Protokoll der Sitzung vom 14.07.2022

um genau solche Fälle zu dokumentieren. Denn in einer solchen besonderen Stresssituation – selbst wenn sie durch umfangreiche Fortbildungs-, Ausbildungsmaßnahmen bei der Polizei trainiert wird; der tatsächliche Einsatz ist etwas ganz anderes – wollen wir die Polizistinnen und Polizisten entlasten, damit sie sich dann nicht auch noch die Frage stellen müssen, ob sie jetzt den Knopf gedrückt haben oder nicht. Sondern sie sollen sich auf den Einsatz konzentrieren und nach Möglichkeit auch ihr eigenes Leben retten und schützen.

Und weil das ein besonderer Fall ist und weil auch Polizistinnen und Polizisten im Dienst bedauerlicherweise zu Schaden kommen, war es folgerichtig, dass Rot-Rot-Grün seit 2015 mehr als 20 Millionen Euro in die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung der Polizei investiert hat. Das ist tatsächlich ein wirksamer Schutz der Beamtinnen und Beamten im Dienst.

Ich will noch mal was sagen zu der Frage Einsatz in Wohnungen. Auch wenn das andere Länder in ihren Gesetzen geregelt haben: Das Grundgesetz, Artikel 13, gilt auch in den anderen Bundesländern. Das können die regeln, aber wir von Rot-Rot-Grün sind davon überzeugt, dass der Einsatz der Bodycam in der Wohnung grundgesetzwidrig ist. Und deswegen konnten wir auch in den Verhandlungen mit Ihnen einem solchen Einsatz nicht zustimmen. Es wäre doch auch fatal, wenn Polizistinnen und Polizisten in der Wohnung die Bodycam einsetzten und am Ende durch Entscheidungen der Gerichte festgestellt wird, dass wir hier einen Fehler gemacht haben. Das würde doch am Ende nicht zulasten des Landtags gehen, es würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei schwer erschüttern, wenn der Einsatz der Bodycam in solchen konkreten Fällen verfassungswidrig wäre.

Wir haben uns am Ende darauf verständigt, mit Ihnen gemeinsam heute diesen Weg zu gehen. Astrid Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen, dass wir da durchaus auch noch Fragen haben, die wir mit uns herumtragen, die wir in den nächsten Jahren sicherlich weiter diskutieren werden. Aber wir haben uns am Ende auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf verständigt.

Wir kommen damit unserer Verantwortung als Linke für die Thüringer Polizei nach. Wir übernehmen Verantwortung für die Thüringer Polizei, aber wir nehmen dabei auch die Rechte der Menschen in diesem Land mit in den Blick, die lassen wir nicht außen vor. Wir haben deswegen geregelt, dass der Einsatz der Bodycam in Wohnungen ausgeschlossen ist. Wir haben deswegen geregelt, dass vom Polizeieinsatz Betroffene den Einsatz der Bodycam auch verlangen können. Wir haben geregelt – und das ist etwas, was in der Bundesrepublik durchaus Anerkennung verdienen darf –, dass der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware ausgeschlossen ist. Das war eine starke Forderung von Amnesty International, der kommen wir nach. Und wir schließen aus, dass am Ende die Daten auf irgendwelchen internationalen Speichern in den USA oder sonstwo hinterlegt werden, sondern sie dürfen nur hier bei uns auf den Speichern hinterlegt werden. Alles das ist etwas, was bei Ihnen nicht geregelt gewesen ist, was uns aber besonders wichtig war. Deshalb haben wir das auch mit Ihnen vereinbart.

Wir haben auch noch mal die Eingriffsschwellen glattgezogen. Sie wollten ja auch die Nutzung der Bodycam bei Ordnungswidrigkeiten, also bei Falschparkern beispielsweise oder bei Rauchern, die ihre Kippen einfach wegschmeißen. Das haben wir ausgeschlossen, sondern nur bei tatsächlich erheblichen Eingriffen zugelassen.

Nun zu der Frage Geschäftsräume: Herr Walk, als Polizist wissen Sie, dass im Polizeiaufgabengesetz jetzt schon geregelt ist, dass Betriebs- und Geschäftsräume den Wohnungen gleichgestellt sind. Und als Polizeibeamter wissen Sie auch, dass es eine umfangreiche Rechtsprechung von anderen Obergerichten der Länder, aber auch bis hin zu Karlsruhe, dem Verfassungsgericht, gibt, die gesagt haben: Die Geschäftsräume sind den Wohnungen gleichgestellt. Wir haben uns am Ende im Kompromiss darauf verständigt, dass wir unter extrem hohen Hürden den Einsatz der Bodycam auch in Geschäftsräumen zulassen, zum Beispiel, wenn es der Gefahrenabwehr dient. Aber diese Geschäftsräume müssen eben auch der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Und wir haben geregelt, dass die Einsatzschwelle keine einfache Gefahr für Leib und Leben sein darf, sondern sie muss gegenwärtig und sie muss erheblich sein. Und am Ende, das ist die entscheidende Notiz in dieser Sache: Die Auswertung, die Verwertung der Aufzeichnung bedarf einer richterlichen Zustimmung. Damit haben wir geklärt, dass, bevor die Daten abgerufen werden, bevor sie verarbeitet werden, noch mal jemand draufschaut, ob der Einsatz auch rechtskonform gewesen ist. Am

Ende ein Kompromiss, der sich aus unserer Sicht sehen lassen kann, der sowohl die Belange der Polizei in Thüringen berücksichtigt, der aber eben genauso gut die Rechte der Betroffenen wahrt. Ich glaube, das ist eine gute Basis für die gemeinsame Entscheidung heute.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bilay. Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Marx.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst kann und muss ich hier vorausstellen, dass wir als SPD-Fraktion den Einsatz von Bodycams grundsätzlich nicht abgelehnt haben – im Gegenteil, wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass eine rechtskonforme, eine grundrechtskonforme Anwendung möglich ist. Und da unterscheiden wir uns auch innerhalb der Koalition etwas und deswegen brauchen wir sozusagen nicht irgendwie Hilfe von anderen, um zu dieser Position zu gelangen. Und es ist auch bestätigt worden in den letzten Jahren, wo wir die Pilotprojekte massiv gefördert und auch im Landeshaushalt verankert und auch Vorkehrungen getroffen haben, dass die Möglichkeit, diese Bodycams einzusetzen, jetzt auch realisierbar ist. Es ist zum Ausdruck gekommen, dass wir diesen Bedarf durchaus ernstnehmen. Natürlich nehmen wir auch die Grundrechte ernst und natürlich haben wir auch den Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen in der Anhörung genau zugehört. Natürlich gab es da viele Bedenken und auch viele wichtige Argumente, die auch einbezogen wurden und die auch eingeflossen sind in den jetzt gemeinsam erzielten Kompromiss, nämlich einer gegenseitigen Abwägung, wessen Rechte hier zu schützen sind. Wichtig ist, darauf wurde schon von anderen Rednern hingewiesen, dass es nicht nur darum geht, dass durch die Bodycam Grundrechte von denen, die auf den Aufnahmen nachher zu sehen sind – auch möglicherweise unzulässig –, eingeschränkt werden. Sondern wichtig ist, dass man die Bodycam eben auch gerade dazu nutzen kann, die Grundrechte derjenigen, gegen die sich der Einsatz richtet, zu wahren, indem wir ein objektives Mittel haben, um das Einsatzgeschehen aufzuzeichnen, um dann objektive Daten zu haben von dem, was da gerade passiert ist.

Kollege Walk hat zu Recht auf die letzte Frage heute in der mündlichen Fragestunde zu einem Polizeieinsatz in einer Weimarer Wohnung hingewiesen,

(Abg. Bilay)

in dessen Folge ein Mensch, der dort sistiert worden ist, verstorben ist. Dort muss jetzt mühselig ermittelt werden, was da im Einzelnen geschehen ist. Da hätte man mit einer Kamera mehr Sicherheit. Ich sage allerdings gleich, auch wir sehen rechtliche Probleme, in einer Wohnung derzeit ein solches Mittel einzusetzen. Insofern kann man jetzt schlecht sagen: Hätten wir die Bodycam schon gehabt, würde dieser Fall aufzuklären sein. Aber wichtig ist bei unserer Regelung, die wir jetzt getroffenen haben, dass wir auch eine Evaluationsklausel wieder drin haben und dann sehen werden, wie sich der Einsatz auswirkt – ob das, ich kann das nur noch mal betonen, die gegenseitigen Schutzrechte verbessert, in dem Maß, wie wir uns das gewünscht haben. Wir werden dann sehen, ob wir da noch nachbessern oder möglicherweise wieder einschränken, aber möglicherweise auch wieder ausweiten müssen. Von daher denke ich schon, dass wir mit den Dingen, jetzt auch gerade noch in dem letzten Antrag, der dann auch Gegenstand der Beschlussempfehlung des Innenausschusses geworden ist, einen sehr guten Mittelweg gefunden haben. Wir erlauben eben nicht einfach anlassunabhängig die Bodycam in bestimmten Räumen. Wir geben auch dem Schutzzweck des Gegenübers des polizeilichen Einsatzes sehr viel Raum, indem wir sagen: Bei unmittelbaren Zwang soll die Bildund Tonaufzeichnung erfolgen, aber auch, wenn die Betreffenden es verlangen.

Damit, denke ich, haben wir eine sehr gute Ausgangssituation geschaffen für das, was wir schon immer wollten, nämlich Sicherheit auf beiden Seiten zu schaffen, für Polizeieinsätze und eine objektive Nachvollziehbarkeit dessen, was dort geschieht oder geschehen ist, wenn es hinterher zu Problemen kommt. Natürlich kann eine Bodycam auch provozierend wirken. Das alles verkennen wir nicht. Die Tatsache, objektiv ein Geschehen zu dokumentieren, ist bei uns wichtiger, als zu sagen: Wenn das jemand falsch verstehen könnte, lasse ich es lieber. Das gilt ja auch für die Androhung oder die Anwendung anderer Zwangsmittel.

Die Wohnungen bleiben ausgeschlossen. Bei den Betriebsräumen, Kollege Bilay hat eben darauf hingewiesen, haben wir einen Kompromiss gefunden. Wo Betriebsräume öffentlich zugänglich sind – der Klassiker: die Einkaufsmeile, der Supermarkt –, da wollen wir infolge einer längeren Abwägung auch eine Aufzeichnung zulassen.

Wie sich das praktisch bewährt, werden wir sehen. Dann denke ich, haben wir jetzt hier einen guten Weg gefunden. Auch für uns ist das ein erfreulicher Tag und ein erfreuliches Ergebnis, dass der Einsatz von Bodycams künftig auch in Thüringen –

die anderen 15 Länder können sich ja auch nicht irgendwie maßlos geirrt haben – ein solcher Einsatz grundrechtssicher und rechtssicher für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten möglich sein wird. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Meine Damen und Herren, die nächste Lüftungspause ist schon überfällig. Insofern, Herr Minister, würde ich Sie gern nach der Lüftungspause drannehmen. Es sei denn, Sie sind …

Der Minister zeigt an, er wäre sehr schnell fertig. Herr Minister, bitte schön.

(Unruhe im Hause)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung sieht in der durch den Innen- und Kommunalausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion vorgelegten Beschlussempfehlung eine sinnvolle Weiterentwicklung des ursprünglichen Vorschlags und einen guten Kompromiss im Sinne der Thüringer Polizei.

(Beifall CDU)

Die Beschlussempfehlung versetzt uns in die Lage, einen langen Prozess mit vielen Beteiligten zum Abschluss zu bringen, der polizeiliche Arbeit moderner und auch sicherer macht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist für mich schon ein wichtiger Aspekt.

Im vergangenen Jahr haben die Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten erheblich zugenommen. Im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung haben wir sogar eine Verdopplung der Fälle feststellen müssen.

Sehr verehrter Kollege Bilay, nicht alles, was diese schweren Verletzungen anbelangt, ist im Zusammenhang mit Alkohol bzw. unter Alkohol oder im Drogenrausch begangen worden. Es sind auch Dinge passiert – gerade auch bei den völlig harmlosen Querdenken-Demonstrationen – mit Bissverletzung, Knalltraumata durch Pyrotechnik, Frakturen usw. Also das ist schon ein Punkt, den man in den Blick nehmen muss. Dieser Zustand ist nicht tolerabel. Daher begrüße ich jede Möglichkeit, den Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten zu verbessern.

(Beifall SPD)

(Abg. Marx)

Der rechtssichere Einsatz von Bodycams in gefährlichen Situationen ist für mich hier ein weiterer Baustein, denn, so haben es die Pilotprojekte gezeigt, der bloße Hinweis auf die Kamera und deren Einsatz deeskaliert in vielen kritischen Situationen. Und kommt es doch zum Angriff, dann ist die Beweislage gegen den Angreifer klar. Aber natürlich profitieren nicht nur die Bodycam-Tragenden von der geplanten Gesetzesänderung. Es bedeutet auch eine größere Transparenz und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats und damit eine weitere Steigerung des Vertrauens in unsere Polizei.

Lassen Sie mich ganz kurz auf die wesentlichen Änderungen in der bisherigen Formulierung eingehen. Durch die Formulierung des Tatbestandsmerkmals in § 33a Abs. 1 bis 3 werden mögliche kompetenzrechtliche Bedenken weitestgehend ausgeräumt. Mit der vorgesehenen Zulässigkeit des Pre-Recordings an polizeilichen Maßnahmen wird zudem der polizeiliche Einsatzwert erhöht und mit der Begrenzung der Speicherdauer auf 30 Sekunden eine ausufernde Datenerhebung auf Vorrat vermieden.

Bei Einführung bundesweit einzigartig dürfte das automatische Auslösen beim Ziehen der Dienstpistole sein. Entsprechende Technik ist marktverfügbar oder befindet sich in der Entwicklung. Die angehörten Polizeigewerkschaften und Polizeibehörden haben die grundsätzliche Idee, mit der automatisierenden Kameraauslösung gerade in Extremsituationen mehr Handlungssicherheit für die eingesetzten Beamten zu schaffen, in ihrer Stellungnahme begrüßt. Die eingeräumte Frist bis zum Ende des Jahres 2024 versetzt uns in die Lage, ein System zu beschaffen, das den Anforderungen im Dienstalltag gerecht werden kann. Es ist aber anzumerken, dass sich durch diese Änderung auch der finanzielle Aufwand bei der Beschaffung des Gesamtsystems erhöhen wird. Wir hoffen darauf, dass der Gesetzgeber die Änderungen im Gesetzestext auch entsprechend in der Haushaltsaufstellung berücksichtigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hinsichtlich der in der Beschlussempfehlung vorgesehene Beschränkung des Einsatzes auf öffentlich zugängliche Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume nimmt die Landesregierung insoweit zur Kenntnis, als damit lediglich die von der polizeilichen Praxis im Rahmen der ersten Anhörung geäußerte Minimalforderung berücksichtigt wurde. Angesichts des hohen Ranges des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der durchaus unterschiedlich auslegbaren Schrankenbestimmungen in

Artikel 13 des Grundgesetzes ist die Zurückhaltung des Gesetzgebers zumindest nachvollziehbar.

Es liegt nun ein tragbarer Kompromiss vor, der sowohl den Beamtinnen und Beamten als auch den Bürgerinnen und Bürgern viele Vorteile bietet, welche in den Pilotprojekten deutlich wurden. Wir hoffen, diesen Effekt mit der Überführung in den Regelbetrieb ausweiten zu können, um Thüringen an vielen Stellen sicherer zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn ich jetzt erst mal keine weiteren Wortmeldungen mehr habe, haben wir den Beginn der Lüftungspause schon überschritten, sodass wir das Abstimmungsprozedere zu diesem Tagesordnungspunkt nach der Lüftungspause bitte um 16.30 Uhr machen. Danach richten Sie sich bitte darauf ein, dass entsprechend den Vereinbarungen der Fraktionen der Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen wird.

Meine Damen und Herren, wir wollen in der Beratung fortfahren. Ich frage zunächst einmal: Gibt es noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5955. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen von den Regierungsfraktionen und der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Zweitens stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/5882 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag, der nicht angenommen wurde und demzufolge nicht mit zu berücksichtigen ist. Wer ist für die Beschlussempfehlung? Das sind erwartungsgemäß die Stimmen der Regierungsfraktionen, der CDU und der fraktionslosen Abgeordneten

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Und der AfD!)

und die Stimmen der AfD-Fraktion. – Okay, das war jetzt tatsächlich vom Licht her im Augenblick schlecht erkennbar. Ich bedanke mich für den Hinweis. – Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

(Minister Maier)

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2792 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, der CDU-Fraktion, der fraktionslosen Abgeordneten und der Fraktion der AfD. – Jetzt sehe ich es auch gegen den Scheinwerfer hinter Ihnen. – Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Enthaltungen gibt es demzufolge keine. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.

Jetzt stimmen wir ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer ist dafür? – Eine schon fast sportliche Übung. – Es sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten. Ich bedanke mich. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Enthaltungen gibt es erwartungsgemäß keine. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, entsprechend der Absprachen der Fraktionen kommt jetzt der Tagesordnungspunkt 13

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5766 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ich schaue in Richtung der Landesregierung: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung beraten, ist aus unserer Sicht die logische Konsequenz dessen, worauf sich Rot-Rot-Grün und CDU mit dem Fusionshilfegesetz schon mal verständigt hatten, um die finanzielle Absicherung von Gemeindeneugliederungs

maßnahmen zu begleiten. Das haben wir hier gemeinsam gemacht und deswegen ist es auch ein gutes Zeichen, dass jetzt die Kommunen diese verlässliche Grundlage dafür nehmen, auch die entsprechenden Anträge zu stellen, sich neu zu gliedern.