Protokoll der Sitzung vom 10.06.2022

Sie halten Klimaneutralität in Thüringen für realistisch und bezahlbar. Ich habe nicht eine Lösung ge

(Staatssekretär Dr. Vogel)

hört, die wirklich überzeugend ist, wie man das hinbekommen kann – nicht eine Lösung haben Sie dafür gesagt. Das 9-Euro-Ticket geht gerade fürchterlich krachen. Ich sehe das Gedränge in den Zügen und jeder bekommt ein Gefühl davon, was passiert, wenn man das fortsetzt: Der öffentliche Personennahverkehr wird für viele Menschen wahrscheinlich keine Rolle mehr spielen. Auch ansonsten habe ich von Ihnen hier keine Ideen gehört. Sie haben jetzt schon die Situation, dass es grassierende Energiearmut gibt, dass die Leute vor den Ferien einen Euro mehr pro Quadratmeter Nebenkosten zahlen müssen, nach den Ferien wahrscheinlich noch mal und dann trotzdem noch eine Nachzahlung bekommen, dass sie für ein Elektroauto das Zweifache zahlen müssen wie für ein normales Auto, aber nur die Hälfte weit kommen.

(Beifall AfD)

Das wollen Sie den Leuten als Zukunftsvision verkaufen? Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Sie machen sich mit so was absolut lächerlich.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Es sind Ausschussüberweisungen an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt.

Zunächst rufe ich die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien auf. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien abgelehnt.

Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Stimmen aus der Koalition, aus der Gruppe der FDP und aus der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die drei fraktionslosen Abgeordneten.

Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft abgelehnt.

Ich rufe auf die Abstimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen? Das ist die Koalition, das ist die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Und wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag.

Frau Präsidentin, ich beantrage die namentliche Abstimmung.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4262 in der Neufassung namentlich ab. Ich darf daran erinnern, dass Sie sich bitte vor dem Einwurf Ihrer Abstimmungskarte in die Abstimmungsurne vergewissern, dass Sie die richtige Karte mit dem richtigen Namen haben. Bitte schön, die Schriftführerinnen, es geht los.

Dann frage ich: Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimmkarte einzuwerfen? Kein Widerspruch, dann bitte ich um Auszählung.

Sehr geehrte Damen und Herren, hier das Abstimmungsergebnis zum Antrag der AfD in der Drucksache 7/4262 in der Neufassung: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn: 87. Es wurden abgegeben: 77 Stimmen. Mit Ja stimmten 19, mit Nein stimmten 53, Enthaltungen: 5 (namentliche Abstim- mung siehe Anlage). Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 in den Teilen

a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung im Jahr 2022 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5367 - ZWEITE und DRITTE BERATUNG

(Abg. Möller)

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5370 - ZWEITE BERATUNG

Ein Hinweis: Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 24 a die zweite und dritte Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wurde. Eine Abstimmung über den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 24 b kann nur dann erfolgen, wenn der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 24 a in der Schlussabstimmung angenommen wurde.

Wir beginnen mit den zweiten Beratungen zu beiden Gesetzentwürfen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Braga für die Fraktion der AfD.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Stream und auf der Tribüne, herzlich willkommen hier im Landtag! Ein interessanter Morgen für die Frage der Abgeordnetenrechte hier im Landtag. Wir hatten vorhin die Aussprache über den Antrag der Fraktionen von Rot-Rot-Grün über die Einsetzung einer Reformkommission und nun geht es heute in zweiter Lesung um zwei Initiativen meiner Fraktion, die bereits in der 79. Sitzung des Landtags am vergangenen 5. Mai in erster Beratung gelesen wurden.

Kern dieser zwei Gesetze ist eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Diese ist aber auch in der Verfassung des Freistaats Thüringen, dort im Artikel 54 Abs. 2, festgeschrieben, sodass sich einerseits eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, andererseits aber auch eine Änderung der Verfassung notwendig macht. – Dies für Sie, für die Zuschauer auch als Erklärung dafür, warum es hier gleichzeitig um zwei verschiedene Vorlagen, zwei verschiedene Gesetze geht.

Die grundsätzliche Ablehnung der sogenannten Indexregelung – der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung – seitens meiner Fraktion ist meines Erachtens – ich denke mal – kaum anzuzweifeln und bekannt und dokumentiert. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode, in

der 6. Legislaturperiode dieses Landtags, brachte die damalige AfD-Fraktion entsprechende Gesetzentwürfe ein. Im vergangenen Jahr taten wir dies erneut und auch für diese 7. Legislaturperiode. Wir haben bereits damals, also in der vergangenen Legislaturperiode, aber auch vor wenigen Monaten, als ein entsprechender Antrag seitens meiner Fraktion gestellt wurde, und jetzt auch, nicht zuletzt aus Anlass des Antrags zur Einsetzung der Reformkommission, der vorhin besprochen wurde, durchaus wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass es trotz der politischen Differenzen, die es hier im Hause zweifelsohne gibt, zumindest die Bereitschaft zur Aussprache über die Sinnhaftigkeit und die Richtigkeit dieser automatischen Anpassungsregelung gibt. Das wird sicherlich auch Gegenstand der Kommission sein, über die wir heute früh gesprochen haben und die jetzt im Justizausschuss beraten wird.

Bei den hier zur Sprache stehenden zwei Gesetzentwürfen handelt es sich aber nur am Rande um eine grundsätzliche Kritik am automatischen Anpassungsverfahren der Abgeordnetenentschädigung. Es geht vielmehr, wie bereits eingangs ausgeführt, um den Vorschlag einer sogenannten Nullrunde, eine Aussetzung also einer nach dem bestehenden Modell vorgesehenen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für das laufende Jahr, die jetzt in wenigen Wochen anstehen dürfte. Die Gründe, die aus Sicht der AfD-Fraktion hierfür sprechen, haben meine Kollegen Kießling und Höcke bereits in der ersten Beratung dieses Gesetzes ausgeführt. Den Bürgern in Thüringen wurde und wird teilweise immer noch durch die zum Teil völlig überzogenen und teils schwerlich zu begründenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie auch in finanzieller Weise sehr viel abverlangt. Seit Ende des vergangenen Jahres kommt eine regelrecht historische Entwicklung der Verbraucherpreisindizes hinzu, die aber noch zu keiner entsprechenden Anpassung der Löhne geführt hat. Kurzum: Die Preise steigen binnen weniger Wochen und Monate nahezu ungebremst – es ist allerhand und allerseits festzustellen –, die Löhne steigen aber nicht, geschweige denn in gleichem Maße. Aber gerade wir, die im Einkommensgefüge in diesem Land zweifelsohne zu den Besserverdienenden gehören – also die Abgeordneten hier im Thüringer Landtag –, sollen davon ausgenommen sein und von automatischen Anpassungen profitieren. Das finden wir falsch – die AfD-Fraktion findet das falsch – und diesen Umstand wollen wir beseitigen.

(Beifall AfD)

Nun kann man sicherlich den Vorwurf machen – das wurde in der ersten Lesung des Gesetzes

(Präsidentin Keller)

auch getan –, dass Politik die Verfassung nicht vermeintlich leichtfertig und zur Regelung eines derart besonderen – also einmaligen – Sachverhalts berühren sollte. Für diese Sichtweise habe ich auch durchaus eine gewisse Sympathie, das gebe ich gern zu und ich werde darauf zurückkommen. Nur: Wer so argumentiert, will natürlich ausblenden, dass eine Nullrunde nur mit Änderung der Verfassung möglich ist, darum beantragen wir das. Auch die automatische Anpassung ist nun mal im Verfassungstext festgeschrieben und das muss entsprechend geändert werden. Die Kritik – das muss auch festgestellt werden – wirkt auch hohl, um nicht zu sagen verlogen, wenn sie von denjenigen geäußert wird, die seit Beginn dieser Legislaturperiode allerhand Vorschläge zur Änderung der Verfassung gemacht haben – und jetzt komme ich zu meiner Sympathie für dieses Argument zurück –, denn es sind die Kritiker unseres Gesetzes, die gleichzeitig Vorschläge zur Änderung der Verfassung eingebracht haben, die von diversen Anzuhörenden im eigens dazu eingerichteten Ausschuss samt und sonders als überflüssig und als rein symbolpolitischen Charakters bezeichnet wurden.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Zuschauer, es ist aus Sicht meiner Fraktion nicht nur angemessen, sondern auch vernünftig, dem Landtag für das laufende Jahr eine sogenannte Nullrunde vorzuschlagen. Es wäre auch das richtige Zeichen an all diejenigen, die bezweifeln, dass Politik auch in Thüringen Verzicht üben kann, denn diverse Landesparlamente haben es uns vorgemacht und in den vergangenen Monaten und Jahren solche Nullrunden beschlossen – mit teils sehr bunten Mehrheiten aus allen hier im Landtag vertretenen Parteien und Fraktionen. Die Faustregel lautet: Dort, wo über Anpassungen regelmäßig abgestimmt werden muss, wo also Erhöhungen anstehen, wie auch in Thüringen, die also von den Landtagen gesondert beschlossen werden müssen und nicht in der Verfassung mit einem Indexverfahren festgelegt sind, hat man aus Verantwortung – man könnte auch schlicht sagen: aus Scham vielleicht – in den letzten Monaten und Jahren keine Anhebung durchgeführt. Es ist eben bequem, sich auf den vermeintlichen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung – auf eine Anpassung der Abgeordnetenbezüge –, den wir hier als Abgeordnete angeblich hätten, zurückzuziehen, wie es einige Kollegen hier immer wieder tun.

Übrigens: Einer Kollegin war es auch in der ersten Debatte – in der ersten Lesung – zu diesem Gesetz ein wichtiges Anliegen, deutlich zu machen, dass die Aussetzung nur eine vermeintlich lächerliche Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich einsparen würde. Dies ist nicht nur sachlich falsch, die

Einsparungen wären etwa zehnmal so hoch, wie von ihr behauptet. Aber noch wichtiger: Es macht einmal mehr deutlich, welches Verhältnis manche Fraktionen, manche Personen auch, manche Abgeordnete hier im Hause zu Steuergeldern haben, die von Arbeitern und Angestellten – den Nettosteuerzahlern, von denen es in Deutschland immer weniger gibt –, erst erwirtschaftet werden müssen.

(Beifall AfD)

Es ist ebenfalls bequem, die immer gleichen Vorwürfe zu äußern, meiner Fraktion gehe es bei diesem Vorschlag nur um Populismus. Meine Damen und Herren, es war zur ersten Lesung des Gesetzes – so ist es auch heute – und wir werden es auch heute sicherlich noch erleben, wir werden viele Vorwürfe, viele Angriffe, viele Unterstellungen gegenüber meiner Fraktion hören, aber kaum ein sachliches Argument, warum dieser Vorschlag falsch sei. Und warum? Weil es den Gegnern dieses Vorschlags darum geht, etwas zu rechtfertigen, was aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Bühl das Wort.

Sehr verehrte Damen und Herren, vielleicht für die Schülerinnen und Schüler oben auf der Besuchertribüne: Wir sind jetzt hier schon in der nächsten Runde der Beratung. Im Grunde sind die Argumente schon einmal ausgetauscht worden. Schon in der letzten Plenarsitzung haben wir diesen Punkt, denke ich, sehr ausführlich diskutiert. Vielleicht fällt deswegen der eine oder andere Wortbeitrag jetzt hier ein Stück kürzer aus, weil im Grunde alles schon mal im Protokoll steht und man sich nur noch wiederholt.

Ich habe in der letzten Sitzung hier auch schon gesagt: Wir halten diesen Automatismus weiter für angemessen, weil dann der Landtag nicht mehr selbst darüber abstimmt, welches Gehalt er sich als Erhöhung zubilligt, weil das immer – und das habe ich in der Beratung schon gesagt – natürlich in eine Konfliktsituation führt, sich selbst als sozusagen Arbeitgeber das Gehalt zu erhöhen. Das finden wir nicht gut. Deswegen ist diese Regelung, die in der Verfassung steht, auch eine, die nachvollziehbar ist. Und wir haben mit dem Landesamt für Statistik auch eine neutrale Behörde in Thüringen, die Kostensteigerungen ermittelt und damit dann

(Abg. Braga)

auch einen neutralen Wert gibt, um die Diäten steigern zu können. Das ist ein sehr offenes, transparentes Verfahren. Das jetzt abzuschaffen, halte ich für nicht gerechtfertigt, weil es dann zukünftig wieder Probleme mit sich bringen würde, dann Steigerungen zu machen. Wir können in andere Länder schauen: Dort gibt es regelmäßig große Diskussionen, wenn auf einmal Abgeordnete für sich selbst beschließen, Gehälter zu erhöhen. Das wollen wir für uns gerade nicht. Das jetzt einmalig abzuschaffen und dafür die Verfassung zu ändern, halte ich auch nicht für verhältnismäßig.

Wir sollten lieber darüber nachdenken – und da haben Sie durchaus einen Punkt –, was Menschen in diesem Land gerade mit Kostensteigerungen wiederfährt und was aus Thüringen heraus dafür getan werden kann, hier einzugrenzen und zu helfen. Das vermisse ich bei Ihnen. Sie versuchen das hier plakativ daran deutlich zu machen, hier was wegzustreichen. Das hilft aber den Thüringerinnen und Thüringern überhaupt nicht, weil sie dadurch noch überhaupt keinen Mehrwert haben. Sondern wir sollten uns lieber darüber unterhalten, was wir tun können, um die Situation hier im Land zu verbessern.

Das fängt damit an, dass wir schauen, wo kann Thüringen – wir können sicherlich nur bedingt mit Einfluss nehmen, weil wir dafür auch nur bedingt zuständig sind –, aber wo können wir zum Beispiel Förderung optimieren. Wie kann zum Beispiel das Programm Solar Invest länger als drei Tage laufen, damit es sich Menschen bei steigenden Baupreisen trotzdem leisten können, bei der Energiewende einen Beitrag zu leisten? Das könnte man jetzt mit verschiedenen anderen Punkten fortführen. Das könnten wir an unserem Kinder-Bauland-Bonus festmachen, für den wir uns als Fraktion als Mehrwert eingesetzt haben, bei steigenden Baupreisen dann auch einen kleinen Beitrag zu bekommen, der sicherlich nur ein kleiner Beitrag ist. Aber auch das – muss man in Richtung Rot-Rot-Grün sagen – ist ja dann so nicht gewollt worden. Gerade auch für Familien, die Grunderwerb für sich in Anspruch nehmen und dort bauen wollen, hat man das rausgestrichen. Das sind Punkte, zu denen wir uns sachlich hier im Parlament austauschen können, wo wir auch Dinge verbessern können, wo wir für die Thüringer eine Verbesserung erzeugen können. Das sehe ich bei Ihnen überhaupt nicht. Sondern Ihnen geht es hier um einen plakativen Punkt zu sagen: Den Abgeordneten geht es sowieso viel zu gut, denen muss man jetzt mal was wegnehmen, weil es den Thüringern so schlecht geht.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Nicht weg- nehmen, Nullrunde!)

Das ist nicht verhältnismäßig. Sondern lassen Sie uns doch – und dazu können Sie doch Vorschläge machen – ins Gespräch kommen, wie wir wirklich helfen können in einer Situation, in der 8 Prozent Inflation herrschen und wozu wir heute auch gehört haben, dass die Zinsen steigen werden. Das ist ja eigentlich lange überfällig, aber das wird natürlich Folgewirkungen haben. Lassen Sie uns doch diese Diskussion führen und nicht hier wieder plakativ auf dem Rücken der Abgeordneten die Klischees pflegen, dass es denen sowieso viel zu gut geht.

Wir haben vorhin hier im Rund diskutiert, wie wir das Abgeordnetenrecht fest für die Zukunft machen können, was es dort für Bedarfe gibt. Da sehe ich durchaus Gesprächsbedarf. Deswegen haben wir das an den Ausschuss überwiesen, um uns hier auch darüber zu unterhalten, wie denn zukünftig Abgeordnetenrecht aussehen kann, wie das Abgeordnetenmandat attraktiv sein und gleichzeitig auch Transparenz herrschen kann dazu, was Abgeordnete verdienen, was angemessen ist, was auch im Hinblick auf die Verfassung amtsangemessen ist. Darüber sollten wir uns unterhalten, dazu hat auch die Öffentlichkeit ein Recht, beteiligt zu werden.

Aber es steht außer Frage, dass Abgeordnete für die Tätigkeit, die sie übernehmen, auch entsprechend ausgestattet werden müssen. Deswegen habe ich vorhin eingefordert, dass wir einen Vergleich zwischen den Ländern brauchen. Dazu, was Sie angesprochen haben, dass andere Länder diese Aussetzung gemacht haben: Ich lese immer regelmäßig in den Vergleichen, dass wir in Thüringen eigentlich ziemlich weit unten stehen, was unsere Bezüge betrifft. Von daher sind wir, glaube ich, schon sehr maßvoll, was das betrifft.

(Unruhe AfD)

Man kann jetzt andere Modelle anschauen – in Nordrhein-Westfalen, wo es deutlich höher ist. Man kann auch in den Bundestag schauen, wo man sich fragt: Sind denn die Diäten dort angemessen? Ich glaube, dass wir hier schon mit einem realistischen und maßvollen Blick auf die Dinge schauen und daher sehe ich weiter keine Notwendigkeit für Ihren Vorschlag. Wir werden deswegen auch bei unserem Abstimmungsverhalten diesbezüglich bleiben, freuen uns aber über Vorschläge von Ihrer Fraktion, wenn es darum geht, den Thüringern wirklich zu helfen, und sind natürlich auch für die Gespräche, für die Expertenkommission sehr offen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)