Protokoll der Sitzung vom 09.06.2022

Wir wollen rechtlich erklären, dass der Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der Abstand zwischen Verbundspielhallen mittels Zertifizierung zu privilegieren ist, der Abstand von Spielhallen untereinander aber nicht. Ein gern genutztes Argument in der Abstandsproblematik ist, dass man

(Minister Prof. Dr. Hoff)

es den Glücksspielsüchtigen erschweren möchte, ihrer Sucht nachzugehen. Das aber, meine Damen und Herren, nicht, indem sie 200 Meter weiter laufen müssen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Glücksspielsucht wird nicht dadurch begegnet, indem man flächendeckend Spielhallen schließt – ganz im Gegenteil, indem man einen kontrollierten Spielraum lässt. Deshalb ist Handlung geboten, deshalb unser Antrag. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Als Nächster bekommt Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Glücksspiel und Spielhallen in Thüringen“ beschäftigt uns in Regelmäßigkeit hier im Hohen Hause. Von daher sei auch eine kleine Rückschau erlaubt. Grund zur Befassung war zunächst in vergangenen Jahren das Auslaufen des damals geltenden Glücksspielstaatsvertrags von 2011 zum 30. Juni 2021. Dies machte einen Verständigungsprozess zwischen den Ländern nötig, was einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zur Folge hatte und somit auch Anpassungen an das Thüringer Glücksspielgesetz und das Thüringer Spielhallengesetz. Dafür legte Rot-Rot-Grün zunächst einen Entwurf vor, der entgegen der gesetzgeberischen Intention des Glücksspielstaatsvertrags 2021 an der bisherigen ausschließlich quantitativen Regulierung des gewerblichen Glücksspiels festhielt. Somit hätte der ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf massive Auswirkungen sowohl auf die spielhallenbetreibenden Unternehmen als auch auf die kommunale Ebene gehabt. Es wurde erwähnt vom Abgeordneten Kemmerich, dass viele Spielhallenorte hätten schließen müssen, Arbeitsplätze würden wegfallen und die Einnahmen für die Kommunen aus Vergnügungs- und Gewerbesteuer würden ebenfalls wegfallen. Das Kanalisierungsziel sowie der Auftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, konnte auf diese Weise nicht erfüllt werden.

Aus diesem Grund haben wir uns als CDU-Fraktion dafür eingesetzt, einen Änderungsantrag zu diesem Entwurf auf den Weg zu bringen. Dieser ersetzte die überholten quantitativen Regelungen im Thüringer Spielhallengesetz konsequent durch qualitative Regelungen. Es wurde die Möglichkeit

ergriffen, dass bestehende Verbundspielhallen bei Qualitätsnachweis bzw. Qualitätssteigerung durch Zertifizierung bestehen bleiben können.

Aus Sicht der CDU-Fraktion wirkt sich eine Zertifizierung im hohen Maße auf die Qualität der Spielhalle und folglich positiv auf den Spieler- und Verbraucherschutz aus. So hatten wir die Anpassung aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags am 2. Juli vergangenen Jahres hier im Hohen Hause beschlossen.

Warum stehen wir heute hier und sollen erneut Anpassungen vornehmen? Abgeordneter Kemmerich hat schon Ausführungen im Rahmen der Einbringung gemacht. Problematisch ist scheinbar die Verordnungsermächtigung, die wir dem Wirtschaftsministerium mit unserem Gesetz gegeben haben. Eine Verordnungsermächtigung ist grundsätzlich kein Problem, wenn die zuständigen Stellen den gesetzgeberischen Willen des Hauptregelwerks auch umsetzen wollen. Leider macht es hier – und das wurde auch schon erwähnt – keineswegs den Anschein. Hier entstehen Verordnungen, die weit über den Regulierungsansatz des Thüringer Spielhallengesetzes hinausgehen. Seit Herbst 2021 existiert ein Verordnungsentwurf, der den Thüringer Gewerbeämtern schon als zukünftige Rechtsgrundlage für Zertifizierungs- und Abstandssachverhalte deklariert wurde. Diese ist jedoch bis zum heutigen Tag nicht veröffentlicht. Nun stehen wir vor dem Dilemma, dass der 30.06.2022 vor der Tür steht, und hier laufen die Erlaubnisse der Thüringer Betriebe aus. Also wir haben auch ein Problem mit dem Zeitdruck. Dafür brauchen wir eine Lösung – schnell und dieses Mal auch umsetzbar für alle Ebenen.

Um hier zielgerichtet zu einem baldigen Ergebnis zu kommen, stimmen wir der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zu und begleiten den weiteren Prozess intensiv. Danke schön.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will gar nicht allzu lange ausholen. Dieser Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht gleich aus mehreren Gründen alles andere als zielführend. Erstens: Vor nicht mal einem Jahr – konkret am 14. Juli 2021 – wurde dieses Gesetz von diesem Landtag mit einem langen und intensiven Diskussionsprozess novelliert, der –

(Abg. Kemmerich)

dass muss man sagen, wenn man die Kolleginnen und Kollegen fragt, die das begleitet haben – mitunter viele Nerven gekostet hat. Am Ende hat sich die Mehrheit in diesem Parlament – und zwar mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und der CDU – auf einen Kompromiss geeinigt und das aktuell gültige Spielhallengesetz beschlossen.

Dass jetzt nach nicht einmal zwölf Monaten auf Druck der Spielhallenlobby erneut eine Änderung auf den Tisch gelegt wird, ist aus meiner Sicht kein ehrlicher Umgang mit einem Gesetzgebungsprozess und den damit verbundenen Kompromissen. Am Ende machen wir alle halbe Jahre dieselbe Kiste immer wieder auf und drehen uns dadurch mitunter im Kreis. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist aus meiner Sicht kein akzeptabler Zustand.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Punkt 2 ist der Duktus, mit dem dieser Gesetzentwurf daherkommt. Der Landesregierung zumindest Willkür oder die bewusste Umgehung des gesetzgeberischen Willens zu unterstellen, das halte ich – mit Verlaub – für unverschämt, zumal das Wirtschaftsministerium erst kürzlich transparent im Ausschuss über die vorbereitete Verordnung berichtet hat.

Was mich zu Punkt 3 bringt, ist die fachlich schlechte Umsetzung des vorliegenden Entwurfs. Mit der Streichung der Verordnungsermächtigung würde das Gesetz in Teilen nicht mehr umsetzbar sein. Wesentliche Bedingungen des Glücksspielstaatsvertrags sind entsprechend des Gesetzes durch eine Verordnung zu regeln. Dazu zählen zum Beispiel die Vorgaben für die Schulung des Personals in den Spielhallen und die Inhalte des verbindlichen Sozialkonzepts. Vielleicht hilft der FDP ein Blick nach Nordrhein-Westfalen, wo unter Schwarz-Gelb ein Spielhallengesetz mit umfangreichen Verordnungsermächtigungen beschlossen wurde. Die zugehörigen Sachkundenachweise und die Schulungsverordnung umfasst dort allein zwölf Paragraphen sowie mehrere Anlagen. In Thüringen haben wir uns im Übrigen an NRW orientiert.

Dass jetzt zudem neuerlich kritisiert wird, dass einzelne Spielhallen aufgrund der Abstandsregelung untereinander keine Verlängerung ihrer Betriebserlaubnis erhalten können, ist – entschuldigen Sie das wirklich – ebenfalls kalter Kaffee. Das war bereits Thema der Diskussion im vergangenen Jahr. Alle Beteiligten, die dieses Gesetz mit beschlossen haben, haben akzeptiert, dass die Neuregelung des Gesetzes vereinzelt diese Auswirkung haben wird. Bereits damals liefen die betroffenen Einrichtungen

nur auf Basis einer befristeten Ausnahmeregelung, die jetzt nach zehn Jahren ausläuft. Es betrifft von den 333 Spielhallen in Thüringen etwa 60, die sich einem Auswahlverfahren unterziehen müssen. Am Ende können um die 30 davon eine neue Genehmigung erhalten. Ein Massensterben, so wie das hier dargestellt wird, ist das nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Vorschlag für die Gesetzesänderung ist aus Sicht meiner Fraktion und aus Sicht der Koalitionsfraktionen keine sinnvolle Änderung und wird die Dinge eher schlechter als besser machen. Wir werden deswegen die Ausschussüberweisung ablehnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Jetzt erhält Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ich schon bei der Einbringung zum Gesetzentwurf formuliert habe, ist die Situation durchaus etwas brenzliger, als meine Vorrednerin Frau Lehmann von der SPD gerade dargestellt hat. Es drohen nicht vereinzelt, sondern schon nennenswerte Schließungen. Die Schließungen führen – wie ausgeführt – dazu, dass wir aus kontrollierten, zertifizierten Angeboten von Spielen in einen nicht kontrollierbaren und nicht zertifizierten schwarzen, grauen Markt hineinschlittern. Das kann keiner wollen. Es droht der flächendeckende Verlust von Arbeitsplätzen

(Beifall Gruppe der FDP)

und auch der Verlust von Vergnügungssteuer, die der einen oder anderen Gemeinde, Gemeindekasse gut zu Gesicht steht. Deshalb sollten wir das nicht so abtun.

Warum sind wir in der Lage: Weil es seit einem Jahr nach Vollzug des Gesetzes nicht gelungen ist, diese Verordnung rechtssicher, rechtskonform vorzulegen. Dann nützt es keinem, dass sie mal im Ausschuss vorgestellt worden ist. Nein, sie müsste vorliegen. Jetzt haben wir das Problem, dass am 30.06. – mir sind da andere Zahlen bekannt als 60 Spielhallen. Das sind auch 20 Prozent aller Anbieter im Freistaat und es droht ein größerer Kahlschlag.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie müs- sen zertifiziert werden!)

(Abg. Lehmann)

Der Duktus dahinter ist ja, Frau Lehmann – das haben wir schon bei dem Erlass oder beim Beschluss zu dem Gesetz diskutiert, da gibt es eine Studie aus der Technischen Universität Dresden von Prof. Bühringer –, einen Zusammenhang zwischen der Reduktion des offiziellen Angebots und abnehmender Spielsucht gibt es nicht – ganz im Gegenteil.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wenn wir mit den zertifizierten Angeboten, die ihre – in meinen Augen – falsch dargestellte Spielhallenlobby – das sind die Vertreter der Spielhallen, die sich sehr darum bemühen, dass hier ein sauberes, nachvollziehbares Angebot entsteht und es nicht für jedermann zugänglich im Internet auf den Cayman Islands genutzt wird, sondern kontrolliert in den Spielhallen in Thüringen und auch in ganz Deutschland.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das findet unsere Unterstützung, weil es ein vernünftiges Angebot ist. Ich kann das groß ausweiten und aus dem Verordnungsentwurf, den wir kennen, drohen Verschärfungen, die auch den wirtschaftlichen Betrieb von Spielhallen weiter erschweren. Während der Öffnungszeiten sind zwei Mitarbeiter damit zu betrauen, in den Spielhallen Aufsicht zu üben, in einer kleinen Spielhalle mit sieben, acht Geräten reicht eine Person. Das ist eine Frage von Kosten, von Personal, macht den Betrieb unmöglich.

Eine weitere Verschärfung ist der Zutritt nur für Personen ab 21. Das Internet kennt da keine Zugangsbeschränkung. Wer sich da immer rumtummelt, warum nicht wie überall ab 18? Ich kann das hier ewig weiter ausführen.

(Beifall Gruppe der FDP)

So lange ist leider die Redezeit nicht, dafür bringen wir den Entwurf des Gesetzes in die Lage, damit wir das, was sich bewährt hat und gut ist und in dem sich die Spielhallenbetreiber verpflichten, es weiter zu verbessern und an der Moderne auszurichten und noch mehr auf die Gefahren der Spielsucht einzugehen, auch ihre Spieler in den Einrichtungen kennen, kontrollieren und vielleicht auch bei dem Abgleiten in das Illegale oder in die Sucht begleiten würden. Das wollen wir genau damit verhindern, dass wir legale flächendeckende Angebote im Freistaat haben. Deshalb sehen wir nach wie vor eine Unwucht und wir beantragen – und danke an die Kollegen von der CDU – die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss, um schleunigst eine Anhörung zu organisieren mit den entsprechenden zu beteiligenden Institutionen,

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie könn- ten sich die Ergebnisse aus dem letzten Jahr ansehen!)

um hier schnell Rechtssicherheit zu schaffen, damit die Spielhallen über den 1. Juli dieses Jahres in den Städten Thüringens betrieben werden können. Das freut die Kämmerer, das freut diejenigen, die dort einen Arbeitsplatz haben, und das freut diejenigen, die einem legalen Angebot für Spiele nachgehen wollen. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat Staatssekretärin Böhler um das Wort gebeten. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Parlamentarische Gruppe der FDP hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes eingebracht. Mit diesem soll die Härtefallregelung in § 3 Abs. 3 des Thüringer Spielhallengesetzes sowie die Verordnungsermächtigung des § 12 Thüringer Spielhallengesetz gestrichen werden. Die FDP begründet dies damit, dass insbesondere durch unser Haus das Thüringer Spielhallengesetz intransparent und unpraktikabel umgesetzt werde. Es gebe vermehrt Hilferufe von unteren Gewerbebehörden und Unternehmen. Auch führe die fehlende Verordnung dazu, dass keine Genehmigungen erteilt werden könnten. In der Folge würde dieses Gesetz entgegen den Regelungsmöglichkeiten des Glücksspielstaatsvertrags von 2021 zur massiven Schließung von Bestandsbetrieben führen, ohne dass diese die Chance zu einer deutlich verbesserten Angebotsstruktur in Sachen Spieler und Jugendschutz durch eine Zertifizierung überhaupt nutzen könnten. Die Streichung der Verordnungsermächtigung wird von der FDP damit begründet, dass das Gesetz bereits vollumfängliche Regelungen trifft und dass unser Haus über die Verordnung das Gesetz aushebeln könnte.

Zu den Kritikpunkten möchte ich folgende Punkte hervorheben: Das TMWWDG legt das Thüringer Spielhallengesetz nicht über die Wortlautgrenze hinaus aus. Das Ministerium hält sich als Teil der Exekutive an die gesetzlichen Vorgaben. In diesem Zusammenhang möchte ich die FDP auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Emde vom 10. Februar 2022, Drucksache 7/4909 verweisen, in der es um die gesetzeskonforme Auslegung des

(Abg. Kemmerich)

Gesetzes geht. Die FDP irrt in der Annahme, dass die Änderungen des Thüringer Spielhallengesetzes auf einen Regierungsentwurf zurückzuführen sind. Es waren die Regierungsfraktionen, welche den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in Drucksache 7/2238 in den Landtag eingebracht haben. In diesem Entwurf waren keinerlei Regelungen bezüglich der Zertifizierung von Spielhallen, der Sachkunde oder der besonderen Schulung des Spielhallenpersonals enthalten. Aus diesem Grund war seitens der Regierungsfraktionen auch keine Verordnungsermächtigung vorgesehen. Diese wurde erst in den Beratungen der beteiligten Ausschüsse in den Entwurf eingefügt, zu welchen im Übrigen nicht der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gehörte.

Der § 29 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag von 2021 gibt den Ländern die Möglichkeit, für Verbundspielhallen eine befristete Ausnahmeregelung für den Fortbetrieb in Verbindung mit einer Zertifizierung, einer Sachkundeprüfung für die Betreiber sowie der besonderen Schulung des Personals festzulegen. Somit können die Länder vom Grundsatz des § 25 Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 abweichen, der ein absolutes Verbot von der Erteilung neuer Erlaubnisse für Verbundspielhallen vorsieht. Diese Privilegierungsmöglichkeit wurde in den Ausschussberatungen auf andere Tatbestände wie die Abstandsregelungen des § 3 Abs. 1 bis 3 Thüringer Spielhallengesetz oder die Anzahl der Gewinnspielgeräte nach § 3 Abs. 9 Thüringer Spielhallengesetz ausgeweitet. Somit wurden auch neue bürokratische Standards und auch Hürden durch den Thüringer Landtag und nicht durch das TMWWDG eingeführt.

Durch unser Haus wurde eine Thüringer Spielhallenverordnung erarbeitet, die nach längerer rechtsförmlicher Prüfung in unserem Haus noch endabgestimmt werden muss. Der Verordnungstext soll lediglich Regelungen zu Mindeststandards in Bezug auf die besondere Schulung des Spielhallenpersonals, zur Sachkundeunterrichtung sowie ‑prüfung, zum Sozialkonzept sowie einige Übergangsregelungen enthalten.