Protokoll der Sitzung vom 14.07.2022

der Energiewende. Und da brauchen wir jetzt viel, viel mehr Schwung. Wer das bis jetzt noch nicht gemerkt hat, dem ist auch wirklich nicht mehr zu helfen.

Reicht also der Kompromiss aus, den wir hier gefunden haben, um den Beitrag Thüringens an den Pariser Klimazielen zu erreichen? Da muss man leider ganz klar Nein sagen. Aber die aufgezeigten Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn – wie schon erwähnt – eine viel höhere Dynamik notwendig wäre.

Was wir in einem Entschließungsantrag gemeinsam der Landesregierung mitgeben – die das sicherlich auch beachten wird und worüber wir auch in den nächsten Tagen und Wochen diskutieren werden –, ist ein Beteiligungsgesetz an den Gewinnen der Windkraftbetreiber, ein Beteiligungsgesetz für Bürgerinnen und Kommunen. Insofern hat doch die kommunale Ebene etwas davon. Da müssen wir relativ schnell zu einem konkreten Vorschlag kommen, also nicht mehr nur generell diskutieren wie die letzten Wochen in den Medien, sondern da brauchen wir einen klaren Vorschlag. Mit unserem gemeinsamen Entschließungsantrag legen wir die Grundlage dafür. Gleichzeitig legen wir natürlich auch die Grundlage dafür, mit einem Energiemonitoring – das ist bisher von den Vorrednerinnen und Vorrednern noch gar nicht so angesprochen worden – genau zu wissen, wie der Ausbau voranschreitet und welche Geschwindigkeit wir noch an den Tag legen müssen, um dann auch die Ziele realisieren zu können. Da werden wir auch feststellen: Wir brauchen noch viel, viel mehr Geschwindigkeit.

Da sind wir auch bei dem Thema, das uns auch medial am meisten vor die Füße geworfen wurde, nämlich die Frage nach Windkraft im Forst, also zwischen den Bäumen. Ich bin sehr froh, dass wir in dem Entschließungsantrag die Formulierung wählen konnten, dass das Thüringer Waldgesetz evaluiert wird. Das ist jetzt sehr, sehr dringend und sehr, sehr schnell notwendig. Ich hoffe darauf, dass wir noch in diesem Jahr dort Ergebnisse bekommen, damit wir uns im nächsten Jahr darüber unterhalten können, wie wir den Herausforderungen, die ich für uns skizziert habe an den Beispielen der Glasindustrie wie auch Unterwellenborn und vielen, vielen anderen, auch gesetzesmäßig begegnen können.

Da freue ich mich auf die Debatte, denn eines hat diese Diskussion doch gezeigt: In Thüringen ist nicht nur Krieg und Frieden möglich, sondern eben auch Entscheidungen, die in die richtige Richtung gehen, und da sollten wir anknüpfen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt keine weitere Wortmeldung vor – doch. Frau Abgeordnete Hoffmann von der AfDFraktion möchte noch mal sprechen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist schon erstaunlich, dass wir einen Antrag zum Schutz der Bürger und der Natur in Thüringen vorlegen, der dann als rückständig bezeichnet wird. Das sagt dann wohl alles.

(Beifall AfD)

Ich will hier noch mal ein paar Sachen sortieren. Die CDU hat einen Gesetzentwurf mit 1.000 Metern Pauschalabstand von Windkraftanlagen zu Gebäuden mit baulicher Nutzung vorgelegt. Dann hat sie den von der Tagesordnung nehmen lassen und einen sogenannten Kompromiss mit Rot-Rot-Grün ausgehandelt, der eine Verschlechterung des Gesetzentwurfs ist – Herr Gottweiss, Sie wissen es. Sie wissen es und stellen sich trotzdem hin und erzählen andere Sachen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU)

Wir werden dieser Verschlechterung nicht zustimmen, weil wir wollen, dass diese 1.000 Meter als Pauschalabstand gelten – ohne Abstriche. Und wir werden auch nicht zustimmen, dass das Waldgesetz früher evaluiert wird, um dann Windkraftanlagen im Wald zu bauen. Dem werden wir nicht zustimmen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Sie ver- suchen die Leute irrezuführen!)

Was mich wirklich an der Tatsache ärgert, ist, dass Sie von der CDU wirklich glauben, dass die Bürger da draußen, die diese Anträge lesen, dass die Bürgerinitiativen, die jetzt am Bildschirm zuschauen, diese Anträge nicht verstehen können. Das ist nämlich das, was Sie signalisieren. Die Bürger lesen das aber und sie verstehen es auch.

(Beifall AfD)

Und sie verstehen, dass Sie sich von Rot-Rot-Grün über den Tisch haben ziehen lassen, dass Reibungshitze entstanden ist. Das ist passiert.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Hören Sie doch auf!)

(Abg. Gleichmann)

Es ist wirklich schändlich, was hier passiert ist. Ausgerechnet am Waldgesetz rumzuschrauben, wo wir alle beschlossen haben, dass da ein Windkraftverbot gilt, und jetzt haben Sie mit Rot-Rot-Grün einen Entschließungsantrag vorgelegt, nach dem eine frühere Evaluierung passieren soll. Und Sie wissen es.

(Unruhe CDU)

Sie wissen es und Sie belügen trotzdem die Leute. Und das ist schändlich.

(Beifall AfD)

Ich frage noch mal, ob es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer möchte für die Landesregierung sprechen? Frau Ministerin Karawanskij.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste hier und anderswo! Ich begrüße ausdrücklich, dass wir bei der Thematik „Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung“ zu einem Abschluss kommen. Ich begrüße außerdem, dass wir mit diesem vorliegenden Änderungsantrag, in dem es um die Potenzialerschließung der Windenergie geht, auch einen weiteren Schritt zum Ausbau der Windenergie in Thüringen machen. Damit bleibt Thüringen handlungsfähig.

Der Beschluss des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes stellt Thüringen vor besondere Herausforderungen. Ich denke allerdings, dass wir das schaffen können, und zwar, wenn wir alle den Ernst der Lage begreifen,

(Beifall DIE LINKE)

im Land, in den Regionen, in den Kommunen, und da auch an einem Strang ziehen.

Wir müssen in Thüringen, wenn wir dem Gesetz entsprechen, bis Ende 2032 einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent für Windenergiegebiete bereitstellen. Bis Ende 2027 gibt es ein Zwischenziel, das liegt bei 1,8. Das ist dann fällig. Und bereits bis Mai 2024 müssen die Länder dem Bund nachweisen, dass sie eine Umsetzung dieser Flächenzielstellung verbindlich vorsehen.

Wir als Landesregierung beabsichtigen, bereits bei der eingeleiteten Fortschreibung beim Landesentwicklungsprogramm regionale Teilflächenziele als Ziele der Raumordnung aufzustellen und so konkret vorzugeben, wie viel Fläche durch die Regionalen

Planungsgemeinschaften auszuweisen sind. Das entspricht dem Bundesgesetz und wir liegen damit auch im Zeitplan.

Meine Damen und Herren, die Emotionalität in den vergangenen Wochen und Monaten – es wurde ja hier schon deutlich, wie lange wir darüber schon diskutieren – kann ich nachvollziehen. Wir haben Zielkonflikte. Wir haben in ganz unterschiedlichen Bereichen Zielkonflikte. Ich glaube, wir können allerdings nicht die Augen davor verschließen, dass ein Weiter-So nicht geht und dass wir ewig Zeit hätten. Das ist schlicht und ergreifend nicht der Fall. Wir alle nutzen sehr gern verschiedene Geräte, wir nutzen auch sehr gern die Infrastrukturen, die wir als selbstverständlich ansehen, und wir alle möchten aber gleichzeitig gern die Zielkonflikte, die mit dem Eingriff in die Landschaft verbunden sind, vermeiden. Aber unsere Landschaft ändert sich ständig. Sie hat sich schon vor 200 Jahren geändert. Man muss sich, glaube ich, auch ein Stück weit ehrlich machen, was wir für Energiebedarfe einerseits haben und was das auch für Konsequenzen nach sich zieht. Auf der einen Seite haben wir nicht nur einen Energiebedarf, sondern wir erwarten ganz konkret Energiesicherheit, schon allein, wenn wir frühmorgens einen Stecker in die Dose stecken und Kaffee kochen wollen. Das ist allerdings vor dem Hintergrund eines in den Ausmaßen noch nicht zu kalkulierenden Kriegs in der Ukraine durchaus auch ein wichtiges Ziel und ein Schwerpunkt der Energiesicherheit neben dem Schutz unserer Landschaften und neben der Bewahrung der Natur.

Meine Damen und Herren, für das Gelingen der Energiewende ist es von zentraler Bedeutung, dass Bürgerinnen und Bürger, also am Ende wieder wir alle, wie auch die Kommunen davon profitieren – an der Wertschöpfung der Windenergie. Es geht also nicht nur um Akzeptanz, sondern es geht ganz klar um eine Profitbeteiligung der Bevölkerung. Dazu soll das Windenergiebeteiligungsgesetz auch ein Stück weit dienen. Ich denke aber, bei den Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bleibt die Entschließung, die hier vorliegt, hinter den Möglichkeiten zurück, die wir mit der Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung bereits eingeleitet haben und die dann auch mit dem Wind-an-LandGesetz geschaffen wurden. Ich will da auch nicht falsch verstanden werden: Es geht natürlich darum, Rechtssicherheit zu schaffen. Das ist auch ein hohes Gut, das ist mir auch wichtig. Aber ich möchte noch mal davor warnen, Rechtssicherheit vorzuschieben, um dann die notwendigen Maßnahmen zum Gelingen einer Energiewende auszuhebeln. Ich denke, das ist der falsche Weg. Meines Erachtens sollte die kommunale Verantwortung nicht

(Abg. Hoffmann)

nur auf das Repowering beschränkt werden, sondern Gemeinden müssen auch in die Lage versetzt werden, ergänzend zu den Regionalen Planungsgemeinschaften kleinere Windenergiegebiete auszuweisen, also Energiegebiete von einer bis drei Windanlagen, und zwar unabhängig davon, ob alte Anlagen durch neue ersetzt werden oder ob dann ein neuer Standort in der Gemeinde erschlossen wird. Das ist mir wichtig und ich denke, das ist auch rechtssicher machbar, und auf der Basis des Windan-Land-Gesetzes erst recht.

Meine Damen und Herren, Thüringen ist vielfältig. Wir haben unterschiedliche Regionen. Wir sollten genau die mit der Energiewende, mit einer Dekarbonisierungsstrategie – Dekarbonisierung beispielsweise der Glasindustrie – einhergehenden Entwicklungen und Lasten genau im Blick behalten und dann auch für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sorgen. Das ist unser Auftrag. Das bedeutet dann aber auch, eigene Positionen beispielsweise zur Nutzungsartänderung zum Zweck der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald mal zu überdenken. Insofern ist es richtig, dass wir die Evaluierung des Waldgesetzes vorziehen und damit dann auch weitere Schritte in Richtung Dekarbonisierung gehen und unternehmen. Das ist wichtig, nicht nur für die Glasindustrie, sondern es ist auch ein wichtiges Zeichen für unsere einheimische Industrie hier in Thüringen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger.

Ich danke den Mitgliedern des Landtags ausdrücklich dafür, dass Sie sich die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren auch da zu eigen gemacht haben. Wir als Landesregierung haben mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes auch Vorschläge zur Beschleunigung der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne eingebracht. Auf der Grundlage der Entschließung dürfte dem dann auch mit den Planungsbeschleunigungsmaßnahmen nichts mehr im Wege stehen.

Mit der heutigen thematischen Befassung hier im Landtag zum Thema „Windenergie“ ist, denke ich, ein wichtiger Meilenstein gelungen, aber es ist noch nicht der Abschluss eines hoffentlich hoffnungsvollen Auftakts zum Gelingen der Energiewende in Thüringen. Wir haben keine Zeit zu verlieren, aber wir brauchen Planungssicherheit für die Wirtschaft, genauso für die Bürgerinnen und Bürger, für uns alle. Insofern freue ich mich auf die nächsten Meilensteine hier im Thüringer Landtag, aber genauso auch mit dem Bund. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Redemeldungen gibt es nicht mehr. Damit kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zu den Abstimmungen. Das ist etwas komplex, weil wir dazu demnächst noch eine Reihe von Anträgen haben.

Erst mal vorab ein Hinweis, bevor wir zu den Abstimmungen kommen: Die heute im Laufe der Plenarsitzung eingereichten Änderungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP in den Drucksachen 7/5953 und 7/5954 unterliegen den Regelungen des Artikels 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Danach erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände oder ihre Zusammenschlüsse grundsätzlich erneut Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor aufgrund eines Gesetzes allgemeine Fragen geregelt werden, die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen, oder neue Änderungen nach einer durchgeführten Anhörung in Rede stehen. Mal übersetzt in einfache Sprache: Es würde also ein neues Anhörungsrecht der kommunalen Gebietskörperschaften ausgelöst. Sollten Sie demnach erwägen, einen dieser Änderungsanträge oder beide anzunehmen, müsste der Gesetzentwurf zusammen mit den Änderungsanträgen erneut an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden, damit dort das verfassungsrechtlich notwendige Anhörungsverfahren durchgeführt werden könnte. Dies vorab als Hinweis.

Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wird eine erneute Ausschussüberweisung beantragt? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz ab, zunächst über die Änderungsanträge, und zwar als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5949. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion, der Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen als Nächstes über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5953 ab. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit erübrigen sich die Enthaltun

(Ministerin Karawanskij)

gen, es gibt auch keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Als Nächstes haben wir über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5954 abzustimmen. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? Das sind erneut die Gruppe der FDP, die Fraktion der AfD und jetzt auch die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/5588 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge ab; einer davon ist ja angenommen worden. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das ist die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1584 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem jetzt so veränderten Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion und die FDPGruppe. Und wer enthält sich? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Es geht weiter mit dem Entschließungsantrag. Da gibt es einen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Wird eine Ausschussüberweisung beantragt?