Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Können Sie die Kinder- und Jugendgremien nach Gemeinden, Landkreisen, Gründungsjahr und Aktivität aufschlüsseln, gern auch schriftlich, wenn Sie das jetzt nicht auf Tasche haben?
Wenn es jetzt keine weiteren Fragen gibt, würde ich gern die nächste Frage aufrufen. Gibt es noch was zu klären? Die Finanzministerin verspätet sich etwas, deswegen machen wir jetzt weiter mit der Frage 8. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kießling.
Danke, Frau Präsidentin. Wenn Sie erlauben, Frau Präsidentin, würde ich das Mikrofon benutzen, um den Plastikmüll dort zu vermeiden.
Vom Platz aus. Herr Kießling stellt die Frage in der Drucksachennummer 7/5580 – so viel Zeit muss sein.
Medienberichten war zu entnehmen, dass die Nutzung des Anonymen Krankenscheins Thüringen (AKST) zuletzt sprunghaft angestiegen sei. Wegen
der explodierenden Nachfrage seien die entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2022 von 250.000 Euro auf 350.000 Euro aufgestockt worden.
Den „Handreichungen zum Anonymen Krankenschein“ ist zu entnehmen, dass zum Schutz der Anonymität allein der Vertrauensarzt und der behandelnde Arzt den Klarnamen und das Geburtsdatum des Behandelten kennen und die staatlich finanzierte Behandlung mittels eines Pseudonyms abgerechnet wird. Das anonymisierte Abrechnungspapier – der sogenannte anonyme Krankenschein – enthält laut Muster keinerlei Aussagen, welcher Nationalität der Behandelte angehört. Trotz des anonymisierten Verfahrens wussten die Medien zu berichten, dass es sich bei den bisher Behandelten um etwa gleich viele Männer und Frauen handelte, die zu je einem Drittel aus Deutschland, EU-Staaten sowie Drittländern stammten.
1. Welche weiteren Programme für welche Personengruppen, insbesondere psychosozialer Art, verbergen sich außer dem AKST hinter dem Untertitel 0800 des Titels 684 71?
2. Erfährt der Haushalt neben den in der Presse angegebenen 100.000 Euro an den AKST-Verein in Jena und den in Drucksache 7/5358 angegebenen 8,4 Millionen Euro außerplanmäßigen Ausgaben für Erstattungen an Krankenkassen für Geflüchtete aus der Ukraine weitere Aufstockungen für die Krankenversorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine? Wenn ja, in welchen Kapiteln, Titeln und Untertiteln sind diese, bitte mit Benennung des jeweiligen Programms, abgebildet?
3. Auf welche Personengruppe (nach Nationalität) entfällt prozentual und in Summe welcher Kostenanteil am Gesamtvolumen der Behandlungskosten?
4. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für ambulante, stationäre Behandlungen, Medikamente und die separat abzurechnenden Sprachvermittler pro Fall nach Quartalen seit Einführung des AKST?
Für die Landesregierung antwortet in Vertretung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie der Staatssekretär aus dem Bildungsministerium, Herr Prof. Dr. Speitkamp.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es tut mir leid, sehr geehrte Damen und Herren im Publikum, dass ich schon wieder hier stehe, aber ich darf trotzdem.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist besser als wenn jemand von der rechten Fraktion vorne steht!)
Zu Frage 1: Aus dem genannten Untertitel der Haushaltsstelle in Kapitel 02 29 Titel 684 71 werden in Zuständigkeit des TMASGFF, Referat Psychiatrische Versorgung, Maßnahmen der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen gefördert. Die Förderprojekte beinhalten Maßnahmen der niederschwelligen psychologischen und psychosozialen Beratung für psychisch belastete Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung. Eine weitere Differenzierung der genannten Personengruppe nach Geschlecht, Alter oder Herkunft erfolgt in den aktuellen Förderprojekten nicht.
Zu Frage 2: Im Hinblick auf die andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ist mit weiteren Zugängen von Geflüchteten aus der Ukraine zu rechnen. Durch das für Migration zuständige TMMJV wird mitgeteilt, dass je nach Anstieg der Aufzunehmenden in Thüringen weitergehende finanzielle Mittel für die Gesundheitsversorgung im Zeitraum der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz benötigt werden. Der Bedarf ist zudem stark von der Behandlungsbedürftigkeit der Geflüchteten abhängig. Die Höhe weitergehender finanzieller Mittel ist daher derzeit nicht abschätzbar. Vorerst sind jedoch keine über die in der Frage genannten Ausgaben hinausgehenden Bedarfe ersichtlich.
Zu Frage 3: Hierzu können keine Angaben gemacht werden, Daten über die Behandlung von Patientinnen oder Patienten nach Nationalität werden nicht erhoben.
Zu Frage 4: Da die AKST nicht nach Quartalen abgerechnet werden, sind hier nur jahresweise Angaben möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechnungen teilweise erst mehrere Monate nach Leistungserbringung vorgelegt werden. Dabei stehen die Zahl der im jeweiligen Jahr behandelten Patienten und Fälle und die abgerechneten Kosten nicht in einem unmittelbaren Verhältnis.
Folgende Zahlen können gemeldet werden – ich lese jetzt tabellarische Zahlen vor, und zwar nach Jahresscheiben 2017, 2018, 2019, 2020, 2021. Erstens die ambulanten Fälle: 76 – 2017, dann 125, 149, 174 und 191 für das Jahr 2021; die ambulanten Kosten: 10.890,07 Euro, 30.835,79 Euro, 50.451,98 Euro, 94.088,90 Euro und 77.304,01 Euro; stationäre Fälle, wieder 2017 beginnend bis 2021: 0, 7, 21, 29, 26; stationäre Kosten: 0,0 natürlich im ersten Fall, dann 14.934,36 Euro, 63.826,36 Euro, 60.182,92 Euro und 54.146,26 Euro; durchschnittliche Kosten pro Fall ab 2018, 2017 war ja null: 2018 – 2.133,48 Euro, 3.039,35 Euro, 2.075,27 Euro und 2.082,55 Euro. Die Kosten für Medikamente können nicht fallbezogen angegeben werden, da diese in den Fällen, in denen eine Behandlung und eine Medikamentenverordnung stattgefunden haben, nicht gesondert aufgeführt werden. Die Gesamtsumme der Medikamentenkosten betrug im Jahr 2019 4.229 Euro, im Jahr 2020 6.448 Euro und im Jahr 2021 16.289 Euro. In den Jahren davor wurde dies noch nicht separat erfasst. Die Kosten der Sprachmittlung beliefen sich auf folgende Summen: 2017 – 720,70 Euro, dann 2018 – 801,40 Euro, 2019 – 245,00 Euro, 2020 – 910,09 Euro und 2021 – 1.214 Euro. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Antwort. Ja, ich hätte noch zwei Nachfragen: Wie und auf welcher Grundlage schätzt die Landesregierung den Bedarf ein, wie sieht das Risiko des Missbrauchs aus, zum Beispiel eines sogenannten Behandlungstourismus zulasten der Landeskasse, denn es werden natürlich auch noch mehr werden?
Frage 2, wenn ich sie gleich noch stellen darf: Wie weit ist das Konzept AKST für Notfälle in den Notaufnahmen von Krankenhäusern gereift und auch bezüglich der Umsetzung, denn es ist ja angedacht, es auch in den Notaufnahmen der Krankenhäuser zu implementieren, dann mit einem Kranken
Bitte gestatten Sie, da ich vertretungsweise hier bin, dass ich beide Fragen mitnehme, zur zweiten Frage erst recht. Zur ersten Frage kann ich nur sagen, dass die absoluten Zahlen nicht auf eine große Missbrauchszahl schließen lassen, aber ich bitte darum, dass das Ministerium dazu kompetent Auskunft gibt.
Gibt es weitere Nachfragen aus der Runde? Das sehe ich nicht. Was ich allerdings sehe, ist ein Tablett mit Süßwaren auf den Bänken der AfD. Ich bitte, das zu entfernen, weil die Mitnahme von Speisen, zumal in dieser Größenordnung, in diesem Haus nicht gestattet ist. Kann das bitte entfernt werden?
Jetzt hätten wir als nächsten Fragesteller Abgeordneten Herrgott, der aber auch nicht da ist. Die Finanzministerin hat darum gebeten, sich noch ein paar Minuten zu gedulden. Sie steckt noch irgendwo im Verkehr. Dann stellen wir diese Frage jetzt noch mal etwas zurück und machen weiter mit der Frage Nummer 8. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lukasch mit der Drucksache 7/5582.
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr plant einen Kreisverkehr und die Umgehungsstraße auf der Landesstraße 1362. Der erste Bauabschnitt soll am 30. Mai dieses Jahres beginnen. Durch die geplante Vollsperrung sind die ortsansässigen Unternehmen mit vielen Umleitungen konfrontiert. Nach zwei Jahren Pandemie sind diese Unternehmen auf jeden Euro Umsatz angewiesen. In der momentanen Lage der gestiegenen Spritkosten werden diese noch zusätzlich belastet. Die Belastung der Gemeinden, durch welche die Umleitung gehen soll, ist ebenfalls keine optimale Lösung. Alle vorgeschlagenen Änderungen der Stadt Schmölln wurden vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr abgelehnt.
beziehung der Stadt Schmölln bzw. der betroffenen Gemeinden bei der Gestaltung der Umleitung – notwendig?