zen hinweg in andere waldreiche Bundesländer zu werfen. Rheinland-Pfalz, Bayern und nach dem Regierungswechsel jetzt auch Nordrhein-Westfalen ermöglichen ganz bewusst den Ausbau der Windenergie auf Forstflächen. In unserem Nachbarland Hessen stehen 58 Prozent der Windenergiekapazität im Forst. Wir sollten uns deshalb auch in Thüringen dahin bewegen, in einem ersten Schritt zumindest auf Kalamitätsflächen die Nutzung der Windenergie zu ermöglichen.
Zum Schluss möchte ich meiner bereits eingangs formulierten Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die demokratischen Fraktionen und Gruppen in diesem Landtag auf der Grundlage dieser beiden Anträge gemeinsam an der Dekarbonisierung Thüringens weiterarbeiten. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu beiden Anträgen.
Vielen Dank, eine exakt eingehaltene Redezeit, wunderbar. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Thomas Gottweiss von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, der 1.000-Meter-Abstand kommt. Die Wirkung unseres Gesetzes zur Änderung der Thüringer Bauordnung wird sich genauso entfalten, wie wir es mit unserem Gesetzentwurf vom September 2020 vorgeschlagen haben.
Und, Herr Bergner, da brauchen Sie sich gar keine Sorgen zu machen. Da wir unsere Position durchgesetzt haben, werden wir sie weiterhin mit Stolz vertreten, während Sie und die AfD eingeknickt sind und hier gegen einen Mindestabstand stimmen wollen, dem Sie im Ausschuss noch zugestimmt haben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das glauben Sie doch ge- rade selber nicht!)
Die Ausgangslage in Thüringen spricht ja sehr dafür, dass der 1.000-Meter-Abstand fachlich gut begründet ist.
Wir finden die Empfehlung eines solchen 1.000-Meter-Abstands im Windenergieerlass des Thüringer Infrastrukturministeriums aus dem Jahr 2016. Die Empfehlung des Erlasses richtet sich an die Träger der Regionalplanung. Die Regionalen Planungsgemeinschaften haben diese Empfehlung in ihre Abwägung einbezogen und entsprechende Mindestabstände von Windenergieanlagen von 1.000 Metern bzw. 1.250 Metern zur Wohnbebauung als weiche Tabuzonen festgelegt.
Verordnungen können geändert werden, Raumordnungspläne können beklagt und für nichtig erklärt werden. Deswegen ist es notwendig, dass wir das bewährte System zum Schutz vor einem zu nahen Heranrücken der Windkraft an die Wohnbebauung durch eine gesetzliche Regelung ergänzen.
Wir führen daher heute eine zusätzliche gesetzliche Schutzebene ein, die einen neuen Standard in Thüringen definiert. Unser Vorbild ist dabei die 10H-Regel in Bayern gewesen, die sich in unserem Nachbarfreistaat sehr gut bewährt hat. Dies betrifft die Planungspraxis seit ihrer Einführung im Jahr 2014, aber auch die Rechtsprechung, die in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet hat, was so ein gesetzlicher Mindestabstand kann und was eben nicht.
In Bayern wird die Privilegierung der Windkraft in einem Abstand der zehnfachen Höhe der zu errichtenden Windräder aufgehoben. Damit ist die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des 10H-Abstands ohne eine entsprechende Planung nicht zulässig. Gleichzeitig bleibt die Planungskompetenz der Gemeinden erhalten, die in Bayern über ihre Bauleitplanung die Windkraftplanung übernehmen. Artikel 82 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung schränkt also die Privilegierung im unbeplanten Außenbereich ein, aber schreibt keine allgemeingültige Tabuzone fest, die eine entsprechende Planung von Gemeinden verhindern würde. Das hat auch bundesrechtliche Hintergründe, da die Länderöffnungsklausel in § 249 Baugesetzbuch mit dieser Intention konstruiert ist. Die gleiche Länderöffnungsklausel aus § 249 Baugesetzbuch nutzen wir nun auch in Thüringen mit der Neufassung von § 91 Thüringer Bauordnung.
Es gibt dabei zwei wesentliche Unterschiede. Zum einen können wir nur noch einen Mindestabstand von 1.000 Metern festlegen und zum anderen sind in Thüringen die Regionalen Planungsgemeinschaften die Stellen, die die Windkraftplanung übernehmen. Der Wirkmechanismus unseres 1.000-MeterAbstands in Thüringen ist jedoch exakt der gleiche wie die 10H-Regel in Bayern. Das war auch von Anfang an von uns so vorgesehen.
Unser Gesetzentwurf in Drucksache 7/1584 vom September 2020 ähnelt entsprechend dem Text der Bayerischen Bauordnung. Die Wirkung des Gesetzes wurde auch über unseren Änderungsantrag in Vorlage 7/2296 vom Juni 2021 sowie den aktuellen Änderungsantrag von R2G beibehalten. Bei diesen Änderungen handelt es sich um sprachliche Konkretisierungen, die den bestehenden Regelungsinhalt transparent beschreiben, aber nicht verändern. Der 1.000-Meter-Abstand in § 91 Abs. 1 Thüringer Bauordnung hebt die Privilegierung der Windkraft in einem Abstand von 1.000 Metern auf. Damit ist die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des 1.000-Meter-Abstands ohne eine entsprechende Planung nicht zulässig. Gleichzeitig bleibt der Vorrang der Raumplanung und die Planungskompetenz der Regionalen Planungsgemeinschaften erhalten, die in Thüringen die Windkraftplanung übernehmen.
Zwei Jahre lang haben wir für diese gesetzliche Regelung gekämpft, immer sachorientiert und durch handwerkliche Arbeit am Gesetzestext, immer bemüht, einen breiten Konsens in diesem Haus zu erzielen. Wir haben dabei nie populistische Extrempositionen bezogen, das zeigt sich auch daran, dass in den ostdeutschen Bundesländern ähnliche Regelungen geschaffen wurden, an denen die unterschiedlichsten Parteikonstellationen beteiligt waren. Die sachorientierte Arbeit zeigt sich auch daran, dass es mehrere Anhörungsverfahren sowohl schriftlich als auch mündlich zu den unterschiedlichen Verfahrensständen gab. Der Kollege Malsch hat bereits in seiner Einführung des Gesetzes in der 25. Sitzung im Oktober 2020 betont, dass der 1.000-Meter-Mindestabstand keine harte und pauschale Abstandsregelung darstellt und den Planungsgemeinschaften die Möglichkeit erhalten bleibt, eine eigene Abwägung vorzunehmen.
Wir haben in den Stellungnahmen zur ersten Anhörung gespiegelt bekommen, dass nicht für alle Anzuhörenden dieser Regelungsgehalt transparent geworden ist. Gleichzeitig gab es den Wunsch nach Ausnahmen für Kleinwindkraftanlagen und klaren Übergangsregelungen. Diese Anregungen aus dem ersten Anhörungsverfahren haben wir als CDU-Fraktion vollumfänglich aufgenommen und im Juni 2021 in einen Änderungsantrag in Vorlage 7/2296 eingearbeitet und vorgelegt. Darin enthalten ist auch die Konkretisierung, dass der Geltungsvorrang der in den in Regionalplänen ausgewiesenen Vorranggebiete weiter gilt. Hierzu gab es eine Stellungnahme des Thüringischen Landkreistags in der Zuschrift 7/1804, die aus den Stel
lungnahmen heraussticht. Die Lektüre sei jedem angeraten, der an einer klar verständlichen Einordnung unserer Regeln im Planungsrecht interessiert ist. Ich möchte aus dieser Stellungnahme vom März dieses Jahres zitieren: „Wir befürworten daher nochmals mit Nachdruck den […] vorgelegten Gesetzentwurf, zumal mit den […] Änderungen den von uns […] aufgeworfenen Klarstellungsbedarfen vollumfänglich Rechnung getragen wird. Im Besonderen wird […] das Verhältnis zwischen der in Thüringen bestehenden Steuerung des Windkraftausbaus durch die Regionalplanung […] und den angedachten Abstandsregelungen der ThürBO eindeutig im Sinne eines Vorrangs bestehender sowie zukünftiger Regionalpläne […] geklärt. Daher bitten wir nunmehr mit Nachdruck um eine zeitnahe Verabschiedung des o.g. Gesetzentwurfs in der Form des Änderungsantrags vom 17.06.2021 […].“ Diese Stellungnahme des Landkreistags wurde einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg von den Landräten beschlossen. Das gab den entscheidenden Rückenwind, um unser Gesetzesvorhaben mit Mehrheit im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu beschließen, um es hier im Plenum erneut zu beraten. Zwischenzeitlich konnten wir auch die Kollegen von Rot-Rot-Grün von dem Vorhaben überzeugen. Der von den regierungstragenden Fraktionen vorgeschlagene Änderungsantrag in Drucksache 7/5949 sieht einige formelle Klarstellungen vor und formuliert erneut eine Konkretisierung zum Vorrang der Raumplanung auch bei der Aufstellung der zukünftigen Regionalpläne und Flächennutzungspläne. Die Formulierung unterstützt dabei die beabsichtigte Wirkung unseres Gesetzentwurfs.
Eine Ergänzung gibt es allerdings: die Brandenburger Regelung, also die Einführung einer Ermächtigung der Landesregierung, den Mindestabstand über eine Verordnung anzupassen, wenn diese zur Umsetzung bundesgesetzlicher Bedarfsvorgaben zu Flächenbeitragswerten der Windenergie im Land erforderlich ist. Der entscheidende Begriff in der Regelung ist der Begriff der Erforderlichkeit. Diese Erforderlichkeit ist gegenüber dem zuständigen Fachausschuss im Thüringer Landtag darzustellen. Dabei gilt eben: Bundesrecht bricht Landesrecht. Das heißt, wenn der Bund es durchsetzen will, dann kann er sich an der Stelle auch durchsetzen.
Zusammenfassend können wir feststellen, dass nach über zwei Jahren Kampf der Mindestabstand von 1.000 Metern in die Thüringer Bauordnung kommt.
Der Regelungsgehalt, den wir im September 2020 eingebracht haben, wird ohne Abstriche umgesetzt. Die zusätzlich eingeführte Kompromissregelung der Brandenburger Regelung wird keine praktische Relevanz für unseren Mindestabstand entwickeln. Ich bitte daher um breite Zustimmung im Hohen Hause.
Vielen Dank. Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abgeordneter Gleichmann von der Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer hier und auch am Livestream! Vielleicht starte ich mit zwei persönlichen Anmerkungen in diese Debatte. Zum einen halte ich den Begriff des Windfriedens für eine falsche Wortwahl, denn glücklicherweise müssen wir hier nicht über Krieg und Frieden entscheiden, sondern wir entscheiden über politische Kompromisse. Die haben den Vorteil, wie wir eben von Herrn Gottweiss auch gehört haben, dass jeder die dann so interpretieren kann, wie er es für sinnvoll erachtet.
Meine zweite persönliche Anmerkung ist, dass wir natürlich in einem gesellschaftlichen Umfeld sind. Und wer die Berichterstattung mitbekommen hat, weiß, dass dieser Antrag, dieser Gesetzesvorschlag schon sehr, sehr lange diskutiert wurde und dass sich die Gesellschaft da auch geändert hat. Wer wie ich die erste Legislaturperiode hier im Landtag ist, hat seit 2019 quasi nur wenig Normalzustand erlebt, sondern hat mit Pandemie, Inflation, Krieg, Klimakrise und wirtschaftlichen Unsicherheiten zu kämpfen gehabt. Vielleicht wünscht sich der eine oder andere doch noch in die Zeit zurück, wo wir uns den Luxus genommen haben, uns mit uns selber zu beschäftigen hier im Parlament. Die haben wir aber nicht mehr und jede Flucht in eine alternative Realität, wie auch immer die aussehen sollte, ist verhängnisvoll. Das zeigt uns auch der Entschließungsantrag der AfD. Denn mit Mut zur Wahrheit, wie Sie immer gerne proklamieren, hat das wenig zu tun, also mit beidem nicht, weder mit Wahrheit, denn alles das, was Sie an Argumen
ten herangeführt haben, ist mittlerweile deutlich entkräftet von der Wissenschaft, und Sie sagen den Menschen auch nicht, was die Alternative ist. Ich meine, früher, als der Herr Dr. Kaufmann hier noch mit dabei war – der hat dann wenigstens wieder mit seinen Schnellen Brütern und Atomkraft angefangen; das haben wir zwar auch damals entkräftet – aber aktuell ist ja gar nichts mehr an inhaltlicher Substanz da. Denn mit Atomkraft und Kohle werden wir die Herausforderungen der aktuellen Zeit eben nicht meistern können.
Und mit Mut hat das auch nichts zu tun, dass Sie zu den Bürgerinitiativen hingehen, diese als Vehikel nutzen,
um Ihre rückwärtsgewandte Sicht zu manifestieren. Mit Mut hat das wirklich nichts zu tun, das kann ich als ländlicher Abgeordneter, der für die Energiewende ist, der für Windkraft ist, wirklich sagen, denn auf dem Land braucht man eher Mut zu sagen, wir brauchen die Änderungen und wir müssen uns jetzt daran machen, diese Zeitenwende auch miteinander zu gestalten, damit die Menschen in unserem Land, egal ob im ländlichen Raum oder in der Stadt, für die Zukunft gerüstet sind.
Und auch noch mal der Hinweis an die – ja man könnte sagen – Querdenker-AfD-Fraktion oder Gruppe, die sich hier neu etabliert: Frau Dr. Bergner, diese Neutrinovoltaik hat mich ja gestern in Ihrem Vortrag wirklich begeistert. Wenn Sie mit der Gruppe zu tun haben, die das überall in den Querdenkernetzwerken proklamiert, dann sagen Sie denen doch mal, dass, wenn man in Deutschland schon eine Website schaltet, diese auch ein Impressum braucht. Es ist nichts zu finden, wohin man sich bei Interesse wenden sollte. Aber das nur nebenbei.
Wenn ich schon mal beim Austeilen bin: Herr Kemmerich hatte gestern in der Debatte zur Gassubstituierung etwas zu Unterwellenborn gesagt und dass das überhaupt nicht darstellbar sei. Ja, aktuell ist es eben nicht darstellbar, weil es keine Möglichkeit gibt, im Umfeld Windkraftanlagen zu bauen, die im Wald stehen müssten, um den Eigenbedarf in Unterwellenborn – also dem Stahlwerk – zu decken. Es gibt Konzepte; wenn Sie die Leute kennen, können Sie ja mal nachfragen, die Unternehmensführung ist da involviert. Es gibt Konzepte, wie
das funktionieren kann – aber es wird nicht ohne Windkraft im Forst gehen. Das zum Thema „Wirtschaftspartei“.
nach 10H ist natürlich unrealistisch, denn jeder weiß, wenn wir in Thüringen einen Mindestabstand von 1.000 Metern oder darüber hinaus haben und eine 10H-Regelung und dann noch Windkraft im Forst und im Wald ausschließen, dann bleibt eben keine Fläche mehr übrig. Das ist quasi die Absage an Windkraft. Quasi durch die Blume sagen Sie das Gleiche wie die AfD und das tut mir doch sehr weh.
Zur Bauordnung und der Einigung – alles kann ich in den 5 Minuten auch nicht abräumen –. Man könnte sagen, wenn man diesen ganzen Diskussionsprozess sieht: Viel Wind um nichts. Das wäre aber zu verkürzt und zu falsch, wobei ich sagen muss, schon im September 2020 stand ich zum ersten Mal hier in der Bütt zu dem Thema und hatte gesagt, die CDU wirft mit diesem Mindestabstand eine Nebelkerze, weil wir ja schon den Thüringer Windenergieerlass haben, der eben regelt, dass Windräder ab einer Gesamthöhe von 150 Metern 1.000 Meter Abstand haben, und fast alle Anlagen, die aktuell installiert werden, mehr als 150 Meter hoch sind. Insofern ist die Debatte ja eine Scheindebatte zum Thema „Windkraft“ an sich gewesen. Insofern sind wir sehr froh, dass wir hier einen Kompromiss finden konnten, wobei sich die CDU zum ersten Mal überhaupt seit Langem zur Windkraft bekannt hat. Das haben wir lange Zeit vermisst und das zeigt eben auch – und das freut mich –, dass wir hier vorankommen und gemeinsam vielleicht den kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden haben. Nun braucht man den kleinsten gemeinsamen Nenner oder den gemeinsamen Nenner ja vor allem bei der Addition – das ist eine sehr langsame Rechenweise, um auf hohe Zahlen zu kommen. Um die Energiewende und die Zeitenwende zu realisieren, bräuchten wir allerdings eine deutliche Beschleunigung, und das ist quasi so ein bisschen der Nachteil des Kompromisses. Denn die Südthüringer Glasindustrie, wie wir sie angesprochen haben, aber auch die gesamte Bevölkerung, die Stromversorgung, Energieversorgung, Mobilität, auch Wärme sind abhängig von
der Energiewende. Und da brauchen wir jetzt viel, viel mehr Schwung. Wer das bis jetzt noch nicht gemerkt hat, dem ist auch wirklich nicht mehr zu helfen.