Das sind Diskussionsvorschläge, die wir hier unterbreiten. Deswegen ist diese Expertinnenkommission auch so wichtig, damit wir sie breit aufstellen können und die unterschiedlichen Aspekte des Ganzen beleuchten. Wir wollen eine paritätische Besetzung; das hat der Abgeordnete Montag auch schon erwähnt. Die Kommission soll sich zusammensetzen aus Einzelpersonen, aus Organisationen, aus der Zivilgesellschaft sowie aus verschiedenen Fachbereichen wie Steuerpolitik, Sozialpolitik, Arbeitnehmerinnenpolitik, Rechts- und Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und lobbykritischen Verbänden. Die beratenden Mitglieder – und deswegen sind wir dort eingebunden – sind parlamentarische Geschäftsführerinnen oder jeweils von ihnen beauftragte Personen. Wir sind also auch als Fraktionen und als Abgeordnete unmittelbar an den Prozess angebunden. Es soll eine transparente Arbeitsweise geben. Das heißt, es ist kein Stuhlkreis im Hinterzimmer, wie das gerade so ein bisschen dargestellt wurde, sondern es soll ein transparentes Verfahren sein, anhand dessen auch
alle nachvollziehen können, wie bestimmte Diskussionen gelaufen sind und was deren Ergebnis ist. Die Arbeitsergebnisse sollen auch mit der außerparlamentarischen Öffentlichkeit diskutiert werden, zum Beispiel über Anhörungen und Dialogveranstaltungen.
Sie haben jetzt noch mal eine Neufassung vorliegen. Wir haben hier eine Nachbesserung vorgenommen – einfach deshalb, weil das jetzt sieben Monate lag – und haben den Abschlussbericht in den Dezember 2023 geschoben. Ich möchte auch wirklich betonen: Wenn wir so was machen und es wirklich umsetzen wollen, finde ich, dass wir es mindestens ein Dreivierteljahr vor der anstehenden Landtagswahl machen müssen. Das ist aus unserer Sicht wirklich der letztmögliche Zeitpunkt, um noch ernsthaft damit arbeiten zu können. Denn was die Expertinnenkommission macht, müssen wir hier tatsächlich noch in Gesetzesform gießen und dann zu einem Ergebnis kommen. Deswegen stimmt es auch nicht, was Sie gesagt haben, Herr Montag: Am Ende entscheidet natürlich dieses Haus darüber, wie es sein soll. Aber die Erarbeitung und die Vorschläge wollen wir tatsächlich breiter aufstellen.
Wir wollen an dieser Stelle eine echte Reform und keine Schaufensterpolitik wie zum Beispiel der Gesetzentwurf von der AfD, der heute auch schon wieder auf der Tagesordnung steht und bei dem es nur darum geht, das Hohe Haus, das Parlament und die parlamentarische Demokratie zu diskreditieren und jedes Mal hier Abgeordnete sozusagen in den Senkel zu stellen. Wir wollen, dass Abgeordnete für ihre Arbeit eine angemessene, unabhängige und sichere Entschädigung erhalten, trotzdem aber Transparenz herrscht und alle es nachvollziehen können. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt und sehen auch als CDU-Fraktion, dass eine Kommission eine gute Möglichkeit sein kann, sich von neutraler Stelle beraten zu lassen, denn es kommt oft auch der Vorwurf, dass die Abgeordneten über sich selbst, über ihre Gehälter bestimmen, was dann auch zu Diskrepanzen führen kann. Das will ich
Allerdings, wenn man sich den Antrag anschaut, der vorliegt, dann hat er doch an vielen Stellen Punkte, wo wir sagen: Das ist uns zu tendenziös und zu festlegend für das, was diese Kommission tatsächlich tun soll. Ich will das auch an ein paar Punkten deutlich machen. Wenn man sich die inhaltlichen Punkte anschaut, hat man hier eine ganze Reihe von Aufzählungen. Ich finde übrigens das Wort „übrige […] Bevölkerung“ sehr seltsam, denn das impliziert irgendwie, wir sind hier so eine Kaste, die über allem steht, und der Rest ist untendrunter.
So sehe ich uns aber nicht, sondern wir sind Teil der Bevölkerung. Von daher ist das eine Implizierung, die ich grundsätzlich ablehnen würde. Von daher müssen wir uns auch darüber verständigen: Wie kann das Haus, wie können die Abgeordneten mit den Menschen im Land besser in Verbindung kommen? Vor allen Dingen impliziert „übrige […] Bevölkerung“ ja auch, dass die Bevölkerung homogen sei. Die Bevölkerung ist aber nicht homogen, sondern sehr vielschichtig. Von daher müssen wir das Abgeordnetenmandat auch so attraktiv machen, dass es auch die Vielschichtigkeit der Bevölkerung abbildet und auch Menschen vielschichtig anspricht, dieses Mandat zu übernehmen. Das ist auch eine Aufgabe, die diese Kommission zum Schluss mit wahrnehmen muss. Das bedeutet natürlich auch, wenn man einen Vergleich macht – und das würden wir auch anregen, das fehlt uns in diesem Antrag –, dass man zwischen den Ländern vergleicht, wie das Abgeordnetenrecht in anderen Ländern ausgelegt wird. Wenn man sich das selbst mal anschaut, dann sieht man, dass Thüringen in vielen Dingen eher ganz hinten steht in der Attraktivität des Abgeordnetenmandats. Das muss man sich dann auch anschauen, wenn man will, dass sich aus der Breite der Bevölkerung Menschen für Mandate interessieren. Wir haben das an dieser Stelle schon häufig diskutiert, dass das Mandat in der aktuellen Situation – in der Situation, in der die politische Lage sehr aufgeheizt ist – natürlich auch mit vielen Einschnitten einhergeht. Dem müssen wir uns als Abgeordnete natürlich auch immer wieder stellen, auch der Öffentlichkeit, auch harten Diskussionen. Wenn man möchte, dass das für breite Teile der Bevölkerung weiter attraktiv bleibt, dass man sich für ein solches Mandat bewirbt, dann hat das auch mit einer entsprechenden Attraktivität einherzugehen.
Wir sehen auch Bedarfe, sich natürlich darüber zu unterhalten, wie die Pensionsregelung für die Zukunft aussehen könnte. Dort gibt es – das wurde schon angesprochen – verschiedenste Regelungen aus verschiedensten Ländern; auch das sollte in einem Vergleich bewertet werden.
Grundsätzlich würden wir dieser Kommission also nicht eine ganze Reihe von relativ starken Vorfestlegungen mitgeben wollen, sondern würden die Kommission relativ offen arbeiten lassen wollen. Vor allen Dingen auch in der Festlegung, wer in dieser Kommission sitzt, finden wir das, was Sie aufgeschrieben haben, sehr schwammig. Wir können uns da noch nicht so wirklich vorstellen, wie die Besetzung dann wirklich aussehen soll. Ich mache das auch wieder an einem Beispiel fest. Sie haben hier reingeschrieben: Personen „aus parlamentarischen Arbeitszusammenhängen in Bund und Ländern, die schon in der Vergangenheit Erfahrungen gesammelt haben“. Das können so ziemlich alle sein, die mal Fraktionsmitarbeiter waren, die irgendwie in der Bundestags-/Landtagsverwaltung gearbeitet haben. Das ist uns irgendwie zu schwammig, da kann man sich noch nicht so richtig vorstellen, in welche Richtung das gehen soll, was die Expertise betrifft. Deswegen sollte es hier auch eine engere Eingrenzung geben, wer zum Schluss in dieser Expertenkommission mitarbeitet.
Der Punkt „Karenz“, den Sie aufgeworfen haben, da stellt sich natürlich die Frage: Was macht denn der Abgeordnete in den zwei Jahren, die er dann nicht arbeiten darf? Wird er dann weiterbezahlt? Wie soll das ablaufen? Das ist für uns auch etwas, das wir als sehr schwammig empfinden. Ich glaube, dass wir dort solche Vorfestlegungen nicht brauchen.
Kurz und gut: Insgesamt ist eine solche Kommission eine Idee, der wir uns durchaus anschließen können. In der Ausgestaltung ist durchaus noch einiges zu tun. Deswegen würden wir vorschlagen, dass wir diesen Antrag im Justizausschuss weiterberaten. Sie haben die Zeitlinie aufgezeigt. Ende 2023 gibt uns durchaus noch ein bisschen Zeit, die Arbeit zu organisieren. Von daher mein Antrag, dies in den Justizausschuss zu überweisen. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich möchte gleich auf den Kollegen Bühl eingehen, damit ich es am Ende nicht womöglich vergesse. Drei Gedanken habe ich bei Ihnen rausgehört, auf die ich gern reagieren würde. Das eigene Verständnis, wie wir uns beim Stichwort „Kaste“, das Sie gewählt haben, wie wir uns selbst als Abgeordnete sehen, als Vertreter von Bürgerinnen und Bürgern. Ja, das ist ein richtiger Ansatz: Wie sehen wir uns, welche Aufgaben haben wir, was sagt uns die Verfassung? Aber ein wichtiger Moment bei der Frage von Eigenverantwortung, die wir mit Blick auf unsere eigene Arbeit und die damit verbundenen Fragen haben, ist natürlich, dass wir den Blickwinkel der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis nehmen: Wie sehen sie uns, wie nehmen sie uns wahr?
Da bin ich schon bei Punkt 2, der Vielschichtigkeit von Fragestellungen, die aufgemacht worden sind. Ich will mit Blick auf die Eigenbehandlung dieses Vorgangs eindeutig sagen: Wir haben immer hier im Hohen Haus dafür plädiert, dass wir – auch was die finanziellen Fragen anbetrifft – die Unabhängigkeit der Abgeordneten und derjenigen, die Abgeordnete werden wollen, gewährleisten wollen. Das ist richtig, ja. Aber ich glaube, dass wir an einigen Stellen Privilegierungen geschaffen haben und diese Privilegierungen sollten wir mit Blick auf den Normalbürger zumindest mal diskutieren.
Dies sollten wir nicht im eigenen Saft diskutieren, dies sollten wir – jetzt fange ich ganz bewusst dort an – mit Bürgerinnen und Bürgern und mit Fachleuten diskutieren.
Schwammigkeit: Ja, man kann gegebenenfalls den Eindruck gewinnen – das will ich Ihnen gar nicht absprechen –, dass der Antrag sehr offen gestaltet ist.
Der Begriff „tendenziös“ war gefallen und der Begriff „Schwammigkeit“ war gefallen. Ich beziehe mich jetzt auf den Begriff „Schwammigkeit“, Kollege, mit der weißen Paste. Das wollen wir jetzt mal […]
Ist ja alles gut. Also Schwammigkeit, meinetwegen auch tendenziös. Ich finde, die beiden Worte würden sich mit Blick auf das, was wir vorgeschlagen haben, eigentlich widersprechen. Auf „Schwammig
keit“ will ich eingehen, weil wir es bewusst offen gestaltet haben, bewusst gesagt haben: Wir wollen hier nicht priorisiert festlegen, der muss es sein, der muss es sein. Dann hätten wir wahrscheinlich den Vorwurf bekommen: Ihr wollt genau eure Leute dort reinhaben. Nein, wir wollen es offen, wir haben also Gesellschaftsbereiche benannt, wo wir sagen, da wollen wir sozusagen Rückkopplung, wollen wir Reflektion von Fachleuten haben, gegebenenfalls von Bürgerinnen und Bürgern, die der Meinung sind, sie können in diesen Prozess mit einsteigen. Das jetzt noch mal als direkte Reaktion.
Ich will gerade als Linker überhaupt nicht meine Freude verbergen, dass wir uns jetzt mit dieser Problematik des Abgeordnetenrechts noch mal befassen, weil ich den ersten Anlauf schon mitgemacht habe.
2006, also vor über 15 Jahren, haben wir schon mal versucht, eine Reform des Abgeordnetenrechts hier im Landtag durchzuführen. Das ist leider nicht gelungen, die Mehrheitsverhältnisse waren anders, das ist nun mal so. Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Jahr 2005/2006 schon die gleichen, die wir jetzt gesetzt haben. Das zeigt: Manchmal muss man zwar einen langen Atem haben, aber es lohnt sich immer, für ein richtig erkanntes Thema und Inhalt am Ball zu bleiben.
Meine Damen und Herren, Menschen in abhängiger Beschäftigung oder Selbstständige oder Freiberufler müssen ihre berufsbedingten bzw. geschäftlicher Tätigkeit geschuldeten Aufwendungen als Werbekosten oder Betriebskosten mittels genauer Abrechnung gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Es gibt für Beschäftigte zwar auch eine Werbekostenpauschale zur Vereinfachung der Steuererklärung, das ändert aber nichts an dem gesamten Grundmodell. Abgeordnete erhalten nach dem Thüringer Abgeordnetenrecht steuerfreie Aufwandspauschalen für eine ganze Reihe von möglichen mandatsbedingten Aufgaben, ohne dass sie wirklich einen Nachweis führen müssen, ob sie und für was sie verwendet worden sind. Stichwort wäre hier die Fahrtkostenpauschale oder die Bürokostenpauschale. Hier sollte nach Auffassung des Antrags mehr Transparenz und Vergleichbarkeit mit anderen Steuerbürgern hergestellt werden. Auch die Abgeordneten sollen zukünftig ihre mandatsbedingten Aufwendungen beim Finanzamt als Werbekosten gegen Nachweis geltend machen. Wir glauben, das führt zu einer höheren Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern – auch mit Blick auf die gegenwärtig
Meine Damen und Herren, man könnte nun fragen – und Kollege Bühl hat es indirekt gefragt –: Wozu noch diese Expertenkommission? Warum machen wir das nicht intern? Da bin ich mir als Linker der Erfahrungen aus dem Jahr 2006 durchaus bewusst. Die Fachleute sollen uns Wege aufzeigen, auch indem sie sich mit den Lösungen anderer Bundesländer beschäftigen – das könnten wir auch –, und gegebenenfalls Lösungswege aufzeigen, die bis jetzt noch gar nicht im Blickfeld von Reformdiskussionen anderer Bundesländer gewesen sind. Deshalb würden wir gern einen – wie sagt man in Neudeutsch – Input von außen bekommen. Gleiches gilt für die Abkehr von den rein steuerfinanzierten Altersversorgungen im Landeshaushalt. Klar ist: Die Abgeordneten sollen zukünftig einen entsprechenden Eigenbeitrag für soziale Absicherung vor allem im Alter leisten. Allerdings erweist sich der pauschale Verweis auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung als zu einfach und – ich gebe zu – zu oberflächlich. Bei Abgeordneten, die schon mit Rentenzeiten und einer erfüllten Wartezeit von fünf Jahren in den Landtag kommen, ist alles ganz einfach. Sie zahlen weiter ihre Beiträge. Aber was machen wir mit Leuten, die aus Versorgungssystemen kommen oder bisher keine Rentenzeiten angesammelt haben? Darüber müssen wir diskutieren und darüber sollten wir mit Fachleuten diskutieren.
Noch mal das Stichwort „Kommission“. Wir sollten die Kommission so besetzen – darauf bin ich schon eingegangen –, dass wir die entsprechenden Erfahrungen und Erfahrungswelten von Bürgerinnen und Bürgern und allgemeine Vorgänge in der Gesellschaft reflektieren können. Das ist ein wichtiges Moment, das wir als Linke in diesem Zusammenhang sehen. Die in dem vorliegenden Antrag vorgeschlagene Expertenkommission soll auch nach verantwortungsvollen Konzepten zu den finanziellen Aspekten der Reform diskutieren. Hier zeigen Reformerfahrungen aus anderen Bundesländern – ich habe es schon angesprochen – wichtige, vernünftige, aber auch glaubwürdige Ansätze.
Ein letztes Wort zur Zeitschiene: Der Eindruck könnte entstehen, dass mit dem jetzigen Antrag, der Mitte der Legislaturperiode gestellt wird, überhaupt kein Ergebnis zustande kommen könnte. Es soll schon noch ein Ergebnis zustande kommen. Die Zeitschiene für die Arbeit der Gremien ist auf etwa ein bis anderthalb Jahre festgelegt. Das dürfte ein realistisches Modell sein, um einen aussagekräftigen Prüfbericht von solchen Handlungsempfehlungen zu bekommen, damit der nächste Landtag – das hat Kollegin Henfling angesprochen
die entsprechende gesetzliche Veränderung vornehmen kann, wahrscheinlich nicht dieser. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich um die Zustimmung zum Antrag. Eine Überweisung werden wir in diesem Fall nicht zwingend verhindern, aber wir sehen eigentlich mit Blick auf die Abarbeitung und die vorgeschlagenen Momente eine Möglichkeit in der sofortigen Abstimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, die Akzeptanz des Parlaments hängt nicht von den Diäten ab. Da muss ich der Kollegin Henfling deutlich widersprechen. Sondern sie hängt davon ab, wie glaubwürdig Politik ist, was wir im Wahlkampf versprechen und dass wir das umsetzen und dafür einstehen.
Die Akzeptanz eines Parlaments hängt von seiner Dialogfähigkeit ab. Ich denke, da hat dieses Haus enorme Defizite. Die Akzeptanz eines Parlaments hängt von der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Gesetze und der Entscheidungen ab und auch von der sachlichen Diskussion, die in dem Parlament geführt wird, entgegen persönlichen Angriffen, was in der Bevölkerung nicht gut ankommt.
Zu dem Gesetzentwurf der Linken muss ich sagen: Da habe ich auch die Befürchtung wie Herr Bühl. Drei Dinge: Einmal ist mir nicht klar, wie der Prozess läuft, wie er demokratisch läuft zur Festsetzung der Expertenkommission. Es werden – und das beobachte ich in letzter Zeit immer mehr – Expertenkommissionen im Sinne des Berufenden einberufen und Kontrameinungen werden dort nicht geduldet.
Und deswegen denke ich, ist es ganz wichtig, einen Prozess festzulegen, damit die verschiedenen Seiten und Sichten in dieser Expertenkommission vertreten sind, damit wir einen wirklichen Diskurs darin haben.