men, und der CDU, die sich mithilfe der Presse mehr schlecht als recht als Heilsbringer der Bodycams inszenieren lässt – diese Einigung, die nun auf dem Tisch liegt, um die es heute unter anderem geht, geht einzig und allein auf die von RotRot-Grün gesehene Notwendigkeit zurück, sich mit der CDU zu einigen. Ansonsten hätte nämlich diese Fraktion hier drüben nur die Möglichkeit gehabt, mit uns gemeinsam den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf zu befürworten. Das jedoch, liebe CDU, trauen Sie sich nicht, so viel Mut zur Sacharbeit ist dann doch nicht Ihres.
Stattdessen hat die CDU dieses wichtige Arbeitsund Beweismittel der Thüringer Polizei im Haushalt als Druckmittel gegen Rot-Rot-Grün benutzt, wir hatten es eben auch noch mal gehört. Und genau das müssen Sie sich nun auch vorhalten lassen: Für Sie waren in dem Fall die polizeilichen Einsatzmittel ein Druckmittel. Solche Geringschätzung meiner Kollegen, das geht überhaupt nicht.
Und deswegen – da mögen Sie feixen, wie Sie wollen: Ohne die AfD wäre dieser oder ein ähnlicher Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün umgehend abgelehnt worden. Und genau deshalb ist es wichtig, dass wir hier im Landtag mit einer starken Fraktion vertreten sind
und immer wieder sozusagen aus dem Off die Belange derjenigen vertreten, die für Sie hier drüben auf der linken Seite bestenfalls Feindbilder sind. Ohne die AfD sähe daher Thüringen anders aus, ohne die AfD hätten es die Linksparteien mit ihrem Linksdrall wahrscheinlich längst übertrieben. Die CDU und die FDP allein sind jedenfalls nicht in der Lage, ernsthaft und sinnvoll hier als Korrektiv zu wirken, es braucht hier die AfD.
Ich könnte nun an der Stelle noch einmal all das aufzählen, was die anderen ebenfalls in ihren Reden erwähnt haben – Herr Walk hat das sehr ausführlich gemacht – und was wir ebenfalls gut finden: Pre-Recording, Kenntlichmachung der Aufzeichnungen in drei verschiedenen Varianten, Löschung der Aufzeichnung usw. Deswegen, und weil es schon eine Forderung in unserem Landeswahlprogramm war, haben wir diesem Entwurf im Ausschuss ja auch zugestimmt.
Wichtig ist an der Stelle, noch mal auf die Forderung der GdP einzugehen, künftig in Wohnungen aufzunehmen. Diesen Eingriff in das Grundrecht
wollen wir auch nicht, darum haben wir diese Einschränkung der Aufzeichnung auch schon im Innenausschuss mitgetragen. Und wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt auch keine dringende Notwendigkeit dafür.
Um es auf den Punkt zu bringen: Die staatlichen Möglichkeiten zur Aufzeichnung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sind nicht umsonst deutlich eingeschränkt, das ist so und das soll auch aus unserer Sicht so bleiben.
Aber andere Sachen sind auch wichtig, und deswegen ein Wort an die Spaziergänger: Ich muss an der Stelle noch mal betonen, die Polizisten wurden in den vergangenen Monaten durch politische Einflussnahme in nicht unerheblicher Weise für politische Botschaften und das Durchsetzen unnötiger, aber erheblicher Einschränkungen von Grundrechten missbraucht. Hauptverantwortlich sind nur Sie als 3-Prozent-Innenminister hier in der Regierungsbank, niemand anderes.
Der weit überwiegende Teil der Teilnehmer an den Spaziergängen, davon bin ich überzeugt, wird einer Aufzeichnung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Schließlich sind diese Aufnahmen bestens geeignet darzulegen, dass eben nicht irgendwelche ominösen Rechtsextremisten diese Versammlung übernommen haben, wie Sie es regelmäßig mit Ihrer politischen Propaganda immer wieder in den Medien wahrheitswidrig erzählen – und die das wohlgemerkt auch noch kritiklos wiedergeben.
Die Aufnahmen von Körperkameras sind bestens geeignet zu zeigen, dass die Spaziergänger eben nicht, wie immer wieder von Ihnen in den Medien gern behauptet, ein unfriedliches Gesamtbild geboten hätten. Nein.
Stattdessen ist es wohl eher so, wie Sie selbst in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben: Die Spaziergänge waren ausschließlich, überwiegend – überwiegend – friedlich.
Wenn diese Aufnahmen dann in den angeblich so zahlreichen Verfahren eingebracht werden, dann werden genau diese Aspekte auch schnell sichtbar und Ihre politische Einflussnahme deutlich.
Bleibt mir noch, einen weiteren positiven Effekt der polizeilichen Bodycams herauszuheben: Ich bin sicher, dass nach der Einführung die Anzahl der Anschuldigungen von angeblichem Fehlverhalten von Polizeibeamten erst mal zurückgeht.
Plötzlich kann sich kein linker Langschläfer mehr irgendwelche rassistischen Vorwürfe ausdenken und dann ganz bewusst und absichtlich das Ansehen der Beamten über Jahre in den Dreck ziehen und möglicherweise noch für irgendwelche Studien Pate stehen.
Mutmaßlich werden die Linken ihr Jammern über die Polizei dann anders ausrichten, wahrscheinlich muss dann irgendwas Neues her. Aber ich bin mir sicher, ihre kreativen Köpfe werden sich irgendwas ausdenken. Das Problem ist nur, es war vorher schon halt- und substanzlos, und es wird auch dann halt- und substanzlos sein mit ihren Vorwürfen gegen die Polizei.
Deswegen freue ich mich, dass wir als AfD der Stachel im Fleisch der CDU und der Koalition waren und im Ergebnis heute diesen wichtigen Schritt gehen. Die AfD hat in dem Fall wieder einmal erfolgreich einen Teil des eigenen Wahlprogramms gegen den Willen von Rot-Rot-Grün mit ihrer Zustimmung durchgesetzt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Bilay zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch was sagen, weil eben auch auf die Historie des Gesetzgebungsverfahrens eingegangen wurde. Das ist richtig, dass die CDU einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, aber der Gesetzentwurf war tatsächlich so schlecht, Herr Walk, dass wir dem nicht zustimmen konnten. Es war also erforderlich, dass wir im Innenausschuss ein umfang
Wir hatten schriftliche Anhörungen, wir hatten mündliche Anhörungen und wir hatten uns dann im Ergebnis der Haushaltsberatungen darauf verständigt, noch vor der Sommerpause das gemeinsam zu Ende zu bringen; wir haben deswegen ja schon im Frühjahr einen gemeinsamen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt. Dann haben wir noch mal ein Anhörungsverfahren durchgeführt; und im Ergebnis dessen haben wir festgestellt, dass selbst das, worauf wir uns verständigt hatten, noch einmal einer umfangreichen Änderung bedarf. Deswegen liegt uns heute noch mal ein größerer Änderungsantrag in der Beschlussempfehlung auf dem Tisch.
Wir erkennen ja an, dass das Innenministerium über die langjährige, ausgedehnte Piloterprobungsphase de facto auch die Bodycam flächendeckend zum Einsatz bringt, dass wir für die Beamtinnen und Beamten im Einsatz am Ende auch eine sichere Rechtsgrundlage benötigen. Deswegen haben wir gesagt, ja, wir schlucken diese Kröte und gehen diesen Weg. Aber die Erpressung, das mit dem Haushalt zu verknüpfen, war aus unserer Sicht unglücklich, auch war es aus unserer Sicht unglücklich, weil wir uns durchaus hätten mehr Zeit nehmen sollen, das eine oder andere auch noch miteinander zu besprechen. Und weil eben auch noch Fragen offengeblieben sind, haben wir uns darauf verständigt, die Erprobung bzw. den Einsatz der Bodycam – was wir heute klären – auch noch wissenschaftlich weiter zu evaluieren und einer ständigen Überprüfung zu unterziehen, um daraus Rückschlüsse zu ziehen, was wir am Gesetz gegebenenfalls weiter ändern müssen.
Herr Walk, Sie haben ja die Einführung der Bodycam bzw. Ihren Gesetzentwurf immer damit begründet, dass Polizistinnen und Polizisten im Einsatz sich vielen Angriffen ausgesetzt sehen und auch im Dienst verletzt werden. Ich will dazu nur sagen, dass wir es für fraglich halten, dass es durch den Einsatz der Bodycam am Ende zu weniger Straftaten, zu weniger Angriffen auf Beamtinnen und Beamte im Dienst kommt. Das zeigen im Übrigen auch die Studien, die angefertigt wurden – nicht nur internationale Studien –, die Friedrich-Schiller-Universität hat das Pilotverfahren in Thüringen begleitet, und da gab es schon ein paar Erkenntnisse:
gedroht wird, sondern es gibt sogar gegenteilige Effekte; insbesondere Personen, die stark alkoholisiert sind, lassen sich davon nicht beeindrucken. Jetzt müssen Sie in der Öffentlichkeit aber auch dazusagen, dass 50 Prozent aller Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten von Personen begangen werden, die stark alkoholisiert sind.
Das heißt, die haben eine niedrige Hemmschwelle, die fühlen sich geradezu herausgefordert. Das hat die Friedrich-Schiller-Universität in der Pilotphase auch dokumentiert, dass in den Fällen tatsächlich ein höheres Gewaltpotenzial besteht. Das heißt, es ist durchaus eine berechtigte Frage, ob und inwieweit Polizistinnen und Polizisten im Einsatz mit der Bodycam sich einem höheren Risiko aussetzen. Im Übrigen sind Frauen, die die Bodycam in der Pilotphase eingesetzt hatten – das hat sich in der LPI in Jena gezeigt –, tatsächlich höheren Angriffen ausgesetzt gewesen. Von daher ist es nicht so schwarz-weiß, wie Sie das darstellen, und auch nicht so trennscharf, sondern es gibt ganz viele Grautöne.
Wenn Sie in die Datenbank des Landtags geschaut haben, Sie können jetzt auch auf die Homepage der Linkenfraktion schauen, da haben wir das noch mal dokumentiert – dort gab es ja jetzt die Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage. Denn Sie arbeiten immer mit Zahlen: 2021 195 Beamtinnen und Beamte im Einsatz verletzt oder im Dienst zu Schaden gekommen. Nun haben wir mal hinterfragt, was denn das für Verletzungen gewesen sind. Und es war schon erstaunlich: Von den 195 Verletzten im Einsatz ist zum Beispiel dokumentiert: Erdwespenstich, Zeckenbiss, Knalltrauma nach Einsatz der Waffe gegen ein verletztes Reh, Sturz wegen vereister Pfütze, bei dienstlichen Hindernisparcours mit Bein gegen Matte gestoßen oder im Schnee ausgerutscht beim Haltegriff. Das sind Dienstverletzungen, ich will das gar nicht bagatellisieren, das sind Verletzungen, das muss auch entsprechend dokumentiert werden, gegebenenfalls medizinisch behandelt werden usw. Also wenn mehr als jede dritte Verletzung im Dienst bei Polizistinnen und Polizisten nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen ist, sondern auf Eigenverschulden oder andere Umstände, die man, vielleicht aufgrund der Witterung, gar nicht hätte beeinflussen können, dann ist doch diese Zahl „195 Beamte im Dienst verletzt“ eine ganz andere Größenordnung. Das muss man doch ganz anders interpretieren. Das hat mit der Bodycam überhaupt nichts zu tun.
Auch die Frage, die Sie eben angesprochen hatten – der Mord an der Polizistin und dem Polizisten in Kusel: Deswegen haben wir ja ausdrücklich im Gesetz verankert, dass ab 2024 die Aufzeichnung automatisch ausgelöst wird, wenn die Beamten die Schusswaffe ziehen,
um genau solche Fälle zu dokumentieren. Denn in einer solchen besonderen Stresssituation – selbst wenn sie durch umfangreiche Fortbildungs-, Ausbildungsmaßnahmen bei der Polizei trainiert wird; der tatsächliche Einsatz ist etwas ganz anderes – wollen wir die Polizistinnen und Polizisten entlasten, damit sie sich dann nicht auch noch die Frage stellen müssen, ob sie jetzt den Knopf gedrückt haben oder nicht. Sondern sie sollen sich auf den Einsatz konzentrieren und nach Möglichkeit auch ihr eigenes Leben retten und schützen.