Protokoll der Sitzung vom 14.07.2022

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das habe ich nicht gesagt!)

doch, das haben Sie gesagt und auch … Entschuldigung, Herr Walk, dann dürfen Sie nicht sagen, wir sind von dem Pfad weggegangen. Sie haben aber gesagt, …

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es geht um die Sachverantwortung!)

Nein, Herr Walk, lesen Sie bitte Ihre Rede nach. Ich habe sehr genau zugehört. Sie haben davon gesprochen, dass der Ministerpräsident an diesem denkwürdigen Tag im März von der Spitzabrechnung geredet hat, und haben diese Aussage übertragen, indem Sie ein anderes Wort – auf den Rechtskreiswechsel … Genau diese Unschärfe – ich will mich jetzt sehr vorsichtig ausdrücken – ist in diesem Schreiben des Landkreistags auch drin, da steht nämlich: Der Ministerpräsident hat versprochen – und er hält es nicht. So, was soll denn das anderes sein? Es ist gesagt worden, die Landesregierung – ich kann das für die Landesregierung auch sagen: Für den Bereich „Asylbewerberleistungsgesetz“ werden wir – hier muss ich Herrn Dittes korrigieren – auch über den 31. Mai hinaus, wenn dort noch Abrechnungen da sein werden, das natürlich mit einer Spitzabrechnung bringen.

Warum haben wir das vereinbart? Weil wir wissen, dass vor allen Dingen in größeren Städten das Problem der Mietpreise ein anderes ist als im flachen Land und dass deswegen die Unterschiede da sind. Das haben wir zugesagt, das werden wir auch zusagen. Und wenn noch mal jemand erzählt, dass der Ministerpräsident etwas anderes versprochen hat: Er konnte nämlich zu dem Zeitpunkt gar nichts anderes zusagen, weil der Rechtskreiswechsel beim Bund überhaupt noch nicht beschlossen war.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil er noch nicht da war!)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ich insistiere darauf auch sehr intensiv, weil genau diese Sache, genau dieses kleine Teil sehr deutlich zeigt, dass es eben an der Stelle im öffentlichen Raum gar nicht mehr darauf ankommen soll, welche Beziehung wir haben, wie wir sachlich streiten, sondern es kommt nur darauf an, zu diskreditieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehen Sie mir das nach, wie gesagt, weil ich es aus vielen anderen Erfahrungen ja weiß. Mir, uns wäre sehr lieb – ich kann für das ganze Kabinett sprechen –, wenn wir uns da wirklich gegenseitig ein bisschen zurücknehmen. Dass die Vertreter der Kommunen auch in scharfen Worten Dinge anprangern und mehr Forderungen haben, ist völlig unbestritten. Das ist getrennt davon zu betrachten. Wenn wir – Sie hatten das ja angesprochen – wieder auf ein ordentliches Gesprächsniveau kommen wollen, dann dürfen sich solche Dinge nicht wiederholen. Das will ich ganz deutlich sagen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte ebenfalls nochmals betonen, dass wir natürlich weit mehr als 49,5 Millionen Euro an die Gemeinden, an die Kreise überweisen werden, weil es richtig ist – Asylbewerberleistungsgesetz, übertragener Wirkungskreis. Wir sind verpflichtet, zu bezahlen. Diese Sache werden wir einhalten. Dafür hat der Bund 12,4 Millionen Euro bereitgestellt. Die werden wir in jedem Fall weitergeben und natürlich auch das bezahlen, was noch notwendig ist. Und die restlichen Mittel werden eins zu eins – das ist angesprochen worden – über zwei Tranchen jetzt in diesem Gesetzentwurf an die Kommunen adressiert.

Ich möchte aber auch sagen, wir gehen damit über die sächsische Regelung, die ja auch schon in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, hinaus. Die Sachsen geben ja in diesem Jahr so gut wie gar nichts und verteilen das dann auf das nächste Jahr, aber das hängt auch mit ihrer Systematik zusammen. Wir haben das Ausländerzentralregister gewählt, wo Sie sagen, da kann man möglicherweise etwas anderes machen. Das will ich kurz erklären für die, die sich sonst nicht damit beschäftigt haben. Hier haben wir erst mal definitiv eine Aussage, die ist in jedem Fall wahr ist, denn der angemeldete Flüchtling ist der angemeldete Flüchtling. Sie reflektieren

ja darauf, dass einzelne Kommunen sagen: Wir haben erhöhte Aufwendungen gegenüber anderen Kommunen in bestimmten Bereichen, zum Beispiel Gesundheit. Ein Beispiel, das angesprochen wurde, ist: Wenn jetzt eine Familie kommt: eine Person ist krebserkrankt und muss behandelt werden – da entstehen höhere Kosten bei der Gesundheit, und die müssen abgebildet werden. Man muss bei der Diskussion, die wir dann im HuFA haben werden, natürlich auch überlegen – weil das ja zumeist größere Städte sind –, ob die tatsächlich auch eine andere Klientel haben, die in die Stadt gezogen ist.

Was passiert jetzt? Bisher hatten wir den einfachen Zuzug, und jetzt haben wir den Versuch der gerechten Verteilung, der über das Landesverwaltungsamt ja auch ausgeführt wird, damit die Verteilung personell gleichmäßig kommt. Da können sich auch noch mal Unterschiede ergeben, die wir jetzt gar nicht so sehen. Deswegen würde ich bitten, wenn man solche anderen Dinge in die Diskussion bringt, dass man das wirklich gut vorbereitet und nicht nur auf einzelne Ansprachen aus dem kommunalen Raum reagiert.

So weit der Gesetzentwurf. Ich möchte noch eines dazu sagen. Die Gemeinden, die Kreise rufen bisher kein Geld ab. Ich will hier gar nicht orakeln, ich habe meine These, warum das so ist, aber ich kann natürlich nicht schreiben – also eine Person hat mir geschrieben aus dem Landratsbereich: Ich bekomme von Ihnen 1,4 Millionen, Sie können die Rechnung bei mir einsehen. – Kann man machen, ich weiß nicht, ob das ein gutes Gebaren ist, warum die Person das geschrieben hat. So funktioniert es ja nicht. Aber ich appelliere noch mal und bitte die Zuständigen in den Landkreisen und kreisfreien Städten: Bitte stellen Sie die Anträge an das Landesverwaltungsamt! Denn sonst müssen wir davon ausgehen, dass das Geld überhaupt nicht benötigt wird; dann ist die ganze Diskussion und die Aufregung hier umsonst, weil die Kommunen sagen, sie haben genug Geld. Also, ich denke, es liegt mehr am Bargeld, das auf dem Konto liegt. Aber zur guten Zusammenarbeit gehört natürlich auch, dass man die Abrechnung zeitnah vornimmt. Wir sind jetzt im III. Quartal, ich denke, da kann man das I. Quartal zumindest schon mal anmelden. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf zu überweisen, und zwar an den Haushalts

und Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich lasse zunächst abstimmen über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Die AfD-Fraktion. Damit ist die Überweisung mehrheitlich so beschlossen. Enthaltungen gab es keine.

Dann haben wir den zweiten Antrag, dieses Gesetz ebenfalls an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Damit ist auch diese Überweisung beschlossen.

Es war beantragt, die Federführung dem Haushalts- und Finanzausschuss zuzuweisen. Wer stimmt dieser Federführung zu? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Die AfD enthält sich. Damit haben wir als federführenden Ausschuss den Haushalts- und Finanzausschuss festgestellt.

Da es 13.05 Uhr ist, gehen wir jetzt in die Mittagspause. Wir treffen uns hier wieder um 13.35 Uhr. Wie gewohnt finden am Donnerstag nach der Mittagspause erst einmal Wahlen statt, danach die Fragestunde. Und für die, die noch weiter voraussehen wollen: Es käme dann der Tagesordnungspunkt 4 zum Aufruf.

Es tagen noch der Petitionsausschuss und der Umweltausschuss. Leider liegt mir das hier vorn nicht vor, die Betreffenden wissen hoffentlich auch ohne meine Erinnerung Bescheid.

Ich setze die Sitzung fort und freue mich, dass Sie wieder da sind. Ich komme zum Aufruf der Wahlen, vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 56 und 59 bis 63. Die Tagesordnungspunkte 55, 57 und 58 wurden von der Tagesordnung abgesetzt, sodass es losgeht mit

Tagesordnungspunkt 56

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5860 -

Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils

(Ministerin Taubert)

ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5860 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller.

Tagesordnungspunkt 59

Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5861 -

Der Landtag hat bislang vier von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Der Wahlvorschlag für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5861 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch. Die Vorbereitung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden.

Möchte jemand zu diesem Punkt eine Aussprache? Das ist nicht der Fall.

Dann geht es weiter mit Tagesordnungspunkt 60

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5862 -

Der Landtag hat bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt ebenfalls bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der

Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5862 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Rudy.

Wünscht hierzu jemand eine Aussprache? Das ist nicht der Fall.

Tagesordnungspunkt 61

Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5863 -

Die Amtszeit der Vertrauensleute des derzeit amtierenden Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter endete am 20. Juni 2022. Daher waren für den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts durch den Landtag gemäß § 23 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung sieben neue Vertrauensleute sowie deren Vertreterinnen bzw. Vertreter zu wählen. Sechs dieser Personen wurden in der zurückliegenden 83. Plenarsitzung am 9. Juni 2022 gewählt. Der damalige Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5566 war nur hinsichtlich der unter Nummer 1 vorgeschlagenen Personen erfolgreich. In einer ersten Wahlwiederholung, die in der 84. Plenarsitzung am 10. Juni 2022 durchgeführt wurde, blieb der auf Nummer 2 bezogene Wahlvorschlag ohne Erfolg. Nachdem die Fraktion der AfD in der 83. Sitzung des Ältestenrats am 5. Juli 2022 signalisiert hat, die beiden unter Nummer 2 des damaligen Wahlvorschlags genannten Personen für eine zweite Wahlwiederholung vorschlagen zu wollen, hat der Ältestenrat unter Berücksichtigung der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 7/3970 der Durchführung einer dahin gehenden zweiten Wahlwiederholung mehrheitlich zugestimmt.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5863 vor. Vorgeschlagen sind für eine zweite Wahlwiederholung als Vertrauensperson Herr Volker Wagenhaus und als Vertreter Herr Johannes Linke. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das sehe ich nicht.

Dann geht es weiter mit dem Tagesordnungspunkt 62

(Vizepräsidentin Marx)

Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5864 -

Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der insgesamt aus neun Mitgliedern besteht; sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Das Wahlvorschlagsrecht liegt hier bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5864 vor, vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall.

Tagesordnungspunkt 63

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5865 -

Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches insgesamt aus 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Auch hier ist die Fraktion der AfD wahlvorschlagsberechtigt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5865 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Cotta. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das kann ich nicht erkennen.

Damit haben wir alle Wahlgänge erläutert. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf insgesamt sechs Stimmzettel. Sie können auf den Stimmzetteln zu den Tagesordnungspunkten 56, 59, 60, 62 und 63 jeweils einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Befinden sich auf einem Stimmzettel mehrere oder keine Kreuze oder ist das Votum nicht eindeutig feststellbar, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten.