Protokoll der Sitzung vom 14.07.2022

Und wir sagen, das Geld wäre besser aufgehoben im Kommunalen Finanzausgleich, anstatt es in Wohlverhalten von Gemeinden zu investieren, die sich einfach fügen.

Und, Herr Bilay, völlig richtig: Große Städte brauchen das Umland und das Umland die großen Städte – ein Satz, den ich übrigens selber auch schon seit vielen Jahren immer wieder so betont habe –, aber Ausgleich ist eben nicht der Verlust von Entscheidungsfreiheit vor Ort. Und ich empfehle, vor Ort viele Kommunalpolitiker eingemeindeter Orte oder nunmehr Ortsteile nach ihren Erfahrungen zu fragen. Die sind bei Weitem nicht überall so positiv wie etwa in der Stadt Jena, wo man von selbst auf die Ortsteile zugeht und ihnen mehr Entscheidungsbefugnisse lässt, als die Kommunalordnung hergibt.

(Abg. Merz)

Sie reden davon, dass die Neugliederungen die Voraussetzungen dafür schaffen, unter bestimmten Bedingungen mittel- und langfristig Effizienzgewinne erreichen bzw. Einsparpotenziale nutzen zu können. Deren Größenordnung hängt in erster Linie aber davon ab, inwieweit die Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts die Möglichkeiten hierfür nutzen. Und es regt schon unter den Entwicklungen, die wir derzeit erleben, sehr zum Nachdenken an. Und in allem nicht genug werden dann die von Ihnen vorgeschlagenen Neugliederungen nicht primär nach finanziellen Maßstäben bewertet. Sie wollen die Gebietskörperschaften in die Lage versetzen, ihre Aufgaben in geordneter Haushaltswirtschaft wahrzunehmen. Es wirkt fast so, als würden Sie den Kommunen vorwerfen, nicht ordnungsgemäß zu handeln – eine Ohrfeige für viele ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist reininterpretiert, Herr Bergner!)

Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Wir blockieren keine freiwilligen Gebietsänderungen. Doch was hier bleibt, ist das flaue Gefühl, dass zumindest teilweise freiwilliger Zwang zugrunde liegt. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir uns enthalten. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Sesselmann das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Herr Präsident – kleiner Trick –, der Kollege Bergner hat es angesprochen, die Frage ist, ob es sich dabei um ein Strohfeuer handelt, wenn wir jetzt Gemeindeneugliederungen vornehmen. Die Gemeindeneugliederungen, so verstehe ich die Aussagen des Herrn Bilay, sind als erster Schritt einer entsprechenden Kreisgebietsreform zu werten. Das mag aus finanziellen Gesichtspunkten durchaus angemessen sein, allerdings halten wir als AfD das nicht für die richtige Vorgehensweise. Denn wie Kollege Bergner bereits gesagt hat: Fusionen unter einem finanziellen Druck können auf Dauer nicht gut gehen.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, die Folge für beispielsweise den Unstrut-Hainich-Kreis bei der Neugliederung ist hier, wenn vier Orte wegfallen, dass mittelbar die Kreisumlage erhöht werden muss. Für die

verbleibenden Gemeinden und Städte im UnstrutHainich-Kreis – Kollege Walk hat es schon angesprochen – muss im Ausschuss über die Verlustkompensation und Nachteilskompensation geredet werden. Es gibt nämlich noch mehr Finanzierungshilfen, die hier anzuwenden sind. Diese sogenannten 10,2 Millionen Euro, die hier zur Verfügung stehen, sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Ja, man kann natürlich durchaus der Ansicht sein, dass Gemeindefusionen effektiv und günstig sind, aber – ich möchte noch mal darauf hinweisen – so lange ist es noch nicht her mit den Gemeindefusionen. Empirische Daten haben wir nun vorliegen. Wenn wir in die Schweiz schauen, dann stellen wir fest: Es gibt Gutachten, die die Erfolge durchaus als zweifelhaft ansehen. Hier kann ich nur noch mal auf die Ausführungen des Kollegen Bergner verweisen.

Um letztlich festzustellen, meine Damen und Herren, ob die Leistungs- sowie Verwaltungskraft durch diese Gemeindegebietsfusionen gestärkt wird, strukturelle Verbesserungen eintreten würden, die Aufgaben sachgerecht und bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrgenommen werden könnten, bräuchten wir eine ganz wichtige Kosten-Nutzen-Analyse als unentbehrliche Voraussetzung einer Neugliederung. Würde eine Firma bei Betriebsübernahme eine solche Analyse nicht durchführen, wäre als Konsequenz die drohende Insolvenz vorprogrammiert. Dieser Aspekt ist aus unserer Sicht weit umfassender und sorgfältiger als bisher zu würdigen.

Laut verschiedener Studien, unter anderem aus der Schweiz und aus Deutschland – vom ifo Institut, dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. – konnten keine nennenswerten Vorteile der Fusionen evaluiert werden. Frau Prof. Gisela Färber von der Verwaltungshochschule in Speyer hat eine Doktorandin, die sich mit diesem Thema gerade auseinandersetzt. Es bleibt abzuwarten, wie diese Promotion läuft, welche Ergebnisse bei diesem Promotionsverfahren herauskommen, ob sich dieses bestätigt.

Das ifo Institut kommt in seinem Arbeitspapier „Gebietsreformen: Hoffnungen, Risiken und Alternativen“ von Sebastian Blesse und Felix Rösel zu dem Ergebnis, „dass die erhofften fiskalischen Effizienzrenditen von Gebietsreformen in der Vergangenheit deutlich überschätzt wurden, während mögliche Auswirkungen auf die politische Teilhabe systematisch unterschätzt wurden.“ Nur wenige Studien können bis dato mittelfristige Einspareffekte durch Gebietsreformen nachweisen. Eine zunehmende Zahl von Untersuchungen zeigt dagegen einen Rückgang der Demokratiezufriedenheit, eine sinkende Wahlbeteiligung oder eine Stär

(Abg. Bergner)

kung populistischer Strömungen durch Gebietsreformen. Zudem steigt die Unzufriedenheit mit der Verwaltung, das ehrenamtliche Engagement steht zudem indirekt proportional zur Größe der Kommunen. Dass Aufgaben daher nur von größeren Gemeinden sachgerecht und bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrgenommen werden können, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht richtig. Es gibt andere Wege, nämlich gemeindeübergreifende Kooperationen, zum Beispiel interkommunale Zusammenarbeit oder Instrumente der Verwaltungsmodernisierung, die interkommunalen Benchmarks als schonende Alternativen zu Gebietsreformen.

Meine Damen und Herren, was wirklich benötigt würde und zu erheblichen Kosteneinsparungen im Landeshaushalt führen würde, wäre die Durchführung einer Funktionalreform mit einhergehender Verschlankung der Landesverwaltung. Es steht zu befürchten, dass die Finanzhilfeinstrumente nur eine kurzfristige Verbesserung der finanziellen Situation der jeweiligen fusionierenden Gemeinden bewirken und wie ein Strohfeuer verpuffen. Positive Effekte wie ein anzustrebendes Bevölkerungswachstum bleiben aus, und Experten weisen eindringlich auf ein wachsendes Stadt-Umland-Gefälle durch stärkeres Wachstum städtischer Kerngebiete gegenüber eingemeindeten Umlandgemeinden hin.

Wir geben zu bedenken, dass offensichtlich nur finanzschwache Kommunen, wie die von CDU-Bürgermeistern heruntergewirtschafteten Gemeinden Anrode und Grünwald belegen, den Zusammenschluss zulasten wirtschaftlich florierender Kommunen suchen. Wir weisen zudem auch auf die Folgeprobleme hin. Wie weltfremd will die Landesregierung noch sein? Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung nimmt man dem finanziell total angeschlagenen Unstrut-Hainich-Kreis fast 3.000 Einwohner weg und schlägt sie dem finanziell besser aufgestellten Landkreis Eichsfeld zu. Wir verstehen die religiöse Ortsbezogenheit der Dörfer zum Eichsfeld, wir verstehen aber nicht, dass der Unstrut-Hainich-Kreis hierfür nur unangemessene Finanzzuweisungen als Ausgleichsleistung für den Einwohner- und Gebietsverlust erhält.

(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Danke!)

Wie gesagt, Herr Walk hat es angesprochen. Darüber müsste im Ausschuss geredet werden. Wir halten es jedoch für zukunftsweisender, Anreize für eine kommunale Führung und Gemeinden zu fördern, die nicht den einfachen Weg der Haushaltskonsolidierung für freiwillige Gemeindeneugliederung wählen. Für weitaus sinnvoller erachten wir, die für die freiwilligen Gemeindeneugliederungen der Jahre 2023 bis 2026 vorgesehenen finanziellen

Mittel jeweils dem Kommunalen Finanzausgleich als zusätzliche, dringend benötigte Deckungsmittel zuzuführen. Wir werden einer Ausschussüberweisung und dem Gesetz nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Sesselmann. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Maier, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zeigt, die in der 6. Wahlperiode erfolgreich eingeleitete Gemeindegebietsreform in Thüringen wird konsequent und kontinuierlich fortgesetzt. Die Neugliederung, meine sehr geehrten Damen und Herren, der gemeindlichen Strukturen ist aber für mich selbstverständlich kein Selbstzweck und – mit Verlaub, Herr Präsident – freiwilliger Zwang aus meiner Perspektive auch nicht.

Warum machen wir das? Für uns stehen die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. An deren heutigen und zukünftigen Bedürfnissen müssen wir uns ausrichten. Sie geben den Maßstab für die Organisation unserer Verwaltung auch auf kommunaler Ebene vor, deswegen arbeiten wir gemeinsam mit den Kommunen dieses Landes an der Neugliederung. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft haben Ansprüche an die Verwaltung, die wir auch in Zukunft erfüllen müssen. Dazu brauchen wir Strukturen, die dies dauerhaft leisten können, aber auch durch die Einwohnerinnen und Einwohner getragen, geschultert und akzeptiert werden können.

In vielen persönlichen Gesprächen habe ich erfahren, dass zum einen eine Vielzahl von Verantwortlichen sich mit außergewöhnlichem Einsatz vor Ort den Problemen und Aufgaben stellt, sei es die europaweite Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs, die Organisation des gemeindlichen Lebens oder die fortschreitende Digitalisierung der gemeindlichen Verwaltung oder zum Beispiel – ganz aktuell – die Vereinbarung oder die Ausschreibung mit Hilfe einer Preisgleitklausel, die aus meiner Sicht ein sehr hilfreiches Instrument ist, um gerade auch jetzt in Zeiten der Inflation, der steigenden Preise Ausschreibungen überhaupt so durchführen zu können, dass es gut für die Kommunen ist, aber auch gut für die Betriebe, die Handwerksbetriebe insbesondere, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Diese

(Abg. Sesselmann)

Klauseln sind komplex, sind aufwendig, sie müssen rechtssicher vereinbart werden. All das muss jemand machen und die Vorgaben dafür – wie gesagt – werden immer komplizierter.

Ich möchte an dieser Stelle diesen Bürgerinnen und Bürgern, diesen Menschen gegenüber, die sich kommunal engagieren, einen ganz großen Dank aussprechen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind die Menschen, die in den Kommunen den Laden am Laufen halten, und sie sind die Stütze der Kommunalverwaltung.

Gleichzeitig habe ich gehört, dass viele dieser Menschen aber mittlerweile an ihrer Leistungsfähigkeit angekommen oder vielleicht sogar schon darüber hinaus gegangen sind. Daher ist für mich klar: Auch wenn die interkommunale Zusammenarbeit immer wieder als eine Alternative für Gemeindegebietsreformen bzw. Zusammenschlüsse genannt wird – die Erfahrung zeigt, das funktioniert nicht flächendeckend. Das kann punktuell eine Maßnahme sein, wird aber Neugliederung nicht ersetzen können.

Zur Modernisierung unseres Freistaats und der kommunalen Familie brauchen wir die Neugliederung auf kommunaler Ebene – wie gesagt, stets auf freiwilliger Basis.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Thüringer Gesetzen zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden aus den Jahren 2018, 2019 hat der Landtag die umfangreichste Neugliederung der vergangenen 20 Jahre auf den Weg gebracht. Über 300 Gemeinden waren direkt an dieser Neugliederung beteiligt. Herr Bergner hat es eben schon gesagt: Die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen sank durch die Reform sowie die Eingliederung der kreisfreien Stadt Eisenach in den Wartburgkreis bislang von zunächst 843 auf 626. Das ist eine große Reform, das möchte ich an dieser Stelle nochmal deutlich machen, und wir sind ja noch mitten auf dem Weg. Mit dieser Reduktion hat in der zurückliegenden Legislaturperiode über ein Drittel aller Thüringer Gemeinden seinen Weg in Richtung Zukunft mittels freiwilliger Gemeindegebiets- und ‑bestandsänderung eingeschlagen. Aber es bleibt weiterhin unsere gemeinsame Verantwortung, die Gemeinden Thüringens flächendeckend zukunftsfest aufzustellen. Vor allem die demografische Entwicklung, der Fachkräftemangel, die zunehmend komplexen und komplizierten Aufgaben, die von den Gemeinden wahrzunehmen sind, erfordern eine weitere Stärkung der kommunalen Verwaltung. Zudem müssen die Gemeinden ausreichend leistungsfähig sein, um auch auf im

mer kurzfristiger eintretende neue Herausforderungen reagieren zu können, wie bereits der rasant fortschreitende Klimawandel, die Coronapandemie oder der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelöste hohe Zuzug von Geflüchteten gezeigt haben. Hinzu kommen dann noch die sich aktuell abzeichnenden Probleme der Energiesicherheit in Stadt und Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in der letzten Legislaturperiode neu gegliederten Gemeinden sind gerade auf dem Weg, ihre neuen Strukturen mit Leben zu erfüllen. Die kommunale Strukturänderung ist nicht das Ende, sondern der Anfang auf dem Weg, die vorhandenen Potenziale bestmöglich zu nutzen. Inwieweit und ab wann tatsächlich die Vorteile der kommunalen Strukturänderung zum Tragen kommen, hängt in erster Linie – wieder einmal – von den Verantwortlichen vor Ort ab. Sie können und müssen diesen Prozess gestalten. Ihre Weichenstellungen entscheiden ganz wesentlich über das weitere Schicksal ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde. Durch die große Zahl der gemeindlichen Neugliederungen in den vergangenen Jahren haben viele Städte und Gemeinden hierzu Erkenntnisse gewinnen und praktische Erfahrungen sammeln können.

Diesen Schatz, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir heben und für zukünftige Fusionsprojekte nutzbar machen. Dies ist das Ziel einer durch mein Haus eingeleiteten Evaluierung gemeindlicher Neugliederungen der letzten Wahlperiode. Wir betreten damit Neuland, denn bisher waren die Städte und Gemeinden nach der vom Landtag beschlossenen Kommunalneugliederung im Wesentlichen sich selbst überlassen. Das hielt ich schon immer für falsch. Deshalb haben wir begonnen, die Kommunen bei der Umsetzung der Neugliederung so weit wie möglich auch im Nachgang zu begleiten – als Angebot, über das sie eigenverantwortlich entscheiden können.

Wir wollen Abläufe optimieren, den interkommunalen Austausch stärken und dazu beitragen, dass die in den Strukturvergrößerungen liegenden Potenziale und Chancen weitgehend ausgeschöpft werden können. Da die wesentlichen Effekte gemeindlicher Neugliederungen in der Regel erst mittel- bis langfristig deutlich werden, ist auch die Evaluierung langfristig, das heißt auf eine Dauer von etwa zehn Jahren, angelegt. Aus den bisherigen ersten Ergebnissen der Evaluierung lässt sich jedoch bereits jetzt ableiten, dass die freiwilligen Gemeindeneugliederungen der 6. Legislaturperiode erfolgreich waren. Die kommunale Familie in Thüringen hat die Herausforderungen vielfach angenommen und geht gestärkt aus diesem Prozess hervor. Die auf

(Minister Maier)

gelösten Gemeinden bestehen als Ort nach wie vor, und das wird auch in Zukunft so bleiben, denn ihre Identität hängt nicht vom Sitz der Verwaltung ab, sondern von den Menschen selbst, der Nachbarschaft und den Vereinen, also dem Miteinander der Einwohnerinnen und Einwohner im jeweiligen Ort.

Zu einer Erfolgsgeschichte entwickeln konnte sich die Gemeindegebietsreform vor allem, indem wir bei Gebiets- und Bestandsänderungen konsequent auf Freiwilligkeit gesetzt haben. Die Gemeinden haben erkannt, dass sie gemeinsam stärker sind. Die Landesregierung wird daher entschlossen den Weg der freiwilligen Gemeindeneugliederung weitergehen. Ausschlaggebend für die positiven Effekte der Neugliederung aus den Jahren 2018 und 2019 war aber auch eine wirkungsvolle Förderung des Landes. Sie hat den Kommunen den Weg in moderne Verwaltungsstrukturen geebnet. Dies unterstreicht die Bedeutung des im Vorjahr vom Landtag beschlossenen Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen. Mit ihm stehen den reformwilligen Gemeinden weiterhin verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für ihre Fusionsbestrebungen zur Verfügung. Entscheidend sind hierbei nicht nur die Neugliederungsprämien, die den Gemeinden als Anreiz dienen und nach vollzogener Neugliederung zur freien Verfügung gestellt werden, vielerorts greifen auch die Mittel zur Schuldentilgung. So kann auch finanzschwächeren Kommunen ein erfolgreicher Start in eine zukunftsfähige kommunale Struktur ermöglicht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften ist der erste Schritt der Gemeindegebietsreform in dieser Legislaturperiode. Trotz der schwierigen Situation durch die Coronapandemie hat sich erneut eine Vielzahl von Gemeinden dazu entschlossen, den Weg zu stärkeren und leistungsfähigeren Strukturen zu beschreiten. Alle – insgesamt 14 – Städte und Gemeinden, die bereits jetzt die Antragstellung umsetzen konnten, wurden in dem vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt. Weitere Anträge auf Gemeindeneugliederungen erwartet die Landesregierung bis zum Herbst dieses Jahres. Diese sollen im Rahmen des Zweiten Gemeindeneugliederungsgesetzes im nächsten Jahr dem Landtag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.

Im heute zu beratenden Gemeindeneugliederungsgesetz ist die Vergrößerung von sieben Gemeinden durch die Eingliederung der Gebiete von weiteren sieben aufzulösenden Gemeinden vorgesehen. Zwei der aufzulösenden Gemeinden – das ist schon angesprochen worden –, Anrode und

Dünwald, sollen im Zuge ihrer Neugliederung geteilt und anteilig in verschiedene Gemeinden eingegliedert werden, zum Teil kreisübergreifend. Dies führt zu einer Änderung der Gebiete des UnstrutHainich-Kreises und des Landkreises Eichsfeld. Im Gesetzentwurf ist außerdem die Aufhebung der Aufgabenübertragung von drei Gemeinden enthalten. Dies betrifft Hartmannsdorf, Kühdorf und Rannstedt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften auf den Weg zu bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Es würden sich jetzt noch einmal 57 Sekunden Redezeit für die Fraktionen ergeben. Bitte schön, Herr Bilay.

Herr Präsident, auch wenn Sie mir jetzt im Nacken sitzen, wenn ich das so sagen darf, ich will aber trotzdem noch mal darauf reagieren, was Sie vorhin zu der Sache hier gesagt haben. Es ist mitnichten so, dass die Kommunen einen so extremen Investitionsstau vor sich herschieben, wie Sie das vorhin angedeutet haben, und dass Rot-Rot-Grün in dieser Hinsicht untätig gewesen sei.

Ich will noch mal darauf hinweisen: 2015, das war der erste Landeshaushalt und der erste KFA, den Rot-Rot-Grün politisch zu verantworten hatte, hatten die Kommunen Ausgaben bei Sachinvestitionen in Höhe von 530 Millionen Euro, 2021 – letztes Jahr – 920 Millionen Euro. Das sind also knapp 400 Millionen Euro mehr Investitionstätigkeit, die die Kommunen realisieren konnten. Gleichzeitig sind die Schulden – im Jahre 2015 2 Milliarden Euro, im Jahre 2020 1,4 Milliarden Euro – um rund 600 Millionen Euro gesunken, also eine um 400 Millionen Euro höhere Investitionstätigkeit und gleichzeitig 600 Millionen Euro weniger Schulden auf kommunaler Ebene.

Und was die Leistungsfähigkeit anbetrifft, der Minister hat es eben noch mal erwähnt, gerade in der aktuellen Situation, will ich darauf hinweisen: Wir hatten die Debatte schon allein bei der Grundsteuerreform, dass insbesondere die Kleingliedrigkeit der Kommunalverwaltung auch daran hindert, dass sich die Kommunen auf den Weg machen, weil