wurde leider vorab nicht mitgetragen, aber das ist eben auch ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, welches auch nicht infrage gestellt werden soll. Entsprechend kann ich an dieser Stelle bereits seitens der Koalitionsfraktionen ankündigen, dass wir die Überweisung federführend an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragen, um in einem ganz geregelten Verfahren die notwendige Anhörung durchzuführen.
Aber kurz zurück zur Genese des Gesetzentwurfs: Auf Basis der Festlegungen des Rates der Europäischen Kommission über die Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine kamen am 4. März deutschlandweit zunächst die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes unmittelbar zur Anwendung. Damit hatten die betreffenden Personen ein Anrecht auf Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz. Als Kostenträger war damit der Freistaat Thüringen im Sinne des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes und weiterführend der Thüringer Flüchtlingskostenverordnung in der Pflicht. Die Kommunen erfüllen die Aufgabe bis dato im übertragenen Wirkungskreis. Später dann traf der Bund in Übereinkunft mit der Ministerpräsidentenkonferenz, und zwar erstmalig in der Debatte am 7. April – da war der 31.03., lieber Herr Walk, schon lange vorbei –, den Entschluss, einen Rechtskreiswechsel zu vollziehen. Und ja, damit geht auch eine Systematikänderung in der Finanzierung einher. Ab dem 1. Juni haben Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine also Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II und XII, und durch diesen Rechtskreiswechsel seitens des Bundes, der auch einen nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand für die Kommunen bedeutet – auch das wurde schon von Frau Pfefferlein angesprochen –, geht die Zuständigkeit automatisch auf den eigenen Wirkungskreis der Kommunen über und damit eben auch die Kostenträgerschaft. In diesem Zusammenhang wurde aber für das Jahr 2022 eine einmalige Hilfspauschale des Bundes für Länder und Kommunen in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro beschlossen, die zunächst den Ländern über zusätzliche Anteile bei der Umsatzsteuer bereitgestellt werden sollten. Auf Thüringen entfallen dabei 49,5 Millionen Euro.
1. Die Erstattung der Kosten der Kommunen ist nicht mehr ohne Weiteres über die Flüchtlingskostenverordnung realisierbar. Mit dem Übergang auf den eigenen Wirkungskreis benötigt die Landesregierung eine neue gesetzliche Grundlage, die wir hiermit vorlegen, um das Geld auszureichen.
2. Die daraus folgenden finanziellen Auswirkungen: die übergehende Kostenträgerschaft, wie oben bereits erläutert.
Auf diesen Regelungskreis bezogen sich auch die Möglichkeiten für Spitzabrechnungen, die im Übrigen bereits Anwendung gefunden haben und auch weiterhin Anwendung finden sollen. Bisher wurden dadurch 17,7 Millionen Euro an die Kommunen ausgezahlt.
Aber bei der Verabschiedung neuer Leistungsgesetze, wie es hier sein muss, müssen wir uns auch an gesetzliche Regelungen halten. Demnach darf der Landtag Mehrausgaben gegenüber dem festgestellten Haushaltsplan nur beschließen, wenn Deckung gewährleistet ist. Eine Spitzabrechnung würde bedeuten, dass man ohne bisher genaue Kenntnis von Flüchtlingszahlen, der demografischen Zusammensetzung der Geflüchteten und damit letztendlich auch konkreten Leistungsansprüchen eine finanzielle Beschlussfassung ins Blaue treffen würde – wenn Sie so wollen: ein Blankoscheck im Thüringer Haushalt ohne Deckung. Das ist aus unserer Sicht mit dem Haushaltsrecht nicht vereinbar. Eine Spitzabrechnung kann aufgrund des Rechtskreiswechsels in dieser Form momentan oder leider nicht vollzogen werden. Gleichzeitig braucht es aber – wie gesagt – die gesetzliche Ermächtigung im Rahmen der vorliegenden Gesetzesänderung, um den Kommunen die nötigen zusätzlichen Mittel zur Abfederung ihrer Aufwendungen im eigenen Wirkungskreis gemäß SGB zukommen zu lassen – denn das war schon immer, insbesondere bei der Kostenträgerschaft, eine reine Angelegenheit zwischen Bund und Kommunen –, und daher auch die rechtlich begründete Entscheidung für eine Pauschale durch eine neu zu schaffende gesetzliche Regelung, wie es im Übrigen auch andere, auch CDU-geführte Länder, zum Beispiel Sachsen und Nordrhein-Westfalen, regeln.
Ja, die Kommunen werden vor hohe Herausforderungen gestellt und ihnen wird viel abverlangt. Das Land trägt viel mit und unterstützt sie, aber alles andere als eine pauschale Regelung wäre eine wirklich grundsätzliche Abkehr von der Finanzierungssystematik von SGB-Leistungen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Pauschale in Höhe von 18,71 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft sowie sonstige Bedarfe des Zwölften Sozialgesetzbuches, zum Beispiel für Gesundheit, Pflege und Integration, vor. Darüber hinaus partizipieren die Kommunen durch den Partnerschaftsgrundsatz im KFA. Ich hatte es eingangs gesagt: Die Zuweisungen des Bundes kommen über die Umsatzsteueranteile. Das Land ist damit gesetzlich verpflichtet, den Kommunen ihren Anteil in den Jahren 2023 bis
2025 zu überweisen. Zusammengenommen ergibt das 18,4 Millionen Euro. Addiert man die bisher abgerechneten Asylbewerberleistungen, kommt man insgesamt auf 54,8 Millionen Euro und damit eben 5,3 Millionen Euro mehr, als das Land an Umsatzsteueranteilen vom Bund erhält. Die Mär, das Land kümmere sich nicht, ist also schlichtweg falsch,
Ich bitte um Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den Haushalts- und Finanzausschuss und dass wir wirklich sachlich debattieren, mit den Spitzenverbänden reden und dieses Gesetz möglichst trotzdem schnell beschlossen wird
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Krieg in der Ukraine – daraus folgt natürlich auch ein Flüchtlingszustrom hierher nach Thüringen, und nicht nur nach Thüringen, aber insgesamt bringt das natürlich auch Herausforderungen für das Gesundheitssystem mit sich. Das wird so auch bleiben, aber um in Thüringen die eben auch kurzfristige Versorgung – das ist mir wichtig, mal festzustellen – mit elementaren Leistungen zunächst abzusichern, wurde ja die sehr pragmatische Zwischenlösung mit der GKV geschaffen, auch die Abrechnungsmöglichkeiten. Auch diesen Selbstverwaltungspartnern gilt an dieser Stelle mal ein Dank, denn auch das muss alles administriert, organisiert und im Sinne einer gemeinsamen Lösung geschafft werden.
Im Wettbewerb um die besten Lösungen hat sich der Föderalismus stets als tragfähig erwiesen. Bei grundlegenden Fragen bedarf es aber einer bundeseinheitlichen Lösung, damit man Gleiches eben
nicht ungleich behandelt. Nur so können wir den Menschen einen schnellen Zugang in das Gesundheitssystem ermöglichen. Daher wurde die Versorgung der Menschen aus der Ukraine schließlich auch und gerade über Bundesrecht geregelt. Zunächst bestand ja ein eingeschränkter Zugang über das Asylbewerberleistungsgesetz, der quasi eine Grundversorgung abgesichert hat. Seit 01.06. werden Flüchtlinge aus der Ukraine mit Asylsuchenden gleichgestellt, deren Aufenthaltsstatus geklärt ist – wir haben das schon gehört –, jetzt auch mit Zugang zu Leistungen des SGB II und SGB XII. Allerdings ist dieser Rechtskreiswechsel für die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte mit finanziellen Mehrbelastungen verbunden und die Bedenken des Landkreistags nehmen wir daher sehr ernst und werden das später im Ausschuss gemeinsam noch mal eruieren.
Eine einfache Sicherstellung der finanziellen Entlastung der Kommunen für den Mehraufwand, der mit dem Zustrom Hilfesuchender aus der Ukraine einhergeht, ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Das vorliegende Gesetz will die Rechtsgrundlagen für die rasche und unkomplizierte Weiterleitung der Finanzmittel an die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte sicherstellen. Im Geiste dieses Ziels werden wir auch gemeinsam konstruktiv an einer Lösung in den entsprechenden Ausschüssen arbeiten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Für die Landesregierung erhält Frau Finanzministerin Taubert das Wort. – Wir haben erst noch einen Debattenbeitrag, Entschuldigung, von der Fraktion Die Linke. Das war jetzt nicht klar; weil der Redebeitrag des Kollegen Hande zurückgezogen war, habe ich das übersehen. Bitte, Herr Kollege Dittes.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Walk, ich will noch mal auf Ihren Redebeitrag verweisen, denn Sie haben im Prinzip zwei Kernaussagen in den Mittelpunkt gestellt, die so nicht zutreffend sind oder korrigiert werden müssen. Erstens haben Sie gesagt oder den Eindruck erzeugt, die Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine sei gegenüber den Kommunen nicht geklärt. Das ist falsch. Dazu komme ich gleich. Und Sie haben zweitens gesagt, der Ministerpräsident hat am 31. März ein Versprechen gegenüber der kommunalen Familie
Deswegen will ich es noch mal deutlich sagen, das war auch mein Zwischenruf; ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, sich in Ihrem Redebeitrag doch auch einmal mit den Folgen des Rechtskreiswechsels auseinanderzusetzen. Unabhängig davon, und das will ich an erster Stelle auch einmal deutlich sagen, müssen wir – Herr Montag hat darauf verwiesen – über die föderale Struktur in diesem Land reden. Und alle Rednerinnen und Redner haben den Kommunen gedankt, aber auch den vielen ehrenamtlichen Unterstützern: Es ist eine große Herausforderung, die die Menschen gerade, auch in Vereinen, meistern, um die Menschen aufzunehmen, ihnen zu helfen und ein sicheres Obdach zu geben. Das ist eine große Herausforderung und unser Dank gilt diesen Menschen, die das übernehmen. Und das führt natürlich – und das wissen wir auch – zu finanziellen Mehrbelastungen, nicht nur bei den Kommunen, sondern Mehrbelastungen auch beim Land und beim Bund. Und für diese Mehrbelastungen gibt es in diesem Land auch, je nach Aufgabenzuordnung, je nach Rechtssystematik der Aufgabe, ein bestehendes Finanzierungssystem. Wir haben in der Vergangenheit auch im Asylbewerberleistungsrecht ein Finanzierungssystem, das auf Pauschalen aufbaut und mit dem Kommunen in den letzten Jahren sehr gut gefahren sind; es gab eine große Zufriedenheit in vielen Bereichen. Es gab Landkreise, die über das Pauschalen-System manchmal mehr eingenommen haben, als sie ausgegeben haben, und es gab Landkreise, die manchmal mehr ausgegeben haben, als sie eingenommen haben. Aber über die Zeit waren doch alle mit dem Finanzierungssystem sehr zufrieden. Wir haben in einzelnen Bereichen auch eine Spitzabrechnung, beispielsweise bei der Bewachung oder bei Gesundheitskosten, die ein bestimmtes Maß übersteigen. In dieser Rechtssituation befanden wir uns am 31. März. Und da hat Ihnen der Ministerpräsident gesagt, und er hat das auch gegenüber den kommunalen Spitzenvertretern gesagt: Wir rücken ein Stück weit von diesem bewährten System ab und werden im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsrechts den Kommunen auch bei einer nachträglichen Spitzabrechnung sämtliche anfallende Kosten finanzieren. Und genau diese Zusage hat diese Landesregierung bis zum 31. Mai eingehalten,
Das heißt, die Kommunen bleiben auf keinem einzigen Euro der bis zum 31. Mai bestandenen oder entstandenen Kosten sitzen – entsprechend dem Finanzierungssystem. Was haben wir aber seit dem Juni 2022? Den Rechtskreiswechsel. Damit ist vollzogen worden durch Bundestagsentscheidung – der Bundesrat hat dem später am 22. Mai zugestimmt –, dass die Flüchtlinge, es wurde mehrfach darauf hingewiesen, in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs fallen. Damit ändert sich die Finanzierungsverantwortung vollständig. Und wenn Sie sich hier hinstellen und fast wörtlich sagen, dass das keine Folgen für die Finanzierungsbeziehung zwischen dem Land und den Kommunen habe, dann ist das einfach falsch.
Dann wollen wir doch konkret feststellen, wo sich denn jetzt wie die Kosten bei der Aufnahme und Unterbringung verteilen: Der Bund übernimmt für die Geflüchteten aus der Ukraine vollständig die Leistungen, die diese erhalten. Der Bund übernimmt vollständig zu 100 Prozent die Kosten der Unterkunft für Geflüchtete, die in den Rechtskreis des SGB XII fallen. Der Bund übernimmt zu etwa 69 Prozent – das steigt in den nächsten Jahren an – die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge, die im Rechtskreis des SGB II zu finden sind.
Kommunale Verantwortung ist es, die Differenz in diesem Bereich zu finanzieren und – Sie haben darauf hingewiesen – auch im Gesundheits- und Pflegebereich, bei der Wiedereingliederung selbst Kosten zu tragen, so wie das bei allen anderen Sozialhilfeempfängern und Grundsicherungsempfängern bislang der Fall ist.
Aber auch auf diesen Kosten im föderalen System bleiben die Kommunen nicht sitzen, weil eben über dem Finanzierungssystem des SGB ein Finanzausgleichsystem zwischen Bund, Ländern und Kommunen besteht, was berücksichtigt, dass diese unterschiedlichen Ebenen gemeinsamer staatlicher Verantwortungswahrnehmung unterschiedliche Einnahmen haben, die unterschiedliche Aufgaben finanzieren. Und damit es zwischen Einnahmen und Ausgaben einen Ausgleich gibt, gibt es ein Finanzausgleichssystem zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen den Ländern untereinander, und dasselbe auch zwischen dem Land und den Kommunen und zwischen den Kommunen in Thüringen untereinander.
Das heißt, alle Kosten, die heute in diesem Bereich bestehen, werden in die Berechnung der Finanzbedarfe der Kommunen mit eingeplant und – das ist
in der Tat kritisiert worden – nachfolgend im Finanzausgleich berücksichtigt, weil es den Finanzbedarf anhebt, der dann in den Folgejahren durch das Land auszugleichen ist. Das ist die gemeinsame Finanzierungsverantwortung. Darüber reden wir bei diesem Gesetz auch gar nicht, denn es gibt keine Rechtslücke bei der Finanzierung von Menschen, die in diesem Land Sozialhilfe bekommen. Das ist ein zugebenermaßen kritisiertes, aber doch bestehendes und funktionierendes Finanzierungssystem.
Was wir aber heute machen – und deswegen finde ich auch Ihren Vorwurf sehr unverschämt, nämlich uns vorzuwerfen, wir würden dieses Gesetz durchpeitschen wollen –, ist im Prinzip, eine finanztechnische Frage zu lösen. Der Bund hat über die Umsatzsteuerbeteiligung den Ländern Gelder zur Verfügung gestellt zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Die Kosten, die beim Land angefallen sind, bei den Kommunen angefallen sind, hat Frau Merz hier auch bereits benannt: 49 Millionen Euro etwa für den Freistaat Thüringen. Von den 49 Millionen Euro gehen nach dem Partnerschaftsgrundsatz automatisch 18 Millionen Euro in den Folgejahren – das wurde auch schon gesagt – an die Kommunen über. Und nun haben wir vorgeschlagen, dass von den 49 Millionen Euro, von denen 18 Millionen Euro schon automatisch an die Kommunen gehen, mit einer Pauschale dieses Geld unmittelbar – 18 Millionen Euro – an die kommunale Ebene übertragen wird.
Das hat mit der Finanzierungssystematik des SGB erst mal überhaupt nichts zu tun, sondern es ist eine reine – wenn mal so will – finanzpolitische Entscheidung, diese Gelder des Bundes auf sehr einfachem und schnellem Weg pauschal an die Kommunen zu geben, dass sie nutzbar werden und als Barmittel, als Liquiditätsmittel den Kommunen in diesem Jahr wirklich zur Verfügung stehen.
Wir haben den Kommunen angeboten – weil es wirklich darum geht, 18 Millionen Euro auf einem sehr einfachen und sehr schnellen Weg praktisch zu überweisen –, dass wir dieses Gesetz heute in erster und zweiter Lesung beraten können und damit im Prinzip alle rechtlichen Grundlagen bestehen, dass die Finanzverwaltung das Geld auch überweisen kann und das Geld bei den Kommunen ankommt.
Wir haben ihnen das angeboten und haben gesagt, selbstverständlich besteht das kommunale Anhörungsrecht nach Thüringer Verfassung und wenn sie davon Gebrauch machen wollen, dann gibt es
überhaupt keine Diskussion. Es ist praktisch die Entscheidung auch der Landkreise und der kreisfreien Städte, der kommunalen Spitzenvertreter – Ihr Fraktionsvorsitzender war bei diesem Gespräch dabei –, und die kommunalen Spitzenvertreter haben gesagt, nein, wir wünschen uns dieses schnelle Verfahren nicht, wir wollen angehört werden, wir wollen gar nicht so sehr darüber diskutieren, wie ihr die pauschalen 18 Millionen Euro überweist, sondern wir wollen darüber diskutieren, wie die Finanzierung im SGB-Bereich funktioniert, weil wir die verändern wollen, weil wir die grundsätzlich kritisieren.
Das sind zwei unterschiedliche Diskussionen, die werden wir natürlich zusammenführen müssen, weil sie auch mit dem kommunalen Finanzierungssystem zusammenhängen. Wir werden das sicherlich und deswegen auch im Haushalts- und Finanzausschuss dann im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsystem noch diskutieren. Das heißt, das, was wir eigentlich heute hier mit unserem Gesetzentwurf beabsichtigen, sehr schnell dazu beitragen zu wollen, dass die Kommunen 18 Millionen Euro des Bundes auf ihren Konten merken, werden wir zunächst ein Stück weit zurückstellen und werden grundsätzlich eine größere Diskussion führen. Das werden wir gerne tun, aber wir werden in dieser Frage nicht grundsätzlich vom Finanzierungssystem und vom Finanzausgleichssystem des Bundes und der Länder mit den Kommunen abweichen können. Da bitte ich eben auch die Ehrlichkeit in der Diskussion walten zu lassen und immer darauf hinzuweisen, dass wir seit dem 1. Juni in einer völlig neuen Rechtssituation sind. Die beinhaltet ein gesichertes Finanzierungssystem, und auf dieser Grundlage diskutieren wir gemeinsam: Was kann der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen tun, um die Aufnahme zu garantieren? Was kann der Freistaat auch tun, dass wir gemeinsam die Lasten, die daraus entstehen, auf finanzieller Ebene hier schultern? Das ist Sinn und Zweck der Diskussion. Da lade ich Sie gern ein, diese mit uns gemeinsam sachgerecht zu führen. Vielen Dank.
Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Jetzt habe ich noch einmal herumgeguckt. Dann jetzt bitte Frau Finanzministerin Taubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Walk, ich kenne ja nun beide Seiten – sowohl die kommunale Seite als auch die Landesseite. Ich kann mich gut entsinnen, dass wir untereinander mal einen sehr konstruktiv-kritischen Diskurs hatten. Er war von gegenseitigem Respekt geprägt. Ich kann mich zum Beispiel noch an Präsidenten Dohndorf erinnern. Ich kann mich aber auch erinnern, dass, als wir gemeinsam in der Regierung von Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht waren, in dieser Auseinandersetzung eine Veränderung stattgefunden hat. Sie kennen diese Auseinandersetzung, und die ist bis heute so. Diese falsche Aussage, dass der Ministerpräsident für beide Systeme die Spitzabrechnung zugesagt habe, die falsch –