorgenommen. Wir alle kennen die Diskussionen um den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Windenergienutzung und die Bestimmung der Zentralen Orte, um nur einige Beispiele zu nennen. Damit die mit diesen Regelungen einhergehenden Diskussionsprozesse gelingen können, benötigen wir zeitgemäße Verfahrensregelungen. Mit dem vorgelegten Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes sollen diese zeitgemäßen Verfahrensregeln geschaffen werden.
Betroffen von den Änderungen ist vor allem § 3 des Landesplanungsgesetzes, der die Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms der Regionalpläne regelt. Hier rückt der Zugang zu Informationen im Internet in den Vordergrund. Während bisher bei der Fortschreibung von Programmen und Plänen sämtliche Unterlagen in Papier auszulegen waren, wird nun die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet vorgeschrieben. Diesen zeitgemäßen Informationszugang erwarten Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns als Verwaltung. Bisher sind bei der Aufstellung von Regionalplänen die Unterlagen bei sämtlichen Landkreisen, kreisfreien Städten und Mittelzentren der jeweiligen Planungsregion auszulegen. Im Vorfeld muss hierüber eine Bekanntmachung erfolgen. Diese Bekanntmachung erfolgt in den Amtsblättern der Landkreise, kreisfreien Städte und Mittelzentren – im Jahr 2022 ein Verfahren, welches aus meiner Sicht nicht mehr geeignet ist, die breite Masse der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, und ein Verfahren, welches außerdem alles andere als verfahrensökonomisch ist. Veröffentlichungstermine der verschiedenen Amtsblätter müssen bisher aufeinander abgestimmt werden, damit auch in allen Amtsblättern eine fristgerechte Information erfolgt. Mit dem Verzicht auf diese althergebrachten Bekanntmachungserfordernisse werden bürokratische Hürden abgebaut und Verfahren hoffentlich beschleunigt. Die Planungsentwürfe werden sodann im Internet veröffentlicht. Auf diese Weise wird ein unkomplizierter, niedrigschwelliger Zugang und damit mehr Transparenz und letztlich Akzeptanz der Planaufstellungsverfahren erreicht. Bürgerinnen und Bürger sind nicht mehr von den Öffnungszeiten der Amtsräume, in denen die Auslegungen stattfinden, abhängig. Insbesondere die Zeiten der Kontakt- und Zugangsbeschränkungen während der Pandemie haben uns vor Augen geführt, wie problematisch das mitunter sein kann.
Bei all dem verlieren wir aber selbstverständlich nicht diejenigen Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick, die – aus welchen Gründen auch immer – das Internet nicht nutzen wollen oder können. Die Zahl der Stellen, an denen die Unterlagen in Pa
pierform ausgelegt werden, wird zwar reduziert, es findet aber keine gänzliche Verlagerung in das Internet statt. Es ist mir wichtig, das deutlich zu machen.
Der Bund hat zur Vorbereitung seines sogenannten Sommerpakets auch Änderungen am Bundesraumordnungsgesetz vor. Diese sehen nach dem aktuellen Zwischenstand eine gänzliche Verlagerung der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Internet vor. Das wollen wir nicht. Wir wollen Digitalisierung zugunsten der Menschen. Wir wollen insgesamt ein Mehr an demokratischer Teilhabe ermöglichen, ohne auf der anderen Seite Menschen abzuhängen. Die für die Planungsstelle zuständige Stelle – bei den Regionalplänen ist das die Regionale Planungsgemeinschaft – hat daher weiterhin eine Auslegung in Papierform anzubieten. Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf explizit darauf hin, dass es möglich ist, weitere Informationsangebote zu schaffen. Beispielhaft wird etwa die Versendung von Unterlagen auf Anfrage genannt.
Ich bin überzeugt, dass der vorgelegte Entwurf insoweit sehr ausgewogen ist. Durch die Digitalisierung erfolgt einerseits eine zeitgemäße Modernisierung der Planungsbeschleunigung. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Blick genommen werden. Auch die in Kraft getretenen Regionalpläne und das Landesentwicklungsprogramm sind selbstverständlich zukünftig im Internet zu veröffentlichen. Dies erfolgte bereits bisher, wird nun aber verbindlich gesetzlich vorgeschrieben.
Auch bezüglich der Raumordnungsverfahren werden Anpassungen vorgenommen. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, in dem die Raumwirkungen konkreter Projekte untersucht und landesplanerisch beurteilt werden. Diesbezüglich möchte ich den Verzicht auf das Schriftformerfordernis in § 10 Abs. 4 Thüringer Landesplanungsgesetz exemplarisch nennen. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Raumordnungsverfahren bedurften bisher der Schriftform. Das ist künftig nicht mehr der Fall. Stellungnahmen können zukünftig also auch einfach per E-Mail, ohne dass hierfür eine elektronische Signatur erforderlich wäre, abgegeben werden. Das war bisher bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne schon der Fall und soll nunmehr auch für Raumordnungsverfahren gelten.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Der Gesetzentwurf ist auf das Wesentliche beschränkt, eine zeitgemäße und ausgewogene Anpassung der Verfahrensregelungen. Diese zeitgemäße und ausgewogene Anpassung der Verfahrensregeln ist bei der Abstimmung mit den Regionalen Planungsge
meinschaften sowie den kommunalen Spitzenverbänden im Zuge der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auf breite Zustimmung gestoßen. Wie ich eingangs sagte, wir brauchen für eine tragfähige Planung die entsprechenden Rahmenbedingungen. Der Gesetzentwurf schafft die entsprechenden verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, transparente und zügige Fortschreibung unserer Raumordnungsplanung.
Ich freue mich auf die anschließende Beratung im Fachausschuss und die dort sicherlich auch noch erfolgenden Anregungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.